Hier erfahren Sie ...
... was das Jobseeker Visa ist und was der Unterschied zur Chancenkarte ist
... unter welchen Voraussetzungen Sie das Job-Seeker-Visum und die Chancenkarte beantragen können und welche Dokumente Sie brauchen
... wie Sie ein Jobseeker Visum nach der Kündigung des Arbeitsvertrages beantragen
... wie Sie ein Jobseeker-Visum nach dem Studium beantragen
Geschrieben von:
Rechtsanwalt
Veröffentlichungsdatum:
02.04.2024
Lesezeit:
9 Min.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist ein Jobseeking-Visa (Deutschland)?
2. Jobseeking-Visa aus dem Ausland beantragen
2.1 Voraussetzungen Jobseeking-Visa Germany 2024
2.2 Anerkennung als Fachkraft
2.3 Lebensunterhalt
2.4 Weitere allgemeine Voraussetzungen
2.5 Antragsprozess Jobseeker visa
2.6 Notwendige Unterlagen Jobseeker Visa Deutschland
2.7 Terminbuchung und Visuminterview
3. Jobseeker Visa nach Kündigung des Arbeitsvertrages
4. Jobseeking Visa nach abgeschlossenem Studium in Deutschland
5. Chancenkarte Deutschland 2023
6. FAQ Job-Seeker und Chancenkarte
1. Was ist ein Jobseeking-Visa (Deutschland)?
Das Job-Searching-Visa (auch “Job-Seeker-Visa” oder “Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte”) ist ein Aufenthaltstitel für Deutschland, der es Fachkräften ermöglicht nach Deutschland einreisen und sich hier zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche aufzuhalten. Das Visum eignet sich außerdem sehr gut, um Zeiten kurzer Arbeitslosigkeit zu überbrücken (z.B. Jobseeking Visa nach dem Studium oder nach der Kündigung des Arbeitsvertrages). Tatsächlich wird das Job-Seeker-Visum wesentlich häufiger in Deutschland in Form einer Aufenthaltserlaubnis als im Ausland in der Visumsversion beantragt. Es kann jedoch erwartet werden, dass sich dieser Trend mit der Einführung der neuen Chancenkarte ab dem 01.06.2024 wieder umgekehrt.
In vielen Ländern ist ein Arbeitsvertrag Voraussetzung für den langfristigen Aufenthalt von Ausländern. In Deutschland ist es jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein legaler Aufenthalt auch möglich, wenn kein Arbeitsvertrag vorhanden ist. Allerdings muss dann trotzdem noch der Lebensunterhalt gesichert sein. Der Aufenthalt ist also in der Regel nur möglich, wenn finanzielle Möglichkeiten vorhanden sind, um sich über mehrere Monate ohne eine Arbeitsstelle zu versorgen.
Das Job-Searching-Visa existiert in mehreren Varianten:
Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischem Abschluss (bis 6 Monate),
Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung (bis 6 Monate),
Visum zur Arbeitsplatzsuche für Ausländer mit deutscher Berufs- oder Hochschulausbildung und Wissenschaftler (zwischen 6 und 18 Monate),
Arbeitsplatzsuche mit der Chancenkarte (ab dem 01.06.2024)
Die Visa zur Arbeitsplatzsuche haben jeweils unterschiedliche Voraussetzungen, je nachdem ob das Visum aus dem Ausland (z.B. aus Indien oder Pakistan) oder aus dem Inland (z.B. nach dem Studium oder nach der Kündigung des Arbeitsvertrages) beantragt wird und welchen Abschluss der Antragsteller hat. Die in der Praxis relevantesten Fallkonstellationen des Visums zur Arbeitsplatzsuche werden im Folgenden vorgestellt.
2. Jobseeking-Visa aus dem Ausland beantragen
Die vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehene Konstellation zur Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche ist das Job-Seeker-Visum aus dem Ausland. Fachkräfte (insbesondere solche aus dem IT-Sektor) sollen die Möglichkeit erhalten, nach Deutschland einzuwandern, ohne schon im Ausland einen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben.
2.1 Voraussetzungen Jobseeking-Visa Germany 2024
Um ein Job-Searching-Visa aus dem Ausland (z.B. als IT-Fachkraft aus Indien oder Pakistan) zu beantragen, müssen hauptsächlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen eine Fachkraft sein (also einen anerkannten beruflichen oder akademischen Abschluss haben) und Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland zu sichern.
2.2 Anerkennung als Fachkraft
Bis zur Einführung der Chancenkarte am 01.06.2024 ist nur möglich, ein Jobseeker-Visa zu beantragen, wenn Sie eine Fachkraft mit einem anerkannten Abschluss sind. Sie müssen also vor der Beantragung des Visums überprüfen wie Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihren Hochschulabschluss anerkennen lassen bzw. ob der Abschluss bereits anerkannt ist. Wenn Sie eine Berufsausbildung im Heimatland absolviert haben, können Sie über das Portal der Bundesregierung zur Anerkennung von Berufsausbildungen (anerkennung-in-deutschland.de) erfahren, ob Sie Ihre Ausbildung vor der Visumsbeantragung anerkennen lassen müssen und wie der Anerkennungsprozess funktioniert. Wenn Sie eine studierte Fachkraft mit akademischem Abschluss (Universität oder Hochschule) sind, können Sie im sog. Anabin überprüfen, ob Ihre Universität und Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt sind. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie vor der Visumsbeantragung eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.
2.3 Lebensunterhalt
Eine weitere Voraussetzung für die Beantragung eines Jobseeker Visa für Deutschland ist, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Konkret bedeutet dies, dass Ihnen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen müssen, um sich für mehrere Monate in Deutschland aufzuhalten. Insofern fällt beim Job-Searching-Visum die Möglichkeit weg, die Lebensunterhaltssicherung durch einen Arbeitsvertrag nachzuweisen, da ja noch keine Arbeitstätigkeit ausgeübt wird. Der Lebensunterhalt ist für den gesamten Zeitraum, für den das Visum beantragt wird, zu sichern. Um die hierfür notwendige Geldmenge auszurechnen, müssen Sie zunächst Ihren monatlichen Bedarf ermitteln und diesen dann mit der Anzahl der beabsichtigten Aufenthaltsmonate multiplizieren. Der monatliche Bedarf umfasst in der Regel mindestens die folgenden Ausgaben:
Miete
Krankenversicherungen
Bedarfsregelsatz
Wenn Sie also z.B. für diese Kosten auf einen monatlichen Bedarf von 1.500 Euro kommen und sich mit dem Jobseeking-Visa für sechs Monate in Deutschland aufhalten wollen, müssen Sie dementsprechend bei Antragseinreichung Ersparnisse von mindestens 9.000 Euro nachweisen (1.500 Euro pro Monat x 6 Monate).
2.4 Weitere allgemeine Voraussetzungen
Zuletzt müssen auch die allgemeinen Visumsvoraussetzungen erfüllt sein. Dies sind konkret u.a. die Folgenden:
gültiger Pass vorhanden,
keine Vorstrafen,
kein Ausweisungsinteresse.
2.5 Antragsprozess Jobseeker visa
Wenn Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie ein Visum bei der für Sie zuständigen Botschaft beantragen. Welche Botschaft zuständig für Ihren Antrag ist, hängt grundsätzlich davon ab, wo Sie wohnen. Sollten Sie beispielsweise in Indien leben, können Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaften in Indien Ihren Amtsbezirk eingeben, um zu ermitteln, welche Botschaft für Ihren Amtsbezirk zuständig ist.
2.6 Notwendige Unterlagen Jobseeker Visa Deutschland
Der Website der jeweiligen Botschaft können Sie dann entnehmen, welche Dokumente für die Beantragung eines Job-Searching-Visas erforderlich sind und in welcher Form diese Dokumente vorgelegt werden müssen (siehe etwa Merkblatt der Deutschen Botschaft in Indien zur Beantragung eines Jobseeking-Visas).
In der Regel sind mindestens die folgenden Unterlagen erforderlich:
Pass
2 biometrische Passbilder
Kopien der Datenseite des Passes
Berufsabschlusszeugnis oder Unviersitätsabschlussurkunde
Nachweis der Anerkennung des Abschlusses in Deutschland (z.B. Anabin)
Nachweis des Lebensunterhalts (z.B. Blocked-Account oder Verpflichtungserklärung)
Lebenslauf
Krankenversicherungsnachweis
Arbeitszeugnisse von bisherigen Arbeitgebern (falls vorhanden)
Berufsausübungserlaubnis (falls notwendig)
Die notwendigen Unterlagen unterscheiden sich je nach Land und Botschaft. So fordern etwa die Botschaften in Indien häufig zusätzliche Dokumente wie etwa den Nachweis einer Unterkunft (z.B. Einladungsschreiben oder Mietvertrag), eine Geburtsurkunde und ein Motivationsschreiben. Es empfiehlt sich insofern den Leitfäden auf der jeweiligen Botschaftswebsite zu folgen. Im Zweifel können Sie auch eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt für Immigrationsrecht zu buchen.
2.7 Terminbuchung und Visuminterview
Wenn die notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines Jobseeking Visa vorhanden sind, können Sie online einen Termin zur Vorsprache buchen (siehe z.B. hier für RK-Visa der deutschen Botschaft in Indien/Neu Delhi). In dem Termin werden Ihre Dokumente auf Vollständigkeit geprüft und Sie müssen Ihre biometrischen Daten abgeben und die Gebühr bezahlen. In Fällen, in denen der Antragsteller deutsche Sprachkenntnisse nachweisen muss, kann es außerdem vorkommen, dass der Botschaftsmitarbeiter Ihre Sprachkenntnisse in einem kurzen Gespräch überprüft.
Sollten die Unterlagen und Informationen vollständig sein, wird die Botschaft über Ihren Antrag auf Erteilung eines Visums zur Arbeitsplatzsuche entscheiden. Der Botschaft kommt bei der Entscheidung in einem gewissen Maße Ermessen in der Rechts- und Plausibilitätsprüfung zu. Eine positive Entscheidung ist also selbst bei vollständigen Unterlagen nicht garantiert. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen oder Monate. Aus rechtlicher Perspektive hat die Ausländerbehörde bis zu drei Monate Zeit, um über den Antrag auf Erteilung eines Jobseeking Visa zu entscheiden. Nach dem Ablauf von drei Monaten kann der Antragsteller mit einem Rechtsanwalt für Visumsrecht eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht in Berlin einreichen. Hierdurch wird die Bearbeitungszeit in der Regel massiv verkürzt.
Nachdem über den Antrag entschieden wurde, erhalten Sie das Visum. Mit dem Visum kann dann die Einreise nach Deutschland erfolgen.
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3. Jobseeker Visa nach Kündigung des Arbeitsvertrages
Häufig wird das Job-Searching-Visa auch beantragt, wenn eine kurze Phase der Arbeitslosigkeit überbrückt werden soll (z.B. nach einer Kündigung des Vertrages, nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder beim Arbeitgeberwechsel). Auch hier gilt, dass für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach Kündigung des Arbeitsvertrages eine Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen werden muss. Wenn Sie also beispielsweise nach der Kündigung des Arbeitsvertrages für sechs Monate ein Job-Searching-Visa beantragen wollen, müssen Sie finanzielle Ressourcen für etwa sechs Monate nachweisen (sog. Lebensunterhaltssicherung).
Weitere Informationen zur Lebensunterhaltssicherung erhalten Sie in unserem Guide zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
Im Gegensatz zum Jobseeking Visa müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Kündigung des Arbeitsvertrages nicht bei der Botschaft, sondern bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Auf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde erfahren Sie, welche Dokumente notwendig sind und wie der Antragsprozess ablaufen wird (siehe z.B. Guide auf der Homepage des Landesamts für Einwanderung (LEA) in Berlin zur Beantragung eines Jobseeker Visa).
Bei der Beantragung eines Job-Searching-Visa nach Kündigung des Vertrages in Berlin sind in der Regel die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitel in Berlin (PDF)
Meldebescheinigung aus Berlin
gültiger Pass
biometrisches Foto
Berufsabschlusszeugnis oder Universtiätsurkunde
Nachweis der Anerkennung des Abschlusses (z.B. Anabin)
Krankenversicherungsnachweis
Nachweis über finanzielle Stabilität
Arbeitszeugnisse von bisherigen Arbeitgebern (falls vorhanden)
Berufsausübungserlaubnis (falls notwendig)
Den Antrag können Sie per E-Mail an Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder über den Online-Service der Ausländerbehörde in Berlin einreichen. Weitere Informationen zur Beantragung eines Job-Searching-Visa in Berlin finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Einwanderung (LEA).
4. Jobseeking Visa nach abgeschlossenem Studium in Deutschland
Eine weitere Situation, in der ein Job-Searching-Visa in Deutschland beantragt werden kann, ist die Arbeitsplatzsuche nach einem in Deutschland abgeschlossenen Studium. Im Vergleich zu anderen Varianten des Job-Searching-Visa hat das Job-Seeker-Visa nach Abschluss eines Studiums in Deutschland deutliche Vorteile.
das Jobseeking Visa wird für bis zu 18 Monate erteilt (anstatt sonst sechs),
jede Erwerbstätigkeit (auch Selbstständigkeit und Freelancing) ist erlaubt (beim normalen Job-Seraching-Visa sind nur Probebeschäftigungen erlaubt),
der Abschluss muss nicht durch eine Zeugnisbewertung anerkannt werden,
der Ausländer hat einen Anspruch auf Erteilung des Job-Searching-Visa (normalerweise hat die Ausländerbehörde Ermessen).
Diese Vorteile führen dazu, dass das Jobseeking Visa nach dem Abschluss eines Studiums in Deutschland sehr beliebt ist und von vielen Ausländern beantragt wird. Es ist zu erwarten, dass sich die Antragszahlen nach Einführung der Chancenkarte am 01.06.2024 noch erhöhen.
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie den Antrag direkt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde einreichen. Die Zuständigkeit bestimmt sich nach Ihrem Wohnort und kann mit dem Behördenfinder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermittelt werden (Ermittlung der Zuständigkeit).
In der Regel sind mindestens die folgenden Unterlagen für die Beantragung des Jobseeker Visa nach Abschluss des Studiums erforderlich:
Meldebescheinigung
gültiger Pass
biometrisches Foto
Urkunde über den Hochschulabschluss
Krankenversicherungsnachweis
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Kontoauszüge)
Je nach Behörde und Sachbearbeiter können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Weitere Informationen zur Beantragung eines Jobseeker Visa nach Abschluss eines Studiums in Deutschland können Sie der Website des Landesamts für Einwanderung (LEA) zum Job-Searching-Visa in Berlin entnehmen. Die Ausführungen gelten zwar nur für das Bundesland Berlin, haben allerdings eine gewisse Allgemeingültigkeit, da das Landesamt für Einwanderung (LEA) die größte Ausländerbehörde Deutschlands ist.
5. Chancenkarte Deutschland 2024
Die Chancenkarte (nicht zu verwechseln mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht gem. § 104c AufenthG) ist eine der großen Neueinführungen der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2023. Sie wurde nach dem Vorbild Kanadas geschaffen und soll gut ausgebildeten oder erfahrenen Fachkräften unter bestimmten Voraussetzungen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Im Gegensatz zu anderen Aufenthaltstiteln ist die Chancenkarte dabei nicht an zwingend zu erfüllende Voraussetzungen gebunden, sondern ermöglicht den Ausgleich fehlender Voraussetzungen durch andere Merkmale. Die rechtlichen Regelungen zur Chancenkarte treten ab dem 01.06.2024 in Kraft. Die Chancenkarte wird in Teilen das Jobseeker Visa ersetzen. Momentan wird das Jobseeker Visa noch bis an alle Fachkräfte vergeben. Dieser Anwendungsbereich wird ab dem 01.06.2024 eingeschränkt. Ab dem 01.06.2024 können dann nur noch Ausländer mit einem inländischen Bildungsabschluss (sog. Bildungsinländer) und inländische Forscher das Job-Searching-Visum beantragen. Alle anderen (also insbesondere Visumantragsteller aus dem Ausland) müssen die Chancenkarte beantragen.Voraussetzungen für die Erteilung der Chancenkarte
Sicherung des Lebensunterhalts
Genauso wie das Jobseeking Visa ist auch für die Erteilung der Chancenkarte Voraussetzung, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können. Konkret bedeutet dies, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland in der Lage sind, Ihre Miete, eine Krankenversicherung und Ihren täglichen Bedarf zu finanzieren. In der Regel belaufen sich diese Ausgaben auf ca. 1.500 Euro pro Monat. Wenn Sie also die Chancenkarte für 6 Monate beantragen, müssen Sie finanzielle Ressourcen in Höhe von 9.000 Euro besitzen. Diesen Betrag müssen Sie also bei Beantragung der Chancenkarte nachweisen (etwa durch Vorlage von Kontoauszügen). Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine zwingende Voraussetzung für die Beantragung der Chancenkarte. Die Ausländerbehörde kann hiervon nicht abweichen.
Die zweite wichtige Voraussetzung für die Beantragung der Chancenkarte ist, dass Sie eine Fachkraft sind (Chancenkarte für Fachkräfte) oder dass Sie genügend Punkte nach der Punktetabelle haben (Punktechancenkarte). Wenn Sie eine ausgebildete Fachkraft sind (also einen in Deutschland anerkannten Abschluss besitzen), müssen Sie die Mindestpunktzahl nicht erreichen. Ihre Ausbildung ersetzt dann die notwendigen Punkte. Die Punkte sind also nur relevant, wenn Sie keine in Deutschland anerkannte Ausbildung haben. Sollten Sie keine in Deutschland anerkannte Ausbildung haben, müssen Sie mindestens 6 Punkte nach der folgenden Auflistung erreichen:
1. (teilweise anerkannter) Abschluss oder Ausbildung im Ausland - 4 Punkte
2. B2-Kenntnisse der deutschen Sprache - 3 Punkte
3. B1-Kenntnisse der deutschen Sprache - 2 Punkte
4. A2 Deutschkenntnisse - 1 Punkt
5. C1 Englische Sprachkenntnisse - 1 Punkt
6. 5 Jahre Berufserfahrung in einem einschlägigen Bereich in den letzten 7 Jahren - 3 Punkte
7. 2 Jahre Berufserfahrung in einem einschlägigen Bereich in den letzten 5 Jahren - 2 Punkte
8. Qualifikationen in einem MINT-Bereich - 1 Punkt
9. nicht älter als 35 Jahre alt - 2 Punkte
10. nicht älter als 40 Jahre alt - 1 Punkt
11. 6 Monate rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland in den letzten 5 Jahren - 1 Punkt
12. einen Ehepartner haben, der die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt - 1 Punkt
Im Übrigen ist Voraussetzung, dass Sie A1-Deutschkenntnisse besitzen. Neben diesen Voraussetzungen müssen natürlich auch immer die allgemeinen Visumvoraussetzungen erfüllt sein (insbesondere muss ein gültiger Pass vorhanden sein).Rechte mit der neuen Chancenkarte (2023)
Die Chancenkarte wird es ermöglich, bis zu 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wenn diese Möglichkeit genutzt wird, wird dies die Lebensunterhaltssicherung erheblich erleichtern. Die Chancenkarte wird grundsätzlich für ein Jahr erteilt (sog. Suchchancenkarte) und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf zwei Jahre verlängert werden (sog. Folgechancenkarte).
Weitere Informationen zur Chancenkarte erhalten Sie u.a. auf der Website der Passexperten.
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6. FAQ (Jobseeker Visa)
Ist die Chancenkarte das gleiche wie das Job-Seeker Visum?
Nein, die Chancenkarte unterscheidet sich vom Job-Seeker-Visum.
Was ist der Unterschied zwischen Chancenkarte und Job-Seeker-Visum?
Der Unterschied zwischen Chancenkarte und Job-Seeker-Visum ist, dass das Job-Seeker Visum seit der letzten Reform nurnoch von Menschen beantragt werden kann, die in Deutschland ausgebildet wurden.
Was muss ich nach einer Kündigung als Ausländer machen?
Als Ausländer müssen Sie meistens nach einer Kündigung die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit informieren.
Wird mein Aufenthaltstitel nach einer Kündigung ungültig?
Nein, Ihr Aufenthaltstitel wird nach einer Kündigung nicht automatisch ungültig. Sie können Ihn weiter benutzen, bis die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel widerruft.
Darf ich als Ausländer Arbeitslosengeld beantragen?
Ja, da es sich beim Arbeitslosengeld um eine Versicherung handelt, dürfen Sie ALG I beantragen. Dies gilt allerdings nicht für Sozialhilfe.
Wann habe ich als Ausländer Anspruch auf ALG I?
Der ALG I Anspruch entsteht auch für Ausländer nach 12 Monaten der Beschäftigung.
Muss ich für das Job-Seeker Visum und die Chancenkarte den Lebensunterhalt sichern?
Ja, für die Beantragung des JSV und der Chancenkarte müssen Sie Ihren Lebensunterhalt sichern (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).
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Weiterführende Informationen
Literatur: BeckOK AuslR/Breidenbach, 42. Ed. 1.7.2024, AufenthG § 20 Rn. 1 - 9
Literatur: Huber/Mantel AUfenthG/Dippe, 3. Aufl. 2021, AufenthG § 20