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Visum für IT-Spezialisten

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Alle Informationen zu den unterschiedlichen Visa für IT-Spezialisten in Deutschland.

Hier erfahren Sie ...

  • welche besonderen Visumsarten es für IT-Fachkräfte in Deutschland gibt

  • was die Blaue Karte für IT-Spezialisten mit Berufserfahrung ist

  • wie Sie als IT-Spezialist ohne anerkannten Abschluss ein Visum erhalten

  • welche weiteren Möglichkeiten IT-Fachkräfte in Deutschland haben

Autor

Rechtsanwalt

Lesezeit

8 Min.

Veröffentlichungsdatum

03.03.2025

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Inhaltsverzeichnis

1. Visum für IT-Spezialisten


2. Was sind IT-Fachkräfte?


3. Aufenthaltsoptionen für IT-Kräfte in Deutschland


4. Blaue Karte mit IT-Hochschulabschluss


5. Blaue Karte mit IT-Berufserfahrung


6. Visum Berufserfahrung IT-Fachkräfte


7. FAQ IT-Visum

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1. Visumsoptionen für IT-Spezialisten

In Deutschland werden dringend IT-Fachkräfte gebraucht. Zahlreiche Studien zeigen, dass jedes Jahr in Deutschland mehr als 100.000 IT-Fachkräfte fehlen. Besonders gefragt sind in Deutschland die folgenden IT-Jobs:


  • IT-Security-Fachkräfte: Pen Tester und IT-Security-Analysten oder IT-Sicherheitsbeauftragte

  • Softwareentwickler: Java, nodeJS, C, C++, C#, PHP, SQL oder iOS bzw. Android

  • Data Scientists und Big Data Experten

  • KI-Entwickler

  • Admins und IT-Anwendungsbetreuer

Der Fachkräftemangel in der IT-Branche stellt deutsche Unternehmen vor große Herausforderungen. Um diesem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber das Aufenthaltsrecht für IT-Spezialisten in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert und durch Erleichterungen und Privilegierungen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt vereinfacht. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Einwanderungsoptionen für IT-Fachkräfte.

2. Was sind IT-Fachkräfte?

Ein Visum für IT-Fachkräfte kommt nur in Betracht, wenn Sie auch tatsächlich eine IT-Fachkraft sind. Das Gesetz definiert selbst, welche Berufsgruppen IT-Fachkräfte sind, wer also ein IT-Visum beantragen kann. Gemäß § 18g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AufenthG verweist für die Definition der IT-Fachkraft auf die Internationale Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08). Nach der ISCO-08 (Klassifikationsgruppe 25) sind die folgenden Berufsgruppen IT-Fachkräfte, die von den Sonderregelungen bei der Visumsbeantragung im informationstechnischen Bereich profitieren können:

  • Softwareentwickler (z. B. Frontend-, Backend- und Full-Stack-Entwicklung)

  • Datenbank- und Netzwerkspezialisten

  • IT-Sicherheitsanalysten und Cybersecurity-Experten

  • Systemadministratoren und Cloud-Architekten

  • Künstliche Intelligenz- und Machine-Learning-Spezialisten

  • IT-Berater für digitale Transformation und Systemintegration

Diese Berufe sind weltweit gefragt, insbesondere im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung. Unternehmen suchen qualifizierte IT-Experten, um den steigenden Anforderungen der digitalen Wirtschaft gerecht zu werden.

3. Visumsoptionen für IT-Kräfte in Deutschland

Deutschland bietet verschiedene Visumsoptionen für IT-Fachkräfte, um den steigenden Bedarf an qualifizierten Experten in der digitalen Wirtschaft zu decken. Hier sind die wichtigsten Wege für eine Einwanderung nach Deutschland als IT-Spezialist:


  1. Blaue Karte EU mit Hochschulabschluss im IT-Bereich (§ 18g Abs. 1 S. 1 AufenthG)

  2. Blaue Karte EU mit Berufserfahrung im IT-Bereich (§ 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG)

  3. Visum für IT-Spezialisten ohne formalen Abschluss (§ 19c Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV)


Jede dieser Visaoptionen im informationstechnischen Bereich hat seine eigenen Vor- und Nachteile. Im folgenden erfahren Sie, welches IT-Visum für Sie am ehesten in Betracht kommt.

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4. Blaue Karte mit IT-Hochschulabschluss

Internationale IT-Fachkräfte haben in Deutschland hervorragende Chancen auf eine Beschäftigung und können mit der Blauen Karte EU einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Für die Erteilung der Blauen Karte EU ist grundsätzlich ein deutscher oder ein ausländischer Hochschulabschluss erforderlich, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist (siehe aber Ausnahmen hierzu weiter unten). Ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt ist, können Sie in der sogenannten “Anabin-Datenbank” überprüfen.

Neben der Qualifikation ist ein konkretes Jobangebot in einem deutschen Unternehmen erforderlich. Die Beschäftigungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen, und die Arbeitsstelle muss der jeweiligen Qualifikation angemessen sein. Grundsätzlich muss außerdem das Bruttojahresgehalt für die Blaue Karte EU mindestens 48.300 Euro (Stand 2025) betragen. Dies gilt allerdings nicht im IT-Bereich: Für Berufe in Mangelbereichen, zu denen viele IT-Berufe gehören, ist eine Erteilung bereits ab einem Bruttojahresgehalt von 43.759,80 Euro möglich, sofern die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt hat.

Mit der Blauen Karte EU profitieren IT-Fachkräfte von zahlreichen Vorteilen, darunter schnellerer Zugang zur Niederlassungserlaubnis, ein erleichterter Familiennachzug und allgemein bessere Beschäftigungsperspektiven in Deutschland. Falls Sie weitere Fragen zu den Vorteilen der Blauen Karte EU haben, verweisen wir gern auf unsere Übersichtsseite zur Blauen Karte EU in Deutschland.

5. Blaue Karte mit IT-Berufserfahrung

Fachkräfte im IT-Bereich profitieren in Deutschland von einer besonderen Regelung zur Blauen Karte EU. Während in den meisten Fällen ein Hochschulabschluss erforderlich ist, können IT-Experten auch ohne akademischen Abschluss eine Blaue Karte EU beantragen. Diese Erleichterung soll dem steigenden Fachkräftemangel in der IT-Branche entgegenwirken und qualifizierten Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.

Laut § 18g Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) müssen IT-Fachkräfte folgende Bedingungen erfüllen:

  • Konkretes Jobangebot: Eine verbindliche Zusage für eine IT-Position in Deutschland ist erforderlich.

  • Mindestgehalt: Das Bruttojahresgehalt muss mindestens 43.759,80 Euro (Stand 2025) betragen

  • Berufserfahrung: Bewerber müssen in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen.

  • Theoretische Kenntnisse: Obwohl kein Hochschulabschluss erforderlich ist, müssen IT-Fachkräfte vergleichbare Qualifikationen nachweisen. Dies kann beispielsweise durch Schulungen, Zertifizierungen oder Prüfungen erfolgen.

Die Blaue Karte EU bietet ausländischen IT-Spezialisten zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht eine vereinfachte Niederlassung in Deutschland, eine beschleunigte Einbürgerung sowie eine familienfreundliche Regelung, da Ehepartner ebenfalls mit einreisen und arbeiten dürfen. Wer als hochqualifizierter IT-Spezialist ohne Hochschulabschluss nach Deutschland kommen möchte, hat dank dieser Regelung also beste Chancen, eine langfristige Perspektive in Deutschland zu erhalten.

6. Visum Berufserfahrung IT-Fachkräfte

IT-Spezialisten haben in Deutschland allerdings auch ohne die Blaue Karte EU attraktive Möglichkeiten, um eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung zu erhalten. Eine der wichtigsten Optionen ist das Visum für IT-Fachkräfte nach § 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 BeschV (Visum für IT-Spezialisten mit Berufserfahrung). Diese Regelung bietet insbesondere erfahrenen IT-Experten ohne Hochschulabschluss eine Möglichkeit, legal in Deutschland zu arbeiten.

Voraussetzungen für das IT-Visum (keine Blaue Karte)

Um ein Visum als IT-Spezialist auf Grundlage von Berufserfahrung zu erhalten, müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:

  • Konkretes Jobangebot in einem IT-Beruf in Deutschland

  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich innerhalb der letzten fünf Jahre

  • Bruttojahresgehalt von mindestens 43.470 Euro (Stand 2025)

Diese Regelung bietet eine attraktive Alternative zur Blauen Karte EU, da kein Hochschulabschluss erforderlich ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Berufserfahrung nachweislich ausreicht, um die Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Seit der Gesetzesänderung vom 01.03.2024 ist auch nicht mehr erforderlich, dass Sie als IT-Spezialist deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.

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7. FAQ IT-Visum Deutschland

Welche Visumsoptionen gibt es für IT-Spezialisten in Deutschland?

IT-Fachkräfte können je nach Qualifikation und Berufserfahrung zwischen drei Hauptoptionen wählen: Blaue Karte EU mit IT-Hochschulabschluss (§ 18g Abs. 1 S. 1 AufenthG), Blaue Karte EU mit IT-Berufserfahrung (§ 18g Abs. 1 S. 2 AufenthG), Visum für IT-Spezialisten ohne Hochschulabschluss (§ 19c Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV).


Kann ich die Blaue Karte EU auch ohne Hochschulabschluss erhalten?

Ja, für IT-Spezialisten ist eine Blaue Karte EU auch ohne Hochschulabschluss möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren

  • Ein konkretes Jobangebot in Deutschland

  • Mindestgehalt von 43.759,80 Euro brutto pro Jahr (Stand 2025)

  • Nachweis von IT-Kenntnissen durch Zertifikate oder Schulungen


Welche Vorteile hat die Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte?

Die Blaue Karte EU hat die folgenden Vorteile:

  • Schnellere Niederlassungserlaubnis (nach 21 bzw. 27 Monaten)

  • Erleichterter Familiennachzug ohne Nachweis von Deutschkenntnissen

  • Bessere Beschäftigungsperspektiven und flexibler Arbeitgeberwechsel


Wie kann ich prüfen, ob mein Hochschulabschluss anerkannt wird?

Sie können die Anabin-Datenbank nutzen, um zu prüfen, ob Ihr Abschluss einem deutschen Hochschulabschluss entspricht. Falls Ihr Abschluss nicht gelistet ist, kann eine Einzelfallprüfung erforderlich sein.


Kann ich als IT-Spezialist auch selbstständig tätig sein?

Ja, IT-Spezialisten können auch das Entrepreneur-Visum für Selbstständige beantragen (§ 21 AufenthG).

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