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Expat Law Deutschland

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Alle Informationen vom Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht für Ausländer in Deutschland (Expat Law).

Hier erfahren Sie ...

  • welches Gehalt Sie als Expat in Deutschland brauchen

  • welche Arbeitsbedingungen für Expats in Deutschland gelten

  • wie Ihr Arbeitsvertrag als Expat gestaltet sein muss

  • was Sie als Expat tun müssen, wenn der Arbeitsvertrag gekündigt wird

Autor

Rechtsanwalt

Lesezeit

12 Min.

Veröffentlichungsdatum

13.09.2024

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Inhaltsverzeichnis

1. Gehalt für Expats


2. Arbeitszeit und Urlaub für ausländische Arbeitnehmer

2.1 Arbeitszeit in Deutschland

2.2 Urlaub für Arbeitnehmer in Deutschland


3. Arbeitsverträge und Arbeitsvertragsrecht für Expats


4. Diskriminierungsverbot von Ausländern


5. Kündigungsschutz für Ausländer


6. Arbeitgeberwechsel und Arbeitslosengeld


7. FAQ (Expat Law Germany)

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Expat Law (kurz für Expatriate Law) bezeichnet rechtliche Regelungen und Fragestellungen, die speziell für Expatriates (kurz Expats) von Bedeutung sind. Expats sind Personen, die vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen Land leben und arbeiten als ihrem Herkunftsland

Das Expat Law umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten und Themen, die sich mit den besonderen Anforderungen und Herausforderungen von Expats befassen. Dazu gehören z.B. das Arbeits- und Aufenthaltsrecht, das (Sozial-)Versicherungsrecht das Steuerrecht und das Familienrecht. In der Praxis am relevantesten ist meist das Arbeitsrecht und das Immigrationsrecht für Expats. Dieser Artikel behandelt das Arbeitsrecht für Expats hinsichtlich der für Expats zulässigen Arbeitsbedingungen und umfasst die folgenden Expat-Rechtsgebiete:

  • Gehalt von Ausländern

  • Arbeitszeit und Urlaub

  • Arbeitsverträge und Arbeitsvertragsrecht für Expats

  • Kündigungsschutz für Expats

  • Diskriminierungsverbot

  • Arbeitgeberwechsel und Arbeitslosengeld für Expats

1. Gehalt für Expats

Viele Ausländer fragen sich, welches Gehalt sie beziehen müssen, um in Deutschland arbeiten zu können. Das Aufenthaltsgesetz regelt, dass ausländische Arbeitnehmer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen (§ 39 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG). Diese Vorgabe dient dem Schutz vor Lohndumping und sorgt dafür, dass ausländische Fachkräfte fair entlohnt werden. Gleichzeitig schützt die Regelung den deutschen Arbeitsmarkt vor unlauterem Wettbewerb und stärkt die Gleichbehandlung aller Beschäftigten. 

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Ein bestimmtes Gehaltsniveau ist daher entscheidend, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Wie hoch das jeweilige Gehalt sein muss, bestimmt sich nach dem sog. Entgeltatlas. Der Entgeltatlas ist eine Datenbank zum Lohn von Ausländern. In dieser Datenbank muss Ihr Lohn mindestens dem Durchschnitt anderer Arbeitnehmer in Deutschland entsprechen. Zum Entgeltatlas geht es hier.

2. Arbeitszeit und Urlaub für ausländische Arbeitnehmer

2.1 Arbeitszeit in Deutschland

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dient dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern und regelt die zulässige Arbeitszeit in Deutschland. Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich maximal 8 Stunden betragen, kann jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von 6 Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreitet. Dies gilt auch für ausländische Arbeitnehmer und Expats.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt außerdem eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitsschichten vor. Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das Gesetz gewährleistet einen Ausgleich zwischen Arbeitsbelastung und Erholungsphasen und schützt Arbeitnehmer auch vor Überlastung, indem bestimmte Ruhepausen zwingend vorgesehen sind. Verstöße des Arbeitgebers gegen das Arbeitszeitgesetz können mit hohen Bußgeldern bestraft werden (siehe §§ 22, 23 ArbZG).

2.2 Urlaub für Arbeitnehmer in Deutschland

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt den gesetzlichen Mindesturlaub in Deutschland fest. Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche, was 4 Wochen Erholung entspricht. Bei einer 5-Tage-Woche reduziert sich der Mindestanspruch auf 20 Arbeitstage.

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Der Urlaub dient der Erholung und ist daher grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nur in Ausnahmefällen zulässig und muss häufig bis spätestens 31. März genutzt werden. Das Gesetz schützt den Urlaubsanspruch auch im Krankheitsfall und gewährleistet, dass Arbeitnehmer ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten können. Nach einer Kündigung kann der Urlaub als Gehalt ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

3. Arbeitsverträge und Arbeitsvertragsrecht für Expats

Die Arbeitsvertragsgestaltung für Expats erfordert besondere Sorgfalt, da die Rechtmäßigkeit des Arbeitsvertrages von Ausländersbehörden und von der Bundesagentur für Arbeit kontrolliert werden kann bzw. wird. Der Vertrag sollte deshalb klare Regelungen zu Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub sowie den sonstigen Beschäftigungsbedingungen enthalten. Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Arbeitstag in Papierform auszuhändigen.

Gemäß dem Nachweisgesetz (§ 2 Abs. 1 NachwG) müssen Arbeitsverträge mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • der Name und die Anschrift der Vertragsparteien

  • Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Arbeitsverhältnisses

  • Arbeitsort

  • kurze Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit

  • Dauer der Probezeit

  • die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden und der Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung

  • die vereinbarte Arbeitszeit und Ruhepausen

  • Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen,

  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs

  • Schriftformerfordernis für Kündigungen und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • ggf. Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

4. Diskriminierungsverbot von Ausländern

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) schützen ausländische Arbeitnehmer und Expats vor Diskriminierung im Arbeitsleben. Die Gesetze verbieten Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Sprache oder Religion in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses – von der Bewerbung bis zur Kündigung (§ 7 AGG). Ziel des AGG ist es, Chancengleichheit zu fördern und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Verstöße zu verhindern und bei Verstößen Maßnahmen zu ergreifen. Wenn Arbeitgeber gegen das AGG verstoßen, haben Expats Anspruch auf Entschädigung. Wenn Sie eine Diskriminierung bei Ihrem Arbeitgeber feststellen oder eine solche erlebt haben, können Sie sich können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.

5. Kündigungsschutz für Ausländer

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt den Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigten Kündigungen. Es gilt in Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist – z. B. aus betrieblichen, persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen. Das KSchG schützt vor willkürlichen Kündigungen und gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht dagegen vorzugehen. Damit sorgt das Gesetz für Arbeitsplatzsicherheit und faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt.

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Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie vom Kündigungsschutzgesetz Gebrauch machen und gegen Ihre (häufig rechtswidrige) Kündigung vorgehen:


  • Sie haben die Kündigung vor weniger als 3 Wochen erhalten (§ 4 KSchG),

  • in Ihrem Betrieb arbeiten mehr als 10 Arbeitnehmer (§ 23 KSchG),

  • Sie haben länger als 6 Monate in Ihrem Betrieb gearbeitet (§ 1 KSchG).

Wenn Sie diese Kriterien als Expat erfüllen, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht kontaktieren. Rechtsanwälte helfen Ihnen nicht nur vor dem Arbeitsgericht, sondern können auch sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Problematiken lösen, die aus einer Kündigung resultieren.

6. Arbeitgeberwechsel und Arbeitslosengeld

Expats müssen nach einer Kündigung die zuständige Ausländerbehörde unverzüglich informieren, da dies Auswirkungen auf ihren Aufenthaltstitel haben kann (§ 82 Abs. 6 AufenthG). Zudem sollten Sie die Chancenkarte oder das Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen, da die Ausländerbehörde ohne Job die Blaue Karte zurücknehmen kann. Die  Chancenkarte bietet insofern nach einer Kündigung eine Möglichkeit, den Aufenthalt für die Arbeitssuche zu verlängern. Sie ermöglicht es, für bis zu einem Jahr in Deutschland zu bleiben, um einen neuen Job zu finden. Diese Regelungen fördern Sicherheit und Perspektiven für ausländische Fachkräfte. Nachdem die Ausländerbehörde informiert bzw. ein neuer Aufenthaltstitel beantragt  wurde, können Sie als Expat Arbeitslosengeld beziehen, wenn Sie länger als 12 Monate in Deutschland beschäftigt waren (SGB II).


Weitere Informationen zur Beantragung einer Chancenkarte oder eines Job-Seeker-Visum erhalten Sie in unserem entsprechenden  VISAGUARD-Guide.

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Unsere kooperierenden Rechtsanwälte für Visums- und Aufenthaltsfragen beantworten Ihnen alle Fragen in einem Videocall. Natürlich unterstützen wir Sie auch gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. ​

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7. FAQ

Welches Gehalt ist für Expats in Deutschland vorgeschrieben?

Ausländische Arbeitnehmer dürfen laut § 39 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG nicht zu ungünstigeren Bedingungen beschäftigt werden als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer. Das Gehalt muss mindestens dem Durchschnittslohn entsprechen, der im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ermittelt wird. Dies schützt vor Lohndumping und fördert die Gleichbehandlung.


Wie viel Urlaub steht Expats in Deutschland zu?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Expats Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche). Der Urlaub soll zur Erholung im laufenden Kalenderjahr genommen werden.


Welche Anforderungen gelten für Arbeitsverträge von Expats?

Arbeitsverträge müssen nach dem Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) wesentliche Informationen enthalten, z. B. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung und Kündigungsfristen. Der Vertrag sollte besonders sorgfältig gestaltet werden, da Behörden wie die Bundesagentur für Arbeit die Rechtmäßigkeit prüfen können.


Was schützt Expats vor Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Expats vor Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Sprache, Hautfarbe oder Religion. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen. Bei Verstößen können betroffene Expats Entschädigungen verlangen oder sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden.


Was passiert bei einer Kündigung mit dem Aufenthaltstitel von Expats?

Nach einer Kündigung müssen Expats die Ausländerbehörde informieren (§ 82 Abs. 6 AufenthG). Ohne neuen Job kann die Blaue Karte zurückgenommen werden. Expats können jedoch eine Chancenkarte oder ein Job-Seeker-Visum beantragen, um bis zu einem Jahr für die Arbeitssuche in Deutschland zu bleiben. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn sie mindestens 12 Monate beschäftigt waren.

Weiterführende Informationen

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