Hier erfahren Sie ...
... welche Voraussetzungen Sie für die Blaue Karte erfüllen müssen
... welches Gehalt Sie für die Blaue Karte benötigen
... wie Sie eine Blaue Karte in Berlin beantragen
... welche Vorteile die Blaue Karte hat
... welche besonderen Rechte und Pflichten für Inhaber einer Blauen Karte EU gelten
Geschrieben von:
Rechtsanwalt
Veröffentlichungsdatum:
12.01.2024
Lesezeit:
12 Min.
Inhaltsverzeichnis
1. Definition und rechtliche Wirkungen Blaue Karte EU
2. Vorteile Blaue Karte
3. Voraussetzungen Blaue Karte
3.1 Blaue Karte mit Hochschulabschluss
3.1.1 Voraussetzung: Rechtmäßiger Arbeitsvertrag
3.1.2 Voraussetzung: Gehaltshöhe
3.1.3 Voraussetzung: Anerkannter Hochschulabschluss
3.1.4 Voraussetzung: Berufsausübungserlaubnis und weitere Voraussetzungen
3.2 Blaue Karte für IT-Spezialisten
3.3 Blaue Karte als Berufsanfänger
4. Blaue Karte Visum beantragen
4.1 Welche Botschaft
4.2 Notwendige Dokumente Blaue Karte Visum
4.3 Bearbeitungszeit Blaue Karte Visum (2024)
5. Blaue Karte Aufenthaltserlaubnis beantragen (Umwandlung Visum)
5.1 Blaue Karte Visum in Aufenthaltserlaubnis umwandeln
5.2 Blaue Karte online beantragen
5.3 Notwendige Unterlagen Blaue Karte Aufenthaltserlaubnis
6. FAQ Blaue Karte (Rechte und Pflichten)
1. Definition und rechtliche Wirkung Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthaltserlaubnis und ein Visum, das den Aufenthalt und das Arbeiten in Deutschland ermöglicht. Die Blaue Karte wurde speziell für hochqualifizierte Ausländer geschaffen. Seit dem 18.11.2023 (Reform Blaue Karte EU 2023) kann die Blaue Karte jedoch nicht mehr nur an akademische Fachkräfte (also Ausländer mit einem anerkannten Hochschulabschluss), sondern grundsätzlich an alle gut qualifizierten Ausländer erteilt werden (z.B. an IT-Spezialisten oder Ausländer mit Berufsausbildung).
Ungefähr 70 % der der ausländischen Akademiker und 57 % der Fachkräfte haben eine Blaue Karte EU. Die Blaue Karte ist das Pendant zur US-amerikanischen “Green Card” und basiert auf einer Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2009/50/EG). Obwohl die Blaue Karte EU von der Europäischen Union geschaffen wurde und auf Europarecht basiert, ermöglicht sie allerdings nicht die Arbeit in der gesamten Europäischen Union, sondern nur in dem Staat, in dem sie ausgestellt wurde. Eine Anerkennung der Blauen Karte in anderen europäischen Ländern ist allerdings möglich (sog. kurzfristige und langfristige Mobilität mit der Blauen Karte).
Deutschland ist das Land, das in der gesamten Europäischen Union die meisten Blauen Karten erteilt. Die meisten Inhaber von Blauen Karten leben in Bayern bzw. München, Berlin und Nordrhein-Westfalen (Frankfurt am Main). Insbesondere in Berlin leben im Verhältnis zum Anteil der Stadtbewohner besonders viele Inhaber von Blauen Karten. Die Ausländerbehörde von Berlin (Landesamt für Einwanderung (LEA)) hat deshalb eine eigene Abteilung für die Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen geschaffen (Referate B1, B2, B3). Von den in Deutschland erteilten Blauen Karten wurden die meisten an indische Staatsangehörige vergeben. Im Jahr 2021 wurden beispielsweise 27,5 % der Blauen Karten an Inder vergeben. Die meisten Inhaber von Blauen Karten bleiben auch in Deutschland und wandern nicht weiter. Fast 50 % der Blaue Karte Inhaber beantragen erfolgreich die Niederlassungserlaubnis und können sich so unbegrenzt in Deutschland aufhalten (siehe unbefristeter Aufenthalt mit der Blauen Karte).
2. Vorteile Blaue Karte
Im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln hat die Blaue Karte zahlreiche Vorteile, weshalb sie bei Ausländern sehr beliebt ist. Die wichtigsten Vorteile der EU Blauen Karte sind die Folgenden:
Niederlassungserlaubnis/unbefristete Aufenthaltserlaubnis bereits nach 21 Monaten (mit B1-Sprachniveau) oder nach 27 Monaten (mit A1-Sprachniveau),
eine Einbürgerung ist ohne Beantragung der Niederlassungserlaubnis möglich (wenn die erforderlichen Aufenthaltszeiten erreicht wurden),
auch bei Kündigung des Arbeitsplatzes wird die Blaue Karte noch drei Monate länger gültig bleiben,
der Familiennachzug ist ohne deutsche Sprachkenntnisse möglich und der Ehegatte darf unbeschränkt arbeiten,
der Ausländer kann sich 12 Monate im Ausland aufhalten, ohne dass die Blaue Karte erlischt (normalerweise 6 Monate),
priorisierte Bearbeitung und Bevorzugung im Verwaltungsverfahren (z.B. bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)),
keine Beantragung des Arbeitgeberwechsels notwendig (lediglich Verbotsvorbehalt in den ersten 12 Monaten (Reform vom 18.11.2023)),
die Blaue Karte EU kann auch in anderen Ländern der Europäischen Union anerkannt werden.
Es gibt viele verschiedene kleine und nur teilweise relevante Vorteile bei der Blauen Karte, insbesondere auch in anderen europäischen Ländern. Diese Vorteile sind jedoch meistens sehr fallspezifisch und werden deshalb hier nicht aufgelistet. Im Zweifel können Sie hierfür einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht befragen.
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3. Voraussetzungen Blaue Karte (2024)
Aufgrund der vielen Vorteile und Privilegierungen der Blauen Karte und ihrem Status als “Premium-Aufenthaltstitel” hat die Blaue Karte auch die höchsten Voraussetzungen bei der Beantragung. Ursprünglich war die Erteilung der Blauen Karte EU in Deutschland sogar nur an akademische Fachkräfte möglich. Seit der Reform vom 18.11.2023 können jedoch auch andere Personengruppen (insbesondere IT-Spezialisten) in Deutschland die Blaue Karte EU erhalten. Die Voraussetzungen für die Beantragung der verschiedenen Versionen der Blauen Karte EU unterscheiden sich also wie folgt:
Beantragung der Blauen Karte mit einem anerkannten Hochschulabschluss (siehe unter 1.)
Beantragung der Blauen Karte als IT-Spezialist (siehe unter 2.)
Beantragung der Blauen Karte als Berufsanfänger (siehe unter 3.)
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung der Blauen Karte EU werden im Folgenden vorgestellt.
3.1 Blaue Karte mit Hochschulabschluss
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU sind ein Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen (lokales Beschäftigungsverhältnis) und ein deutscher oder ausländischer anerkannter Hochschulabschluss.
Insgesamt sind die Voraussetzungen wie folgt (Checkliste Voraussetzungen EU Blaue Karte):
1. rechtmäßiger Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen,
2. im Jahr 2024 Mindestgehalt in Höhe von 45.300 Euro (“große” Blaue Karte) oder 41.041,80 Euro (in Mangelberufen,
sog. “kleine” Blaue Karte),
3. deutscher akkreditierter oder in Deutschland als vergleichbar anerkannter ausländischer Hochschulabschluss
(Anabin-Anerkennung oder Zeugnisbewertung der ZAB),
4. Erfüllen der allgemeinen Visumvoraussetzungen (gültiger Reisepass, keine Vorstrafen, in Deutschland
gültige (Reise-)Krankenversicherung),
5. Berufsausübungserlaubnis, wenn Sie einen reglementierten Beruf (siehe BERUFENET) ausüben
(z.B. Ingenieur, Arzt, Rechtsanwalt, u.w.),
6. angemessene Altersversorgung, wenn Sie über 45 Jahre alt sind,
7. niemals in einem Staat der Europäischen Union einen Antrag auf humanitären Schutz (z.B. Asyl) gestellt,
8. der Antrag muss insgesamt “plausibel” erscheinen.
Rechtmäßiger Arbeitsvertrag Blaue Karte
Die wichtigste Voraussetzung für die Beantragung der Blauen Karte ist ein rechtmäßiger Arbeitsvertrag (mindestens 6 Monate) mit einem deutschen Unternehmen. Der Arbeitsvertrag muss rechtmäßig sein, darf also insbesondere nicht gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften oder aufenthaltsrechtliche Gesetze verstoßen (z.B. hinsichtlich Höhe des Gehalts (AufenthG), Einhaltung der Arbeitszeit (ArbZG) oder Gewährung des Mindesturlaubs (BUrlG)).
Weiterhin muss der Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen abgeschlossen werden. Das Unternehmen muss also seinen Sitz in Deutschland haben (sog. lokales Beschäftigungsverhältnis). Die Beschäftigung bei einem ausländischen Unternehmen ist nicht möglich, solange dieses Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland hat. Ob es sich um einen deutschen Arbeitgeber handelt, kann im deutschen Handelsregister überprüft werden.
Gehaltshöhe Blaue Karte
Die Beantragung der Blauen Karte EU erfordert weiterhin, dass das erforderliche Mindestgehalt erreicht wird. Das Mindestgehalt orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und wird jedes Jahr von der Bundesregierung angepasst. Im Jahr 2024 beträgt das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU seit der Reform vom 18.11.2023 45.300 Euro (Regelerteilung).
Diese Gehaltsgrenze gilt allerdings nur, wenn kein Ausnahmefall vorliegt. Der häufigste Ausnahmefall bei der Beantragung einer Blauen Karte ist die Tätigkeit in einem Mangelberuf (insbesondere in MINT-Fächern). Seit der Reform der Blauen Karte vom 18.11.2023 gibt es allerdings auch diese weiteren Ausnahmen:
IT-Spezialisten brauchen nur ein Gehalt von 41.041,80 Euro
Mangelberufe brauchen nur ein Gehalt von 41.041,80 Euro
Berufsanfänger brauche nur ein Gehalt von 41.041,80 Euro
Anerkannter Hochschulabschluss
Voraussetzung für die Erteilung der Blauen Karte EU ist weiterhin, dass der Antragsteller einen anerkannten Hochschulabschluss besitzt. Die einfachste Variante der Anerkennung ist, wenn das Studium in Deutschland abgeschlossen wurde. In dem Fall muss keine gesonderte Anerkennung vorgelegt werden. Wenn das Studium im Ausland abgeschlossen wurde, muss der Abschluss im “Anabin” als vergleichbar eingestuft sein.
Sollte der Abschluss nicht im Anabin eingetragen sein, muss grundsätzlich eine sogenannte Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingereicht werden. Die ZAB überprüft dann anhand der eingereichten Unterlagen, ob der ausländische Hochschulabschluss den Kriterien eines Studiums in Deutschland entspricht.
Es muss außerdem ein sogenannter "Qualifikationszusammenhang" zwischen dem Studium und der angestrebten Tätigkeit bestehen. Die im Studium erworbenen Kenntnisse müssen also zumindest teilweise im Beruf eingesetzt werden. So darf etwa ein Chemiker nicht als Sprachlehrer arbeiten. Diese Voraussetzung wird allerdings häufig vergleichsweise großzügig gehandhabt, beispielsweise entschied das OVG Sachsen-Anhalt, dass ein Zahnmediziner als Prokurist arbeiten darf (Sächsisches OVG, Urteil vom 11.02.2021, 3 A 973/18).
Berufsausübungserlaubnis und weitere Voraussetzungen
In bestimmten Fällen ist für die Beantragung der Blauen Karte EU eine Berufsausübungserlaubnis notwendig. Dies ist für die sogenannten “reglementierten” Berufe erforderlich (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure). Ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um einen reglementierten Beruf haNdelt, können Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit recherchieren (Verzeichnis reglementierter Berufe bei BERUFENET). Bei Ingenieuren gilt allerdings die Besonderheit,
dass die Berufsausübungserlaubnis nicht für die Tätigkeit an sich notwendig ist, sondern nur für die Führung der Berufsbezeichnung. Die Berufsausübungserlaubnis ist also nicht notwendig, wenn Sie beispielsweise als "Projektmanager" Ingenieurstätigkeiten ausüben.
Die Arbeitserlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit mittels Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis geprüft und erteilt. Im Rahmen der Prüfung findet nicht nur eine Prüfung des Arbeitsvertrages statt, sondern auch eine Überprüfung des Arbeitgebers. So untersucht die Bundesagentur für Arbeit beispielsweise, ob der Arbeitgeber negative Einträge im “Gewerbezentralregister” hat. Im Gewerbezentralregister wird beispielsweise eingetragen, ob der Arbeitgeber in der Vergangenheit wegen sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verstößen verurteilt wurde. In diesen Fällen kann die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung verweigern. Ein Visum wird dann nicht erteilt.
Zuletzt müssen zusätzlich zu den den oben aufgezeigten Voraussetzungen auch die allgemeinen Aufenthaltsvoraussetzungen vorliegen. Insbesondere muss ein gültiger Pass vorgelegt werden und der Antrag muss insgesamt “plausibel” erscheinen.
3.2 Blaue Karte für IT-Spezialisten
Im Gegensatz zu anderen Fachkräften benötigen IT-Spezialisten grundsätzlich keinen Hochschulabschluss, um in Deutschland eine Blaue Karte EU zu beantragen. IT-Spezialisten sind insofern in Deutschland sehr stark (und noch mehr als die anderen Berufsgruppen der Mangelberufe) privilegiert. Auf diese Art und Weise versucht die Bundesregierung die Arbeitskraftnachfrage im IT-Sektor abzudecken, die insbesondere in den Großstädten (Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main) besteht. Dies gilt insbesondere für Berlin, welches mit 71.000 Fachkräften in der IT-Branche der größte IT-Standort in Deutschland ist. Jedes Jahr entstehen in Berlin durchschnittlich 700 neue Digital-Unternehmen und 10.000 zusätzliche Jobs im IT-Sektor. Diese Arbeitskraftnachfrage kann vom einheimischen Arbeitsmarkt nicht ansatzweise abgedeckt werden, weshalb Berlin für weiteres wirtschaftliches Wachstum stark auf weitere Einwanderung angewiesen ist.
Um diese Nachfrage abzudecken, hat die deutsche Regierung die Einwanderungsmöglichkeiten für IT-Spezialisten Ende 2023 noch einmal deutlich vereinfacht. Insofern kann seit dem 18.11.2023 die Blaue Karte auch ohne anerkannten Hochschulabschluss beantragt werden, welcher zuvor für alle Varianten der Blauen Karte EU Voraussetzung war.
Um die Blaue Karte für IT-Spezialisten ohne Universitätsabschluss zu beantragen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Gehalt von mindestens 41.041,80 Euro (45,3% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze; im Jahr 2024),
mindestens 3 Jahre in den letzten 7 Jahren im IT-Sektor auf Fachkraftniveau gearbeitet,
Job in Deutschland ist auf Fachkraftniveau,
keine Ablehnungsgründe.
Die genannten Voraussetzungen müssen bei Beantragung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis von dem jeweiligen IT-Spezialisten nachgewiesen werden. Dies gilt insbesondere für die dreijährige Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre. Im besten Fall stehen Arbeitszeugnisse der letzten Arbeitgeber zur Verfügung. Sollte keine ausführlichen Arbeitszeugnisse zur Verfügung stehen (wie es z.B. häufig in USA und Indien der Fall ist), können Sie die Berufserfahrung auch durch den Lebenslauf und eigene Tätigkeitsbeschreibungen nachweisen. Beides kann dann als Erfahrungsnachweis im Botschaftstermin vorgelegt werden.
3.3 Blaue Karte für Berufsanfänger
Seit dem 18.11.2023 ist es möglich, eine Blaue Karte EU als Berufsanfänger zu beantragen. Zuvor waren Berufsanfänger und Trainees häufig nicht in der Lage eine Blaue Karte zu beantragen, da es in manchen Berufsgruppen unrealistisch war, gleich im ersten Berufsjahr ein entsprechendes Gehalt zu erreichen. Seit der Reform reicht es für Berufsanfänger allerdings aus, wenn sie die Gehaltsschwelle der Mangelberufe erfüllen (im Jahr 2024 41.041,80 Euro brutto pro Jahr). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte erworben wurde (§ 18g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AufenthG).
4. Visum Blaue Karte
4.1 Welche Botschaft ist für meinen Antrag zuständig?
Sollten die Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU vorliegen, kann das Visum bei der jeweils zuständigen deutschen Botschaft im Ausland beantragt werden. Welche Botschaft dabei für Ihren Antrag zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnort. Viele Botschaften stellen auf der Website Infografiken bereit, mit welchen ermittelt werden kann, welche Botschaft zuständig ist, wenn mehrere deutsche Botschaften in einem Land existieren (siehe z.B. Übersicht Zuständigkeit Botschaften Indien (Consulate-Finder), Liste der Zuständigkeiten in den USA, und Zuständigkeit in Großbritannien (Discrict-Map)).Sobald die zuständige Botschaft ermittelt wurde, sollte sich auf der Website der jeweiligen Botschaft über den konkreten Ablauf des Antragsprozesses informiert werden, da sich die konkreten Anforderungen je nach Botschaft unterscheiden. Auf der Website des Auswärtigen Amts ist eine Liste aller deutschen Botschaften auf der Welt veröffentlicht.Für die Beantragung eines Visums aus den häufigsten Einreiseländern sind dies beispielsweise die folgenden Informationswebsites:
Blaue Karte aus Indien beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland Indien
Blaue Karte aus der Türkei beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland Türkei
Blaue Karte aus China beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland China
Blaue Karte aus Russland beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland Russland
Blaue Karte aus dem Iran beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland Iran
Blaue Karte aus Pakistan beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland aus Pakistan
Blaue Karte aus den USA beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland US-Bürger
Blaue Karte aus den Philippinen beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland Philippinen
Bei der Nutzung der Websites sollte lediglich darauf geachtet werden, dass der richtige Visumstyp ausgewählt wird und dass die Zuständigkeit der jeweiligen Botschaft (bzw. deren Servicedienstleister wie VFS Global) korrekt ermittelt wird. Zuständig ist grundsätzlich immer die Botschaft, die in der Nähe des Wohnsitzes des Antragstellers ist (siehe z.B. Distriktunterteilung im Vereinigten Königreich (UK)). Von dieser Regel gibt es ein paar Ausnahmen, insbesondere in Ländern in denen eine Antragstellung aus politischen Gründen momentan nicht möglich ist. Im Zweifel können Sie einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht hierzu befragen.
4.2 Notwendige Unterlagen Blaue Karte Visum
Für die Beantragung der Blauen Karte EU sind in der Regel die folgenden Dokumente erforderlich:
VIDEX-Antragsformular inkl. entsprechender Erklärung gem. § 54 AufenthG,
gültiger Pass,
Kopie der Datenseite des Passes,
Passbilder,
Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung,
ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis,
Urkunden der Hochschulabschlüsse,
Anabin-Auszüge oder Zeugnisbewertung der ZAB zur Nachweis der Anerkennung,
sonstige Bildungsnachweise (z.B. Sprachkurse oder Fortbildungen),
Nachweis der (Reise-)Krankenversicherung,
Lebenslauf,
Nachweis über Altersversorgung (wenn älter als 45 Jahre),
Berufsausübungserlaubnis (wenn ein reglementierter Beruf (z.B. Ingenieur) ausgeübt wird).
4.3 Bearbeitungszeit Blaue Karte Visum (2024)
Wenn alle notwendigen Dokumente vorhanden sind, kann über das RK-Visa ein Termin bei der Botschaft gebucht werden. Die Verfügbarkeit von Terminen unterscheidet sich sehr stark je nach Land, in dem das Visum beantragt wird. Inzwischen ist es auch möglich, die Blaue Karte EU online zu beantragen. Dies gilt allerdings momentan nur für wenige Länder.
Sobald der Termin stattgefunden hat, wird die Botschaft den Visumantrag bearbeiten. Sollte eine Blaue Karte für einen Mangelberuf beantragt worden sein, wird die Botschaft hierfür die Bundesagentur für Arbeit beteiligen (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis). Die Länge der Bearbeitungszeit hängt grundsätzlich davon ab, wie ausgelastet die jeweilige Botschaft ist. Insbesondere in afrikanischen und asiatischen Ländern ist teilweise mit extrem langen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Bearbeitungszeiten können allerdings deutlich reduziert werden, wenn bereits eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit und die gegebenenfalls erforderliche Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vorgelegt werden. Auch ist es grundsätzlich ratsam, die Dokumente in der richtigen Reihenfolge und gut sortiert einzureichen. Da Anträge auf Erteilung der Blauen Karte EU grundsätzlich bevorzugt bearbeitet werden, ist in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von weniger als zwei Monaten zu rechnen (wenn alle erforderlichen Dokumente in der richtigen Form vorgelegt werden).
Die Bearbeitungszeit kann in bestimmten Fällen zusätzlich durch die Nutzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beschleunigt werden. Sollte die Botschaft trotz entsprechender Maßnahmen den Antrag weiterhin nur verlangsamt bearbeiten, kann es helfen, einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht mit der Durchsetzung des Antrags zu beauftragen. Rechtsanwälte haben insofern die Möglichkeit, Druck auf die Botschaften auszuüben und so die Bearbeitungsgeschwindigkeit zu erhöhen.
Nach der Erteilung des Visums für die Blaue Karte, kann die Einreise nach Deutschland erfolgen. Es bietet sich hierfür an, die Passnummer auf dem Visum zu kontrollieren, da den Botschaften bei der Ausstellung von Visa häufiger Probleme unterlaufen. Dies kann bei der Einreise gravierende Folgen haben.
5. Blaue Karte Aufenthaltserlaubnis beantragen
5.1 Blaue Karte Visum in Aufenthaltserlaubnis umwandeln
Nach der Einreise nach Deutschland muss das Visum für die Blaue Karte bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Gleiches gilt für die Verlängerung der Blauen Karte. Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind grundsätzlich die gleichen wie bei der Beantragung des Visums, allerdings mit ein paar Besonderheiten.Die Zuständigkeit Ihrer jeweiligen Ausländerbehörde kann am einfachsten über den sogenannten “Behördenfinder” des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausgefunden werden. Teilweise gibt es auch Behördenfinder innerhalb der einzelnen Städte. So hat z.B. in Hamburg jeder Stadtteil seine eigene Ausländerbehörde, was den Antragsprozess zusätzlich kompliziert macht (siehe Behördenfinder der Stadt Hamburg hier). In Hamburg ist die Zuständigkeit deshalb vergleichsweise schwierig zu ermitteln. Man muss der Stadt aber zugute halten, dass mit dem Hamburg Welcome Center auch eine gesamtverantwortliche Behörde für Fachkräfte besteht.
5.2 Blaue Karte online beantragen
Die Aufenthaltserlaubnis für die Blaue Karte EU kann grundsätzlich auf jedem erdenklichen Weg beantragt werden (z.B. schriftlich per Post, per E-Mail, vor Ort mündlich oder online per Kontaktformular). Die Ausländerbehörden der Großstädte (insb. Berlin (Landesamt für Einwanderung (LEA)), München (Kreisverwaltungsreferat München (KVR)) und Frankfurt am Main (Ausländerbehörde Frankfurt am Main)) haben inzwischen fast ausnahmslos Online-Portale entwickelt, über die die Antragstellung ermöglicht werden soll.
Die Online-Portale der größten Ausländerbehörden finden sich hier:
Kontaktformular/Online-Service des Landesamts für Einwanderung (LEA) in Berlin
Kontaktformular/Online-Serivce des Kreisverwaltungsreferats (KVR) München
Kontaktformular/Online-Service der Ausländerbehörde Frankfurt am Main
Die Nutzung der Kontaktformulare ist relativ selbsterklärend. Einzig die Zuständigkeiten der
unterschiedlichen Abteilungen können Schwierigkeiten bereiten. Im Kontaktformular des
Landesamts für Einwanderung in Berlin (LEA) sind die Zuständigkeiten wie folgt:
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin B1, B2, B3: Blaue Karte und Familienangehörige + Studenten
Abteilung Landesamt für Einwandeurng (LEA) Berlin B4: Visumszustimmungen für Berlin
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin B6: Business-Immigration Service (BIS)
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E2: USA, Kanada, Südamerika, u.w.
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E3: Australien, Indien, Israel, u.w.
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E4: China, Japan, Korea, Russland, Singapur, Vietnam, u.w.
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E5: Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzgowina, Kosovo, Montenegro, Serbien)
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E6: Europäische Staatsbürger (Freizügigkeit), Großbritannien, Schweiz
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin S5: Türkei und Ukraine
Das vollständige Organigramm des Landesamts für Einwanderung kann öffentlich eingesehen werden. Im Organigramm sind auch alle anderen Zuständigkeiten des LEA zu finden (Asyl/subsidiärer Schutz, Duldungen, Passangelegenheiten, Rückführung, Innere Dienste/Personal/Finanzen, Gerichtsprozesse).
Bei der Benutzung des Kontaktformulars der Ausländerbehörde Berlin (Landesamt für Einwanderung) sollten Sie zusätzlich beachten, dass es neben dem allgemeinen Kontaktformular auch noch ein spezielles Kontaktformular für die Beantragung einer Blauen Karte gibt (siehe Kontaktformular Ausländerbehörde Berlin (LEA) für die Beantragung der Blauen Karte EU). Sollten Sie das allgemeine Kontaktformular benutzen wollen (z.B. um Dokumente nachzureichen), beachten Sie bitte, dass Sie das richtige Referat (für Inhaber einer EU Blauen Karte sind dies die Referate B1/B2/B3) und die richtige Dienstleistung (z.B. Blaue Karte EU oder Familiennachzug zum Inhaber einer Blauen Karte) auswählen. Manche Referate des Landesamts für Einwanderung (LEA) und des Kreisverwaltungsreferats München (KVR) bieten sogar einen Notfalltermin oder eiligen Termin über das Kontaktformular an.
Bei der Nutzung der Online-Formulare bietet es sich außerdem an, am Ende nach dem Absenden die Zusammenfassung des Formulars oder die E-Mail-Bestätigung herunterzuladen und zu speichern. Diese Bestätigungen dienen in Fällen, in denen es auf den Zeitpunkt des Einreichens der Unterlagen oder der Antragstellung ankommt als Beweis, dass die Unterlagen tatsächlich eingereicht wurden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn beispielsweise von der Ausländerbehörde eine Frist für die Einreichung von Unterlagen gesetzt hat oder wenn eine Fiktionsbescheinigung beantragt wird.
Den Online-Portalen lassen sich in der Regel auch die erforderlichen Dokumente für die Blaue Karte entnehmen. Die Dokumentenliste für die Blaue Karte EU der größten Ausländerbehörden finden sich hier:
Checkliste Beantragung der Blauen Karte EU beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin
Checkliste Beantragung der Blauen Karte EU beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) in München
Checkliste Beantragung der Blauen Karte EU bei der Ausländerbehörde Frankfurt am Main
Checkliste Beantragung der Blauen Karte EU in Hamburg (Hamburg Welcome Center)
Bis ins Jahr 2023 konnte mit den Behörden auch noch per E-Mail kommuniziert werden, allerdings sind die öffentlichen E-Mail-Adressen des Landesamts für Einwanderung Berlin, des Kreisverwaltungsreferats München und der Ausländerbehörde Frankfurt am Main inzwischen abgeschaltet. Lediglich Rechtsanwälte haben noch die Möglichkeit, diese Ausländerbehörden über das elektronische Justizsystem (besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)) zu kontaktieren.
5.3 Notwendige Unterlagen Blaue Karte EU Aufenthaltserlaubnis
Für die Beantragung der Blauen Karte bei der zuständigen Ausländerbehörde sind in der Regel mindestens die folgenden Dokumente notwendig:
Gültiger Pass
Arbeitsvertrag
Arbeitgeberbescheinigung
Berufsausübungserlaubnis (falls erforderlich)
Hochschulzeugnis
Anabin-Auszug oder Zeugnisbewertung
bisheriger Aufenthaltstitel (Visum)
Meldebestätigung
Mietvertrag
Nachweise über die monatlichen Mietkosten
Krankenversicherungsbescheinigung
aktuelles biometrisches Foto
Wenn die erforderlichen Unterlagen (vollständig) eingereicht wurden, wird die Ausländerbehörde einen Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vergeben. Nach dem Termin wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt.
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6. FAQ (Blaue Karte EU Deutschland)
Welche Tätigkeiten darf ich mit der Blauen Karte ausüben?
Die Blaue Karte EU ist grundsätzlich an einen Arbeitgeber gebunden. In Ihrer Blauen Karte ist der Arbeitgeber und die Position verzeichnet, die Sie ausüben dürfen. Sollte dies nicht so sein, steht die entsprechende Erlaubnis im “Zusatzblatt”.
Darf ich mit der Blauen Karte selbstständig oder Freelancer sein?
Nein, die Blaue Karte EU ist für eine abhängige Beschäftigung (also ein Arbeitsverhältnis) vorgesehen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, müssen Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen. In manchen Bundesländern wird mit der Blauen Karte allerdings auch eine Freelance-Erlaubnis ausgestellt. Dies ist der Fall, wenn in Ihrer Blauen Karte die Nebenbestimmung “Erwerbstätigkeit erlaubt” steht.
Wie lange darf ich mich mit der Blauen Karte im Ausland aufhalten?
Grundsätzlich erlöschen Aufenthaltserlaubnisse nach einer Abwesenheit von sechs Monaten. Für die Blaue Karte gilt die Besonderheit, dass eine Abwesenheit von 12 Monaten möglich ist. Hierzu gibt es allerdings einige Ausnahmen. Im Zweifel müssen Sie Ihre Ausländerbehörde oder einen Fachanwalt für Migrationsrecht befragen.
Kann ich mit der Blauen Karte den Familiennachzug beantragen?
Ja, die Blaue Karte EU ermöglicht den Familiennachzug. Es besteht sogar die Privilegierung, dass die Familienangehörigen keine Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Außerdem ist im Fall der Blauen Karte ein Elternnachzug möglich.
Darf ich mit meiner Blauen Karte in andere EU-Länder reisen?
Das Schengener-Durchführungsübereinkommen ermöglicht die europaweite Mobilität für bis zu 90 Tage. Dies gilt allerdings in der Regel nicht, wenn in dem jeweiligen Land gearbeitet werden soll.
Wie lange ist die Blaue Karte gültig?
Die Blaue Karte wird grundsätzlich für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate erteilt. Die maximale Erteilungsdauer beträgt allerdings vier Jahre.
Wann kann ich mit der Blauen Karte die Niederlassungserlaubnis beantragen?
Mit der Blauen Karte kann die Niederlassungserlaubnis nach 21 Monaten (B1-Sprachkenntnisse) oder nach 27 Monaten (A1-Sprachkenntnisse) beantragt werden.
Kann ich mit der Blauen Karte die Einbürgerung beantragen?
Ja, wenn Sie die erforderlichen Aufenthaltszeiten erreichen, können Sie mit der Blauen Karte EU die Einbürgerung beantragen, ohne zuvor die Niederlassungserlaubnis zu erhalten.
Gilt meine Blaue Karte aus einem anderen Staat auch in Deutschland?
Nein, die Blaue Karte ist grundsätzlich nur in dem Land gültig, in dem sie ausgestellt wurde. Es ist allerdings möglich mit der Blauen Karte nach Deutschland einzureisen und die Blaue Karte EU hier anerkennen zu lassen.
Darf ich mit der Blauen Karte aus einem anderen EU-Staat in Deutschland leben und arbeiten (Kurzfristige und langfristige Mobilität mit der Blauen Karte)?
Ja und Nein. Leider ist die europaweite Mobilität mit der Blue Card nicht so einfach, wie der Name "EU" Blue Card vermuten lässt. Generell gilt: Wer längerfristig nach Deutschland umziehen will, muss eine "neue" deutsche Blaue Karte (oder einen anderen Aufenthaltstitel) beantragen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Bei der Beantragung gibt es allerdings ein paar Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren. So müssen Inhaber einer Blauen Karte aus einem anderen EU-Staat (die diese Blaue Karte schon mindestens 12 Monate besitzen) kein neues Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Außerdem ist unter bestimmten Umständen keine neue Anerkennung des Abschlusses (ZAB/Anabin) notwendig. Hierdurch beschleunigt sich das Antragsverfahren in der Regel ein wenig.
Kann ich als ukrainischer Staatsbürger die Blaue Karte beantragen, obwohl ich einen temporären Schutzstatus (TPS) habe?
Grundsätzlich ist es nicht möglich, mit humanitärem Schutz gem. § 24 AufenthG die Blaue Karte zu beantragen (siehe § 19f Abs. 2 AufenthG). Dies gilt auch für Ukrainer. Das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Ausländerbehörden haben jedoch schnell erkannt, dass dieser Ausschluss von der Blauen Karte im Fall des Krieges in der Ukraine nicht angemessen ist. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin erteilt deshalb trotzdem die Blaue Karte EU an Ukrainer, wenn ukrainische Antragsteller im Gegenzug auf eine Antragstellung gem. § 24 AufenthG verzichten. Hierfür stellt das Landesamt für Einwanderung einen eigenen Vordruck bereit. Dies gilt allerdings nur in Berlin und kann so nicht zwingend auf andere Ausländerbehörden in Deutschland übertragen werden.
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Weiterführende Informationen
Literatur: BeckOK AuslR/Breidenbach, 42. Ed. 1.4.2024, AufenthG, 18g Rn. 1 - 31
Literatur: BeckOK MigR/Ewald/Werner, 19. Ed. 1.7.2024, AUfenthG, § 18g Rn. 1 - 147