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Hub-Page: Arbeitsvisum

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Navigationsseite zu den VISAGUARD-Services im Bereich Arbeitsmigrationsrecht

Auf dieser Seite erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Arbeitsvisums, einer Blauen Karte EU, einer Niederlassungserlaubnis (inklusive Europäischer Niederlassungserlaubnis), zum Expat Law (Arbeitsrecht für Ausländer)

und zum Job-Searching-Visa. 

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Die Informationen umfassen insbesondere:

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  • Voraussetzungen Arbeitsvisum, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis (Fachkräfte), Job-Searching-Visa

  • Notwendige Dokumente Arbeitsvisum, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis (Fachkräfte), Job-Searching-Visa

  • Antragsprozess, Bearbeitungszeit und Termin für Arbeitsvisum, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis (Fachkräfte), Job-Searching-Visa

Migration & Arbeit Deutschland (2024)

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Unsere Fachgebiete im Arbeitsmigrationsrecht

Erfahren Sie, wie Sie ein Arbeitsvisum in Deutschland beantragen.

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Niederlassungs-

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So beantragen Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte.

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Erfahren Sie, wie Sie ein Job-Searching-Visum für Deutschland beantragen.

Image by Lucas George Wendt

Step-by-Step Guide zur Beantragung eines Arbeitsvisums in Deutschland.

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Alle wichtigen Informationen zur Blauen Karte EU für akademische Fachkräfte.

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Für Ausländer gilt ein spezielles Arbeitsrecht (Arbeitsmigrationsrecht).

Buchseiten

Alle Informationen zur Beantragung eines Freelancer-Visums.

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1. Au-Pair in Deutschland

1.1 Was ist ein Au-Pair?

Au-Pair kommt aus dem Französischen und bedeutet „auf Gegenseitigkeit“. Mit dem Au-Pair Visa soll es jungen ausländischen Menschen ermöglich werden, gegen kleinere Dienstleistungen innerhalb deutscher Familie die deutsche Sprache zu lernen und die deutsche Kultur kennenzulernen. Hierfür erhalten Sie ein geringes Entgelt (Taschengeld) und werden kostenfrei verpflegt und untergebracht. Au-Pairs erledigen als Gegenleistung z.B. Aufgaben wie:

 

  • Kinderbetreuung (z.B. Beaufsichtigen und Spielen),

  • Hilfe bei Hausarbeiten (z.B. Wäsche waschen),

  • Zubereiten von Mahlzeiten.

 

Der Au-Pair Aufenthalt kann dabei nur in Familien stattfinden, die ein Kind haben. Kinderlose Ehepaare können also kein Au-Pair einstellen (Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 12 BeschV).

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1.2 Aufenthaltszweck beim Au-Pair Visa

Das Au-Pair Visa soll grundsätzlich dazu dienen, dem Au-Pair das Kennenlernen der deutschen Kultur und der deutschen Sprache zu ermöglichen. Das Au-Pair muss z.B. die Möglichkeit haben, an einem Deutschkurs teilzunehmen. Hierzu muss die Gast-Familie sich an den Kosten für einen entsprechenden Kurs mit einem Betrag von 70 Euro pro Monat zu beteiligen. Bei einem Aufenthalt von 12 Monaten fallen also Gesamtkosten von 840 Euro für einen Deutschkurs auf Seiten der Gastfamilie an.

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