

Rentenversicherungsverlauf Niederlassungserlaubnis
Alle Informationen zu den notwendigen Rentenversicherungsbeiträgen und zum Rentenversicherungsverlauf für die Niederlassungserlaubnis.
Hier erfahren Sie ...
wieviel Rentenversicherungsbeiträge Sie benötigen
alles zum Nachweis der Rentenversicherungsbeiträge
wie und wo Sie den Rentenversicherungsverlauf beantragen
welche alternativen Altersvorsorgemöglichkeiten es gibt

1. Rentenversicherungsbeiträge unbefristeter Aufenthalt
Wer dauerhaft in Deutschland leben möchte und eine Niederlassungserlaubnis beantragt, muss unter anderem nachweisen, dass er oder sie wirtschaftlich integriert ist. Ein zentraler Nachweis hierfür sind Beitragszeiten zur Altersversorgung, also zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einer vergleichbaren privaten Vorsorge. Die Rentenversicherungsbeiträge zeigen dem deutschen Staat, dass Antragstellende wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen – auch langfristig.
Das Gesetz fordert als Grundvoraussetzung für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis die Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen über 60 Monate (§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AufenthG), da nach 60 Monaten Einzahlung ein Rentenanspruch entsteht. Im Falle der Beantragung der Niederlassungserlaubnis durch Fachkräfte müssen (abhängig vom Aufenthaltsstatus) 21 - 36 Monate Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt werden (§ 18c AufenthG). Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Antragstellende dauerhaft wirtschaftlich abgesichert sind – auch im Alter oder bei Erwerbsminderung.
2. Rentenversicherungsverlauf Niederlassungserlaubnis
Der Nachweis der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen wird über den sogenannten Rentenversicherungsverlauf geführt. Der Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung spielt also eine zentrale Rolle bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Der Rentenverlauf enthält eine detaillierte Übersicht über alle Versicherungszeiten, Beschäftigungen sowie eventuelle Lücken und wird als rechtssicherer Beleg anerkannt. Er dient also als offizieller Nachweis darüber, wie lange und in welchem Umfang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.
Die Beantragung des Rentenversicherungsverlaufs ist unkompliziert und kann bequem online über das Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Sie müssen lediglich auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Ihre Versicherungsnummer (die Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung finden) und Ihre persönlichen Daten eingeben. Der Rentenversicherungsverlauf wird Ihnen dann postalisch zugestellt. Die Zusendung geschieht in der Regel innerhalb einiger Wochen. Die frühzeitige Beantragung des Rentenverlaufs ist also ratsam, um den Verlauf mit dem Antrag der Niederlassungserlaubnis einreichen zu können.
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3. Alternative Altersversorgung Niederlassungserlaubnis
Die Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht die einzige Form der zulässigen Altersvorsorge für die Niederlassungserlaubnis. Das Gesetz lässt auch zu, dass Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden (§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AufenthG). Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt kann die Anforderung also auch durch eine vergleichbare private Altersvorsorge erfüllen. Folgende Voraussetzungen müssen dabei gegeben sein:
eine garantierte Altersrente ab dem Renteneintrittsalter (z. B. 67 Jahre)
eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit
monatliche Leistungen von mindestens 1.170,67 € (Stand: 2025) oder jährlich 14.048,04 € auf Lebenszeit (oder bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung von ca. 79 Jahren)
Die Beiträge müssen mindestens 60 Monate lang gezahlt worden sein. Alternativ sind auch Einmalzahlungen möglich, sofern die Gesamthöhe dem oben genannten Rentenniveau entspricht. Ein vorhandenes Sparguthaben oder Kapital allein erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht – es muss sich um einen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen oder einer Versorgungseinrichtung handeln.
4. Ausnahmen Rentenversicherungsbeiträge
Das Gesetz sieht stellenweise Ausnahmen zur eigenen Altersversorgung bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis vor. Für Beamte, die eine Niederlassungserlaubnis nach § 19c Abs. 4 AufenthG beantragen, entfällt die Pflicht zur Rentenversicherung, da sie anderweitig versorgt sind (z. B. durch Pensionsansprüche). Eine Ausnahme gilt auch für das sogenannte Ehegattenprivileg. Nach § 9 Abs. 3 AufenthG reicht es aus, wenn der Ehepartner die 60 Monate Beitragszeit erfüllt.
Eine weitere Ausnahme zur Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für die Niederlassungserlaubnis ist die Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten. Deutschland hat mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen (Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Indien, Israel, Japan, Kanada und Quebec, Kosovo, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Republik Korea, Serbien, Tunesien, Türkei und USA). Beiträge, die in diesen Ländern geleistet wurden, können auf die geforderten 60 Monate angerechnet werden. Dies muss allerdings durch die Deutsche Rentenversicherung bestätigt werden.
Seitenzusammenfassung
Die Rentenversicherung spielt eine zentrale Rolle bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Sie dient nicht nur als Nachweis wirtschaftlicher Integration, sondern auch als Beleg dafür, dass Antragstellende langfristig für das Alter abgesichert sind. Grundsätzlich müssen 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge nachgewiesen werden (außer bei Fachkräften) – entweder durch die gesetzliche Rentenversicherung oder durch eine gleichwertige private Altersvorsorge. Der Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung ist hierbei das wichtigste Dokument und sollte frühzeitig beantragt werden. Für bestimmte Personengruppen – etwa Ehepartner oder Beamte – gibt es gesetzliche Ausnahmen. Auch ausländische Versicherungszeiten können unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Wer eine Niederlassungserlaubnis anstrebt, sollte sich frühzeitig über die notwendigen Nachweise zur Altersvorsorge informieren und gegebenenfalls rechtzeitig mit dem Aufbau der entsprechenden Beiträge oder einer privaten Vorsorge beginnen. So lassen sich unnötige Verzögerungen im Antragsverfahren vermeiden.