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Loyalitätserklärung Einbürgerung

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Alle Informationen zur Loyalitäts- und Bekenntniserklärung für die Einbürgerung in Deutschland.

Hier erfahren Sie ...

  • was die Loyalitäts- und Bekenntniserklärung für die Einbürgerung ist

  • welchen Inhalt die Loyalitätserklärung haben muss

  • wie die Loyalitätserklärung abgegeben wird

  • Konsequenzen bei Verstößen gegen die Loyalitätserklärung

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist eine Loyalitätserklärung?


2. Inhalt der Loyalitätserklärung

2.1 Bekenntnis zur Verfassung

2.2 Besondere historische Verantwortung Deutschlands

2.3 Ablehnung von extremistischen Bestrebungen


3. Wie wird die Loyalitätserklärung abgegeben?


4. Ausnahmen von der Bekenntnispflicht


5. Folgen bei Verstößen gegen die Loyalitätserklärung


6. Fazit Loyalitätserklärung Einbürgerung

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1. Was ist eine Loyalitätserklärung?

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, muss sich im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde schriftlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen (§ 10 Abs. 1 S.1 Nr. StAG). Dieses schriftliche Bekenntnis wird als sogenannte Loyalitätserklärung bezeichnet und stellt einen zwingenden und unverzichtbaren Bestandteil des gesamten Einbürgerungsverfahrens dar. Mit dieser Erklärung bringt die antragstellende Person zum Ausdruck, dass sie sich zu den grundlegenden Prinzipien und verfassungsrechtlichen Werten des deutschen Staatswesens bekennt. Dazu zählen insbesondere die Achtung der Menschenwürde, das Bekenntnis zur Demokratie sowie die Anerkennung der Prinzipien des Rechtsstaats. Das Bekenntnis ist Ausdruck der inneren Zustimmung zur verfassungsmäßigen Ordnung.

2. Inhalt der Loyalitätserklärung

2.1 Bekenntnis zur Verfassung

Die Loyalitätserklärung beinhaltet ein ausdrückliches und unmissverständliches Bekenntnis zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören insbesondere das allgemeine, freie und gleiche Wahlrecht, die Unabhängigkeit der Gerichte, die Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz sowie die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament. Ebenfalls umfasst sind das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf parlamentarische Opposition und der kategorische Ausschluss jeglicher Form von Gewalt- oder Willkürherrschaft.

2.2 Besondere historische Verantwortung Deutschlands

Zusätzlich wird von Einbürgerungsbewerbern ein ausdrückliches Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands verlangt. Dabei handelt es sich um eine klare und bewusste Zustimmung zu zentralen Grundprinzipien, die aus der deutschen Geschichte erwachsen sind. Bewerber um die deutsche Staatsangehörigkeit müssen erklären, dass sie den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland bejahen, die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit unterstützen und das Verbot des Angriffskrieges uneingeschränkt anerkennen.

2.3 Ablehnung von extremistischen Bestrebungen

Ein zentrales Ziel der Loyalitätserklärung ist außerdem der Ausschluss extremistischer Haltungen. Antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen widersprechen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Einbürgerungsbewerber muss glaubhaft erklären, dass er sich von solchen Bestrebungen abgewendet hat, sofern in der Vergangenheit einschlägige Hinweise vorlagen. In bestimmten Fällen kann eine individuelle Befragung des Einbürgerungsbewerbers erfolgen – insbesondere, wenn es Hinweise aus Strafverfahren, Jugendämtern oder Schulen gibt. Die Behörde prüft dann, ob ein Verstoß gegen die Grundordnung vorliegt und ob eine Einbürgerung dennoch möglich ist.

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3. Wie wird die Loyalitätserklärung abgegeben?

Grundsätzlich kann die Loyalitätserklärung in verschiedenen Formen abgegeben werden. Theoretisch können Sie bei der Beantragung der Einbürgerung den Gesetzeswortlaut kopieren und diesen dem Antragsformular beifügen. Ein Formularzwang besteht nicht. Praktisch sehen die Formulare der Einbürgerungsbehörden allerdings vorformulierte Texte vor, die Sie dann unterzeichnen müssen. Sie müssen sich die Formulare zur Loyalitätserklärung also in der Regel vor Stellung des Einbürgerungsantrags besorgen. Die Behörden übermitteln die Formulare allerdings in der Regel spätestens dann, wenn der Einbürgerungsbewerber die Einbürgerung (ohne Formulare) beantragt hat. Die Erklärung ist höchstpersönlich abzugeben – eine Vertretung ist ausgeschlossen.

4. Ausnahmen von der Bekenntnispflicht

Von der Pflicht zur Abgabe der Loyalitätserklärung und zur Kenntnis der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung gibt es wenige Ausnahmen. Diese betreffen insbesondere Minderjährige unter 16 Jahren sowie Personen, die unter rechtlicher Betreuung stehen und als nicht handlungsfähig gelten. In solchen Fällen wird die Erklärung nicht gefordert.

5. Folgen bei Verstößen gegen die Loyalitätserklärung

Die Einbürgerung in Deutschland ist an klare rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Ein zentraler Bestandteil ist die Loyalitätserklärung, die jede eingebürgerte Person im Rahmen des Verfahrens abgeben muss. Doch was passiert, wenn sich nachträglich herausstellt, dass diese Erklärung verletzt wurde? In bestimmten Fällen kann dies zur Rücknahme der Einbürgerung führen. Ein Verstoß gegen die Loyalitätserklärung liegt vor, wenn sich eine Person nach der Einbürgerung verfassungsfeindlich betätigt oder extremistischen Organisationen angehört. Auch die nachträgliche Aufdeckung, dass die Erklärung wahrheitswidrig abgegeben wurde – etwa durch Verschweigen extremistischer Aktivitäten – kann einen Verstoß darstellen. Dies stellt rechtlich gesehen eine Täuschung dar, die zur Rücknahme der Einbürgerung führen kann (§ 35 StAG).

In der Praxis sind Rücknahmen der Einbürgerung aufgrund eines Verstoßes gegen die Loyalitätserklärung insbesondere in Fällen von Palästinensern relevant. Insofern sehen die Einbürgerungsbehörden beispielsweise die Teilnahme an pro-palästinensischen Demonstrationen teilweise als Indiz dafür an, dass sich der Einbürgerungsbewerber (oder der bereits eingebürgerte Ausländer) nicht zur “besonderen historischen Verantwortung Deutschlands” bekennt. In vielen dieser Fällen wird dann ein Rücknahmeverfahren eingeleitet. In dem Fall ist unbedingt die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen, um den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft zu verhindern.

Fazit zu dieser Seite

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, muss eine sogenannte Loyalitätserklärung abgeben. Damit bestätigt der Einbürgerungsbewerber schriftlich, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennt und die verfassungsrechtlichen Werte Deutschlands respektiert. Dazu zählen z. B. die Menschenwürde, der Rechtsstaat, die Demokratie und der Frieden. Zudem gehört ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands dazu – insbesondere zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit und zum Schutz jüdischen Lebens. Extremistische Einstellungen oder Handlungen – etwa antisemitische oder rassistische Aussagen – sind mit diesem Bekenntnis nicht vereinbar. Wer hier gegen die Erklärung verstößt, riskiert im schlimmsten Fall sogar die Rücknahme der Einbürgerung. Die Erklärung wird meist mit einem vorgefertigten Formular der Behörde unterschrieben und ist höchstpersönlich abzugeben. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa bei Minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Personen.

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