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Informationen Migrationsrecht

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Informationen zum Schengen-Visum, zur Einbürgerung, zum Straf- und Sozialrecht für Ausländer und zum europäischen Migrationsrecht

VISAGUARD Aufenthaltsrecht

Willkommen bei VISAGUARD – Ihrem kompetenten Dienstleister für anwaltliches Aufenthaltsrecht und Fachkräfteeinwanderung. Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zum Ausländerrecht in Deutschland, den geltenden Gesetzen, Statistiken und zur Historie der Einwanderungspolitik. Wir erläutern Ihnen rechtliche Besonderheiten, die für bestimmte Gruppen wie Fachkräfte, Studierende, Schutzsuchende und Investoren von Bedeutung sind. Zudem erhalten Sie Einblicke in aktuelle Statistiken zur Migration und einen Überblick über die rechtlichen Entwicklungen im deutschen Ausländerrecht. Am Ende dieser Seite finden Sie unsere Guides zum Europarecht (Schengenvisum und EU-Freizügigkeit) und zu Gerichtsverfahren (Remonstration, anwaltliche Vertretung vor Gericht und Strafrecht für Ausländer).

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Regelungen für Ausländer in Deutschland

Für Ausländer in Deutschland gelten zahlreiche Sonderregelungen. Das Aufenthaltsgesetz regelt nicht nur die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, sondern auch zahlreiche Bedingungen des Aufenthalts. Dies gilt insbesondere für die folgenden Gebiete:

 

  • Einschränkungen in der Freizügigkeit und in der physischen Bewegungsfreiheit

  • Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland

  • Eingeschränkte Partizipationsmöglichkeiten im politischen Prozess (Wahlen)

  • Beschränkte Beantragung von Sozialleistungen

  • Besondere Strafbestimmungen für Ausländer (Sonderstrafrecht)

 

Diese Einschränkungen sind vor allem im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und in der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) geregelt. Diese Gesetze sind deshalb besonders relevant für Ausländer.

Für wen gilt das Aufenthaltsgesetz?

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist. In Deutschland leben ca. 13 Millionen Ausländer (2024). Dies macht ca. 15 % der deutschen Bevölkerung aus. Für diese in Deutschland lebenden Ausländer gelten besondere Regeln, das sogenannte Aufenthaltsrecht. Das Aufenthaltsgesetz gilt allerdings nur, wenn der Ausländer überhaupt den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes unterfällt.  Das Aufenthaltsgesetz gilt zwar grundsätzlich für alle Menschen, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, allerdings gibt es die folgenden Ausnahmen: 

 

  • Unionsbürger und ihre Familienangehörigen

  • Diplomaten und Familienangehörige

  • Mitarbeiter von internationalen Organisationen und Familienangehörigen

 

Die beschriebenen Personengruppen müssen sich nicht nach den Regeln des Aufenthaltsgesetzes richten und in den meisten Fällen einen Aufenthaltstitel beantragen, um nach Deutschland einreisen und sicher hier aufzuhalten.

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt?

Haben Sie Fragen zum deutschen deutschen Immigrations- und Ausländerrecht? Unsere kooperierenden Rechtsanwälte für Visums- und Aufenthaltsfragen beantworten Ihnen alle Fragen zu Ihrem Fall in einem Videocall. Natürlich unterstützen wir Sie auch gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. ​

Kontaktieren Sie uns, um eine Erstberatung zu Ihrem Fall mit einem deutschen Rechtsanwalt für Visumsrecht zu buchen!

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Was ist ein Aufenthaltstitel?

Nach § 4 des Aufenthaltsgesetzes können Ausländer zum Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich die folgenden Aufenthaltstitel:

 

  • Visum von der Botschaft (Aufenthaltstitel zur Einreise)

  • Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde (Aufenthaltstitel zum befristeten Aufenthalt)

  • Niederlassungserlaubnis von der Ausländerbehörde (Aufenthaltstitel zum unbefristeten Aufenthalt)

 

Diese Aufenthaltstitel unterscheiden sich vor allem nach ihrem Funktion (z.B. dient das Visum zur Einreise, während die Aufenthaltserlaubnis zum Aufenthalt dient), nach ihrer Dauer (z.B. befristet oder unbefristet) und nach den Rechten, die sie gewähren (z.B. mit Arbeitserlaubnis oder ohne Arbeitserlaubnis). Die Aufenthaltstitel sind dann innerhalb der jeweiligen Titel (also Visum oder Aufenthaltserlaubnis) nach Zwecken zu differenzieren (z.B. Visum zum Arbeiten oder Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten. Grundsätzlich existieren die folgenden Aufenthaltszwecke:

 

  • Ausbildungszwecke (3. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes)

  • Erwerbstätigkeit (4. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes)

  • Humanitäre Zwecke (5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes)

  • Familiennachzug (6. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes)

  • besondere Aufenthaltszwecke (7. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes) 

  • nicht geregelte Fälle (§ 7 AufenthG des Aufenthaltsgesetzes)

 

Nach der sogenannten “Zwecklehre” des Bundesverwaltungsgerichts muss ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stets erkennen lassen, aus welchem Grund der Aufenthaltstitel beantragt wird. In den entsprechenden Formularen der Botschaften und Ausländerbehörde ist also stets das Feld “Zweck des Aufenthalts” auszufüllen.

Historie des Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsrecht und die Aufenthaltszwecke haben im Laufe der Zeit zahlreiche Änderungen erfahren. Nach der Historie des Aufenthaltsrecht waren die für Ausländer geltenden rechtlichen Bestimmungen vor allem dazu gedacht, den Zuzug von Ausländern zu begrenzen (Migrationssteuerung und Ausländerrecht als “Gefahrenabwehrrecht”) . Dieser Ansatz hat sich im Laufe der Zeit gewandelt, da Migration mittlerweile gesellschaftlich erforderlich ist, um die Fachkräfteeinwanderung zu erhöhen. 

 

Vor dem Erlass des momentanen Aufenthaltsgesetzes gab es die folgenden rechtlichen Bestimmungen für Ausländer:

 

  • 1932 Preußische Polizeiverordnung

  • 1938 Ausländerpolizeiverordnung

  • 1965 erstes Ausländergesetz der BRD

  • 1990 grundlegend reformiertes gesamtdeutsches Ausländergesetz

  • 2005 Zuwanderungsgesetz (Artikelgesetz mit neuem AufenthG)

  • 2019 Migrationspaket / Fachkräfteeinwanderung

  • 2023/2024 Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Allgemeine VISAGUARD-Guides

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Visamöglichkeiten nach Nationalität

Alle Informationen zum für die jeweiligen Nationalitäten geltenden Visums- und Aufenthaltsrecht.

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Gerichtsverfahren Immigrationsrecht Deutschland

Alle Informationen über deutsche Gerichtsverfahren im Visumsrecht (Remonstration, Untätigkeitsklage, Schadensersatz).

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Guide: Visum beantragen

Step-by-Step Guide vom Anwalt zur Beantragung eines Visums in Deutschland bei der Botschaft im Ausland.

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Guide: Aufenthaltserlaubnis beantragen

Guide zur Beantragung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde (inklusive Terminbuchung).

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Guide: Fiktionsbescheinigung

Informationen vom Rechtsanwalt zur Fiktionsbescheinigung (Bedeutung, Reisen, Arbeiten und Beantragung).

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Strafrecht für Ausländer

Rechtsanwalt Overstay: Alle Informationen zum Aufenthaltsstrafrecht und den Konsequenzen von Straftaten für Ausländer in Deutschland.

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Schengen-Visum, § 6 Abs. 1 AufenthG

Alle Informationen vom Visumsexperten zur Beantragung eines Schengen-Visums für kurzzeitige Aufenthalte in Deutschland.

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Europäische Freizügigkeit (FreizügG/EU)

Alle Informationen vom Anwalt zur Europäischen Freizügigkeit in Deutschland (Freizügigkeitsgesetz).

FAQ

Wann wird ein Aufenthaltstitel erteilt?

In der Regel wird ein Aufenthaltstitel nur auf Antrag erteilt. Es muss also zwingend ein Antrag gestellt werden. Nach dem Bundesverwaltungsgericht muss aus dem Antrag oder dem sonstigen Vorbringen hervorgehen, aus welchem Grund ein Aufenthaltstitel beantragt wird (sog. Trennungsprinzip/Zwecklehre BVerwG 04.09.2007, 1 C 43.06). Es kann also nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nicht “irgendein” oder “alle in Betracht kommenden Aufenthaltstitel” beantragt werden.

 

Wann gilt ein Aufenthaltstitel als erteilt?

Entgegen einer weitläufigen Auffassung wird ein Aufenthaltstitel nicht erst mit der Übergabe des elektronischen Aufenthaltstitels bzw. der Plastikkarte erteilt. Schon im Termin zur Abgabe der biometrischen Daten kann der Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn der Verwaltungsakt entsprechend bekannt gegeben wird (objektiver Empfängerhorizont).

Kann ein Aufenthaltstitel auch rückwirkend erteilt werden?

Ja, ein Aufenthaltstitel kann auch rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung erteilt werden (BVerwG, 09.06.2009, 1 C 7/08). Dafür müssen allerdings zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Voraussetzungen vorgelegen haben und es muss ein “schutzwürdiges Interesse” bestehen. Ob ein solches besteht, ist eine Frage des Einzelfalls. Im Zweifel kann Sie hierzu ein Rechtsanwalt für Immigrationsrecht beraten.

 

Ist die Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel gleichzeitig möglich?

Ja, die Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel gleichzeitig ist möglich (BVerwG, Urteil vom 19.03.2013, 1 C 12.12). Rein praktisch sperren sich allerdings die Ausländerbehörden und Botschaften gegen eine Erteilung mehrerer Aufenthaltserlaubnisse gleichzeitig, da im Ausländerzentralregister (AZR) nur ein Aufenthaltstitel eingetragen werden kann. Dies entspricht allerdings nicht der geltenden Rechtslage.

Ich habe meine elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) verloren, was kann ich tun?

Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis bzw. die Plastikkarte verloren haben, heißt das nicht, dass sie keine Aufenthaltserlaubnis mehr besitzen. Sie müssen lediglich bei der Ausländerbehörde eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Neuausstellung kostet in der Regel 67 Euro.

 

Was kostet ein Aufenthaltstitel/Visum/Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?

Kosten/Gebühren Visum Fachkräfte: 

  • Kosten Schengen-Visum (Erwachsene) 80 Euro

  • Kosten erstmaliges D-Visum/nationales Visum 75 Euro

 

Kosten/Gebühren Blaue Karte und ICT-Karte für Fachkräfte

  • Kosten erstmalige Aufenthaltserlaubnis Blaue Karte oder ICT-Karte 100 Euro

  • Kosten Verlängerung Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte und ICT-Karte 93 Euro

 

Kosten/Gebühren Niederlassungserlaubnis

  • Kosten Niederlassungserlaubnis (u.a. Fachkräfte/Blaue Karte) 113 Euro

  • Kosten Europäische Niederlassungserlaubnis/Daueraufenthalt EU 109 Euro

  • Kosten Niederlassungserlaubnis Selbstständige 124 Euro

 

Sonstige Kosten/Gebühren Aufenthaltsrecht

  • Kosten Fiktionsbescheinigung 13 Euro

  • Kosten beschleunigtes Fachkräfteverfahren 411 Euro

Wann wird der Aufenthaltstitel in den Pass geklebt?

In Ausnahmefällen wird der Aufenthaltstitel nicht als elektronischer Aufenthaltstitel (Plastikkarte, sog. “eAT”) erteilt, sondern in den Pass des Ausländers geklebt (§ 78a AufenthG). Meistens geschieht dies, wenn eine Auslandsreise bevorsteht und die rechtzeitige Bestellung des Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei nicht mehr möglich ist.

 

Kann ich den Aufenthaltszweck wechseln?

Der Wechsel des Aufenthaltszwecks ist grundsätzlich möglich, sofern dies nicht explizit anders geregelt ist. Beschränkungen für den Wechsel des Ausbildungszwecks existieren v.a. im Bereich der Ausbildung (insb. Studium) und während bzw. nach dem Asylverfahren.

 

Welcher Aufenthaltszweck ist für mich der beste?

Kommen mehrere Zwecke in Betracht, erteilen die Behörden meistens den Aufenthaltstitel, der die meisten Rechte vermittelt. Da die Aufenthaltstitel jedoch nicht immer nur “mehr” oder “weniger” an Rechten vermitteln, sondern vor allem unterschiedliche Rechte, ist die Bewertung nicht immer einfach. Im Zweifel kann Sie ein Rechtsanwalt für Immigrationsrecht dazu beraten, welcher Aufenthaltstitel für Sie der beste ist.

 

Was kostet eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?

Die Kosten für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis sind in der Aufenthaltsverordnung gesetzlich geregelt. Gemäß der §§ 44 ff. AufenthV sind die folgenden Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entrichten:

Übersicht/Sammlung Gesetze Aufenthaltsrecht

Das Ausländerrecht basiert auf einer Vielzahl von deutschen und internationalen Gesetzen. In Deutschland gelten die folgenden Migrations- und Aufenthaltsgesetze

3. Gerichte und Behörden

Im Ausländerrecht gelten die folgenden Urteile und Verwaltungsanweisungen​:

  • Rechtsprechung des VG Berlin (zentrales Visumgericht)

  • Rechtsprechung der Verwaltungs- und Oberwalltungsgerichte

  • Rechtsprechung des EuGH und des EGMR

  • Landesverwaltungsvorschriften (insb. VAB (Berlin) und Weisung 1/2024 (Hamburg))

  • Bundesverwaltungsvorschriften (VwV-AufenthG, VwV-FreizügG/EU, VAH-StAG, Visumhandbuch)

4. Völkerrechtliche Verträge

​Im Ausländerrecht gelten die folgenden völkerrechtlichen Verträge:

Seitenzusammenfassung

Auf dieser Seite (Übersicht Informationen Migrationsrecht) haben Sie allgemeine Themen zum Bereich Immigration und Visum in Deutschland von VISAGUARD gefunden. Die Seite führt aus, welche Regelungen für Ausländer gelten und in welchen Gesetzen diese Regelungen zu finden sind. Die Seite erklärt außerdem, was ein Aufenthaltstitel ist und zu welchen Zwecken Aufenthaltstitel erteilt werden können. Die Seite listet auch auf, welche Gesetze, Richtlinien und Verwaltungsanweisungen im gesamten Aufenthaltsrecht relevant sind.

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