top of page
Image by Pang Yuhao

Visum zum Studieren Deutschland

stripe-flag-germany.jpg

So beantragen Sie ein Visum, um in Deutschland an einer Universität oder Hochschule zu studieren

... unter welchen Voraussetzungen das Studienvisum in Deutschland erteilt wird

... wie Sie ein Visum zum Studieren in Deutschland beantragen und welche Dokumente Sie benötigen

... ob und auf welchen Positionen Sie als ausländischer Student in Deutschland arbeiten dürfen

... ob Sie den Studiengang wechseln dürfen und welches Visum Sie nach dem Studium beantragen müssen

HIER ERFAHREN SIE ...

Geschrieben von: Juristin (Assessor)
Veröffentlichungsdatum: 25.03.2024
Geschätzte Lesezeit: 13 Minuten

1. Visum zum Studieren in Deutschland

Das Recht zum Studieren in Deutschland ist verfassungs- und europarechtlich garantiert. Dies gilt nicht nur für deutsche Studenten, sondern auch für (Dritt)Ausländer. Die Möglichkeit in Deutschland zu studieren ist also kein durch die Behörden gewährtes Privileg, sondern ein Recht von jedem Menschen auf der Welt (Anspruchsfall). Es besteht also eine Verpflichtung der Behörden, Ausländer zum Studium zuzulassen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dies wurde sogar vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt (EuGH, Urteil vom 10.09.2014, C-491/13 (“Ben Alaya”)).

 

Der Anteil an ausländischen Studenten in Deutschland steigt auch aufgrund der guten Zulassungsbedingungen beständig. Jedes Jahr studieren in Deutschland ca. 450.000 Ausländer an deutschen Universitäten. Die meisten ausländischen Studenten kommen aus Indien, China und der Türkei, also vor allem aus Drittstaaten bzw. nicht europäischen Staaten. 

 

Um in Deutschland zu studieren, brauchen ausländische Studenten einen Aufenthaltstitel, der den Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Grundsätzlich darf ein Studium mit jeder Art von Aufenthaltstitel und auch mit Gestattungen oder Duldungen durchgeführt werden. Wenn Sie also bereits einen Aufenthaltstitel haben (z.B. zum Arbeiten), dann können Sie ohne Änderungen Ihrer Aufenthaltserlaubnis auch studieren (es sei denn, das Verbot ist explizit auf der Karte vermerkt (sog. Nebenbestimmung)).

2. Studien Visum Deutschland Voraussetzungen

vector man reasearch study visa

Um ein Studienvisum für Deutschland zu beantragen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

 

  • Zulassung und entsprechender Zulassungsbescheid an akkreditierter Universität,

  • Blocked-Account und Lebensunterhaltssicherung,

  • ggf. Nachweis von Sprachkenntnissen,

  • Aufenthalt zum Zwecke des Studiums,

  • ggf. Zustimmung der Eltern.

 

Die Voraussetzungen werden im Einzelnen näher erläutert.

2.1 Zulassung und Zulassungsbescheid bei akkreditierter Universität

Die wichtigste Voraussetzung, um in Deutschland zu studieren, ist die Zulassung an einer staatlichen Hochschule/Universität, einer staatlich anerkannten Hochschule/Universität oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung. Um diese Zulassung gegenüber der Botschaft nachzuweisen, müssen Sie den Zulassungsbescheid oder zumindest eine Studienplatzvormerkungsbescheinigung der Universität beim Botschaftstermin einreichen. Auch eine endgültige Mitteilung von Uni-ASSIST ist regelmäßig ausreichend. Bei der Studienbewerbung sollte außerdem darauf geachtet werden, dass die Hochschule/Universität in Deutschland auch anerkannt ist. Ob Ihre Hochschule/Universität in Deutschland anerkannt bzw. akkreditiert ist, können Sie beim sog. “Hochschulkompass” herausfinden.

2.2 Blocked-Account und Lebensunterhalt

Für die Beantragung eines Visums muss jeder Ausländer in Deutschland nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt sichern kann bzw. dass er genügend finanzielle Ressourcen für den Aufenthalt in Deutschland (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Im Fall der Erwerbsmigration geschieht dies in der Regel durch einen Arbeitsvertrag. Da Studenten ihren Lebensunterhalt allerdings meistens nicht (nur) durch Arbeit sichern, gelten für Studenten einige Besonderheiten beim Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts

 

Wieviel Geld benötige ich als Student?

Wieviel Geld Sie für ein Visum in Deutschland benötigen hängt davon ab, wie lange Sie zum Studieren benötigen. Grundsätzlich müssen Sie für jeden Monat den Sie zum Studieren benötigen, den sog. BAföG-Satz nachweisen. Der BAföG-Satz beträgt momentan 934 Euro pro Monat bzw. 11.208 Euro pro Jahr (§§ 13, 13a Abs. 1 BAföG). Dass diese Mittel tatsächlich vorhanden sind, kann durch verschiedene Möglichkeiten gegenüber der Behörde nachgewiesen werden:

 

  • Sperrkonto für Studenten (Blocked-Account),

  • Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern,

  • Stipendium,

  • Bankbürgschaft und Verpflichtungserklärung.

 

Die Finanzierung muss immer für ein Jahr im Voraus nachgewiesen werden. Bei Blocked Accounts müssen also momentan 11.208 Euro nachgewiesen werden. Ein sehr regelmäßig genutzter Anbieter von Blocked Accounts ist Fintiba (kein Affiliate-Link).

 

Im Falle eines Stipendiums muss die Finanzierung durch deutsche öffentliche Mittel oder durch eine in Deutschland anerkannte Förderorganisation geschehen. Wenn das Stipendium durch den Deutschen Akademischer Austauschdienst (DAAD) vermittelt wurde, muss das Stipendium aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes finanziert werden. Dies ist gegenüber der Botschaft nachzuweisen.

2.3 Nachweis von Sprachkenntnissen

Grundsätzlich ist für ein Studienvisum in Deutschland erforderlich, dass der Studienbewerber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache hat. Ob diese Kenntnisse vorliegen, wird allerdings nicht von der Botschaft geprüft, sondern von den Universitäten bzw. Hochschulen. Ein Nachweis von Sprachkenntnissen gegenüber der Botschaft ist also nur erforderlich, wenn nicht bereits die Hochschule/Universität bei der Zulassung geprüft hat, ob der Studienbewerber die Sprachanforderungen erfüllt. Die Sprachkenntnisse werden in der Regel durch einen der folgenden Tests nachgewiesen (keine Affiliate-Links):

 

2.4 Aufenthaltszweck Studium (Missbrauchsprüfung)

Die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland mit einem Studienvisa muss auch tatsächlich dazu dienen, dass in Deutschland studiert wird. In vielen Fällen wittern die Botschaften Missbrauch, da Sie denken, dass das Studium nur ein Vorwand ist, um sich dauerhaft in Deutschland aufzuhalten. Bei der Beantragung eines Studentenvisums für Deutschland sollte also peinlich genau darauf geachtet werden, bei der Botschaft nicht den Eindruck zu erwecken, dass eigentlich garnicht geplant ist, in Deutschland zu studieren. Dies gilt insbesondere bei Visaanträgen aus afrikanischen Staaten. Die Botschaften werden meistens misstrauisch, wenn einer der folgenden Anhaltspunkte vorliegt:

 

  • schlechte Schulleistungen im Heimatland oder Abbruch eines Studiums im Heimatland,

  • Finanzierung nicht hinreichend nachgewiesen (Blocked-Account),

  • mehrfach Visumanträge stellen (insb. wenn z.B. vorher ein Familiennachzug versucht wurde),

  • keine Kenntnis über angestrebten Studiengang oder Studiengang passt nicht zu schulischen Interessenschwerpunkten,

  • aus dem Lebenslauf ist nicht erkennbar, welche beruflichen Vorteile der Studienbewerber von einem Studium in Deutschland erhalten könnte.

 

Sollte einer der oben aufgelisteten Anhaltspunkte in Ihrem Fall vorliegen, ist es ratsam, sich vor der Beantragung des Visums von einem Rechtsanwalt für Migrationsrecht beraten zu lassen. Häufig sind die Botschaften in Ländern mit hohem “Migrationsdruck” (z.B. Afrika und Südostasien) sehr vorurteilsbelastet und erteilen Studienvisa nur zurückhaltend. Ein auf das Visumsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen hier mit seinen rechtlichen Fähigkeiten helfen, den Widerstand der Behörden zu überwinden. Insofern sind viele Ablehnungen der Botschaften in diesen Ländern rechtswidrig. Die Durchführung eines Remonstrationsverfahrens oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin kann dann häufig noch zur Visumerteilung führen. 

_edited.jpg

3. Dokumente und Antragsverfahren Studienvisum Deutschland

3.1 Studienvisum für Deutschland bei der Botschaft beantragen

Wenn Sie ein Visum zum Studieren in Deutschland aus dem Ausland bei der Botschaft beantragen wollen, dann müssen Sie sich nach den Guides auf der Website der jeweiligen Botschaft zum Ablauf des Verfahrens informieren. Für die Länder Indien, China und Türkei finden Sie beispielsweise die entsprechenden Guides zur Beantragung eines Studienvisa für Deutschland hier:

 

 

Die Bearbeitungszeit für Studentenvisaanträge variiert je nach Land. Nach der REST-Richtlinie sind Visumsanträge für Studienvisa allerdings so rasch wie möglich, spätestens aber nach 90 Tagen zu bescheiden (Art. 34 Abs. 1 REST-RL).

vecteezy_data-search-analysis-in-isometric-illustration_4689161.jpg

3.2 Aufenthaltserlaubnis zum Studieren in Berlin beantragen (Landesamt für Einwanderung (LEA))

Sollten Sie sich bereits in Deutschland aufhalten und ein Studienvisum beantragen wollen, müssen Sie dies bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes machen. In Berlin ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) dafür zuständig, Aufenthaltserlaubnisse zum Zwecke des Studiums zu erteilen. Um in Berlin eine Aufenthaltserlaubnis zum Studieren zu beantragen, müssen Sie die folgenden Unterlagen beim Landesamt für Einwanderung (LEA) über das Online-Kontaktformular einreichen:

 

  • ausgefülltes und unterschriebenes Formular “Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels” (PDF),

  • gültiger Pass,

  • biometrisches Foto,

  • Sperrkonto mit Guthaben (oder Bestätigung Eltern Vermögen oder Stipendienbescheinigung),

  • Krankenversicherungsbescheinigung,

  • Immatrikulationsbescheinigung,

  • Meldebestätigung aus Berlin.

 

Die erstmalige Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium kostet in Berlin 100,00 Euro. Für die Verlängerung werden 93,00 Euro fällig.

4. Arbeiten mit Studentenvisum Deutschland

Viele Studenten fragen sich, wie lang sie mit einem Studenten-Visum in Deutschland arbeiten dürfen und welche Tätigkeiten sie dabei ausüben dürfen. Grundsätzlich gilt, dass Studierende aus Drittstaaten, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (§ 16b AufenthG) besitzen, bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt werden dürfen. Dabei zählen Arbeitszeiten bis zu vier Stunden als halber Arbeitstag, wenn die regelmäßige Arbeitszeit acht Stunden beträgt.  Alles was über die 4 Stunden hinausgeht, zählt als voller Arbeitstag (§ 16b Abs. 3 AufenthG). Alternativ dürfen Studierende aus Drittstaaten genauso wie Studierende aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz und wie deutsche Studierende, bis zu 20 Stunden pro Woche in den Vorlesungszeiten arbeiten. In den Semesterferien können sie uneingeschränkt Geld verdienen. 

5. Erlöschen von Studienvisa und Zweckwechsel Studentenvisum

Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird häufig mit einer sog. „auflösenden Bedingung“ versehen, wie z.B. „Erlischt mit Beendigung des Studiums im Fach Geschichte an der Humboldt-Universität“. Tritt diese Bedingung ein, weil Sie z.B. den Studiengang oder die Universität wechseln oder sich exmatrikulieren lassen, erlischt der Aufenthaltstitel automatisch, auch wenn das Gültigkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist. Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu dem neuen Studiengang müssen Sie dann unbedingt vor Ihrem Studienplatzwechsel stellen und auch bescheiden lassen.

6. Post-Study Visa Deutschland

Als Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst 18 Monate zur Jobsuche, § 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG. Während der Zeit der Arbeitssuche dürfen sie als Bildungsinländer arbeiten. Die 18 Monate sollten (selbst, wenn Sie ein Jobangebot haben) auch ausgenutzt werden, da z.B. der Arbeitsvertrag noch in der Probezeit gekündigt werden kann. Sollten Sie dann noch innerhalb der 18 Monate sein haben Sie trotz Kündigung eine wirksame Aufenthaltserlaubnis. Wenn Sie allerdings zu dem Zeitpunkt schon einen Fachkräfteeinwanderungstitel (z.B. Blaue Karte EU) haben, können Sie das Visum zur Arbeitsplatzsuche gem. § 20 Abs. 3 AufenthG nicht mehr beantragen.

7. FAQ

Shutterstock_57378325_edited.jpg
bottom of page