
Sprachkurs Deutschland

Alle Informationen zur Beantragung eines Sprachkursvisums in Deutschland.
Hier erfahren Sie ...
welche Arten des Sprachkurses es gibt
welches Visum Sie für einen Sprachkurs in Deutschland benötigen
wie das Sprachkursvisum beantragt wird
wann das Sprachkursvisum abgelehnt werden kann
Autor
Rechtsanwalt
Lesezeit
9 Min.
Veröffentlichungsdatum
01.03.2025

1. Sprachkurs in Deutschland absolvieren
Ein Sprachkurs-Visum für Deutschland ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, für einen Intensivsprachkurs nach Deutschland zu reisen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Sprachkurse sind zugelassen? Und wie läuft der Visumsantrag ab? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
2. Wer kann ein Sprachkurs-Visum beantragen?
Grundsätzlich können Drittstaatsangehörige ein Sprachkurs-Visum beantragen, wenn sie in Deutschland einen Intensivsprachkurs besuchen möchten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen studienvorbereitenden Sprachkursen (§ 16b Abs. 1 S. 2 und S. 3 Nr. 1 AufenthG, § 16b Abs. 5 S. 1 Nr. 2 AufenthG) und sonstigen Sprachkursen bzw. Intensivsprachkursen (§ 16f Abs. 1 AufenthG). Ein Intensivsprachkurs ist darauf ausgerichtet, umfassende Deutschkenntnisse in kurzer Zeit zu vermitteln.
Damit ein Visum für einen Sprachkurs erteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zugelassener Intensivsprachkurs: Der Kurs muss mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen, Abend- und Wochenendkurse reichen nicht aus. Der Kurs muss zeitlich begrenzt sein und das Ziel haben, umfassende Deutschkenntnisse zu vermitteln.
Finanzierungsnachweis: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er während des Aufenthalts finanziell abgesichert ist. Dies kann durch ein Sperrkonto (aktuell mindestens 11.208 € pro Jahr) oder eine Verpflichtungserklärung erfolgen.
Krankenversicherung und Unterkunft müssen nachgewiesen werden
3. Antragstellung für das Sprachkurs-Visum
Der Visumsantrag für ein Sprachvisum muss bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland gestellt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen bis Monate betragen.
Für das Sprachkursvisum müssen mindestens die folgenden Unterlagen eingereicht werden:
Ausgefülltes Visumsformular
Gültiger Reisepass
Nachweis über den Sprachkurs (Anmeldebestätigung)
Finanzierungsnachweis (z. B. Sperrkonto)
Krankenversicherungsnachweis
Unterkunftsnachweis
Motivationsschreiben
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Im Einzelfall können die Botschaften weitere Unterlagen anfordern.
4. Studienvorbereitender Sprachkurs
Neben den Intensivsprachkursen (s.o.) gibt es auch Visa für studienvorbereitende Sprachkurse. Ein Visum für einen studienvorbereitenden Sprachkurs ermöglicht es internationalen Studienbewerbern, ihre Sprachkenntnisse in Deutschland zu verbessern, bevor sie ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen. Grundsätzlich wird ein solches Visum erteilt, wenn eine Zulassung zum Vollzeitstudium vorliegt und der Hochschulzugang an den vorherigen Besuch eines Sprachkurses geknüpft ist.
Auch ohne eine direkte Zulassung zu einer Hochschule kann ein studienvorbereitender Sprachkurs in Deutschland absolviert werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für ein Studienbewerber-Visum erfüllt sind. Hierbei muss der Sprachkurs ein Intensivsprachkurs sein, der gezielt auf eine anerkannte Sprachprüfung für den Hochschulzugang vorbereitet. Nach Abschluss des Sprachkurses haben internationale Studienbewerber die Möglichkeit, ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, um ein Studienkolleg zu besuchen oder direkt ins Studium einzusteigen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
5. Ablehnungsgründe und Missbrauch Sprachkursvisa
Im Rahmen der Umsetzung der REST-Richtlinie wurden spezifische Ablehnungsgründe für Visumanträge zum Zweck der Teilnahme an einem Sprachkurs gesetzlich normiert. Nach dem Gesetz kann ein Antrag abgelehnt werden, wenn die Sprachschule primär gegründet wurde, um die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu erleichtern, wodurch ein Missbrauch vorliegt. Die Prüfung dieses Missbrauchstatbestands erfolgt bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte, beispielsweise wenn die Einrichtung keiner originären Ausbildungstätigkeit nachgeht oder erst seit kurzer Zeit existiert. Allerdings stellt allein die Tatsache, dass eine Sprachschule überwiegend visumpflichtige Kursteilnehmer aufnimmt, keinen Missbrauch dar.
Darüber hinaus kann der Antrag gemäß § 19f Abs. 4 Nr. 2 bis 5 AufenthG abgelehnt werden, wenn bestimmte Insolvenztatbestände erfüllt sind. Eine Prüfung dieser Tatbestände erfolgt nur bei Vorliegen konkreter Hinweise, etwa durch Medienberichte oder Mitteilungen der Ausländerbehörde. Zudem eröffnet das Aufenthaltsgesetz ein behördliches Ermessen, falls Beweise oder konkrete Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass die Einreise zu einem anderen als dem angegebenen Zweck erfolgen soll.
6. FAQ Sprachkurs Deutschland
Muss die Ausländerbehörde am Wohnort dem Sprachkursvisum zustimmen?
Nein. Für die Visumerteilung zum Sprachkursbesuch bedarf es keiner ABH-Zustimmung (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV). Lediglich bei relevanten Voraufenthalten wird die ABH beteiligt (§ 31 Abs. 1 Nr. 2c) Alt cc) AufenthV).
Darf ich mit dem Sprachkursvisum arbeiten?
Ja, eine Erwerbstätigkeit neben dem Sprachkurs ist für bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt (§ 16f Abs. 3 S. 4 AufenthG).
Mit welcher Nebenbestimmung wird das Sprachkursvisum erteilt?
Das Visum ist mit folgender Auflage zu versehen: "Berechtigt nur zur Teilnahme an einem Sprachkurs der ....[Name der Sprachschule]. Beschäftigung von zwanzig Wochenstunden erlaubt. Selbstständige Tätigkeit nicht erlaubt."