
Ausbildung & Studium in Deutschland

Alle Informationen zum Erhalt eines Visums zu Ausbildungszwecken in Deutschland
Visum zum Studium und zur Ausbildung
Der Zugang von Ausländern zur Ausbildung dient der allgemeinen Bildung und der internationalen Verständigung ebenso wie der Sicherung des Bedarfs des deutschen Arbeitsmarktes an Fachkräften. Neben der Stärkung der wissenschaftlichen Beziehungen Deutschlands in der Welt trägt er auch zu internationaler Entwicklung bei.
Auf dieser Seite erfahren Sie unter anderem alles über die schulische und betriebliche Ausbildung in Deutschland (§ 16a AufenthG). Außerdem finden Sie hier Informationen zum Studium in Deutschland (§ 16b AufenthG).
Deutschland ist eines der beliebtesten Länder für internationale Studierende und Auszubildende. Mit seinen renommierten Universitäten, praxisnahen Fachhochschulen und der weltweit einzigartigen dualen Ausbildung bietet Deutschland exzellente Karrierechancen. Neben dem Studium ist die duale Ausbildung in Deutschland besonders attraktiv. Hierbei wechseln sich praktische Arbeit im Unternehmen und theoretischer Unterricht in der Berufsschule ab.
Rechtlich gesehen ist in Deutschland zwischen den folgenden Visumsmöglichkeiten zu Ausbildungszwecken zu unterscheiden:
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Studiumsvisum an einer Hochschule (§ 16b Abs. 1 AufenthG)
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studienvorbereitender Sprachkurs oder Praktikum (§ 16b Abs. 5 AufenthG)
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Ausbildungsvisum in einem deutschen Betrieb (§ 16a Abs. 1 AufenthG)
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Ausbildungsvisum an einer deutschen Schule (§ 16a Abs. 2 AufenthG)
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Intensivsprachkurse und Schulbesuch (§ 16f AufenthG)
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studienbezogenes Praktikum EU (§ 16e AufenthG)
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Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes (§ 17 AufenthG)
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Working Holiday Visum (z.B. für Work and Travel Deutschland)
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Defizitbescheid und Anerkennungspartnerschaft (§ 16d AufenthG)
Jedes dieser Aufenthaltsvisa hat andere Voraussetzungen und Antragsverfahren. Die Voraussetzungen und Verfahren für das jeweilige Visum werden in den unten aufgelisteten Guides dargestellt.