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Vector Flag of Germany (Vectorgrafik einer deutschen Flagge).

Voraussetzungen Schengenvisum

Alle Informationen vom Anwalt zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengenvisums für Deutschland.

Hier erfahren Sie ...

  • welche Voraussetzungen ein Schengenvisum für Deutschland hat

  • was die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für Schengenvisa sind

  • wie die Plausibilität des Reisezwecks nachgewiesen wird

  • wie die Rückkehrbereitschaft nachgewiesen wird

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Inhaltsverzeichnis

1. Voraussetzungen Schengen-Visum

2. Allgemeine Voraussetzungen Schengenvisum

3. Plausibler Reisezweck als Voraussetzung

4. Rückkehrbereitschaft

5. Fazit Voraussetzung Schengenvisum Deutschland

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1. Voraussetzungen Schengen-Visum

Wer in den Schengen-Raum einreisen möchte, muss eine Vielzahl von rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllen, um ein Schengen-Visum zu erhalten. Die Erteilung eines solchen Visums richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates – auch bekannt als Visakodex. Diese Verordnung bildet die zentrale europarechtliche Grundlage für die Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Gemäß dem Visakodex prüfen die zuständigen Auslandsvertretungen der Schengen-Staaten die individuellen Voraussetzungen jedes Antrags sorgfältig und im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums. Dabei werden sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Nur wer die Voraussetzungen vollständig und überzeugend erfüllt und dargelegt hat, hat realistische Chancen auf die Erteilung eines Visums für den Schengen-Raum.

2. Allgemeine Voraussetzungen Schengenvisum

Zunächst müssen für die Erteilung eines Schengenvisums die sogenannten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein (§ 5 AufenthG). Zu den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für ein Schengenvisum gehören die Folgenden:

  • Identität und Passpflicht: Auch für das Schengenvisum ist es Voraussetzung, dass die Identität gesichert und die Passpflicht erfüllt ist. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage eines gültigen Reisepasses bei der Botschaft.

  • Lebensunterhalt gesichert: Für die Erteilung eines Schengenvisums muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Hierzu gehören ausreichend finanzielle Mittel für die Reise, eine vorhandene Unterkunft (Wohnung oder Hotel) und eine Reisekrankenversicherung.

  • Kein Ausweisungsinteresse: Eine wichtige Voraussetzung für das Schengenvisum ist auch, dass kein Ausweisungsinteresse besteht und dass der Antragsteller keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland darstellt (Sicherheitsüberprüfung).

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3. Plausibler Reisezweck als Voraussetzung

Bei der Beantragung eines Schengen-Visums ist die Glaubhaftmachung des Reisezwecks eine zentrale Voraussetzung. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate) prüfen sorgfältig, ob der angegebene Zweck – sei es Tourismus, Familienbesuch, Geschäftsreise oder medizinische Behandlung – tatsächlich glaubhaft erscheint und mit der beantragten Aufenthaltsdauer übereinstimmt. Hierzu müssen die Antragsteller aussagekräftige Unterlagen einreichen, etwa Einladungsschreiben, Hotelbuchungen, Reisepläne, Arbeitsbescheinigungen oder ärztliche Atteste.

Bei der Überprüfung des Reisezwecks untersuchen die Botschaften insbesondere auch die “Plausibilität” der Angaben. Die Botschaften sind nach dem Visakodex verpflichtet, sämtliche Nachweise auf ihre Authentizität und inhaltliche Stimmigkeit zu prüfen. Werden gefälschte Dokumente eingereicht oder Unstimmigkeiten festgestellt, kann dies zur Ablehnung des Visumantrags führen. Daher ist es essentiell, ausschließlich authentische und vollständige Unterlagen einzureichen, um die Plausibilität des Reisezwecks nachzuweisen und die Chancen auf eine Visumerteilung zu erhöhen. Im Zweifel kann es sogar ratsam sein, ein extra Motivationsschreiben einzureichen, welches die Reise und den Reisezweck erläutert.

4. Rückkehrbereitschaft

Die Rückkehrbereitschaft ist eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung eines Schengen-Visums. Antragsteller müssen überzeugend darlegen, dass sie nach Ablauf des Visums fristgerecht in ihr Herkunftsland zurückkehren. Dies geschieht in der Regel durch Nachweise familiärer, beruflicher oder wirtschaftlicher Bindungen im Heimatstaat. Fehlt dieser Nachweis, kann das Visum abgelehnt werden.

Zur Rückkehrbereitschaft bei Schengen-Visa haben wir einen eigenen VISAGUARD-Fachartikel geschrieben. Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen gerne einer unserer auf das Schengenrecht spezialisierten Rechtsanwälte zur Verfügung.

Seitenzusammenfassung

Die Erteilung eines Schengenvisums für Deutschland setzt die Erfüllung zahlreicher rechtlicher und tatsächlicher Voraussetzungen voraus, die sowohl im Visakodex (VO (EG) Nr. 810/2009) als auch im nationalen Aufenthaltsgesetz (§ 5 AufenthG) geregelt sind. Entscheidend sind insbesondere die gesicherte Identität, ein gültiger Reisepass, ein nachgewiesener Lebensunterhalt, das Nichtvorliegen eines Ausweisungsinteresses sowie eine nachgewiesene Rückkehrbereitschaft. Zusätzlich müssen Antragsteller einen plausiblen Reisezweck glaubhaft machen und diesen mit authentischen Nachweisen untermauern. Wer diese Voraussetzungen vollständig und überzeugend erfüllt, verbessert seine Chancen erheblich, ein Visum zu erhalten. Besonders wichtig ist dabei die sorgfältige Vorbereitung der Antragsunterlagen, da Unstimmigkeiten oder gefälschte Dokumente unweigerlich zur Ablehnung führen. Im Zweifel kann ein Motivationsschreiben helfen, den Reisegrund transparent darzulegen.

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