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Visum Bearbeitungszeit Deutschland

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Informationen zu Bearbeitungszeiten bei Beantragung eines Visums (Deutschland 2024)

wie lange die Bearbeitungsdauer bei einem Visumantrag in Deutschland ist

… warum die Bearbeitungsdauer in manchen Fällen so lang sind

… wie Sie lange Bearbeitungszeiten bei der Beantragung eines Visums vermeiden können

… wie Sie die Bearbeitung von bereits laufenden Visumverfahren beschleunigen können

… was Sie in besonders eiligen Fällen und Notfällen tun können

HIER ERFAHREN SIE ...

1. Wie lange dauert der Visumprozess?

2. Warum dauert die Bearbeitung so lange?

3. Beschleunigung der Antragsbearbeitung durch eigene Maßnahmen

3.1 Beschleunigung durch Dokumentenzusammenstellung

3.2 Beschleunigung bei Terminbuchung

4. Beschleunigung des Vorgangs durch Vorabzustimmungen

4.1 Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

4.2 Vorabzustimmung der Ausländerbehörde/beschleunigtes Fachkräfteverfahren

5. Beschleunigung des Vorgangs mit Hilfe eines Rechtsanwalts

5.1 Beschleunigungsgrundsatz

5.2 Untätigkeitsklage

5.3 Verzögerungsrüge

6. Bearbeitungszeit in Notfällen (einstweilige Verfügung)

Inhaltsverzeichnis

1. Wie lange dauert der Visumprozess in Deutschland?

Wie lange ein Visumverfahren in Deutschland dauert, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend ist mitunter, in welchem Land bzw. bei welcher Botschaft das Visumverfahren stattfindet, welche Art des Visums beantragt wird und wie gut die Unterlagen und Informationen vorbereitet sind. Insbesondere die zuständige Botschaft oder Ausländerbehörde spielt häufig eine große Rolle. Während die Bearbeitung in westlichen Ländern (z.B. USA und Europa) in der Regel vergleichsweise schnell ist, kann der gleiche Vorgang in anderen Ländern viele Monate oder gar Jahre dauern. Dies gilt insbesondere für Länder, aus welchen viele Visumanträge gestellt werden und gleichzeitig das Dokumenten- und Verwaltungswesen sich stark vom Deutschen unterscheidet (z.B. Pakistan, Iran, Indien, Türkei und afrikanische Länder). Allein die Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten (Lawyer-Verficiation) kann hier mehrere Monate in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, dass die Botschaften in diesen Ländern meist maßlos überlastet sind und zu wenig Personal haben.

 

Wichtig für die Bestimmung der Bearbeitungszeit ist auch die Art des beantragten Visums. Grundsätzlich werden bestimmte Visa schnelle bearbeitet als andere, da entsprechende interne Vorgaben bestehen. So werden etwa D-Visa zur Arbeitsaufnahme (insb. die Blaue Karte EU) vergleichsweise schnell bearbeitet, während Visa zum Familiennachzug keine Priorität in der Bearbeitung haben und deshalb nur nachrangig erteilt werden. Die Art des erteilten Visums hat häufig auch Einfluss darauf, ob die Bearbeitung bei der Botschaft oder bei einem externen Dienstleister (z.B. VFS Global oder TLScontact) stattfindet.

2. Warum dauert die Visumbearbeitung so lange?

Die langen Bearbeitungszeiten von Visumanträgen in Deutschland haben verschiedene Gründe. Manche dieser Gründe lassen sich beeinflussen und manche nicht. 

 

In der Regel sind die folgenden Gründe für lange Bearbeitungszeiten verantwortlich:

 

Nicht beeinflussbare Faktoren:

  • Fehlendes oder schlecht ausgebildetes Personal bei der Botschaft oder Ausländerbehörde

  • Hohe Anzahl von Visumanträgen in dem jeweiligen Land

  • Große Unterschiede zwischen dem deutschen und dem ausländischen Verwaltungssystem (Übersetzung und Beglaubigung)

 

Beeinflussbare Faktoren:

  • Qualität der eingereichten Dokumente

  • Richtige Dokumente in der richtigen Reihenfolge eingereicht

  • Informationen und Angaben vollständig und glaubhaft

 

Letztendlich hängt die Bearbeitungsgeschwindigkeit auch davon ab, wie viel “Druck” der Behörde gemacht wird. Zwar bearbeiten die Behörden die Anträge nach der Reihenfolge der Eingänge, allerdings haben insbesondere Rechtsanwälte verschiedene Möglichkeiten, die Bearbeitung zu beschleunigen (z.B. Klage und einstweilige Verfügung). In der Folge werden diese Anträge dann bevorzugt bearbeitet, was dazu führt, dass die übrigen Anträge nur nachrangig bearbeitet werden.

3. Beschleunigung der Antragsbearbeitung durch eigene Maßnahmen

Die Bearbeitung von Visavorgängen in Deutschland kann durch verschiedene Handlungen beschleunigt werden. Bei den entsprechenden Maßnahmen muss vor allem danach unterschieden werden, in welchem Stadium sich der Visumantrag gerade befindet. 

 

Ein Visumantrag läuft in der Regel wie folgt ab: 

 

1. Sammlung der Unterlagen

2. Buchung des Termins

3. Wahrnehmung des Botschaftstermins

 

In allen Stadien des Antragsbearbeitung ist es möglich, durch eigenes Mitwirken zu einer Vorgangsbeschleunigung beizutragen.

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3.1 Zeit sparen durch gut sortierte Unterlagen

Eine der wichtigsten Zeitersparnisse ist in der Regel die sorgfältige und vollständige Sammlung der benötigten Dokumente. Die Botschaften bearbeiten tausende Visaanträge gleichzeitig und es kostet extrem viel Zeit, wenn Anträge oder Informationen unvollständig sind. Die Botschaft oder Ausländerbehörde muss in dem Fall die Bearbeitung des Antrags pausieren, den Antragsteller kontaktieren und darum bitten, ein Dokument oder eine Information erneut einzureichen. Diese Korrekturschleifen nehmen extrem viel Zeit in Anspruch.

 

Die sorgfältige Zusammenstellung der Dokumente ist in der Regel nicht schwierig. Jede Botschaft und jede größere Ausländerbehörde hat auf ihrer jeweiligen Website eine Liste der benötigten Dokumente (siehe z.B. Liste der benötigten Dokumente Blaue Karte EU in Indien (Mumbai)). Die Merkblätter auf der Homepage enthalten alle notwendigen Informationen, um beim Botschaftstermin die richtigen Dokumente und die richtigen Informationen vorzulegen. Wenn Sie sich im Antragsprozess an die Vorgaben der Botschaft halten, kann die Antragsbearbeitung deutlich beschleunigt werden. Gegebenenfalls können Sie sich professionelle Unterstützung suchen, um vor dem Einreichen zu klären, ob Ihr Antrag alle notwendigen Informationen enthält und ob die richtigen Unterlagen in der richtigen Reihenfolge übermittelt werden.

 

3.2 Zeit sparen bei der Terminbuchung/kein Termin verfügbar

In manchen Ländern nimmt auch die Buchung eines Termins über das RK-Visa erhebliche Zeit in Anspruch. Normalerweise ist vorgesehen, dass Antragsteller einen vorgegebenen Botschaftstermin über das Online-Terminbuchungssystem der Botschaften (RK-Visa) buchen können. Im besten Fall können sich die Antragsteller einen von mehreren Terminen aussuchen. Bei manchen Botschaften steht inzwischen allerdings das RK-Visa nicht mehr zur Verfügung, sondern die Botschaften teilen nach der Registrierung auf einer Terminwarteliste einen Termin zu. In diesen Fällen kann die Buchung eines Termins mehrere Jahre dauern. Insbesondere im Bereich des Familiennachzugs sind Wartezeiten von mehreren Jahren keine Seltenheit (z.B. in Pakistan, Nigeria und Russland). Eine schnellere Bearbeitung kann hier in der Regel nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Migrationsrecht erreicht werden.

 

Insbesondere in den Ländern, in denen die Terminvergabe nicht über ein Registrierungssystem stattfindet, sondern nur über eine Warteliste, sind die Wartezeiten für einen Termin in der Regel sehr lang. In diesen Ländern ist momentan (bei Familiennachzugvisa) ungefähr mit den folgenden Wartezeiten zu rechnen:

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  • Athen (Griechenland): 30 Wochen

  • Beirut (Libanon und Syrien): 24 Wochen bis mehr als 1 Jahr

  • Belgrad (Serbien): Mehr als 1 Jahr

  • Islamabad (Pakistan und Afghanistan): Mehr als 1 Jahr

  • Istanbul (Türkei): bis zu 50 Wochen

  • Kairo (Ägypten): 15 - 35 Wochen

  • Lagos (Nigeria): 51 Wochen

  • Moskau (Russland): Unbekannt

  • Neu Delhi Indien): 28 - 52 Wochen

  • Teheran (Iran): Über 1 Jahr

 

Die aufgeführten Zeiten stellen lediglich grobe Anhaltspunkte dar. Zwar veröffentlicht die Bundesregierung regelmäßig entsprechende Statistiken, allerdings stimmen diese nicht immer mit der Praxis überein. Auch können sich die Listen durch geopolitische Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen und Kriege) innerhalb von wenigen Tagen schnell verändern. 

 

Auch hier ist allerdings zu beachten, dass die Botschaften nach dem Gesetz nur drei Monate Zeit haben, um einen Antrag zu bearbeiten. Wenn Sie also einen Visumantrag (z.B. schriftlich) stellen, muss die Botschaft über diesen Antrag innerhalb von drei Monaten entscheiden. Tut sie das nicht, kann vor Gericht gegen die Untätigkeit der Behörde vorgegangen werden (sog. Untätigkeitsklage). Die Einreichung eines schriftlichen Visumantrags (ohne Termin) ist allerdings vergleichsweise kompliziert, da dem Antrag bereits alle entscheidungserheblichen Unterlagen beigefügt werden müssen, um die Drei-Monats-Frist in Gang zu setzen. Im Zweifel sollten Sie also einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht beauftragen, wenn Sie keinen Termin bei der Botschaft bekommen. Dieser kann mit Hilfe einer Untätigkeitsklage den Vorgang beschleunigen.

4. Beschleunigung des Vorgangs durch Vorabzustimmungen

Eine Beschleunigung von Visumanträgen und Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann auch durch die Beantragung einer sogenannten “Vorabzustimmung” erreicht werden. Bei der Vorabzustimmung werden schon vor Beginn des eigentlichen Visumprozesses die Genehmigungen von anderen Behörden eingeholt, sodass diese Behörden dann nicht mehr während des Visumprozesses zustimmen müssen. Dies kann den Visumprozess beschleunigen.

 

Vorabzustimmungen können bei der Bundesagentur für Arbeit, bei der Ausländerbehörde und bei den Zentralstellen für Fachkräfteeinwanderung beantragt werden. Leider funktioniert dies in der Praxis kaum, da die Behörden massiv überlastet sind. Im Ergebnis warten Antragsteller deshalb auf die Erteilung der Vorabzustimmung teilweise genauso lange wie auf die Visumbearbeitung. Hinzu kommt, dass bei Vorabzustimmungen in der Regel besondere Termine bei den Botschaften vergeben werden. Diese Termine sind allerdings auch nur selten verfügbar. Die einzige Ausnahme hiervon kann in bestimmten Einzelfällen das beschleunigte Fachkräfteverfahren darstellen. Auch hier hängt die Praktikabilität allerdings davon ab, bei welcher Behörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchgeführt wird. 

5. Beschleunigung des Vorgangs mit Hilfe eines Rechtsanwalts

Wenn Sie mit den beschriebenen Maßnahmen keine Fortschritte bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit erreichen, können Sie einen Rechtsanwalt für Immigrationsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Ein Rechtsanwalt für Einwanderungsrecht kann das deutsche Verwaltungsrecht nutzen, um die Antragsbearbeitung zu beschleunigen. Rein praktisch geschieht dies durch die Vertretung vor den Behörden. Häufig reagieren die Behörden erst auf Anfrage eines Rechtsanwalts, da Rechtsanwälte die Behörden über ein besonderes Kommunikationssystem kontaktieren und rechtliche Mittel anwenden können.

 

5.1 Beschleunigungsgrundsatz

Ein Rechtsanwalt kann bei der Behörde beispielsweise durchsetzen, dass diese den verwaltungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz anwendet. Gemäß § 10 S. 2 VwVfG gilt nämlich, dass Botschaften und Ausländerbehörden das Verfahren “zügig” durchzuführen haben. Dies bedeutet, dass unnötige Verzögerungen vermieden werden sollen und auf den Abschluss des Verwaltungsverfahrens hingewirkt werden soll. Der verwaltungsrechtliche Beschleunigungsgrundsatz ist Teil der deutschen Gesetze und des Rechtsstaatsprinzips, weshalb die Botschaften und Ausländerbehörden an ihn gebunden sind. 

 

5.2 Untätigkeitsklage

Sollte die Botschaft oder Ausländerbehörde auch durch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht davon zu überzeugen sein, die Bearbeitung des Visumantrags zu beschleunigen, hilft in der Regel nur die Drohung mit der Untätigkeitsklage. Die Untätigkeitsklage ist eine verwaltungsrechtliche Klage, welche die Behörde dazu zwingt, über den Visumantrag zu entscheiden. 

 

Für welche Anträge funktioniert die Untätigkeitsklage?

Die Untätigkeitsklage kann immer dann genutzt werden, wenn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis begehrt wird. Die Untätigkeitsklage kann allerdings nicht für Vorabzustimmungen (insb. für Landesaufnahmeprogramme und Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit) genutzt werden, da es sich hierbei lediglich um Verwaltungsinterna ohne Außenwirkung handelt.

 

Wie funktioniert die Untätigkeitsklage?

Die Untätigkeitsklage ist wie andere Rechtsbehelfe im Aufenthaltsrecht eine Klageform vor dem Verwaltungsgericht. Wenn der Prozess vor dem Verwaltungsgericht gewonnen wird, wird das Gericht die Ausländerbehörde oder die Botschaft dazu zwingen, über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden. In der Praxis ist hierbei insbesondere der “Berliner Vergleich” relevant. Inhalt des Berliner Vergleichs ist, dass die Botschaft das Visum erteilt und der Kläger dafür die Klage vor dem Verwaltungsgericht zurücknimmt und die Kosten trägt.

 

Was kostet die Untätigkeitsklage?

Die Kosten der Untätigkeitsklage bestimmen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert wird nach dem Gerichtskostengesetzt (GVG) bestimmt. Grundsätzlich fallen Gerichtsgebühren i.H.v. EUR 483 an. Sollten Sie einen Anwalt mit der Klage beauftragen, müssen Sie auch dessen Gebühren bezahlen. 

 

Wann kann ich die Untätigkeitsklage erheben?

Die Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn die Behörde nach drei Monaten noch nicht über Ihren Antrag entschieden hat. Die Frist beginnt zu laufen, wenn die Behörde alle notwendigen Dokumente für die Antragsbearbeitung hat. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Visumstermin bereits abgeschlossen ist. Dies ist allerdings nicht zwingend, da Visumanträge auch schriftlich (und sogar elektronisch) gestellt werden können.

 

5.3 Verzögerungsrüge

Sollte auch die Untätigkeitsklage nicht zum Erfolg verhilft, kann vor dem Gericht eine sogenannte “Verzögerungsrüge” erhoben werden (§ 198 GVG). Die Verzögerungsrüge berechtigt zu Schadensersatz, wenn ein Nachteil erlitten wurde, weil das Gerichtsverfahren zu lange dauert. Die Entschädigung beträgt durchschnittlich EUR 100 für jeden Monat, den das Verfahren sich verzögert hat. Häufig führt das Erheben der Verzögerungsrüge dazu, dass das Gerichtsverfahren beschleunigt wird.

6. Bearbeitungszeit in Notfällen

Die zuvor in diesem Artikel beschriebenen Situationen behandeln nur den Normalfall, dass der Beantragung eines Visums kein Notfall zugrunde liegt. Sollte es sich jedoch um einen Notfall handeln, können besondere Maßnahmen ergriffen werden.

 

Was ist ein Notfall?

Ein Notfall besteht immer, wenn eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung eines Rechtsguts besteht. Dies kann etwa bei folgenden Situationen der Fall sein:

 

  • humanitäre Krisen (Kriege und Naturkatastrophen),

  • medizinische Notfälle und Krankentransport nach Deutschland,

  • Geburt eines Kindes in Deutschland,

  • Beerdigungen in Deutschland.

 

Was kann ich tun, wenn es sich um einen Notfall handelt (Notfall-Visum)?

In diesen Fällen kann bei der Botschaft ein Sondertermin vereinbart werden. Sollte die Botschaft hierauf nicht reagiert, kann vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine sogenannte “einstweilige Verfügung” beantragt werden. Das Gericht wird dann innerhalb weniger Stunden oder Tage die Botschaft anweisen, ein Visum zu erteilen, wenn es sich tatsächlich um einen Notfall handelt. Das Verfahren kann von jedem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt durchgeführt werden.

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