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Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis

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Diese Voraussetzungen müssen Fachkräfte für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis erfüllen

... welche Voraussetzungen für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte gelten

... was die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte ist

... welche Vorteile die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte hat

... wann Sie die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen können

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Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte bzw. die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU ist ein spezieller unbefristeter Aufenthaltstitel, der nur für Ausländer mit einer guten Ausbildung zur Verfügung steht (§ 18c AufenthG). Insbesondere akademische Fachkräfte und andere Inhaber einer Blauen Karte EU profitieren von der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte. Das deutsche Aufenthaltsrecht privilegiert insoweit gut ausgebildete Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU, da der deutsche Arbeitsmarkt aufgrund des Fachkräftemangels nicht nur auf die Einreise von Ausländern angewiesen ist, sondern auch darauf, dass diese besonders lang bleiben und sich hier gut integrieren. Diese erleichterten Voraussetzungen für Fachkräfte führt dazu, dass pro Jahr etwa 50.000 Inhaber einer Blauen Karte die Niederlassungserlaubnis beantragen.

Vorteile Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Grundsätzlich ist die Niederlassungserlaubnis für alle Ausländer der beste Aufenthaltstitel, da sie im Vergleich zu befristeten Aufenthaltserlaubnissen zahlreiche Vorteile hat. Für Fachkräfte hat die Niederlassungserlaubnis zusätzliche besondere Vorteile, da sie jede Beschäftigung und einen Wechsel des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde ermöglicht. Insofern hat z.B. insbesondere die Blaue Karte EU zur Voraussetzung, dass ein Arbeitsverhältnis mit einem deutschen Arbeitgeber besteht. Dies ist etwa problematisch, wenn aus Deutschland heraus für einen ausländischen Arbeitgeber gearbeitet wird (etwa im Homeoffice). Die Blaue Karte EU ermöglicht dies nicht, die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte hingegen schon.

 

Ein weiterer Vorteil der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte ist, dass sie nicht nur die Beschäftigung, sondern auch Freelancing, die Selbstständigkeit und die Unternehmensgründung ermöglicht. In der Regel müssen sich Fachkräfte insofern entscheiden, ob sie abhängig oder selbstständig arbeiten wollen. Mit der Niederlassungserlaubnis ist beides und sogar eine Kombination aus beidem möglich (also z.B. eine Teilzeitbeschäftigung und gleichzeitig eine nebenberufliche Selbstständigkeit). Viele Fachkräfte wissen diese Flexibilität sehr zu schätzen.

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Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis Fachkräfte

Für die Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis müssen Fachkräfte zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. So ist die Beantragung der Niederlassungserlaubnis grundsätzlich davon abhängig, dass über einen gewissen Zeitraum in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Der notwendige Zeitraum unterscheidet sich je nach Aufenthaltsstatus. In der Regel müssen Sie bei Beantragung der Niederlassungserlaubnis mindestens 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Zeit kann sich für Fachkräfte (insbesondere für Inhaber einer Blauen Karte EU) jedoch reduzieren, wenn Sie deutsche Sprachkenntnisse haben (siehe unten).

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Insgesamt gelten bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte gem. § 18c AufenthG die folgenden Voraussetzungen:

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1. Aufenthalt von mindestens 21 Monaten

2. Einzahlung in die Rentenversicherung

3. Sprachkenntnisse (A1 oder B1)

4. Gesicherter Lebensunterhalt

5. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

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Wenn all diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Die Voraussetzungen werden im Folgenden erklärt.

1. Aufenthaltszeit für Niederlassungserlaubnis

Für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis in Deutschland müssen Sie sich über einen gewissen Zeitraum in Deutschland aufhalten. Die notwendigen Zeiten sind wie folgt:

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  • Inhaber einer Blauen Karte EU mit B1-Sprachkenntnissen: Beantragung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach 21 Monaten möglich

  • Inhaber einer Blauen Karte EU mit A1-Sprachkenntnissen: Beantragung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach 27 Monaten möglich 

  • Sonstige Fachkräfte, die nicht Inhaber einer Blauen Karte EU sind: Beantragung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach 36 Monaten möglich.

2. Rentenversicherungsbeiträge für Niederlassungserlaubnis

Hinsichtlich der notwendigen Aufenthaltszeiten ist allerdings zu beachten, dass nicht nur die reine Aufenthaltszeit in Deutschland maßgeblich ist, sondern vor allem der Zeitraum, in dem Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Die Rentenversicherungsbeiträge sind bei Antragstellung gegenüber der Ausländerbehörde nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage des sogenannten Rentenversicherungsverlaufs. In diesem Dokument bestätigt die Rentenversicherung, welche Beiträge bereits eingezahlt wurden. Der Rentenversicherungsverlauf kann online auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. In dem Online-Formular müssen lediglich die persönlichen Daten inklusive der Versicherungsnummer angegeben werden. Die Rentenversicherung übermittelt den Rentenversicherungsverlauf dann per Post. In der Regel geschieht der Versand sehr schnell (meistens innerhalb einer Woche).

3. Sprachkenntnisse

Da die Niederlassungserlaubnis in den meisten Fällen auch den Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen voraussetzt, müssen diese Sprachkenntnisse gegenüber der Behörde nachgewiesen werden. In der Regel geschieht dies durch ein Sprachzertifikat von einem anerkannten Sprachinstitut (z.B. dem GOETHE-Institut). Ein solches Sprachzertifikat ist allerdings nicht zwingend, sondern lediglich ein Urkundenbeweis. Der Nachweis der Sprachkenntnisse kann auch durch ein mündliches Vorsprechen nachgewiesen werden, wenn die Ausländerbehörde einen entsprechenden Interviewtermin vergeben will. Für Fachkräfte ist dies durchaus möglich, da die Ausländerbehörde (insb. in Berlin) durchaus kooperationsbereit ist, wenn es um die Beantragung von Niederlassungserlaubnissen für Fachkräfte geht.

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4. Lebensunterhalt

Für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis ist außerdem notwendig, dass der Lebensunterhalt gesichert ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). In der Regel wird die Lebensunterhaltssicherung durch einen unbefristeten und ungekündigten Arbeitsvertrag nachgewiesen. Dies ist allerdings nicht zwingend, da der Lebensunterhalt auch durch andere Nachweise (z.B. ein großes Vermögen) gesichert werden kann.  Da der Lebensunterhalt jedoch immer für die Dauer des Aufenthaltsgesichert sein muss und der Aufenthalt mit der Niederlassungserlaubnis unbefristet ist, verlangen die meisten Ausländerbehörden einen Arbeitsvertrag.

5. Integration in Deutschland

Nach dem Gesetz ist für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis weiterhin erforderlich, dass der Ausländer über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AufenthG). Hierdurch soll eine Integration des Ausländers nachgewiesen werden. In der Regel wird dies durch den sog. Integrationskurs nachgewiesen oder durch den Test "Leben in Deutschland".  Eine ausreichende Integration ist auch gegeben, wenn Sie in Deutschland studiert haben oder in Deutschland eine Ausbildung gemacht haben. Letztendlich kann die Integration durch verschiedene Möglichkeiten nachgewiesen werden. Dies gilt insbesondere für studierte Ausländer, da nach der Integrationsverordnung von einer ausreichenden Integration auszugehen ist, wenn der Ausländer einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzt und die Annahme gerechtfertigt ist, dass sich der Ausländer ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der Bundesrepublik Deutschland integrieren wird.

6. Sonstige Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis

Es gibt einige weitere Voraussetzung für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU, welche in der Regel aber unproblematisch erfüllbar sind, weshalb die einzelnen Voraussetzungen hier nicht vertieft werden sollen.

 

Konkret sind die folgenden weiteren Voraussetzungen für die Beantragung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte (Niederlassungserlaubnis) erforderlich:

 

  • Besitzen einer Berufsausübungserlaubnis, wenn eine solche erforderlich ist (z.B. Ingenieure, Ärzte, Rechtsanwälte),

  • Erfüllung der Passpflicht,

  • Einreise mit dem richtigen Visum,

  • keine Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und keine Ausweisungsinteressen (insbesondere keine Vorstrafen).

 

Im Einzelfall können Abweichungen bestehen, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Dokumente, um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Im Zweifel sollte insoweit rechtlicher Rat vor der Beantragung der unbefristeten Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte eingeholt werden.

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