top of page

Schengen-Grenzkontrollen laut Gericht rechtswidrig

  • Autorenbild: VG3
    VG3
  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit
Die Schengen-Grenzkontrolle, die vor dem Bayrischen VGH verhandelt wurde, fand in einem ICE statt.
Die Schengen-Grenzkontrolle, die vor dem Bayrischen VGH verhandelt wurde, fand in einem ICE statt.

Am 18. März 2025 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die Grenzkontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze im Jahr 2022 rechtswidrig war (Urt. v. 18.03.2025, Az. 10 BV 23.700). Die Kontrolle betraf eine Identitätsfeststellung in einem ICE bei Passau, bei welcher der Völkerrechtler Stefan Salomon, Kläger in diesem Fall, überprüft wurde. Das Urteil stellt einen wichtigen Schritt im Kontext der Rechtmäßigkeit von Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum dar und beleuchtet eine kontinuierliche Praxis von Grenzkontrollen, die immer wieder mit migrationsbezogenen Gefahren begründet wird.


Hintergrund der Klage

Dr. Stefan Salomon, Junior Professor für Europarecht an der Universität Amsterdam, ist ein langjähriger Kritiker von Grenzkontrollen im Schengen-Raum. Schon zuvor war er in einem Verfahren gegen Grenzkontrollen in Österreich aktiv und hatte erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) argumentiert, dass die Einführung und Verlängerung von Grenzkontrollen nur unter strengen Bedingungen möglich wäre.


Die streitige Kontrolle des Klägers fand am 11. Juni 2022 statt, als Salomon als Passagier eines ICEs auf der Strecke von München nach Wien von der Bundespolizei überprüft wurde. Salomon klagte gegen diese Maßnahme mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage, da er regelmäßig die Grenze zwischen Deutschland und Österreich überschreiten würde. Der BayVGH folgte in seiner Entscheidung der Argumentation von Salomon und erklärte die durchgeführte Personenkontrolle für rechtswidrig. Das Gericht stellte klar, dass die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum nur dann gerechtfertigt ist, wenn eine „neue Sachlage“ vorliegt, die die Notwendigkeit solcher Maßnahmen belegt. Die fortgesetzte Begründung durch migrationsbezogene Gefahren, die die Bundesregierung immer wieder ins Feld führte, wurde vom Gericht als mit den Vorgaben des EU-Rechts nicht vereinbar angesehen.


Auswirkungen auf die Schengen-Freizügigkeit

Die Entscheidung des BayVGH unterstreicht die Bedeutung der Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums. Das Schengenrecht erlaubt Binnengrenzkontrollen nur in Ausnahmefällen, etwa bei schwerwiegenden Sicherheitsbedrohungen oder unvorhergesehenen Ereignissen. Kontrollen, die aus politischen oder migrationsbezogenen Gründen ohne konkrete Gefahr aufrechterhalten werden, sind somit unzulässig. Anwalt Christoph Tometten, der Salomon in diesem Verfahren vertrat, betonte laut LTO: „Es war längst überfällig, dass ein deutsches Gericht dies feststellt.“


Fazit: Ausblick und mögliche Folgen

Sollte das Urteil endgültig Bestand haben, könnte es die bestehende Praxis der Grenzkontrollen in Deutschland und möglicherweise auch in anderen Schengen-Staaten infrage stellen. Die Entscheidung des BayVGH stellt einen bedeutenden Schritt in der rechtlichen Auseinandersetzung um Grenzkontrollen im Schengen-Raum dar. Sie erinnert an die fundamentalen Prinzipien der Freizügigkeit, die das Herzstück des Schengen-Abkommens bilden. Zwar bleibt die Praxis von Grenzkontrollen in bestimmten Fällen weiterhin möglich, doch die Anforderungen an deren Rechtfertigung sind durch dieses Urteil eindeutig gestärkt worden. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Bundesregierung auf dieses Urteil reagiert und ob weitere rechtliche Schritte folgen werden.


 
 
 

Comments


bottom of page