Ab dem 01. November 2024 soll sich für viele Antragsteller von Aufenthaltstiteln in Deutschland einiges ändern. Die neue Regelung nach § 60a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV (nicht: Aufenthaltsgesetz (AufenthG)), eingeführt durch Artikel 3 der PAuswVuaÄndV 2023, ermöglicht es, Aufenthaltstitel bzw. die Plastikkarte per Post zu versenden. Dies bedeutet, dass der zweite Termin bei der Ausländerbehörde, der bisher zur Abholung der Plastikkarte notwendig war, entfällt. Doch was genau bedeutet das und welche Auswirkungen hat die Änderung?
Die aktuelle Praxis
Bisher mussten Antragsteller mindestens zwei Termine bei der Ausländerbehörde wahrnehmen:
Erster Termin: Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke), Sichtung der notwendigen Dokumente und Unterschreiben der Anträge.
Zweiter Termin: Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels, der zuvor bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.
Mit der neuen Regelung wird dieser zweite Schritt nun ersetzt. Künftig soll der Aufenthaltstitel zusammen mit einem Sperrkennwort direkt an die Antragsteller versendet werden (§ 60a AufenthV n.F.), vorausgesetzt, dass diese einen gültigen Pass und eine aktuelle inländische Meldeadresse besitzen. Ein zweiter Termin bei der Ausländerbehörde wird dann nicht mehr notwendig sein.
Kritik und Unsicherheiten bei der Umsetzung
Trotz der geplanten Einführung gibt es erhebliche Zweifel, ob die Regelung tatsächlich wie vorgesehen am 01. November 2024 in Kraft treten wird. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass es zunächst eine Testphase bis Mai 2025 geben wird. Erst danach soll das Verfahren regulär genutzt werden können.
Namhafte Experten im Bereich des deutschen Migrationsrechts haben dieses Vorgehen der Regierung bereits scharf kritisiert. Es wird befürchtet, dass die geplante Einführung erneut, ähnlich wie bei der Digitalen Berufsauskunft (DAB), deutlich verzögert wird. Die Kritik richtet sich insbesondere darauf, dass der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers, die Änderung ab November 2024 umzusetzen, ignoriert wird. Im Falle der DAB war ein entsprechender Antrag ebenfalls erst 6 Monate nach Inkrafttreten der Regelung möglich. Die ZAB hatte damals eine über Monate anhaltende Rechtsverletzung ohne Weiteres in Kauf genommen.
Fazit: Tatsächliche Erleichterung oder nur "good on paper"?
Die Einführung des Versands von Aufenthaltstiteln per Post verspricht eine deutliche Erleichterung für Antragsteller. Lange Wartezeiten und zusätzliche Termine könnten in Zukunft wegfallen. Doch die Verzögerungen und Unsicherheiten bei der tatsächlichen Umsetzung werfen Fragen auf, ob der erhoffte Fortschritt auch wirklich im vorgesehenen Zeitrahmen realisiert wird.
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