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Neuigkeiten im deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz ab 2025: Auswirkungen auf Global Mobility und Einwanderungsberatung

Deutschland gehört zu den Ländern, die hohe Anforderungen an die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen stellen. Wer in Deutschland Rechtsberatung oder Rechtsvertretung anbieten möchte, muss eine Rechtsdienstleistungslizenz besitzen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wird das unerlaubte Erbringen von Rechtsdienstleistungen nun explizit als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 20 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)) Dies wirft insbesondere für die Global-Mobility-Branche und HR-Abteilungen die Frage auf, wie sich diese Neuregelung auf die Beratung im Bereich Einwanderungsrecht auswirken wird. Insofern sind sog. “Relocationdienstleister” ein weit verbreitetes Geschäftsmodell, welches insbesondere von Unternehmen ohne eigene Global Mobility-Abteilung regelmäßig in Anspruch genommen wird.



Die aktuelle Lage im deutschen Einwanderungsrecht

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in Deutschland sind Unternehmen, HR-Abteilungen und Global-Mobility-Teams mehr denn je auf rechtssichere Beratung im Einwanderungsrecht angewiesen. Während zahlreiche spezialisierte Rechtsanwälte diesen Bereich seit Jahren professionell abdecken, ist ein deutlicher Trend zu beobachten: Immer mehr nichtjuristische Dienstleister bieten Einwanderungsberatung an und bezeichnen sich als "Berater" oder "Experten". Sie unterstützen Unternehmen und Fachkräfte bei Behördengängen, der Visabeschaffung und der Beantragung von Aufenthaltstiteln, ohne jedoch eine offizielle Zulassung für diese Tätigkeiten zu besitzen. Durch die juristische Tätigkeit dieser Unternehmen, die keine Rechtsdienstleistungslizenz besitzen, kommt es immer wieder zu fatalen Konsequenzen, etwa wenn Anträge abgelehnt werden oder es gar zu strafrechtlich relevanten Sachverhalten wie beispielsweise Ausweisungsverfahren kommt.


Wann ist Einwanderungsberatung eine Rechtsdienstleistung?

Viele Unternehmen fragen sich deshalb, welche Dienstleistungen im Bereich Global Mobility als Rechtsberatung einzustufen sind. Die Definition im RDG ist hier eindeutig: Gemäß § 2 Abs. 1 RDG ist eine Rechtsdienstleistung "jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Dies bedeutet:


  • Sobald ein Berater die individuelle Nationalität, die Beschäftigungssituation, den Familienstand oder die Ausbildung eines Kunden bewertet, um eine geeignete Aufenthaltserlaubnis zu empfehlen, handelt es sich um eine Rechtsdienstleistung.

  • Sobald ein Anbieter für einen Kunden mit den Behörden kommuniziert oder Anträge im Namen des Kunden einreicht, wird ebenfalls eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung erbracht.


Das RDG dient dem Schutz von Personen, die Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Nur zugelassene Anwälte sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, sodass Kunden bei Fehlberatungen abgesichert sind. Dies ist bei nicht autorisierten Beratern nicht der Fall.


Welche Konsequenzen drohen?

Die Auswirkungen einer unerlaubten Rechtsdienstleistung im Global Mobility Bereich betreffen sowohl Kunden als auch nicht lizenzierte Anbieter:


  • Bußgelder für unerlaubte Rechtsdienstleistungen: Ab dem 1. Januar 2025 kann das Bundesamt für Justiz Verstöße mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR ahnden.

  • Risiko für Arbeitgeber: Unternehmen, die auf unautorisierte Berater setzen, laufen Gefahr, dass die Dienstleister abrupt ihre Tätigkeit einstellen, sobald Ermittlungen eingeleitet werden.

  • Strafrechtliche Risiken: Gemäß § 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz ist das Abgeben unrichtiger Angaben im Visaverfahren eine strafbare Handlung. Zudem wurden in den Jahren 2020 und 2023 neue Meldepflichten für Arbeitgeber eingeführt, die das Haftungsrisiko für Unternehmen erhöhen.

  • Ungültige Verträge: Verträge, die gegen das RDG verstoßen, gelten nach deutschem Recht als nichtig.


Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Verbraucher und Unternehmen sich auf die Qualifikation und Integrität derjenigen verlassen können, die Rechtsdienstleistungen erbringen.


Fazit: Professionalisierung der Einwanderungsberatung

Mit den neuen Regelungen orientiert sich Deutschland an Ländern wie den USA, in denen hohe berufliche Standards und klare Verantwortlichkeiten für Rechtsdienstleister gelten. Die Stärkung der Integrität der Anwaltschaft im Bereich Einwanderungsrecht wird dazu beitragen, dass Unternehmen und Fachkräfte künftig eine rechtssichere und professionelle Beratung erhalten. Unternehmen, die auf internationale Fachkräfte setzen, sollten sicherstellen, dass sie nur mit zugelassenen Anwälten oder autorisierten Dienstleistern zusammenarbeiten, um rechtliche Risiken und potenzielle Strafen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten für Migrationsrecht ist insofern nicht nur ein Compliance-Faktor, sondern sorgt auch dafür, dass die Fachkräfte nicht mit ihrem aufenthaltsrechtlichen Status haften. 


 

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