Am 2. Juli 2024 hat der Münchner Stadtrat offiziell die Umbenennung der Ausländerbehörde München (Kreisverwaltungsreferat (KVR)) beschlossen. Diese trägt nun den Namen „Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung“ (Service Office for Immigration and Citizenship). Der neue Name soll die vielfältigen Aufgaben der Behörde sowie die langjährige, serviceorientierte Arbeit besser widerspiegeln. Tatsächlich muss sich der verwaltungskundige Münchener aber fragen, was genau an einer Behörde, die Anträge Jahre lang unbearbeitet lässt und weder per Telefon noch per E-Mail erreichbar ist, denn der "Service" ist.
Was bedeutet das für Sie?
Die Umstellung auf den neuen Namen erfolgt schrittweise. Es kann daher vorkommen, dass Sie während der Übergangszeit noch Anschreiben oder Dokumente mit der alten Bezeichnung „Ausländerbehörde“ erhalten. Wichtig: Alle ausgestellten Aufenthaltsdokumente behalten ihre Gültigkeit, und für Kund*innen ist aufgrund der Namensänderung nichts weiter zu veranlassen. Diese Umstellung wird voraussichtlich bis ins Jahr 2025 dauern.
Neue Online-Dienstleistungen
Parallel zur Namensänderung baut die "Servicestelle" für Zuwanderung und Einbürgerung ihr digitales Angebot weiter aus. Sie können nun folgende Dienstleistungen online bei der Ausländerbehörde München beantragen:
Chancenkarte: Diese Aufenthaltserlaubnis richtet sich an Personen aus Drittstaaten, die in Deutschland Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung mit Berufserfahrung: Fachkräfte mit Berufserfahrung aus Drittstaaten können online eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen. Die Einführung der Chancenkarte und der AE mit Berufserfahrung ins Online-System des KVR München ist nach der gesetzlichen Einführung der Aufenthaltstitel nur konsequent.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Servicestelle (Ausländerbehörde München).
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