Seit dem Jahr 2024 ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen zuständig (siehe VISAUGARD-Blogartikel zum Zuständigkeitswechsel Einbürgerung Berlin). Dieser Zuständigkeitswechsel bringt viele Neuerungen mit sich. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Änderungen und geben einen Überblick über die aktuellen Bearbeitungszeiten bei Einbürgerungsanträgen in Berlin.
Einbürgerung Berlin: Digitale Prozesse im Fokus
Das Landesamt für Einbürgerung (LEA) in Berlin hat die Einbürgerungsverfahren von den Berliner Bezirksämtern übernommen. Bereits in der ersten Woche nach dem Zuständigkeitswechsel wurden über 1.300 digitale Anträge eingereicht und mehr als 10.000 sogenannte Quickchecks durchgeführt, die das bisher obligatorische Beratungsgespräch ersetzen. Das LEA setzt also im Gegensatz zu den Bezirksämtern klar auf digitale Verfahren, um Effizienz zu steigern und die Bearbeitung zu vereinheitlichen.
Neuerungen Einbürgerung Berlin 2025
Ein Vorteil des Zuständigkeitswechsels liegt in der einheitlichen Anwendung der Rechtsvorschriften und der großzügigeren Auslegung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Zu den wesentlichen Verbesserungen bei der Einbürgerung in Berlin gehören:
Keine Erstgespräche mehr: Die Bezirksämter hatten die Antragsformulare nur nach einem Erstgespräch ausgegeben, beim LEA kann der Antrag jedoch ohne vorheriges Gespräch online eingereicht werden.
Keine Geburtsurkunden mehr erforderlich: Im Online-Formular wird auf die bislang obligatorische Vorlage von Geburtsurkunden verzichtet.
Englischsprachige Dokumente akzeptiert: Anders als bei den Bezirksämtern akzeptiert das LEA in der Regel englischsprachige Unterlagen ohne Übersetzung.
Online-Bezahlung der Einbürgerungsgebühr: Die Gebühr für die Einbürgerung kann beim LEA in Berlin nun per Paypal bezahlt werden.
Bearbeitungszeiten Einbürgerungen Berlin: Großer Rückstau
Eines der drängendsten Themen für Einbürgerungen in Berlin ist allerdings trotz der guten Neuerungen auch im Jahr 2025 die Bearbeitungszeit. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hat von den Bezirksämtern etwa 40.000 Altanträge übernommen, die teilweise seit mehr als vier Jahren unbearbeitet geblieben sind. Hinzu kommen die neuen Anträge, deren Zahl durch die geplante Gesetzesänderung (Erleichterung der Mehrstaatigkeit und kürzere Aufenthaltszeiten) noch stark angestiegen sind. Aktuell ist es deshalb nur schwer möglich, eine seriöse Prognose über die Verfahrenslaufzeiten abzugeben. Experten für Einbürgerungen in Berlin berichten jedoch, dass neue (unproblematische) Einbürgerungsverfahren teilweise in wenigen Wochen abgeschlossen werden. Das LEA betont jedoch, dass sowohl Alt- als auch Neuanträge parallel und gleichrangig bearbeitet werden, um die Verfahren möglichst effizient abzuschließen.
Untätigkeitsklagen Einbürgerung Berlin
Aufgrund der langen Bearbeitungszeiten haben viele Antragstellende in der Vergangenheit bereits Untätigkeitsklagen eingereicht. Das LEA hat diese Klagen von den Bezirksämtern übernommen und bearbeitet sie nun mit Hochdruck. Gleichzeitig weist die Behörde darauf hin, dass Sachstandsanfragen derzeit nicht beantwortet werden können, da die Ressourcen vollständig auf die Bearbeitung der Anträge konzentriert sind.
Für Rückfragen und weitere Unterlagen empfiehlt das LEA, ausschließlich das digitale Kontaktformular oder das beA zu nutzen. Es wird ausdrücklich darum gebeten, keine neuen Anträge für bereits eingereichte Verfahren zu stellen, da dies die Bearbeitung verzögert. Rechtsanwälte für Einbürgerungsrecht in Berlin berichten jedoch, dass sich Einbürgerungsverfahren mit Hilfe einer Untätigkeitsklage teilweise deutlich beschleunigen lassen. Zwar liegt auch die Bearbeitungszeit des Verwaltungsgerichts Berlin für Untätigkeitsklagen in Einbürgerungsfragen bei bis zu 9 Monaten, allerdings kommt es stellenweise vor, dass das Landesamt für Einwanderung (LEA) schon vor Gericht die sofortige Einbürgerung anbietet, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit
Der Übergang der Einbürgerungsverfahren zum LEA markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung. Dennoch gibt es auch 2025 noch zahlreiche Herausforderungen, insbesondere durch den Rückstau von Altanträgen und die hohe Zahl neuer Anträge. Es bleibt abzuwarten, ob die angestrebten Effizienzgewinne zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen. Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.
Weiterführende Informationen:
Kommentare