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Zuständigkeit Ausländerbehörde Berlin (LEA) Einbürgerungen ab 2024

Mit dem “Gesetz über die Neuordnung der Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten” hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 11.07.2023 beschlossen, dass Einbürgerungen in Zukunft nicht mehr von den Bezirksämtern, sondern von einer zentralen Abteilung beim Landesamt für Einwanderung (LEA) bearbeitet werden sollen (Abteilung für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten). Diese Abteilung wird in einem neuen Dienstgebäude untergebracht, also nicht innerhalb der Räume der Ausländerbehörde Berlin am Friedrich-Krause-Ufers 24 ansässig sein. Die momentanen Mitarbeiter der Bezirksämter werden teilweise an die Berliner Ausländerbehörde versetzt und von dort aus weiter arbeiten. Zusätzlich werden ca. 120 neue Mitarbeiter eingestellt.


Ausschlaggebend für die Änderungen war vor allem, dass die Aufspaltung der Zuständigkeiten in Einbürgerungsangelegenheiten nicht die erhoffte Effizienzsteigerung gebracht hat. Ganz im Gegenteil wurden teilweise Anträge doppelt geprüft, Akten mussten zwischen den Behörden hin und her geschickt werden und es kam zu Abgrenzungsproblemen bei der Zuständigkeitsprüfung. Durch diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand wurden die sowieso schon überlangen Einbürgerungsverfahren bei den Berliner Bezirksämtern nur noch länger. Teilweise musste bisher sogar schon auf den Erstberatungstermin zur Antragstellung ein Jahr oder länger gewartet werden, sodass schon ein erheblicher Zeitraum vergangen war, bevor der Antrag überhaupt gestellt werden konnte. Es ist zu erwarten, dass sich diese untragbaren Zustände in Zukunft sogar noch verschlimmern werden, da die Reform im Staatsangehörigkeitsrecht die Anzahl der Anträge noch weiter erhöhen wird und die im Jahr 2015 eingewanderten Syrer jetzt die erforderlichen Aufenthaltszeiten für eine Einbürgerung erreicht haben.


Durch die Bündelung der Zuständigkeit beim LEA sollen nun vor allem Synergien geschaffen werden, um so die Verwaltungseffizienz- und Qualität zu steigern. Außerdem soll das Fachwissen des LEA im Bereich des Ausländer- und Aufenthaltsrechts genutzt werden, um die Bearbeitungsgeschwindigkeit zu erhöhen. Diese Spezialisierung und Arbeitsteilung soll die Anzahl der Fehlentscheidungen und damit den Verwaltungsaufwand reduzieren. Zusätzlich soll die digitale Infrastruktur des LEA genutzt werden, um erstmals auch eine digitale Stellung des Einbürgerungsantrags zu ermöglichen.


Insgesamt ist festzuhalten, dass die Reform wohl grundsätzlich begrüßenswert ist. Gleichzeitig wird allerdings erwartet, dass die Zuständigkeitsänderung zunächst zu erheblichen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung führen wird, da die Behörde sich erst noch in die geänderten Arbeitsabläufe einarbeiten muss. Besonders brisant dabei ist, dass die Zahl der offenen Einbürgerungsverfahren schon jetzt (2023) bei ca. 27.000 liegt, wobei aus den Zahlen des Innenministeriums hervorgeht, dass pro Jahr lediglich 8.000 Einbürgerungen auch tatsächlich erfolgen. Wenn zusätzlich berücksichtigt wird, dass rund 800.000 Ausländer in Berlin leben, von denen ca. 250.000 die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, ist es einfach ausrechenbar, wie lange es wohl dauern wird, die offenen Anträge abzuarbeiten. Dabei hat die Behörde aus rechtlicher Perspektive eigentlich nur drei Monate Zeit, um die entsprechenden Einbürgerungsanträge zu bearbeiten. Wenn die drei Monate abgelaufen sind, hat der Antragsteller die Möglichkeit, mit einem Rechtsanwalt für Migrationsrecht eine sogenannte Untätigkeitsklage zu erheben. Eine Bearbeitungszeit von drei Monaten war bisher allerdings vollkommen unrealistisch. Einzig das Bezirksamt Mitte war mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von fünf Monaten in der Vergangenheit auch nur in der Nähe dieses Zeitraums. Leider können auch die Gerichte dem nur teilweise entgegenwirken, da auch sie inzwischen massiv überlastet sind. Der Einbürgerungsvorgang lässt sich dort zwar beschleunigen, allerdings braucht auch das Verwaltungsgericht Berlin mehrere Monate um die entsprechende Klage zu bearbeiten. Inwieweit das neue Gesetz diesen Zuständen abhelfen kann, wird sich erst noch zeigen müssen.


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