

Niederlassungserlaubnis Fachkräfte
Diese Voraussetzungen müssen Fachkräfte in Deutschland für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis erfüllen.
Hier erfahren Sie ...
welche Vorteile die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte hat
wann Fachkräfte eine Niederlassungserlaubnis beantragen können
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
wie bei Fachkräften die Aufenthaltszeit berechnet wird
Autor
Rechtsanwalt
Veröffentlichungsdatum
21.04.2025
Lesezeit
10 Min.

1. Was ist eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte?
Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte bzw. die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU ist ein spezieller unbefristeter Aufenthaltstitel, der nur für Ausländer mit einer anerkannten Ausbildung zur Verfügung steht (§ 18c AufenthG). Insbesondere akademische Fachkräfte i.S.d. § 18b AufenthG und Inhaber einer Blauen Karte EU profitieren vom unbefristeten Aufenthalt für Fachkräfte. Das deutsche Aufenthaltsrecht privilegiert insoweit gut ausgebildete Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU, da der deutsche Arbeitsmarkt aufgrund des Fachkräftemangels nicht nur auf die Einreise von Ausländern angewiesen ist, sondern auch darauf, dass diese besonders lang bleiben und sich hier gut integrieren.
Die erleichterten Voraussetzungen für Fachkräfte führen dazu, dass nach den Regierungsstatistiken pro Jahr etwa 50.000 Inhaber einer Blauen Karte die Niederlassungserlaubnis beantragen. Nach den BAMF-Regierungsstatistiken waren etwa ⅔ der Besitzer einer Niederlassungserlaubnis vorher Inhaber einer Blauen Karte EU. Der größte Anteil von Fachkräften mit Niederlassungserlaubnis lebt in Großstädten und insbesondere in Berlin (ca. 1/5). Trotzdem sind die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte häufig unklar, insbesondere wenn es um die Aufenthaltszeit oder die Notwendigkeit eines Integrationskurses geht. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um als Fachkraft den unbefristeten Aufenthalt zu beantragen.
2. Vorteile Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Grundsätzlich ist die Niederlassungserlaubnis für alle Ausländer der beste Aufenthaltstitel, da sie im Vergleich zu befristeten Aufenthaltserlaubnissen zahlreiche Vorteile hat. Für Fachkräfte hat die Niederlassungserlaubnis zusätzliche besondere Vorteile, da sie jede Beschäftigung und einen Wechsel des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde ermöglicht. Insofern hat z.B. insbesondere die Blaue Karte EU zur Voraussetzung, dass ein Arbeitsverhältnis mit einem deutschen Arbeitgeber besteht. Dies ist etwa problematisch, wenn aus Deutschland heraus für einen ausländischen Arbeitgeber gearbeitet wird (etwa im Homeoffice). Die Blaue Karte EU ermöglicht dies nicht, die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte hingegen schon.
Ein weiterer Vorteil der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte ist, dass sie nicht nur die Beschäftigung, sondern auch Freelancing, die Selbstständigkeit und die Unternehmensgründung ermöglicht. In der Regel müssen sich Fachkräfte insofern entscheiden, ob sie abhängig oder selbstständig arbeiten wollen. Mit der Niederlassungserlaubnis ist beides und sogar eine Kombination aus beidem möglich (also z.B. eine Teilzeitbeschäftigung und gleichzeitig eine nebenberufliche Selbstständigkeit). Viele Fachkräfte wissen diese Flexibilität sehr zu schätzen.
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3. Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis Fachkräfte
Für die Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis müssen Fachkräfte zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. So ist die Beantragung der Niederlassungserlaubnis grundsätzlich davon abhängig, dass über einen gewissen Zeitraum in die Rentenversicherung eingezahlt wurde. Der notwendige Zeitraum unterscheidet sich je nach Aufenthaltsstatus. In der Regel müssen Sie bei Beantragung der Niederlassungserlaubnis mindestens 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Zeit kann sich für Fachkräfte (insbesondere für Inhaber einer Blauen Karte EU) jedoch reduzieren, wenn Sie deutsche Sprachkenntnisse haben (siehe unten). Insgesamt gelten bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte gem. § 18c AufenthG die folgenden Voraussetzungen:
Anerkannter Abschluss als Fachkraft und Fachkraft-Aufenthaltstitel
Aufenthalt von mindestens 21 Monaten (Blaue Karte Inhaber:innen mit B1-Sprachkenntnissen) oder 27 Monaten (Blaue Karte mit A1-Sprachkenntnissen)
Einzahlung in die Rentenversicherung (Zeitraum abhängig von Aufenthaltsstatus)
Sprachkenntnisse (A1 oder B1)
Gesicherter Lebensunterhalt
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Integrationskurs)
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen erfüllt (gültiger Pass, keine relevanten Vorstrafen, gesicherter Lebensunterhalt)
Wenn all diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
4. Berechnung der Aufenthaltszeit für Fachkräfte
Die notwendige Aufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis ist davon abhängig, welchen Aufenthaltstitel Sie innehaben. Die notwendigen Zeiten sind wie folgt gestaffelt:
Inhaber einer Blauen Karte EU mit B1-Sprachkenntnissen: Beantragung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach 21 Monaten möglich
Inhaber einer Blauen Karte EU mit A1-Sprachkenntnissen: Beantragung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach 27 Monaten möglich
Fachkräfte gem. §§ 18a, 18b AufenthG: Beantragung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nach 36 Monaten möglich
Hinsichtlich der notwendigen Aufenthaltszeiten ist allerdings zu beachten, dass nicht nur die reine Aufenthaltszeit in Deutschland maßgeblich ist, sondern vor allem der Zeitraum, in dem Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Die Rentenversicherungsbeiträge sind bei Antragstellung gegenüber der Ausländerbehörde nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage des sogenannten Rentenversicherungsverlaufs.
Seitenzusammenfassung
Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels stellt die Niederlassungserlaubnis ein zentrales Instrument dar, um qualifizierte Arbeitskräfte dauerhaft an Deutschland zu binden und ihnen zugleich echte Lebens- und Planungssicherheit zu bieten. Die Niederlassungserlaubnis nach § 18c AufenthG bietet Fachkräften in Deutschland eine attraktive Perspektive für einen langfristigen Aufenthalt und umfassende berufliche Freiheit. Sie ermöglicht nicht nur einen unbefristeten Aufenthalt, sondern auch volle Flexibilität in der Berufsausübung – sei es in Festanstellung, Selbstständigkeit oder einer Kombination aus beidem. Dank verkürzter Wartezeiten, insbesondere für Inhaber der Blauen Karte EU, sowie klar definierter Voraussetzungen ist der Zugang zur Niederlassungserlaubnis für gut qualifizierte Fachkräfte deutlich erleichtert worden. Wer die nötigen Voraussetzungen erfüllt – insbesondere im Hinblick auf Rentenbeiträge, Sprachkenntnisse und gesicherten Lebensunterhalt – kann von den weitreichenden Vorteilen dieser Aufenthaltserlaubnis profitieren und langfristig in Deutschland Fuß fassen.
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Weiterführende Informationen
Kontaktformular Niederlassungserlaubnis LEA Berlin
Literatur: NK-AuslR/Hocks, 3. Aufl. 2023, AufenthG § 18c