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Niederlassungserlaubnis beantragen

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Guide zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

HIER ERFAHREN SIE ...

... wo Sie das Antragsformular unbefristete Aufenthaltserlaubnis downloaden können

... wohin Sie das Antragsformular und Ihre Unterlagen schicken müssen, um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen (insbesondere bei einem Antrag in Berlin)

... welche Dokumente für die Beantragung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (u.a. in Berlin) notwendig sind

... ob Sie einen Termin für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis benötigen

Geschrieben von:

Rechtsanwalt

Veröffentlichungsdatum:

17.05.2024

Lesezeit:

9 Min.

INHALTSVERZEICHNIS

1. Niederlassungserlaubnis in Deutschland


2. Antragsformular unbefristete Aufenthaltserlaubnis (insb. Berlin)


3. Notwendige Dokumente unbefristete Aufenthaltserlaubnis (insb. Berlin)


4. Antragsprozess, Termin und Bearbeitungszeit unbefristete Aufenthaltserlaubnis


5. Tipps zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis


6. FAQ zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis

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1. Niederlassungserlaubnis in Deutschland online beantragen

In Deutschland leben etwa 90.000 Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) besitzen.  Von diesen 90.000 Inhabern einer Niederlassungserlaubnis waren ca. 60.000 zuvor Inhaber einer Blauen Karte (ca. 2/3). Der größte Anteil von Fachkräften mit Niederlassungserlaubnis lebt in Großstädten und insbesondere in Berlin (ca. 1/5).  Um dieser immensen Nachfrage (insbesondere in den Großstädten Berlin, München, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hamburg) nachzukommen, haben die Ausländerbehörden dieser Großstädte eigene Online-Systeme entwickelt, mit deren Hilfe die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden kann. Alle Formulare können online ausgefüllt werden und die notwendigen Dokumente können als PDF-Dateien auf die Server bzw. in die elektronische Akte der Ausländerbehörden hochgeladen werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis erfüllt sind .

im Folgenden wird erklärt, wie der Antragsprozess für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis konkret abläuft und was Sie dabei beachten müssen (inkl. Antragsformular, Termin, Bearbeitungszeit).

2. Niederlassungserlaubnis Antrag (inkl. PDF)

Um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen, muss zunächst das Antragsformular ausgefüllt werden. Der Antrag für die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte ist meistens bei den Ausländerbehörden als PDF hochgeladen (siehe z.B. Antrag auf Niederlassungserlaubnis (PDF) bei der Ausländerbehörde München). Bei den meisten großen Ausländerbehörden wird der Antrag im PDF-Format inzwischen allerdings durch eine Antragstellung im Online-Portal ersetzt.

Für die größeren Ausländerbehörden finden Sie hier die Online-Portale zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte:



In Berlin gibt es keinen eigentlichen PDF-Antrag. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) führt auf seiner Website dazu lediglich aus, dass der Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis "formlos" gestellt werden soll. Gemeint ist damit, dass kein bestimmtes Formular benötigt wird, sondern, dass der Antrag schlicht per Brief oder E-Mail (ggf. über das Kontaktformular des LEA) gestellt werden kann. Der Brief oder die E-Mail muss dann etwa die Worte "hiermit beantrage ich eine Niederlassungserlaubnis" enthalten. Eine weitere Möglichkeit ist es, das offizielle Antragsformular für alle anderen Aufenthaltstitel des LEA zu nutzen. Dort kann dann unter "Zweck des Aufenthalts" die Niederlassungserlaubnis eingetragen werden.  Die Antragsemail (oder das Formular) kann dann einfach über das Kontaktformular des LEA (z.B. beim Referat B1, B2, B3 für Fachkräfte) eingereicht werden.

Bei der Nutzung der LEA-Website In Berlin ist zu beachten, dass die Ausländerbehörde Berlin unterschiedliche Websites für unterschiedliche Niederlassungserlaubnisse hat. Das LEA unterscheidet insoweit zwischen den folgenden Kategorien von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen:


  • Niederlassungserlaubnis (Allgemein)

  • Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU

  • Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

  • Niederlassungserlaubnis für Selbständige

  • Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

  • Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre)

  • Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge


Bei der Benutzung des Onlineformulars des LEA sollte dementsprechend darauf geachtet werden, dass die richtige Art der Niederlassungserlaubnis beantragt wird. Dabei gilt: Vom Speziellen zum Allgemein. Wenn Sie also Inhaber einer Blauen Karte sind, dann müssen Sie die entsprechende Kategorie wählen (obwohl auch die Kategorie "Fachkraft" auf Sie zutreffen würde).


Die beschriebenen Ausführungen gelten nur, wenn Sie in einer der genannten Großstädte wohnen und Ihre Ausländerbehörde auch tatsächlich ein Onlineformular zur Verfügung stellt. Sollte das Antragsformular nicht über das Online-Portal Ihrer Ausländerbehörde verfügbar sein (häufig z.B. bei kleineren Ausländerbehörden auf dem Land), müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter (z.B. telefonisch oder per E-Mail) informieren. Im Zweifel müssen Sie einen Termin buchen, um das notwendige Antragsformular zu erhalten.

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3. Erforderliche Dokumente für die Niederlassungserlaubnis

Die für den Antrag auf unbefristeten Aufenthalt erforderlichen Unterlagen ergeben sich in der Regel von der Website der jeweiligen Ausländerbehörde. Die Unterlagen unterscheiden sich teilweise erheblich je nach Ausländerbehörde. So gibt es z.B. bei der Ausländerbehörde in München (Kreisverwaltungsreferat (KVR)) zahlreiche zusätzliche Dokumente, die für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU eingereicht werden müssen (z.B. Bestätigung über das Arbeitsverhältnis (PDF), Erklärung zum Lebensunterhalt (PDF), Erklärung über die häusliche Gemeinschaft (PDF) und Wohnraumbescheinigung (PDF)).


Wenn Sie Zweifel haben, welche Dokumente für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte erforderlich sind (wenn z.B. die erforderlichen Dokumente nicht auf der Homepage Ihrer Ausländerbehörde aufgelistet sind), ist es ratsam, sich an den Standards der Ausländerbehörde Berlin (Landesamt für Einwanderung (LEA)) zu orientieren. Die Ausländerbehörde Berlin ist die mit Abstand größte Ausländerbehörde Deutschlands (in Berlin leben ca. 800.000 Ausländer), weshalb die Anforderungen des Landesamts für Einwanderung eine gewisse Allgemeingültigkeit haben können.


Die erforderlichen Dokumente für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU in Berlin finden Sie hier:


Beim Landesamt für Einwanderung in Berlin sind dementsprechend mindestens die folgenden Dokumente zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis notwendig:


  • Antragsformular oder formloser Antrag

  • Kopie der Datenseite des Passes (die Seite mit dem Foto)

  • biometrisches Foto

  • Aufenthaltstitel/Blaue Karte EU (Vorder- und Rückseite und Zusatzblatt (falls vorhanden))

  • Universitätsabschluss-Zertifikate

  • Anabin-Auszüge (falls vorhanden (Sie können hier den Anabin-Auszug herunterladen))

  • Arbeitsvertrag

  • Arbeitgeberbescheinigung

  • Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate

  • Sprachzertifikat Deutsch (Sie können sich hier für den B1-Test registrieren)

  • Krankenversicherungsbestätigung

  • Mietvertrag

  • Nachweis der Mietzahlungen der letzten 6 Monate (Kontoauszüge)

  • Rentenversicherungsverlauf (Sie können hier den Rentenversicherungsverlauf beantragen)


Bitte beachten Sie aber, dass die Checklisten für eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte in Berlin lediglich eine grobe Orientierung bieten sollen. Im Zweifel müssen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter fragen oder einen Fachanwalt für Migrationsrecht zu Rate ziehen.


Die allermeisten Dokumente für die Beantragung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis stehen vergleichsweise einfach zur Verfügung. Viele Ausländer wissen meistens allerdings (nachvollziehbarerweise) nicht, wo sie den sogenannten "Rentenversicherungsverlauf" und die letzten Lohnbescheinigungen erhalten. Beides ist regelmäßig für die Beantragung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis notwendig. Beides können Sie allerdings unkompliziert im Internet beantragen. Den Rentenversicherungsverlauf finden Sie bei den E-Services der Deutschen Rentenversicherung (keine Registrierung notwendig). Die ebenfalls notwendigen Gehaltsnachweise können Sie (meistens) bei Arbeitnehmer-Online (DATEV) herunterladen (Registrierung erforderlich).

4. Wie kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?

Nachdem Sie alle Dokumente gesammelt und den Antrag unterzeichnet haben, müssen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei Ihrer Ausländerbehörde einreichen. Hierfür können Sie die entsprechenden Online-Portale benutzen oder die Dokumente per Post oder E-Mail übermitteln (siehe auch oben).


In Berlin konnten Sie Ihre Antragsunterlagen bis ins Jahr 2023 hinein noch per E-Mail an b1b2b3@lea.berlin versenden. Diese E-Mail Adresse wurde allerdings abgeschaltet. Sie können den Antrag deshalb ab dem Jahr 2024 nur noch über das Kontaktformular an die Abteilungen B1, B2, B3 im LEA oder postalisch an das LEA übermitteln.


Sollten Sie den Antrag postalisch stellen wollen, ist der Standort Friedrich-Krause-Ufer (FKU) des LEA zuständig. Den Standort FKU erreichen Sie postalisch wie folgt:


Landesamt für Einwanderung (LEA)

Friedrich-Krause-Ufer 24

13353 Berlin

Tel.: (030) 90269-4000

Im Zweifel können Sie auch einen Rechtsanwalt für Immigrationsrecht mit der Beantragung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis beauftragen. Rechtsanwälte haben in Deutschland die Möglichkeit, die Ausländerbehörden (also auch das Landesamt für Einwanderung (LEA)) über das elektronische Justizsystem (besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)) zu kontaktieren.  Dies führt in der Regel zu einer schnelleren und unkomplizierteren Antragsbearbeitung.


Nach der Beantragung der Niederlassungserlaubnis wird die Ausländerbehörde Ihren Antrag bearbeiten. Wenn der Antrag vollständig ist, wird die Ausländerbehörde Ihnen einen Termin zur Ausstellung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU und Fachkräfte zuteilen. Eine gesonderte Beantragung eines Termins bei der Ausländerbehörde zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist also nicht erforderlich! Im Termin wird die Ausländerbehörde die Dokumente prüfen, die Sie zuvor über das Online-Formular eingereicht haben. Nach der Bezahlung der Gebühr wird Ihnen dann die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte erteilt. Wie auch bei anderen elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) erhalten Sie dafür im Termin zunächst nur das Erteilungsschreiben und können dann die Plastikkarte nach dem Druck durch die Bundesdruckerei nach 3 - 6 Wochen in den Räumen des Landesamts für Einwanderung abholen. Sollte die Behörde selbst nach einer sehr langen Bearbeitungszeit die Niederlassungserlaubnis immer noch nicht erteilt haben, können Sie den Antragsprozess ggf. durch verschiedene Maßnahmen beschleunigen.

5. Tipps zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis

Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis ist ein wichtiger Schritt für alle, die dauerhaft in Deutschland bleiben möchten. Um den Prozess erfolgreich zu durchlaufen, gibt es einige konkrete Tipps, die Sie beachten sollten. Zunächst ist eine gründliche Vorbereitung entscheidend. Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente frühzeitig. Ein weiterer Tipp ist, sich genau über die Voraussetzungen zu informieren, die für Ihre individuelle Situation gelten. Klären Sie vorab, welche speziellen Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind.

Ein häufiges Problem bei der Antragstellung ist die Vollständigkeit der Unterlagen. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente aktuell und vollständig sind. Unvollständige Anträge führen oft zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen. 

Auch die Kommunikation mit der Ausländerbehörde sollte gut vorbereitet sein. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, einen Termin mit einem Rechtsanwalt oder Berater für Migrationsrecht zu vereinbaren, um den Antrag rechtssicher zu stellen.

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6. FAQ (Antrag Niederlassungserlaubnis)

Wo kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?

Die Niederlassungserlaubnis müssen Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Ihre zuständige Ausländerbehörde finden Sie über den BAMF-Behördenfinder.


Wie bekomme ich einen Termin für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis?

Der Termin für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis wird Ihnen von Ihrer Ausländerbehörde zugeteilt. Sie müssen allerdings nicht auf den Termin warten. Sie können die Niederlassungserlaubnis bei Ihrer Ausländerbehörde beantragen. Nach Einreichung des Antrags (auch online oder per E-Mail) hat die Ausländerbehörde drei Monate Zeit, um Ihnen einen Termin zu erteilen. Nach Ablauf von drei Monaten können Sie mit Hilfe eines Rechtsanwalts Untätigkeitsklage erheben.


Was ist ein Rentenversicherungsverlauf und wo bekomme ich ihn?

Für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis ist erforderlich, dass Sie eine gewisse Anzahl an Monaten in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies müssen Sie bei Antragstellung gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen. Den Nachweis führen Sie mit dem sogenannten Rentenverischerungsverlauf, der Informationen darüber enthält, wie viele Beiträge Sie bisher in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Rentenversicherungsverlauf kann auf der Website der Rentenversicherung beantragt werden.


Ich habe mein Sprachzertifikat verloren. Was kann ich tun?

Es kommt ab und zu vor, dass Ausländer Ihre Sprachzertifikate verlieren. Insbesondere bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis kann dies passieren, da dann zwischen dem Sprachkurs und dem Antrag mehrere Jahre liegen können. Dieses Problem kann durch mehrere Möglichkeiten gelöst werden. Im besten Fall haben Sie das Zertifikat irgendwo schonmal eingereicht, sodass ein Rechtsanwalt dann einfach Akteneinsicht beantragen und Ihnen das Zertifikat dann (als Kopie) geben kann. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie das Sprachzertifikat noch einmal bei den Organisatoren des Kurses anfragen. Sollte dies auch nicht möglich sein, können Sie Ihre Sprachkenntnisse unter bestimmten Umständen in einem Termin auch mündlich gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen (insbesondere empfehlenswert, wenn der Ausländer sehr gutes Deutsch spricht).


Kann mein Sprachzertifikat ablaufen?
Nein. Dies wird zwar von den Ausländerbehörden häufig behauptet, allerdings gibt es hierfür keine Rechtsgrundlage.

Weiterführende Informationen

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