

Niederlassungserlaubnis Selbstständige
Alle Informationen zur Beantragung des unbefristeten Aufenthalts durch Selbstständige in Deutschland.
Hier erfahren Sie ...
wann Selbstständige die Niederlassungserlaubnis beantragen können
Voraussetzungen der Niederlassungserlaubnis für Selbstständige
alles zur Altersversorgung bei Selbstständigen
erforderliche Dokumente für Niederlassungserlaubnis Selbstständige
Autor
Rechtsanwalt
Veröffentlichungsdatum
12.04.2025
Lesezeit
9 Min.

Inhaltsverzeichnis
1. Unbefristeter Aufenthalt Selbstständige
2. Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis Selbstständige
2.1 Aufenthaltszeit Niederlassungserlaubnis Selbstständige
2.2 Erfolgreiche Selbstständigkeit Niederlassungserlaubnis
2.3 Weitere Voraussetzungen
3. Altersvorsorge Niederlassungserlaubnis Selbstständige
3.1 Wie weisen Selbstständige die Altersvorsorge nach?
3.1 Ausnahmen Altersvorsorge Selbstständige
4. Dokumente Selbstständige Niederlassungserlaubnis
5. Fazit Niederlassungserlaubnis Selbstständige
1. Unbefristeter Aufenthalt Selbstständige
Wer als selbstständiger Unternehmer erfolgreich in Deutschland tätig ist, möchte früher oder später auch langfristige Planungssicherheit. Die Niederlassungserlaubnis für Selbstständige bietet genau das: ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, das Ihnen erlaubt, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen selbstständige Unternehmer eine Niederlassungserlaubnis erhalten können und welche Schritte dafür notwendig sind.
Wichtiger Hinweis für Freiberufler (§ 21 Abs. 5 AufenthG): Dieser Artikel richtet sich nicht an selbstständige Freiberufler (Freelancer) wie z. B. Künstler oder Journalisten. Für Freelancer gelten andere Regeln. Nach den aktuellen Verwaltungsvorschriften können Freiberufler/Freelancer nicht die Niederlassungserlaubnis speziell für Selbstständige beantragen (systematische Stellung des § 21 Abs. 4 AufenthG vor § 21 Abs. 5 AufenthG). Stattdessen müssen Freiberufler und Freelancer nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts und Tätigkeit als Freiberufler die allgemeine Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 AufenthG beantragen.
2. Voraussetzungen Niederlassungserlaubnis Selbstständige
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis an Selbstständige gibt es drei zentrale Kriterien: Die Erreichung der notwendigen Aufenthaltszeit von 3 Jahren, den Erfolg der Selbstständigkeit und eine nachhaltige Lebensunterhaltssicherung (Altersversorgung). Diese Voraussetzungen werden im Folgenden erläutert.
2.1 Aufenthaltszeit Niederlassungserlaubnis Selbstständige
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis an Selbstständige setzt grundsätzlich voraus, dass Sie 3 Jahre lang selbstständig in Deutschland tätig waren. Hierfür ist allerdings nicht zwingend, dass durchgehend eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG vorlag. Entscheidend ist nach dem Wortlaut des § 21 Abs. 4 AufenthG der Zeitraum der selbstständigen Tätigkeit und nicht der Zeitraum des Besitzes des Aufenthaltstitels. Auch Zeiten mit anderen Aufenthaltstiteln können also angerechnet werden (z.B. Aufenthaltstitel zum Familiennachzug), sofern bereits eine selbstständige Tätigkeit bestand. Dies eröffnet mehr Flexibilität für Unternehmer, die frühzeitig in Deutschland aktiv geworden sind.
2.2 Erfolgreiche Selbstständigkeit Niederlassungserlaubnis
Das Gesetz verlangt für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis weiterhin, dass die selbstständige Tätigkeit erfolgreich verwirklicht wurde (§ 21 Abs. 4 AufenthG). Der Erfolg eines Selbstständigen ist insbesondere am Umsatzwachstum, dem Unternehmensgewinn und der Entwicklung der Beschäftigungszahlen (Schaffung von Arbeitsplätzen) zu messen. Eine erfolgreiche Verwirklichung liegt vor allem dann vor, wenn durch die selbstständige Tätigkeit ausreichend Einkünfte erzielt werden. Nach den Verwaltungsanweisungen der Ausländerbehörde Berlin (VAB) ist dies der Fall, wenn mit der selbstständigen Tätigkeit durchschnittlich mindestens das Gehalt der Blauen Karte EU erzielt wird (ca. 3.700 Euro pro Monat). Dieses Gehalt muss allerdings auch wirklich aus der selbstständigen Tätigkeit bezogen werden, nicht ausreichend für die Niederlassungserlaubnis für Selbstständige ist die Finanzierung aus anderen Quellen (z.B. Kapitalvermögen).
2.3 Weitere Voraussetzungen
Im Übrigen gilt auch bei Selbstständigen, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis vorliegen müssen (z.B. Erfüllung der Passpflicht). Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis kommt danach regelmäßig auch nur in Betracht, wenn keine relevanten Vorstrafen vorliegen und wenn Sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
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3. Altersvorsorge Niederlassungserlaubnis Selbstständige
3.1 Wie weisen Selbstständige die Altersvorsorge nach?
Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis an Selbstständige nach 3 Jahren ist auch der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung erforderlich (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Zur Lebensunterhaltssicherung gehört bei der Niederlassungserlaubnis auch die Altersvorsorge. Laut den Verwaltungsvorschriften wird eine Altersvorsorge als angemessen angesehen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Ein privates Renten- oder Lebensversicherungsangebot, das ab dem vollendeten 67. Lebensjahr eine monatliche Auszahlung von mindestens ca. 1.600 Euro über einen Zeitraum von 12 Jahren garantiert oder
Vermögen in Höhe von mindestens 225.000 Euro, das zur Altersabsicherung genutzt werden kann oder
Nachweisbare Rentenanwartschaften aus dem In- oder Ausland oder
Betriebsvermögen, das zur Absicherung dient.
Diese Altersvorsorge muss glaubhaft belegt werden – zum Beispiel durch Verträge, Kontoauszüge oder offizielle Dokumente.
3.2 Ausnahmen Altersvorsorge Selbstständige
Es gibt allerdings auch Ausnahmen zur Pflicht des Nachweises der Altersvorsorge für Selbstständige. Dies gilt insbesondere für Personen, die aus einem Staat mit einem Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland stammen. Zusätzlich kann in Fällen mit besonderem öffentlichem Interesse (z. B. innovative Start-ups) im Einzelfall auf den Nachweis der Altersvorsorge verzichtet werden – dies entscheidet die zuständige Behörde. Diese Ausnahme wird allerdings vergleichsweise restriktiv gehandhabt.
Auch das Alter spielt eine Rolle beim Nachweis der Altersvorsorge. Wenn Sie besonders jung sind, sind an den Nachweis der Altersvorsorge geringere Anforderungen zu stellen, da Sie ja noch viele Jahre Zeit haben, um ein Vermögen für das Alter aufzubauen. Antragsteller über 67 Jahre müssen keinen Nachweis einer Altersvorsorge mehr erbringen, da sie sich bereits im Rentenalter befinden.
4. Dokumente Selbstständige Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Selbstständige erfüllen, können Sie bei der Ausländerbehörde die Niederlassungserlaubnis beantragen. Neben den allgemeinen Dokumenten für die Beantragung (z.B. Antragsformular und Pass) müssen Selbstständige für die Niederlassungserlaubnis insbesondere die Dokumente einreichen, die eine erfolgreiche Verwirklichung der Selbstständigkeit belegen. Das sind in der Regel mindestens die folgenden Dokumente:
Prüfungsbericht vom Steuerberater
Gewerbeanmeldung
Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre
Nachweis Altersversorgung (z.B. Rentenversicherungsbescheinigung)
aktueller Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
Gesellschaftervertrag (falls vorhanden)
Geschäftsführervertrag (falls vorhanden)
Oftmals fordert die Behörde weitere Dokumente an, die sie zur Prüfung benötigt. Diese sind allerdings sehr einzelfallspezifisch, weshalb sie hier nicht aufgelistet werden können.
Seitenzusammenfassung
Die Niederlassungserlaubnis bietet selbstständigen Unternehmern in Deutschland die Chance auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel – und damit langfristige Sicherheit für ihre berufliche und private Zukunft. Voraussetzung dafür sind drei wesentliche Punkte: eine mindestens dreijährige selbstständige Tätigkeit in Deutschland, ein nachweislich erfolgreicher Geschäftsverlauf sowie eine gesicherte Altersvorsorge. Zusätzlich müssen allgemeine aufenthaltsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. Wer diese Voraussetzungen belegen kann und alle erforderlichen Dokumente vollständig einreicht, hat gute Chancen auf die Erteilung der Niederlassungserlaubnis. Wichtig ist jedoch eine gründliche Vorbereitung, da die Anforderungen je nach Einzelfall variieren können.