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Niederlassungserlaubnis in Berlin

Alle Informationen zum Antragsverfahren für die Niederlassungserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin.

Hier erfahren Sie ...

  • wie Sie die Niederlassungserlaubnis in Berlin beantragen

  • erforderliche Dokumente für die Niederlassungserlaubnis in Berlin

  • Antragsformular (PDF) für die Niederlassungserlaubnis in Berlin

  • Niederlassungserlaubnis in Berlin online beantragen

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Inhaltsverzeichnis

1. Niederlassungserlaubnis in Berlin beantragen

2. Dokumente Niederlassungserlaubnis Berlin

3. Antragsformular (PDF) Niederlassung Berlin

4. Niederlassungserlaubnis in Berlin online/per Post beantragen

5. Fazit Niederlassungserlaubnis Berlin

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1. Niederlassungserlaubnis in Berlin beantragen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein bedeutender Schritt für viele Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten möchten. Besonders in einer internationalen Metropole wie Berlin stellt der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis für viele Menschen ein wichtiges Ziel dar. Doch der Weg zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis kann kompliziert und von bürokratischen Hürden geprägt sein. In diesem Artikel zeigen wir Schritt für Schritt, wie Sie in Berlin eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Dieser Artikel beschreibt allerdings nur das verwaltungstechnische Antragsverfahren. Sollten Sie auf der Suche nach Informationen zu den Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sein, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel (Voraussetzungen für die NIederlassungserlaubnis).

2. Dokumente Niederlassungserlaubnis Berlin

Auch in Berlin sind zahlreiche Dokumente für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis notwendig. Die erforderlichen Dokumente für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU in Berlin finden Sie online (siehe Dokumente Niederlassungserlaubnis Blaue Karte EU Berlin, und Dokumente Niederlassungserlaubnis andere Fachkräfte Berlin).

Beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin sind demnach grundsätzlich die folgenden Dokumente zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis notwendig:


Sie sollten beachten, dass die aufgelisteten Dokumente für eine Niederlassungserlaubnis in Berlin lediglich eine grobe Orientierung bieten sollen. Die erforderlichen Dokumente können insoweit sehr einzelfallabhängig sein. Im Zweifel sollten Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht fragen.

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3. Antragsformular (PDF) Niederlassung Berlin

Um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen, muss zunächst das Antragsformular ausgefüllt werden. In Berlin gibt es allerdings keinen eigentlichen PDF-Antrag. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) führt auf seiner Website dazu lediglich aus, dass der Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis "formlos" gestellt werden soll. Gemeint ist damit, dass kein bestimmtes Formular benötigt wird, sondern, dass der Antrag schlicht per Brief oder E-Mail (ggf. über das Kontaktformular des LEA) gestellt werden kann. Der Brief oder die E-Mail muss dann etwa die Worte "hiermit beantrage ich eine Niederlassungserlaubnis" enthalten, um einen rechtsgültigen Niederlassungserlaubnisantrag darzustellen.

Eine weitere Möglichkeit für die Beantragung der Niederlassungserlaubnis in Berlin ist es, das offizielle Antragsformular für alle anderen Aufenthaltstitel des LEA zu nutzen. Dort kann dann unter "Zweck des Aufenthalts" die Niederlassungserlaubnis eingetragen werden. Auch die Übermittlung des allgemeinen Antragsformulars ist ein rechtsgültiger Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis, solange aus dem Formular hervorgeht, dass ein unbefristeter bzw. unbegrenzter Aufenthalt beantragt wird.

4. Niederlassungserlaubnis in Berlin online/per Post beantragen

Nachdem Sie alle Dokumente gesammelt und den Antrag unterzeichnet haben, müssen Sie die vollständigen Antragsunterlagen beim Landesamt für Einwanderung (LEA) einreichen. Die Antragsemail (oder das Formular) kann einfach über das Kontaktformular des LEA (z.B. beim Referat B1, B2, B3 für Fachkräfte) eingereicht werden. In Berlin konnten Sie Ihre Antragsunterlagen für die Niederlassungserlaubnis bis ins Jahr 2023 hinein auch noch per E-Mail an b1b2b3@lea.berlin versenden. Diese E-Mail Adresse wurde allerdings abgeschaltet.


Sollten Sie den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in Berlin postalisch stellen wollen, ist der Standort Friedrich-Krause-Ufer (FKU) des LEA zuständig. Den Standort FKU erreichen Sie postalisch wie folgt:


Landesamt für Einwanderung (LEA)

Friedrich-Krause-Ufer 24

13353 Berlin

Tel.: (030) 90269-4000

Nach der Beantragung der Niederlassungserlaubnis wird die Ausländerbehörde Ihren Antrag bearbeiten und prüfen. Wenn der Antrag vollständig ist, wird das Landesamt für Einwanderung (LEA) Ihnen einen Termin zur Ausstellung der Niederlassungserlaubnis erteilen. Eine gesonderte Beantragung eines Termins bei der Ausländerbehörde zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist also nicht erforderlich (und in Berlin auch nicht mehr möglich). Im Termin wird die Ausländerbehörde die Dokumente prüfen, die Sie zuvor über das Online-Formular eingereicht haben. Nach der Bezahlung der Gebühr wird Ihnen dann die Niederlassungserlaubnis erteilt. Wie auch bei anderen elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) erhalten Sie dafür im Termin zunächst nur das Erteilungsschreiben und können dann die Plastikkarte nach dem Druck durch die Bundesdruckerei nach 3 - 6 Wochen in den Räumen des Landesamts für Einwanderung abholen.

Seitenzusammenfassung

Der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis in Berlin ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland – insbesondere für Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU. Zwar ist das Verfahren mit bürokratischem Aufwand verbunden, doch lässt sich der Antrag bei guter Vorbereitung vergleichsweise unkompliziert stellen. Ein zentrales Element ist die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente sowie die formgerechte Antragstellung – entweder online über das Kontaktformular des LEA oder postalisch an den Standort Friedrich-Krause-Ufer. Ein förmliches PDF-Formular ist nicht erforderlich, ein formloser Antrag genügt. Wichtig ist, dass aus dem Antrag klar hervorgeht, dass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt wird. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder einem spezialisierten Anwalt für Migrationsrecht. Wer alle Schritte sorgfältig durchläuft, hat gute Chancen, den Prozess erfolgreich abzuschließen.

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