Visum Deutschland aus USA
Für US-Bürger: Alle Informationen zur Visumsbeantragung in Deutschland
Migration von USA nach Deutschland
Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Beantragung eines Visums aus Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland. Insofern gelten für jede Nationalität Besonderheiten. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Visumsfreiheit, sondern auch für die Möglichkeit des Arbeitens und die hierfür notwendigen Qualifikationen (siehe § 26 BeschV) und die Frage, ob das Visum direkt in Deutschland beantragt werden kann (siehe § 41 AufenthV). Manche Staatsangehörige sind insofern deutlich gegenüber anderen Ausländern privilegiert. Diese Differenzierung zeigt sich nicht nur an der Möglichkeit überhaupt ein Visum zu beantragen, sondern auch hinsichtlich der Terminverfügbarkeit und Bearbeitungsgeschwindigkeit der jeweiligen Botschaften bzw. Auslandsvertretungen.
Im diesem Artikel zum Visumsrecht für Staatsangehörige bestimmter Nationalitäten erfahren Sie alle speziellen Visumsregelungen, die für Ihre Nationalität gelten.
Inhaltsverzeichnis
1. Als US-Amerikaner nach Deutschland
2. Visumsrecht für US-Amerikaner in Deutschland
2.1 Visumfreie Einreise Deutschland für US-Amerikaner (§ 41 AufenthV)
2.2 Arbeitserlaubnis Deutschland für US-Amerikaner (§ 26 Abs. 1 BeschV)
3. Antragsprozess Visum als US-Amerikaner
3.1 Visum aus den USA beantragen
3.1.1 Welche Botschaft USA Visum Deutschland
3.1.2 Notwendige Dokumente Visum aus USA für Deutschland
3.1.3 Termin für Visum USA nach Deutschland
3.2 Aufenthaltserlaubnis als US-Amerikaner in Deutschland
4. USA Golden Visa für Deutschland
5. FAQ Deutschland VIsum aus USA
1. Als US-Amerikaner nach Deutschland
Die USA sind eines der wichtigsten Einwanderungsländer nach Deutschland, sowohl im Bereich der Bildungs- als auch der Erwerbsmigration. Zahlreiche junge Menschen aus den USA kommen nach Deutschland, um hier zu studieren oder sich auf ein Studium vorzubereiten. Besonders hervorzuheben ist auch die hohe Zahl der akademischen Fachkräfte, die im Rahmen der Erwerbsmigration nach § 18b (akademische Fachkräfteeinwanderung) oder § 18g (Blaue Karte EU) nach Deutschland kommen. Laut dem BAMF-Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration, Jahresbericht 2023, ist die USA im Verhältnis zu anderen Ländern bei Arbeitsvisa anteilig überrepräsentiert. Auch im Bereich der dauerhaften Niederlassungserlaubnis (§ 9a AufenthG) zeigt sich, dass US-Bürger oft ein langfristiges Visum erhalten, selbst wenn sie hauptsächlich in den USA leben.
Die USA zählen nicht nur im Bereich der Fachkräfte- und Bildungszuwanderung zu den führenden Herkunftsländern nach Deutschland, sondern auch in anderen Migrationstypen. US-Amerikaner beantragen außerdem vergleichsweise häufig ein sogenanntes „Golden Visa“ für Deutschland, besonders im Ruhestand. Dieses Visum ermöglicht es vermögenden Einzelpersonen, die in Deutschland investieren, einen langfristigen Aufenthaltsstatus zu erlangen. Das „Golden Visa“ wird von US-Amerikanern oft genutzt, um sich zeitweise in Deutschland aufzuhalten und gleichzeitig von den Vorteilen eines Schengen-Visums für Europareisen zu profitieren. Insbesondere Ruheständler schätzen die Möglichkeit, mehrere Monate im Jahr in Europa zu verbringen, ohne auf die strengen Visabeschränkungen für Touristen angewiesen zu sein. Gleichzeitig behalten viele ihren Wohnsitz in den USA und nutzen Deutschland als bequemen Ausgangspunkt für Reisen innerhalb des Schengen-Raums.
Darüber hinaus erhalten viele US-Amerikaner die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU nach § 9a AufenthG, ein permanentes Visum für Deutschland, obwohl sie oft in den USA leben und nur gelegentlich nach Deutschland reisen.
2. Visumsrecht für US-Amerikaner in Deutschland
US-Amerikaner sind im Vergleich zu anderen Nationalitäten in Deutschland sehr privilegiert. Das gilt nicht nur für die visumsfreie Einreise, sondern auch für die vergleichsweise unkomplizierte Beantragung einer Arbeitserlaubnis sowie das deutsche Sozialversicherungsrecht. Die Möglichkeiten zur Integration sind für US-Bürger meist deutlich einfacher, da sie oft von geringeren bürokratischen Hürden profitieren. Außerdem sind die Voraussetzungen für die Beantragung eines dauerhaften Aufenthaltsstatus, wie etwa die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, niedriger als bei anderen Drittstaatsangehörigen. Die Gründe für diese Vorteile liegen hauptsächlich in den historisch engen und stabilen Beziehungen zwischen den USA und Deutschland.
2.1 Visumfreie Einreise Deutschland für US-Amerikaner (§ 41 AufenthV)
US-Amerikaner dürfen grundsätzlich visumsfrei nach Deutschland einreisen (siehe Visumsliste des Auswärtigen Amts). Die Privilegierung bei der Visumfreiheit beschränkt sich im Fall von Staatsangehörigen der USA jedoch nicht nur auf die Möglichkeit einer touristischen Reise nach Deutschland, sondern wird zusätzlich erweitert um die Möglichkeit der Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland. Insofern gibt es zwar viele Nationalitäten, die sich visumsfrei aus touristischen Gründen in Deutschland aufhalten können, allerdings wenige, die dann hier auch ohne Visum eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Die meisten Nationalitäten müssen aufgrund der Visumpflicht dann wieder in ihr Heimatland reisen und von dort aus einen langfristigen Aufenthalt beantragen. Dies allerdings nicht der Fall für US-Amerikaner. US-Amerikaner können insofern visumsfrei nach Deutschland einreisen und auch direkt hier die Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne zuvor ein neues Visum in den USA beantragen zu müssen (§ 41 AufenthV). Sie sollten allerdings beachten, dass die Möglichkeit der visumfreien Einreise und Beantragung eines Aufenthaltstitels im Inland nicht die Beschäftigung erlaubt. Sie dürfen als US-Amerikaner also visumfrei einreisen und hier einen Aufenthaltstitel beantragen, arbeiten dürfen Sie allerdings erst, wenn der Aufenthaltstitel erteilt wurde (§ 4a AufenthG).
2.2 Arbeitserlaubnis Deutschland für US-Amerikaner (§ 26 Abs. 1 BeschV)
Eine weitere Besonderheit für US-Staatsangehörige in Deutschland ist, dass (nach Erteilung der Erlaubnis) jede Beschäftigung ausgeübt werden darf (§ 26 Abs. 1 BeschV). Normalerweise gelten für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an Ausländer strenge Vorschriften. So müssen Ausländer in der Regel eine anerkannte Ausbildung haben (siehe § 18 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG). Auch ist normalerweise eine Tätigkeit für einen Arbeitgeber im Ausland als Ausländer nicht möglich (§ 39 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AufenthG). Beides gilt allerdings nicht für US-Amerikaner. US-amerikanische Staatsbürger können in Deutschland eine Arbeitserlaubnis für jede Tätigkeit erhalten, unabhängig davon, ob es sich um eine qualifizierte oder unqualifizierte Tätigkeit handelt. Auch können US-Amerikaner die Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitgeber beantragen. Dies ist normalerweise nicht möglich, da das Gesetz die Erteilung von Arbeitserlaubnissen nur beim Vorliegen eines sog. “inländischen Beschäftigungsverhältnisses” vorsieht.
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3. Antragsprozess Visum als US-Amerikaner
3.1 Visum aus den USA beantragen
Grundsätzlich benötigen US-Amerikaner kein Visum, um nach Deutschland einzureisen (§ 41 AufenthV). Die Beantragung eines Visums vor der Einreise kann für US-Amerikaner allerdings trotzdem sinnvoll sein, insbesondere wenn in Deutschland eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit angestrebt wird. Insofern ermöglicht nämlich die visumfreie Einreise nach Deutschland nicht das Arbeiten. Das Arbeiten in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis ist auch für US-Amerikaner verboten und kann mit einer Geldbuße bestraft werden (siehe § 98 AufenthG).
3.1.1 Welche Botschaft USA Visum Deutschland
Ein Visum muss in den USA bei der jeweiligen zuständigen Botschaft bzw. Auslandsvertretung beantragt werden. In den USA existieren die folgenden deutschen Auslandsvertretungen (in den USA meist “Generalkonsulat” genannt):
Welche Auslandsvertretung für Ihren Fall zuständig ist, bestimmt sich nach Ihrem Wohnsitz in den USA. Auf der Website der deutschen Botschaften in den USA können Sie bei der jeweiligen Botschaft nachschauen, für welche Amtsbezirke die Auslandsvertretung zuständig ist. Hierfür stellen die Botschaften in den USA einen eigenen “Konsulatsfinder” zur Verfügung.
3.1.2 Notwendige Dokumente Visum aus USA für Deutschland
Welche Dokumente Sie für Ihren Visumantrag aus den USA einreichen müssen, können Sie ebenfalls auf der Website der jeweiligen Botschaft recherchieren. Die Botschaft stellt für jede Kategorie ein Merkblatt der jeweils notwendigen Dokumente bereit (siehe Sammlung der Merkblätter Visum für Deutschland aus USA). Es stehen Merkblätter für die Kategorien “Work Visa”, “Research Visa”, “Study Visa” und “Family-Reunion Visa” zur Verfügung. Innerhalb der Kategorien gibt es dann wieder Unterkategorien für das konkrete Visum (siehe z.B. Merkblatt zum Arbeitsvisum “Blaue Karte EU” in USA).
Grundsätzlich sind für die Beantragung eines Arbeitsvisums aus den USA ähnliche Dokumente wie in anderen Ländern auch erforderlich. Die einzige Besonderheit ist, dass in den USA oftmals ein Nachweis der Adresse in den USA gefordert wird (z.B. Führerschein) und dass die meisten Botschaften einen “proof of housing” in Deutschland fordern (z.B. die Angabe einer Hotelreservierung).
3.1.3 Termin für Visum USA nach Deutschland
Sobald alle notwendigen Dokumente verfügbar sind, können Sie einen Termin bei der Botschaft buchen. Hierfür können Sie das Terminbuchungssystem RK-Visa benutzen. Leider haben die Botschaften in den USA ähnliche Terminschwierigkeiten wie andere Botschaften auf der Welt. Es kann allerdings helfen, den Visumantrag ordentlich vorzubereiten und dann mit den bereits vorgefertigten Unterlagen die Botschaft per E-Mail oder Kontaktformular zu kontaktieren und nach einem Termin zu fragen. Wenn der Antrag gut vorbereitet ist und die Botschaftsmitarbeiter sehen, dass die Bearbeitung schnell geht, erteilen Sie in manchen Fällen einen Sondertermin. Eine Auflistung aller E-Mail Adressen der Botschaften stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.
Nachdem der Visumtermin stattgefunden hat, wird die Botschaft bzw. das Generalkonsulat Ihren Antrag prüfen. Die Prüfung dauert etwa 2 - 4 Wochen in den USA. Nach der Prüfung können Sie Ihren Pass bzw. das Visum bei der Botschaft abholen lassen oder sich den Pass gegen einen Aufpreis per Express zuschicken lassen. Anschließend kann die Einreise nach Deutschland erfolgen.
3.2 Aufenthaltserlaubnis als US-Amerikaner in Deutschland
Sollten Sie sich bereits in Deutschland aufhalten und hier als US-Amerikaner eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, müssen Sie hierfür Ihre jeweils zuständige Ausländerbehörde kontaktieren. Welche Ausländerbehörde für Ihren Fall zuständig ist, können Sie mit dem BAMF-Behördenfinder ermitteln.
In Berlin werden Aufenthaltserlaubnisse an US-Amerikaner beispielsweise durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) erteilt. Das Landesamt für Einwanderung stellt für US-Amerikaner auf seiner Website extra Informationen bereit. Wenn Sie als US-Amerikaner bei der Ausländerbehörde Berlin eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 26 Abs. 1 BeschV beantragen wollen, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
Gültiger Pass
Arbeitsvertrag
Mietvertrag mit Angabe der Wohnfläche
Nachweis über die monatliche Miete (z.B. Bankauszug)#
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Wenn Sie als US-Amerikaner die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie zusätzlich eine sog. Arbeitgeberbescheinigung und Ihre letzten Gehaltsnachweise einreichen.
Die gesammelten Unterlagen müssen dann über das Kontaktformular des LEA eingereicht werden. Zuständige Abteilung für US-Amerikaner bei der Ausländerbehörde Berlin bzw. beim Landesamt für Einwanderung ist “E2” (siehe Kontaktformular von E2). Sie können einfach Ihre Unterlagen über das E2-Kontaktformular einreichen, um eine Aufenthaltserlaubnis als US-Amerikaner gem. § 26 BeschV zu beantragen. Anschließend wird Ihnen die Ausländerbehörde einen Termin erteilen.
4. USA Golden Visa for Germany
In Deutschland gibt es kein direktes “Golden-Visa” Programm wie es aus anderen Ländern bekannt ist. Es gibt allerdings Wege, mittels Investitionen ein Visum zu erhalten (siehe nur § 7 AufenthG). In Betracht kommt etwa der Erwerb einer Immobilie oder die Gründung eines Unternehmens (vgl. § 21 AufenthG). Ab einem Betrag von ca. 250.000 - 500.000 Euro kann ein entsprechendes Visum beantragt werden. Es sollte allerdings beachtet werden, dass die Vergabe von Investitions-Visa in Deutschland im Ermessen der Behörde steht. Die Botschaft kann das Visum also erteilen, muss es aber nicht. Es ist deshalb ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Beauftragung des Golden-Visa bzw. Investor-Visa zu beauftragen.
Sobald das Golden-Visa/Investors-Visa erteilt wurde, kann es nach einigen Jahren in die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (§ 9a AufenthG) umgewandelt werden. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ermöglicht den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und erlischt auch nicht durch Auslandsreisen (siehe § 51 Abs. 9 AufenthG). Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU können Sie also große Teile des Jahres in den USA verbringen und dann für einzelne Tage oder Wochen zum Urlaub nach Deutschland und in die EU kommen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU kann auch in anderen Ländern der EU anerkannt werden, sodass sie letztendlich zu einem EU weiten permanenten Aufenthalt ohne Erlöschen bei Auslandsaufenthalten berechtigt. Diese Möglichkeit schätzen insbesondere wohlhabende Rentner aus den USA sehr.
5. FAQ Visum Deutschland aus USA
Was kostet ein Visum aus den USA für Deutschland?
Ein Visum aus den USA für Deutschland kostet 75 Euro (zahlbar zu jeweiligem Umrechnungenskurs).
Welche Arten von Visa gibt es für US-Bürger, die nach Deutschland reisen möchten?
US-Bürger haben mehr Möglichkeiten als andere Nationalitäten, um ein Visum für Deutschland zu beantragen. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit der Arbeitserlaubnis für US-Bürger (§ 26 Abs. 1 BeschV).
Wie beantragen US-Bürger ein Visum für Deutschland?
US-Bürger müssen das Visum ganz normal bei den Generalkonsulaten und Botschaften in den USA beantragen.
Was tun, wenn das Visum für Deutschland für US-Bürger abgelehnt wird?
Wenn das Visum aus den USA abgelehnt wird, können Sie gegen die Ablehnung remonstrieren. Aufgrund der zahlreichen Privilegierungen für US-Bürger bestehen gute Chancen, ein Remonstrationsverfahren zu gewinnen.
Wird bei der Arbeitserlaubnis für US-Bürger eine Vorrangprüfung durchgeführt?
Ja, bei einem Visum gem. § 26 BeschV für US-Amerikaner wird eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.
Wieviel muss ich als US-Bürger für eine Arbeitserlaubnis verdienen?
Auch für US-Bürger gelten die Gehälter des Entgeltatlas.
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Weiterführende Informationen
Arbeitserlaubnis für US-Bürger beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
Literatur: Marx in Marx, Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Kapitel 3: Abschnitt II: Fachkräfte mit Berufsausbildung Rn. 37-90 | 1. Auflage 2020
Literatur: Offer/Mävers in Offer/Mävers | Einführung | 2. Auflage 2022, § 26 BeschV