
Visum Deutschland aus USA

Für US-Bürger: Alle Informationen zur Visumsbeantragung in Deutschland.
Hier erfahren Sie ...
welche Einreisebestimmungen für US-Amerikaner in Deutschland gelten
unter welchen Voraussetzungen US-Bürger in Deutschland arbeiten dürfen
wie Sie ein Visum bei der deutschen Botschaft in den USA beantragen
ob und wie Amerikaner ein Golden Visa für Deutschland erhalten können
Autor
Rechtsanwalt
Lesezeit
9 Min.
Veröffentlichungsdatum
01.02.2025

Inhaltsverzeichnis
1. Migration von USA nach Deutschland
2. Visumfreie Einreise USA
2.1 Aufenthalt bis 90 Tage
2.2 Keine Arbeit während visumfreien Aufenthalt
3. Visum bei den Botschaften in den USA beantragen
3.1 Zuständige Botschaft USA
3.2 Notwendige Dokumente Visum USA nach Deutschland
3.3 Visumstermin in den USA erhalten
4. Aufenthaltserlaubnis US-Staatsangehörige in Berlin
5. Ruhestandsvisum für US-Amerikaner
6. FAQ Visum als US-Bürger
1. Migration von USA nach Deutschland
Die USA sind eines der wichtigsten Einwanderungsländer für Deutschland, sowohl im Bereich der Bildungs- als auch der Erwerbsmigration. Die USA zählen nicht nur im Bereich der Fachkräfte- und Bildungszuwanderung zu den führenden Herkunftsländern nach Deutschland, sondern auch in anderen Migrationstypen. US-Amerikaner beantragen außerdem vergleichsweise häufig ein sogenanntes „Golden Visa“ für Deutschland, besonders im Ruhestand. Dieses Visum ermöglicht es vermögenden Einzelpersonen, die in Deutschland investieren, einen langfristigen Aufenthaltsstatus zu erlangen.
US-amerikanische Staatsangehörige sind aufgrund politischer und kultureller Verflechtungen der Länder in Deutschland privilegiert, wenn es um die Beantragung von Aufenthaltstiteln geht. Dies gilt bei US-Staatsangehörigen nicht nur für die visumfreie Einreise nach Deutschland (siehe Visumsliste des Auswärtigen Amts). Vielmehr können Menschen aus den USA, im Gegensatz zu anderen Staatsangehörigen, die visumfrei einreisen können, auch direkt in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. Die meisten Nationalitäten müssen aufgrund der Visumpflicht wieder in ihr Heimatland reisen und von dort aus einen langfristigen Aufenthalt beantragen. Dies ist allerdings nicht der Fall für US-Amerikaner. US-Amerikaner können insofern visumsfrei nach Deutschland einreisen und auch direkt hier die Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne zuvor ein neues Visum bei den deutschen Botschaften in den USA beantragen zu müssen (§ 41 AufenthV).
2. Visumfreie Einreise USA
Für die visumfreie Einreise von amerikanischen Staatsbürgern ist erforderlich, dass die allgemeinen Voraussetzungen nach dem Schengener-Grenzkodex erfüllt sind (siehe Art. 6 Schengener Grenzkodex (EU-Verordnung 2016/399). Dies bedeutet in erster Linie, dass Menschen aus den USA für die Einreise einen gültigen Pass besitzen müssen. Der Pass sollte auch mindestens eine unbedruckte Datenseite frei haben, da auch US-amerikanische Staatsbürger bei der Einreise nach Deutschland einen Einreisestempel bekommen. Eine weitere Voraussetzung für die visumfreie Einreise von Ausländern aus USA ist, dass diese an der Grenze den Einreisezweck nachweisen und ihren Aufenthalt in Deutschland finanzieren können. Konkret bedeutet dies beispielsweise für Geschäftsreisen, dass Sie einen entsprechenden Einladungsbrief von dem einladenden Unternehmen an der Grenze und eine Hotelbuchung vorzeigen müssen.
2.1 Aufenthalt bis 90 Tage
Menschen aus den USA können sich nach erfolgreicher Einreise ohne Visum in Deutschland bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten (§ 41 AufenthV). Für eine präzise Berechnung der 90 Tage stellt die EU-Kommission den sogenannten “Schengen-Rechner” bereit. Der Aufenthalt von amerikanischen Staatsangehörigen kann auch nach Ablauf von 90 Tagen verlängert werden, wenn während des visumfreien Aufenthalts eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt wird. In diesem Fall tritt die sog. “Fiktionswirkung” ein, die den Aufenthalt solange legalisiert, bis die Ausländerbehörde über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entschieden hat (§ 81 Abs. 3 AufenthG). Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde kann dann eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem VISAGUARD-Guide zur Beantragung der Fiktionsbescheinigung.
2.2 Keine Arbeit während visumfreien Aufenthalt
Die visumfreie Einreise für US-Staatsbürger gilt aber in der Regel nur dann, wenn in Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Insofern ist für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit immer ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, unabhängig davon, ob der Ausländer aus einem privilegierten Land wie den USA stammt oder nicht (siehe § 4a Abs. 1 AufenthG). Die einzigen Ausnahmen hiervon sind die sogenannten “Nichtbeschäftigungsfiktionen” (§ 30 BeschV). Nach dieser Regelung dürfen US-Bürger in Deutschland während eines visumfreien Aufenthalts bestimmten Tätigkeit nachgehen, die allerdings sehr begrenzt sind. Eine viel genutzte erlaubnisfreie Beschäftigung für Menschen aus den USA ist beispielsweise die Geschäftsreise oder die Teilnahme an Messen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Nichtbeschäftigungsfiktionen durchaus einige Risiken bergen. Denn wenn die Grenzen der erlaubnisfreien Tätigkeit überschritten werden, liegt eine illegale Beschäftigung vor. In diesem Fall drohen hohe Strafen (siehe VISAGUARD-Informationen zur illegalen Ausländerbeschäftigung). Gerne berät Sie einer unser unabhängigen VISAGUARD-Experten zu der Frage, ob Sie für Ihre Arbeit als US-Staatsangehöriger in Deutschland eine Arbeitserlaubnis benötigen oder nicht.
3. Visum bei den Botschaften in den USA beantragen
Ein Visum muss in den USA bei der jeweiligen zuständigen Botschaft bzw. Auslandsvertretung beantragt werden. In den USA existieren die folgenden deutschen Auslandsvertretungen (in den USA meist “Generalkonsulat” genannt):
3.1 Zuständige Botschaft USA
Welche Auslandsvertretung für Ihren Fall zuständig ist, bestimmt sich nach Ihrem Wohnsitz in den USA. Auf der Website der deutschen Botschaften in den USA können Sie bei der jeweiligen Botschaft nachschauen, für welche Amtsbezirke die Auslandsvertretung zuständig ist. Hierfür stellen die Botschaften in den USA einen eigenen “Konsulatsfinder” zur Verfügung.
3.2 Notwendige Dokumente Visum USA nach Deutschland
Welche Dokumente Sie für Ihren Visumantrag aus den USA einreichen müssen, können Sie ebenfalls auf der Website der jeweiligen Botschaft recherchieren. Die Botschaft stellt für jede Kategorie ein Merkblatt der jeweils notwendigen Dokumente bereit. Es stehen Merkblätter für die Kategorien “Work Visa”, “Research Visa”, “Study Visa” und “Family-Reunion Visa” zur Verfügung. Innerhalb der Kategorien gibt es dann wieder Unterkategorien für das konkrete Visum.
CONTACT US
Suchen Sie einen Rechtsanwalt im deutschen Immigrations- und Ausländerrecht? Wir unterstützen Sie gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten.
Kontaktieren Sie uns, um eine Beratung per Videocall mit einem deutschen Rechtsanwalt für Immigrationsrecht zu buchen!

VISAGUARD.Berlin Legal Services
3.3 Visumstermin in den USA erhalten
Sobald alle notwendigen Dokumente verfügbar sind, können Sie einen Termin bei der Botschaft buchen. Hierfür können Sie das Terminbuchungssystem RK-Visa benutzen. Leider haben die Botschaften in den USA ähnliche Terminschwierigkeiten wie andere Botschaften auf der Welt. Es kann allerdings helfen, den Visumantrag ordentlich vorzubereiten und dann mit den bereits vorgefertigten Unterlagen die Botschaft per E-Mail oder Kontaktformular zu kontaktieren und nach einem Termin zu fragen. Wenn der Antrag gut vorbereitet ist und die Botschaftsmitarbeiter sehen, dass die Bearbeitung schnell geht, erteilen Sie in manchen Fällen einen Sondertermin. Eine Auflistung aller E-Mail Adressen der Botschaften stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.
Nachdem der Visumtermin stattgefunden hat, wird die Botschaft bzw. das Generalkonsulat Ihren Antrag prüfen. Die Prüfung dauert etwa 2 - 4 Wochen in den USA. Nach der Prüfung können Sie Ihren Pass bzw. das Visum bei der Botschaft abholen lassen oder sich den Pass gegen einen Aufpreis per Express zuschicken lassen. Anschließend kann die Einreise nach Deutschland erfolgen.
4. Aufenthaltserlaubnis US-Staatsangehörige in Berlin
Sollten Sie sich bereits in Deutschland aufhalten und hier als US-amerikanischer Bürger eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, müssen Sie hierfür Ihre jeweils zuständige Ausländerbehörde kontaktieren. In Berlin werden Aufenthaltserlaubnisse für amerikanische Staatsangehörige beispielsweise durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) erteilt. Das Landesamt für Einwanderung stellt für US-Bürger auf seiner Website extra Informationen bereit. Wenn Sie als US-Staatsangehöriger bei der Ausländerbehörde Berlin eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 26 Abs. 1 BeschV beantragen wollen, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
Gültiger Pass
Arbeitsvertrag
Mietvertrag mit Angabe der Wohnfläche
Nachweis über die monatliche Miete (z.B. Bankauszug)#
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Die gesammelten Unterlagen müssen dann über das Kontaktformular des LEA eingereicht werden. Anschließend wird Ihnen die Ausländerbehörde einen Termin erteilen. Eine Terminbuchung ist in Berlin inzwischen nicht mehr möglich (siehe VISAGUARD-Blogpost zur Abschaffung des Terminsystems in Berlin).
5. Ruhestandsvisum für US-Amerikaner
Viele Amerikaner kommen nach Deutschland, um hier (bzw. allgemein in Europa) ihre Rente zu verbringen. Insbesondere Ruheständler schätzen die Möglichkeit, mehrere Monate im Jahr in Europa zu verbringen, ohne auf die strengen Visabeschränkungen für Touristen angewiesen zu sein. Gleichzeitig behalten viele ihren Wohnsitz in den USA und nutzen Deutschland als bequemen Ausgangspunkt für Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Da jedoch während dieser Zeit keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt wird, ist es nicht so einfach, ein Visum für den Ruhestand in Deutschland zu erhalten.
Leider gibt es In Deutschland kein direktes “Golden-Visa” Programm, wie es aus anderen Ländern bekannt ist. Es gibt allerdings Wege, mittels Investitionen ein Visum zu erhalten (siehe nur § 7 AufenthG). In Betracht kommt etwa der Erwerb einer Immobilie oder die Gründung eines Unternehmens (vgl. § 21 AufenthG). Ab einem Betrag von ca. 250.000 - 500.000 Euro kann ein entsprechendes Visum beantragt werden. Es sollte allerdings beachtet werden, dass die Vergabe von Investitions-Visa in Deutschland im Ermessen der Behörde steht. Die Botschaft kann das Visum also erteilen, muss es aber nicht. Es ist deshalb ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Beauftragung des Golden-Visa bzw. Investor-Visa zu beauftragen.
Sobald das Golden-Visa/Investors-Visa erteilt wurde, kann es nach einigen Jahren in die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (§ 9a AufenthG) umgewandelt werden. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ermöglicht den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und erlischt auch nicht durch Auslandsreisen (siehe § 51 Abs. 9 AufenthG). Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU können Sie also große Teile des Jahres in den USA verbringen und dann für einzelne Tage oder Wochen zum Urlaub nach Deutschland und in die EU kommen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU kann auch in anderen Ländern der EU anerkannt werden, sodass sie letztendlich zu einem EU-weiten permanenten Aufenthalt ohne Erlöschen bei Auslandsaufenthalten berechtigt.
6. FAQ Visum als US-Bürger
Müssen Menschen aus den USA eine anerkannte Ausbildung haben, um in Deutschland zu arbeiten?
Nein, US-Amerikaner dürfen in Deutschland meistens auch unqualifizierte Tätigkeiten ausüben (§ 26 Abs. 1 BeschV).Normalerweise gelten für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an Ausländer strenge Vorschriften. So müssen Ausländer in der Regel eine anerkannte Ausbildung haben (siehe § 18 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG). Dies gilt allerdings nicht für US-Amerikaner.
Können US-Amerikaner in Deutschland für ausländische Arbeitgeber tätig werden (z.B. remote)?
Ja. Normalerweise ist eine Tätigkeit für einen Arbeitgeber im Ausland als Ausländer in Deutschland nicht möglich (§ 39 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AufenthG). Dies gilt allerdings nicht für US-Amerikaner. US-Amerikaner können die Arbeitserlaubnis insofern auch für einen ausländischen Arbeitgeber beantragen (siehe § 26 Abs. 1 AufenthG).
Sind amerikanische Staatsangehörige von den neuen ETIAS-Regelungen betroffen?
Ja, da amerikanische Staatsangehörige visumfrei einreisen können, unterliegen sie ab Mitte 2025 dem Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS).
Wie lange dauert ein Visumsverfahren aus den USA?
Die Visaverfahren in den USA sind vergleichsweise schnell. Meistens können Visaverfahren aus den USA innerhalb von 2 - 4 Monaten abgeschlossen werden, wenn unsere VISAGUARD-Tipps zur Beschleunigung von Visaverfahren beachtet werden.
Was ist der häufigste Aufenthaltszweck von US-Amerikanern?
Zahlreiche junge Menschen aus den USA kommen nach Deutschland, um hier zu studieren oder sich auf ein Studium vorzubereiten. Besonders hervorzuheben ist auch die hohe Zahl der akademischen Fachkräfte, die im Rahmen der Erwerbsmigration nach § 18b (akademische Fachkräfteeinwanderung) oder § 18g (Blaue Karte EU) nach Deutschland kommen. Laut dem BAMF-Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration, Jahresbericht 2023, ist die USA im Verhältnis zu anderen Ländern bei Arbeitsvisa anteilig überrepräsentiert. Auch im Bereich der dauerhaften Niederlassungserlaubnis (§ 9a AufenthG) zeigt sich, dass US-Bürger oft ein langfristiges Visum erhalten.
Wie hoch ist die Erfolgsrate für Visumsanträge aus den USA?
Durch die verschiedenen Privilegierungen für Ausländer aus den USA liegt die Erfolgsrate für Visumsanträge bei mehr als 90 %, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Seitenzusammenfassung
Auf dieser Seite haben Sie erfahren, welche besonderen Visums- und Aufenthaltsbestimmungen für US-Staatsangehörige in Deutschland gelten. US-Staatsangehörige sind Bürger der sog. “Best-Friends-Staaten” und können als solche visumsfrei nach Deutschland einreisen, hier einen Aufenthaltstitel beantragen (§ 41 AufenthV) und eine Beschäftigung ausüben, ohne einen formell anerkannten Abschluss zu besitzen (§ 26 Abs. 1 BeschV). Ein sehr beliebter Aufenthaltstitel für US-Amerikaner ist das Golden-Visa und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (§ 9a AufenthG).
Weiterführende Informationen
Literatur: Offer/Mävers, Kommentar zur BeschV,, 2. Aufl. 2022, § 26