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Aufenthalt britischer Staatsbürger

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Alle Informationen zum Aufenthalt britischer Staatsbürger in Deutschland und zu Visaanträgen aus Großbritannien.

Hier erfahren Sie ...

  • welche besonderen Einreisebestimmungen für Briten  gelten

  • wie Sie in Großbritannien ein Arbeitsvisum beantragen

  • wie Sie als Brite eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten

  • Informationen zum Visumsrecht nach Brexit-Sonderbestimmungen

Autor

Rechtsanwalt

Lesezeit

9 Min.

Veröffentlichungsdatum

17.02.2025

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Inhaltsverzeichnis

1. Visumfreie Einreise Großbritannien

1.1 Aufenthalt bis 90 Tage

1.2 Keine Arbeit während visumfreien Aufenthalt


2. Visum bei der Botschaft in London beantragen


3. Aufenthaltserlaubnis britische Staatsangehörige in Berlin


4. Visum und Brexit


5. FAQ

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Britische Staatsangehörige sind aufgrund politischer und kultureller Verflechtungen der Länder in Deutschland privilegiert, wenn es um die Beantragung von Aufenthaltstiteln geht. Dies gilt bei britischen Staatsangehörigen nicht nur für die visumfreie Einreise nach Deutschland (siehe Visumsliste des Auswärtigen Amts). Vielmehr können Menschen aus Großbritannien im Gegensatz zu anderen Staatsangehörigen, die visumfrei einreisen können, auch direkt in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. Während andere Nationalitäten einen Daueraufenthalt in Deutschland nur mit einem Visum von der Botschaft in ihrem Heimatland  beantragen können, können Menschen aus Großbritannien also ohne Visum einreisen und direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (§ 41 AufenthV).

1. Visumfreie Einreise Großbritannien

Für die visumfreie Einreise von britischen Staatsbürgern ist erforderlich, dass die allgemeinen Voraussetzungen nach dem Schengener-Grenzkodex erfüllt sind (siehe Art. 6 Schengener Grenzkodex (EU-Verordnung 2016/399). Dies bedeutet in erster Linie, dass Menschen aus Großbritannien für die Einreise einen gültigen Pass besitzen müssen. Der Pass sollte auch mindestens eine unbedruckte Datenseite frei haben, da auch britische Staatsbürger bei der Einreise nach Deutschland einen Einreisestempel bekommen. Eine weitere Voraussetzung für die visumfreie Einreise von Ausländern aus Großbritannien ist, dass diese an der Grenze den Einreisezweck nachweisen und ihren Aufenthalt in Deutschland finanzieren können. Konkret bedeutet dies beispielsweise für Geschäftsreisen, dass ein entsprechender Einladungsbrief von dem einladenden Unternehmen an der Grenze und eine Hotelbuchung vorgezeigt werden muss.

1.1 Aufenthalt bis 90 Tage

Menschen aus England können sich nach erfolgreicher Einreise ohne Visum in Deutschland bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten (§ 41 AufenthV). Für eine präzise Berechnung der 90 Tage stellt die EU-Kommission den sogenannten “Schengen-Rechnerbereit. Der Aufenthalt von britischen Staatsangehörigen kann auch nach Ablauf von 90 Tagen verlängert werden, wenn während des visumfreien Aufenthalts eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt wird. In diesem Fall tritt die sog. “Fiktionswirkung” ein, die den Aufenthalt solange legalisiert, bis die Ausländerbehörde über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entschieden hat (§ 81 Abs. 3 AufenthG). Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde kann dann eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem VISAGUARD-Guide zur Beantragung der Fiktionsbescheinigung.

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1.2 Keine Arbeit während visumfreien Aufenthalt

Die visumfreie Einreise für britische Staatsbürger gilt aber in der Regel nur dann, wenn in Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Insofern ist für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit immer ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, unabhängig davon, ob der Ausländer aus einem privilegierten Land wie dem Vereinigten Königreich stammt oder nicht (siehe  (§ 4a Abs. 1 AufenthG). Die einzigen Ausnahmen hiervon sind die sogenannten “Nichtbeschäftigungsfiktionen” (§ 30 BeschV). Nach dieser Regelung dürfen britische Staatsangehörige in Deutschland während eines visumfreien Aufenthalts bestimmten Tätigkeit nachgehen, die allerdings sehr begrenzt sind. Eine viel genutzte erlaubnisfreie Beschäftigung für Menschen aus Großbritannien ist beispielsweise die Geschäftsreise oder die Teilnahme an Messen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Nichtbeschäftigungsfiktionen durchaus einige Risiken bergen. Denn wenn die Grenzen der erlaubnisfreien Tätigkeit überschritten werden, liegt eine illegale Beschäftigung vor. In diesem Fall drohen hohe Strafen (siehe VISAGUARD-Informationen zur illegalen Ausländerbeschäftigung). Gerne berät Sie einer unser unabhängigen VISAGUARD-Experten zu der Frage, ob Sie für Ihre Arbeit als britischer Staatsangehöriger in Deutschland eine Arbeitserlaubnis benötigen oder nicht.

2. Visum bei der Botschaft in London beantragen

Sollten Sie als Ausländer aus Großbritannien beabsichtigen, in Deutschland einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachzugehen, ist grundsätzlich dazu zu raten, ein Visum bei der Botschaft in London zu beantragen. Die deutsche Botschaft in London stellt auf der Website Informationen zu den notwendigen Dokumenten einer Visumsbeantragung durch britische Staatsangehörige bereit.

Nachdem Sie die Dokumente gesammelt haben, können Sie im sogenannten RK-Visa einen Visumstermin buchen. Sobald die Botschaft in London das Visum erteilt hat, können Sie nach Deutschland einreisen und hier ihr Beschäftigung nachgehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem VISAGUARD-Guide zur Beantragung eines Visums.

3. Aufenthaltserlaubnis britische Staatsangehörige in Berlin

Sollten Sie sich bereits in Deutschland aufhalten und hier als britischer Bürger eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, müssen Sie hierfür Ihre jeweils zuständige Ausländerbehörde kontaktieren. In Berlin werden Aufenthaltserlaubnisse für britische Staatsangehörige beispielsweise durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) erteilt. Das Landesamt für Einwanderung stellt für britische Bürger auf seiner Website extra Informationen bereit. Wenn Sie als britischer Staatsangehöriger bei der Ausländerbehörde Berlin eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 26 Abs. 1 BeschV beantragen wollen, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:



Die gesammelten Unterlagen müssen dann über das Kontaktformular des LEA eingereicht werden. Anschließend wird Ihnen die Ausländerbehörde einen Termin erteilen. Eine Terminbuchung ist in Berlin inzwischen nicht mehr möglich (siehe VISAGUARD-Blogpost zur Abschaffung des Terminsystems in Berlin).

4. Visum und Brexit

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Januar 2020 sind britische Staatsbürger nicht mehr freizügigkeitsberechtigt. Das bedeutet, dass für längere Aufenthalte sowie für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland grundsätzlich ein Visum erforderlich ist. Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen besteht jedoch keine Visumpflicht. Diese Regelung basiert auf der Verordnung (EU) 2019/592 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 2019. Für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland benötigen Menschen aus England ein Visum, das ihrem jeweiligen beruflichen Zweck entspricht.

Sonderregelungen gibt es seit dem Brexit nur für britische Staatsangehörige, die sich bereits hier aufgehalten haben. Für diese Personengruppe galten bestimmte Übergangsregelungen (Rechtsstellung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen, § 16 FreizügG/EU). Diese Übergangsregelungen sind allerdings weitestgehend abgelaufen. Tatsächliche Relevanz hat das Brexit-Abkommen deshalb nur noch im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Großbritannien und Deutschland.

5. FAQ

Sind britische Staatsangehörige von den neuen ETIAS-Regelungen betroffen?

Ja, da britische Staatsangehörige visumfrei einreisen können, unterliegen sie ab Mitte 2025 dem Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS).

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Haben Sie Fragen zu Ihrem Visumsfall?

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Welche deutschen Botschaften sind für britische Staatsangehörige zuständig?

Für britische Staatsangehörige sind in erster Linie die Auslandsvertretungen in Großbritannien zuständig, also insbesondere die Botschaften in London und die Auslandsvertretung in Edinburgh.

Wie lange dauert ein Visumsverfahren aus London?

Die Visaverfahren in London sind vergleichsweise schnell. Meistens können Visaverfahren aus London innerhalb von 2 - 4 Monaten abgeschlossen werden, wenn unsere VISAGUARD-Tipps zur Beschleunigung von Visaverfahren beachtet werden.

Wie hoch ist die Erfolgsrate für Visumsanträge aus London?

Durch die verschiedenen Privilegierungen für Ausländer aus London liegt die Erfolgsrate für Visumsanträge bei mehr als 90 %, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Seitenzusammenfassung

Auf dieser Seite haben Sie erfahren, welche besonderen Visums- und Aufenthaltsbestimmungen für Briten in Deutschland gelten. Britische Staatsbürger sind Bürger der sog. “Best-Friends-Staaten” und können als solche visumsfrei nach Deutschland einreisen, hier einen Aufenthaltstitel beantragen (§ 41 AufenthV) und eine Beschäftigung ausüben, ohne einen formell anerkannten Abschluss zu besitzen (§ 26 Abs. 1 BeschV).

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