

Visum Australier in Deutschland
Alle Informationen zu den besonderen Visums- und Aufenthaltsbestimmungen von Australiern für Deutschland.
Hier erfahren Sie ...
welche Einreisebestimmungen für Australier in Deutschland gelten
unter welchen Voraussetzungen Australier in Deutschland arbeiten dürfen
wie Sie ein Visum bei der deutschen Botschaft in Australien beantragen
alles zur "90/1/90-Regel" für Australier in Deutschland
Autor
Rechtsanwalt
Veröffentlichungsdatum
23.12.2024
Lesezeit
8 Min.

Inhaltsverzeichnis
1. Visumfreie Einreise Australier
2. Aufenthalt bis 90 Tage für Australier
3. Keine Arbeit während visumfreien Aufenthalt
4. Visum bei der Botschaft in Sydney beantragen
5. Aufenthaltserlaubnis australische Staatsangehörige in Berlin
6. 90/1/90-Regel für Australier
7. FAQ Visum für Australier
Australische Staatsangehörige sind aufgrund politischer und kultureller Verflechtungen der Länder in Deutschland privilegiert, wenn es um die Beantragung von Aufenthaltstiteln geht. Dies gilt bei australischen Staatsangehörigen nicht nur für die visumfreie Einreise nach Deutschland (siehe Visumsliste des Auswärtigen Amts). Vielmehr können Menschen aus Australien im Gegensatz zu anderen Staatsangehörigen, die visumfrei einreisen können, auch direkt in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. Während andere Nationalitäten einen Daueraufenthalt in Deutschland nur mit einem Visum von der Botschaft in ihrem Heimatland beantragen können, können Menschen aus Australien also ohne Visum einreisen und direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (§ 41 AufenthV).
1. Visumfreie Einreise Australier
Für die visumfreie Einreise von australischen Staatsbürgern ist erforderlich, dass die allgemeinen Voraussetzungen nach dem Schengener-Grenzkodex erfüllt sind (siehe Art. 6 Schengener Grenzkodex (EU-Verordnung 2016/399). Dies bedeutet in erster Linie, dass Menschen aus Australien für die Einreise einen gültigen Pass besitzen müssen. Der Pass sollte auch mindestens eine unbedruckte Datenseite frei haben, da auch australische Staatsbürger bei der Einreise nach Deutschland einen Einreisestempel bekommen. Eine weitere Voraussetzung für die visumfreie Einreise von Ausländern aus Australiern ist, dass diese an der Grenze den Einreisezweck nachweisen und ihren Aufenthalt in Deutschland finanzieren können. Konkret bedeutet dies beispielsweise für Geschäftsreisen, dass ein entsprechender Einladungsbrief von dem einladenden Unternehmen an der Grenze und eine Hotelbuchung vorgezeigt werden muss.
2. Aufenthalt bis 90 Tage für Australier
Menschen aus Australien können sich nach erfolgreicher Einreise ohne Visum in Deutschland bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten (§ 41 AufenthV). Für eine präzise Berechnung der 90 Tage stellt die EU-Kommission den sogenannten “Schengen-Rechner” bereit. Der Aufenthalt von australischen Staatsangehörigen kann auch nach Ablauf von 90 Tagen verlängert werden, wenn während des visumfreien Aufenthalts eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt wird. In diesem Fall tritt die sog. “Fiktionswirkung” ein, die den Aufenthalt solange legalisiert, bis die Ausländerbehörde über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entschieden hat (§ 81 Abs. 3 AufenthG). Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde kann dann eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem VISAGUARD-Guide zur Beantragung der Fiktionsbescheinigung.
3. Keine Arbeit während visumfreien Aufenthalt
Die visumfreie Einreise für australische Staatsbürger gilt aber in der Regel nur dann, wenn in Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Insofern ist für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit immer ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, unabhängig davon, ob der Ausländer aus einem privilegierten Land wie Australien stammt oder nicht (siehe (§ 4a Abs. 1 AufenthG). Die einzigen Ausnahmen hiervon sind die sogenannten “Nichtbeschäftigungsfiktionen” (§ 30 BeschV). Nach dieser Regelung dürfen Australier Staatsangehörige in Deutschland während eines visumfreien Aufenthalts bestimmten Tätigkeit nachgehen, die allerdings sehr begrenzt sind. Eine viel genutzte erlaubnisfreie Beschäftigung für Menschen aus Australien ist beispielsweise die Geschäftsreise oder die Teilnahme an Messen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Nichtbeschäftigungsfiktionen durchaus einige Risiken bergen. Denn wenn die Grenzen der erlaubnisfreien Tätigkeit überschritten werden, liegt eine illegale Beschäftigung vor. In diesem Fall drohen hohe Strafen (siehe VISAGUARD-Informationen zur illegalen Ausländerbeschäftigung). Gerne berät Sie einer unser unabhängigen VISAGUARD-Experten zu der Frage, ob Sie für Ihre Arbeit als australischer Staatsangehöriger in Deutschland eine Arbeitserlaubnis benötigen oder nicht.
4. Visum bei der Botschaft in Sydney beantragen
Sollten Sie als Ausländer aus Australien beabsichtigen, in Deutschland einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachzugehen, ist grundsätzlich dazu zu raten, ein Visum bei der Botschaft in Sydney zu beantragen (siehe Website der deutschen Botschaft in Sydney). Die deutsche Botschaft in Syney stellt auf der Website Informationen zu den notwendigen Dokumenten einer Visumsbeantragung durch australische Staatsangehörige bereit.
Nachdem Sie die Dokumente gesammelt haben, können Sie im sogenannten RK-Visa einen Visumstermin buchen. Sobald die Botschaft in Sydney das Visum erteilt hat, können Sie nach Deutschland einreisen und hier ihr Beschäftigung nachgehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem VISAGUARD-Guide zur Beantragung eines Visums.
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5. Aufenthaltserlaubnis australische Staatsangehörige in Berlin
Sollten Sie sich bereits in Deutschland aufhalten und hier als australischer Bürger eine Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, müssen Sie hierfür Ihre jeweils zuständige Ausländerbehörde kontaktieren. In Berlin werden Aufenthaltserlaubnisse für australische Staatsangehörige beispielsweise durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) erteilt. Das Landesamt für Einwanderung stellt für australische Bürger auf seiner Website extra Informationen bereit. Wenn Sie als australischer Staatsangehörige bei der Ausländerbehörde Berlin eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 26 Abs. 1 BeschV beantragen wollen, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
Gültiger Pass
Arbeitsvertrag
Mietvertrag mit Angabe der Wohnfläche
Nachweis über die monatliche Miete (z.B. Bankauszug)#
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Die gesammelten Unterlagen müssen dann über das Kontaktformular des LEA eingereicht werden. Anschließend wird Ihnen die Ausländerbehörde einen Termin erteilen. Eine Terminbuchung ist in Berlin inzwischen nicht mehr möglich (siehe VISAGUARD-Blogpost zur Abschaffung des Terminsystems in Berlin).
6. 90/1/90-Regel für Australier
Zusätzlich zu den genannten Privilegierungen können australische Bürger von einer einzigartigen aufenthaltsrechtlichen Regel profitieren. Nach dem deutsch-australischen Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht vom 22.12.1952 dürfen Australier bei der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland die 90 Tage nicht überschreiten, die Zahl der Einreisen nach Deutschland ist jedoch nicht begrenzt. Um für weitere 90 Tage wieder nach Deutschland einzureisen, müssen australische Besucher deshalb lediglich in ein anderes Land außerhalb der Schengen-Staaten (z. B. Großbritannien) einreisen und können sogar am selben Tag nach Deutschland zurückkehren (90/1/90-Regel). Da Besucher ihren Aufenthalt in Deutschland dokumentieren müssen, empfehlen wir, die Ein- und Ausreise über einen deutschen Flughafen zu tätigen, um einen offiziellen Ein- und Ausreisestempel in Ihrem Reisepass zu erhalten. Hierdurch belegen Sie, dass Sie Deutschland für kurze Zeit verlassen und so die 90/1/90-Regel ausgelöst haben. Sie sollten allerdings beachten, dass die 90/1/90-Regel nur für Deutschland und nicht für den gesamten Schengen-Raum gilt. Weitere Informationen zu dieser Sonderregelung für australische Bürger stellt die deutsche Botschaft in Australien auf ihrer Website zur Verfügung.
7. FAQ Visum für Australier
Sind australische Staatsangehörige von den neuen ETIAS-Regelungen betroffen?
Ja, da australische Staatsangehörige visumfrei einreisen können, unterliegen sie ab Mitte 2025 dem Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS).
Welche deutschen Botschaften sind für australische Staatsangehörige zuständig?
Für australische Staatsangehörige sind in erster Linie die Auslandsvertretungen in Australien zuständig. Dies sind die deutsche Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Canberra (119 Empire Circuit, Yarralumla, ACT 2600) und das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Sydney (Level 17, 100 William St, Sydney (Woolloomooloo), NSW 2011).
Wie lange dauert ein Visumsverfahren aus Australien?
Die Visaverfahren in Australien sind vergleichsweise schnell. Meistens können Visaverfahren aus Australien innerhalb von 2 - 4 Monaten abgeschlossen werden, wenn unsere VISAGUARD-Tipps zur Beschleunigung von Visaverfahren beachtet werden.
Wie hoch ist die Erfolgsrate für Visumsanträge aus Australien?
Durch die verschiedenen Privilegierungen für Ausländer aus Australien liegt die Erfolgsrate für Visumsanträge bei mehr als 90 %, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Seitenzusammenfassung
Auf dieser Seite haben Sie erfahren, welche besonderen Visums- und Aufenthaltsbestimmungen für Australier in Deutschland gelten. Australier sind Bürger der sog. “Best-Friends-Staaten” und können als solche visumsfrei nach Deutschland einreisen, hier einen Aufenthaltstitel beantragen (§ 41 AufenthV) und eine Beschäftigung ausüben, ohne einen formell anerkannten Abschluss zu besitzen (§ 26 Abs. 1 BeschV). Eine einzigartige Besonderheit gilt für Australier außerdem hinsichtlich der sogenannten “90/1/90-Regel”.
Weiterführende Informationen
Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht vom 22.12.1952 auf der Botschatswebsite
Literatur: Offer/Mävers, Kommentar zur BeschV,, 2. Aufl. 2022, § 26