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Aufenthalt chinesischer Staatsbürger

Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen und speziellen Regeln für den Aufenthalt von chinesischen Staatsangehörigen in Deutschland.

Hier erfahren Sie ...

  • welche Einreisebestimmungen für Chinesen in Deutschland gelten

  • wie Sie ein Studentenvisum als Chinese für Deutschland beantragen

  • wie Chinesen ein Fachkräftevisum für Deutschland erhalten

  • wie Sie Dokumente aus China in Deutschland anerkennen lassen können

Autor

Rechtsanwalt

Veröffentlichungsdatum

12.02.2025

Lesezeit

10 Min.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einreisebestimmungen für Chinesen


2. Studienvisa China

2.1 China Verfahren Studium Deutschland

2.2 TestAS-Verfahren

2.3 Gaokao-Verfahren


3. Arbeitsvisum aus China

3.1 Anerkennung Abschlüsse aus China

3.2 Zeugnisbewertung chinesische Abschlüsse


4. FAQ Visum für Chinesen Deutschland

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1. Einreisebestimmungen für Chinesen

Chinesische Staatsangehörige benötigen in der Regel ein Visum, um nach Deutschland einzureisen. Die Art des benötigten Visums hängt vom Reisezweck und der Aufenthaltsdauer ab. So wird für Kurzaufenthalte (bis 90 Tage) zu touristischen Zwecken und Geschäftsreisen in der Regel ein Schengen-Visum (Typ C) benötigt. Für das dauerhafte (also mehr als 90 Tage dauernde) Arbeiten oder Studieren ist ein D-Visum erforderlich. Das Visum muss meistens bei der deutschen Botschaft in Peking beantragt werden (17, Dongzhimenwai Dajie, Chaoyang District, Beijing 100600, china.diplo.de). Die deutsche Botschaft in China stellt auf der Website relevante Informationen zur Visumsbeantragung aus China zur Verfügung (siehe Schengen-Visum in China beantragen und Nationales Visum in China beantragen).

2. Studienvisa China

Für chinesische Studenten in Deutschland gelten zahlreiche Besonderheiten bei der Zulassung zum Studium. Insofern hat die Akademische Prüfstelle Kulturreferat der deutschen Botschaft in Peking mehrere Voraussetzungen, um eine deutsche Hochschulzulassung auszustellen. Grundsätzlich wird für die Zulassung an einer deutschen Universität für chinesische Staatsbürger zwischen dem China-Verfahren, dem TestAS-Verfahren und dem Gaokao-Verfahren unterschieden.

2.1 China Verfahren Studium Deutschland

Das China-Verfahren ist eine besondere Regelung für Studienbewerber aus der Volksrepublik China, die in Deutschland studieren möchten. Zuständig für die Durchführung des China-Verfahrens ist die Akademische Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft in Peking oder Shanghai. Es dient der Überprüfung der Echtheit von Studienleistungen und Hochschulzugangsberechtigungen chinesischer Bewerber. Voraussetzung für eine Bewerbung an einer deutschen Hochschule ist das APS-Zertifikat, das nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt wird. Bestandteile der Prüfung sind unter anderem die Dokumentenprüfung und ein Interview (für Studierende, die bereits ein Studium in China begonnen haben), die direkte Dokumentenprüfung (für Stipendiaten des DAAD) und die Teilnahme am TestAS (wenn kein abgeschlossenes Studium in China vorliegt). Ohne APS-Zertifikat ist eine Bewerbung an einer deutschen Universität in den meisten Fällen nicht möglich. Die Akademische Prüfstelle in Peking stellt für das China-Verfahren ein eigenes Merkblatt bereit.

2.2 TestAS-Verfahren

Der Test für Ausländische Studierende (TestAS) ist ein standardisierter Studierfähigkeitstest für internationale Bewerber, die in Deutschland studieren möchten. Der Test prüft kognitive Fähigkeiten, logisches Denken und Problemlösungskompetenz. Er ist in vielen Studiengängen optional, wird aber manchmal als Voraussetzung für bestimmte Zulassungsverfahren (z. B. für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten) verlangt. Das TestAS-Verfahren besteht aus einem allgemeinen Teil (Test zur kognitiven Grundfähigkeit) und einem fachspezifischen Teil (z. B. Mathematik, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Geisteswissenschaften). Das Testergebnis kann die Chancen auf eine Zulassung verbessern, ersetzt aber nicht die regulären Hochschulzugangsvoraussetzungen. Die akademische Prüfstelle in Peking stellt für das TestAS-Verfahren ein eigenes Merkblatt bereit.

2.3 Gaokao-Verfahren

Das Gaokao-Verfahren bezieht sich auf die Möglichkeit, mit dem chinesischen Gaokao-Abschluss (Hochschulaufnahmeprüfung in China) direkt an deutschen Hochschulen zugelassen zu werden. Der Gaokao ist die zentrale Hochschulaufnahmeprüfung in China und wird von deutschen Hochschulen in bestimmten Fällen als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Voraussetzung für eine direkte Bewerbung an einer deutschen Hochschule ist ein hohes Gaokao-Ergebnis (abhängig von der Provinz), der Nachweis über eine bestimmte Mindestpunktzahl (von der Hochschule festgelegt) und die Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Bewerber mit Gaokao müssen in der Regel kein Studienkolleg absolvieren, sofern die Punktzahl hoch genug ist. Die Akademische Prüfstelle in Peking stellt für das Gaokao-Verfahren ein eigenes Merkblatt bereit.

3. Arbeitsvisum und Fachkräftevisum aus China

Chinesische Bürger, die länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten, benötigen ein nationales Visum (D-Visum). Seit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gibt es erleichterte Bedingungen für hochqualifizierte chinesische Fachkräfte. Erforderlich ist in der Regel ein Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen und die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und die Erfüllung der allgemeinen Visumsvoraussetzungen.

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3.1 Anerkennung Abschlüsse aus China

Die Anerkennung von chinesischen Abschlüssen in Deutschland ist häufig ein Problem, da teilweise Dokumente nicht zur Verfügung stehen (insbesondere von sehr alten Bildungsinstitutionen in China) oder nicht die erforderliche Form haben. Zwar haben Deutschland und China ein Regierungsabkommen über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich abgeschlossen, allerdings ist in vielen Fällen trotzdem die individuelle Anerkennung der Hochschulabschlüsse bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) notwendig. Die sogenannte Zeugnisbewertung ist erforderlich, um ein Fachkraftvisum für Deutschland aus China zu beantragen.

3.2 Zeugnisbewertung chinesische Abschlüsse

Zur Anerkennung chinesischer Abschlüsse in Deutschland verlangt die ZAB die folgenden Dokumente:

  • Hochschulabschlussurkunde:

    • Gradverleihungsurkunde (申请评估的文凭的学位证书, 原始中文文件的简单复印件, 无需翻译) in chinesischer Sprache,

    • Abschlusszeugnis (申请评估的文凭的毕业证书, 原始中文文件的简单复印件, 无需翻译) in chinesischer Sprache,

    • Fächer- und Notenübersicht über das gesamte Studium (申请评估的文凭的总成绩表, 原始中文文件的简单复印件, 无需翻译) in chinesischer Sprache,

    • CDGDC-Bescheinigung zur Gradverleihungsurkunde / CDGDC Degree Verification Report (中国高等教育学位认证报告, 原始中文文件的简单复印件, 无需翻译) in chinesischer Sprache (https://xwrz.chsi.com.cn/),

    • CHSI-Bescheinigung zum Abschlusszeugnis / CHSI Verification Report for the China Higher Education Qualification Certificate (教育部学历证书电子注册备案表, 原始中文文件的简单复印件, 无需翻 译) in chinesischer Sprache. (http://www.chsi.com.cn/xlcx/bgys.jsp),

    • CHSI-Bescheinigung zur Fächer- und Notenübersicht / CHSI Verification Report for the China Higher Education Student's Academic Transcript (中国高等学校学生成绩验证报告, 原始中文文件的简单复印件, 无需翻 译) in chinesischer Sprache (http://www.chsi.com.cn/xlrz/sample_chesat.jsp),

    • Bescheinigung der Hochschule über Ihre Abschlussarbeit (如果您研究生成绩表里没有对毕业论文的说明) in chinesischer Sprache.

  • Vorhergehende Hochschulabschlüsse

  • Schulabschluss

  • Pass

  • Arbeitsvertrag

Weitere Informationen zur Zeugnisbewertung für chinesische Abschlüsse (z.B. zu Kosten und zur Dauer des Verfahrens) erhalten Sie auf der Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

4. FAQ Visum für Chinesen Deutschland

Benötige ich als chinesischer Staatsbürger ein Visum für Deutschland?

Ja, Chinesen benötigen ein Visum für Deutschland.


Wo beantrage ich das Visum für Deutschland?

Das Visum kann bei den zuständigen Visa-Zentren der deutschen Botschaft oder Konsulate in China beantragt werden. Aktuell erfolgt die Bearbeitung über VFS Global in Städten wie Peking, Shanghai, Guangzhou, Chengdu und Shenyang.

Welche Auslandsvertretungen Deutschlands gibt es in China?
In China existieren die folgenden Auslandsvertretungen:


  • Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Peking

  • Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Chengdu

  • Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Guangzhou (Kanton)

  • Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Shanghai

  • Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Shenyang

  • Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Hongkong (hongkong.diplo.de)

Seitenzusammenfassung

Auf dieser Seite haben Sie erfahren, welche besonderen Visums- und Einreisebestimmungen für Chinesen in Deutschland gelten. Chinesische Staatsbürger tmüssen in der Regel ein Visum beantragen, sowohl für den kurzfristigen (bis 90 Tage) als auch für den langfristigen (über 90 Tage) Aufenthalt. Besondere Relevanz haben für chinesische Staatsbürger die Studienvisa (und entsprechende Anerkennungsverfahren zur Hochschulzulassung in Deutschland) sowie die Arbeitsvisa (und entsprechende Anerkennungsverfahren für die in China erworbenen Hochschulabschlüsse).

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