

Westbalkanvisum Deutschland
Hier erhalten Sie alle Informationen zur Beantragung eines Visums aus dem Westbalkan (§ 26 Abs. 2 BeschV).
Hier erfahren Sie ...
was die Westbalkanregelung ist
für welche Länder die Westbalkanregelung gilt
was die Voraussetzungen für ein Westbalkanvisum sind
wie das Westbalkanvisum beantragt werden kann (inkl. Terminbuchung)
Autor
Rechtsanwalt
Veröffentlichungsdatum
28.11.2024
Lesezeit
9 Min.

Inhaltsverzeichnis
1. Vom Westbalkan nach Deutschland einwandern
2. Was ist die Westbalkanregelung?
3. Für welche Länder gilt die Westbalkanregelung?
4. Voraussetzungen Westbalkan-Visum Deutschland
4.1 Staatsangehörigkeit Westbalkan
4.2 Ausreichendes Einkommen und Kontigent
4.3 Antragstellung aus dem Ausland
5. Visumverfahren Westbalkan
5.1 Termin bekommen für Westbalkanvisum
5.2 Notwendige Dokumente Arbeitsvisum Westbalkan
6. FAQ Westbalkan Visum
1. Vom Westbalkan nach Deutschland einwandern
Auf dieser Seite erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Beantragung eines Visums aus der Balkanregion (sogenannte Westbalkanregelung, § 26 Abs. 2 BeschV). Insofern gelten für jede Nationalität Besonderheiten hinsichtlich der Visums- und Arbeitsbestimmungen. Manche Staatsangehörige sind insofern deutlich gegenüber anderen Ausländern privilegiert. Diese Differenzierung zeigt sich nicht nur an der Möglichkeit, überhaupt ein Visum zu beantragen, sondern auch hinsichtlich der Terminverfügbarkeit und Bearbeitungsgeschwindigkeit der jeweiligen Botschaften bzw. Auslandsvertretungen. Diese Seite behandelt Visums- und Arbeitsbestimmungen für Menschen aus Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien und Montenegro.
2. Was ist die Westbalkanregelung?
Die Westbalkanregelung ist in § 26 Abs. 2 S. 1 BeschV geregelt und eine vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit zur Einwanderung von unqualifizierten Arbeitskräften. Die Norm durchbricht damit das Dogma der Fachkräftezuwanderung, da die Westbalkanregelung eine unqualifizierte Zuwanderung auf den deutschen Arbeitsmarkt zulässt. Das stellt eine Ausnahme im deutschen Migrationsrecht dar (siehe nur § 18 AufenthG). Insofern ist normalerweise eine in Deutschland anerkannte Ausbildung (oder ein Studium notwendig), um ein Arbeitsvisum für Deutschland zu beantragen (siehe § 18 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG). Dies ist bei der Westbalkanregelung nicht der Fall.
Die Westbalkanregelung in Deutschland wurde 2016 als Reaktion auf den starken Anstieg von Asylanträgen aus den Westbalkanstaaten eingeführt. Ziel war es, irreguläre Migration zu reduzieren und legale Einwanderungsmöglichkeiten zu schaffen. Historisch resultiert die Regelung aus den Nachwirkungen der Jugoslawienkriege in den 1990er Jahren, die in vielen dieser Länder zu wirtschaftlicher Instabilität und hoher Arbeitslosigkeit führten. Die Westbalkanregelung bot daher eine Möglichkeit, diesen Staaten wirtschaftlich zu helfen und den Druck auf das deutsche Asylsystem zu verringern.
3. Für welche Länder gilt die Westbalkanregelung?
Gemäß § 26 Abs. 2 BeschV können nur Angehörige bestimmter Staaten Visumanträge nach der Westbalkanregelung stellen. Für einen entsprechenden Visumantrag muss der Antragsteller aus einem der folgenden Staaten kommen:
Bosnien und Herzegowina (Deutsche Botschaft Sarajewo)
Serbien (Deutsche Botschaft Belgrad)
Kosovo (Deutsche Botschaft Pristina)
Albanien (Deutsche Botschaft in Tirana)
Nordmazedonien (Deutsche Botschaft Skopje)
Montenegro (Deutsche Botschaft Podgorica)
Staatsangehörige anderer Staaten können nicht von der Westbalkanregelung profitieren und keinen Visumsantrag nach der Westbalkanregelung stellen, selbst wenn Sie sich momentan in einem der Westbalkanländer aufhalten.
4. Voraussetzungen Westbalkan-Visum Deutschland
4.1 Staatsangehörigkeit Westbalkan
Für einen erfolgreichen Visumantrag gemäß der Westbalkanregelung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist es erforderlich, dass der Antragsteller aus einem der Westbalkanländer stammt (siehe oben). Darüber hinaus müssen jedoch auch weitere Kriterien erfüllt werden, um ein Visum zu erhalten. Einer der wichtigsten Punkte ist das Vorhandensein eines Arbeitsvertrags, welcher im besten Fall bereits unterschrieben und von der Bundesagentur für Arbeit geprüft wurde. Alternativ kann auch ein hinreichend konkretes Arbeitsplatzangebot nachgewiesen werden. Dabei ist es allerdings notwendig, die Ernsthaftigkeit des Arbeitsverhältnisses zu belegen.
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4.2 Ausreichendes Einkommen und Kontingent
Eine weitere wichtige Voraussetzung betrifft das Einkommen. Der Antragsteller muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt in Deutschland gesichert ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Das bedeutet, dass das Gehalt den Vorgaben des deutschen Entgeltatlas entspricht und mit dem Einkommen inländischer Arbeitnehmer vergleichbar ist. Nur so wird gewährleistet, dass keine diskriminierenden Lohnunterschiede entstehen (siehe § 39 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG). Auch darf das Kontingent noch nicht erschöpft sein. Die Westbalkanregelung erlaubt jährlich die Ausstellung von bis zu 50.000 Visa (siehe § 26 Abs. 2 BeschV). Wenn dieses Kontingent ausgeschöpft ist, können keine weiteren Anträge bewilligt werden. Zuletzt darf der Antragsteller auch in den letzten 24 Monaten keine Leistungen nach dem deutschen Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. Nur wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, wird der Visumantrag Aussicht auf Erfolg haben.
4.3 Antragstellung aus dem Ausland
Beim Westbalkanvisum gibt es zusätzlich die Besonderheit, dass das Visum nicht in Deutschland beantragt werden kann (siehe § 26 Abs. 2 S. 2 BeschV). Die Visumspflicht des § 5 Abs. 2 AufenthG ist im Falle der Westbalkanregelung also zwingend und die Ausländerbehörde kann beim Westbalkanvisum auch nicht von der Visumpflicht absehen. Wenn Sie sich also bereits in Deutschland aufhalten, können Sie das Westbalkanvisum nicht hier beantragen. Sie müssen in dem Fall zwingend wieder in eines der Westbalkanländer reisen und dort den Visumantrag stellen.
5. Visumverfahren Westbalkan
Der Visumsprozess für die Westbalkanregelung unterscheidet sich geringfügig von den Prozessen vor anderen Botschaften, da für die Westbalkanregelung keine regulären Termine gebucht werden können, sondern bisher das Losverfahren über die Terminvergabe entschieden hat. Dieses Verfahren wurde allerdings im Juni 2024 angepasst, sodass mit einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit nun eine Terminbuchung stattfinden kann. Weitere Informationen zur Beantragung der Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie in unserem VISAGUARD-Guide zur Human-Ressource Compliance.
5.1 Termin bekommen für Westbalkanvisum
Die Terminbuchung für die Westbalkanregelung ist seit der neusten Reform nur noch mit einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit möglich. Der Termin für das Westbalkanvisum kann also nicht wie sonst immer über die Botschaftswebsite gebucht werden. Vielmehr ist zuvor erforderlich, dass ein sog. Vorabzustimmungsverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird (siehe zum Vorabzustimmungsverfahren Ziff. 4. unseres VISAGUARD-Human Resource Guides). Wenn das Vorabzustimmungsverfahren erfolgreich durchlaufen wurde, wird die Bundesagentur für Arbeit Ihnen mit der übermittelten Vorabzustimmung eine “Kundennummer” mitteilen. Diese Kundennummer müssen Sie dann in der Terminbuchungsmaske bei dem jeweiligen Terminanbieter der Botschaft eingeben, um einen Termin für das Westbalkanvisum erhalten zu können (siehe etwa VISAMETRIC-Terminbuchung für ein Westbalkanvisum bei der Botschaft Tirana). Nach der Terminbuchung über den externen Visumsdienstleister geht das Visumverfahren dann seinen gewohnten Gang (siehe hierzu VISAGUARD-Guide zur Visumsbeantragung).
5.2 Notwendige Dokumente Arbeitsvisum Westbalkan
Für die Beantragung eines Westbalkanvisums gem. § 26 Abs. 2 BeschV müssen in der Regel die folgenden Dokumente bei der Botschaft bzw. dem externen Dienstleister eingereicht werden:
vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular
Gebühren in Höhe von 75 Euro (meist in der Landeswährung zum Umrechnungskurs)
2 biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter
noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass mit zwei leeren Seiten
Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Original und zusätzlich Kopie des Arbeitsvertrages (mit Berufsbezeichnung, Beschäftigungszeitraum, Bruttogehalt pro Monat und Arbeitsstunden in der Woche)
ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Nachweis über Krankenversicherungsschutz
ggf. Nachweis der Altersvorsorge (wenn älter als 45 Jahre, siehe § 1 Abs. 2 BeschV)
ggf. Datenschutzbelehrungen- und Einwilligung (z.B. gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG)
ggf. bei Pflegehilfskräften: anerkanntes Sprachzertifikat B1
Bei den jeweiligen Botschaft im Westbalkan können jeweils unterschiedliche Dokumente erforderlich sein. Außerdem kann die Auslandsvertretung im Einzelfall weitere Dokumente zur Prüfung anfordern. Sie sollten sich deshalb vor Antragstellung auf der Website der Botschaft über die in Ihrem Fall notwendigen Dokumente informieren (siehe z.B. Informationen der Botschaft Sarajewo zu den notwendigen Unterlagen beim Westbalkanvisum).
6. FAQ Westbalkan Visum
Wie hoch ist das Kontingent für die Westbalkanregelung?
Gemäß § 26 Abs. 2 BeschV ist das Kontingent für die Westbalkanregelung 50.000 Visumanträge.
Woher weiß ich, ob momentan Termine für die Beantragung der Westbalkanregelung frei sind?
Die Bundesagentur für Arbeit stellt online eine Übersicht zur Verfügung, welche zeigt, bei welchen Botschaften in der Westbalkanregelung momentan eine Antragstellung möglich ist.
Können mit dem Westbalkanvisum auch reglementierte Berufe ausgeübt werden?
Nein. Zwar ist für einen Visumantrag mittels der Westbalkanregelung keine Qualifikation notwendig, allerdings dürfen reglementierte Berufe (z.B. Arzt oder Pflegefachkraft) nicht ausgeübt werden, da für diese Berufe eine staatliche Erlaubnis notwendig ist. Ohne diese Erlaubnis ist die Visumserteilung dann nicht möglich (siehe § 18 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG).
Kann ich das Westbalkanvisum beantragen, wenn ich schon in Deutschland bin?
Nein, das Westbalkanvisum für Deutschland kann nur aus dem Ausland beantragt werden (siehe § 26 Abs. 2 S. 2 BeschV).
Benötige ich Deutschkenntnisse für die Beantragung des Westbalkanvisums?
Nein, gesetzlich sind für die Beantragung des Westbalkanvisums keine Deutschkenntnisse notwendig. Mittelbar können Deutschkenntnisse allerdings erforderlich sein, wenn sie für den angestrebten Beruf notwendig sind. Dies gilt insbesondere im Pflegebereich.
Seitenzusammenfassung
Auf dieser Seite haben Sie erfahren, was die Westbalkanregelung ist und für welche Nationalitäten sie gilt. Die Seite führt außerdem aus, unter welchen Voraussetzungen ein Visum nach der Westbalkanregelung erteilt werden kann. Die Seite beschreibt außerdem, wie das Westbalkanvisum beantragt werden kann und wie die Terminbuchung beim Westbalkanvisum funktioniert und welche Dokumente notwendig sind.
Weiterführende Informationen
Literatur: Offer/Mävers, BeschV, 2. Auflage 2022, § 26 BeschV