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Visum nach Nationalität

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In Deutschland gelten für unterschiedliche Nationalitäten verschiedene Visumsregeln. Auf dieser Seite erfahren Sie alles zu den geltenden Aufenthaltsrechten für Ihre Nationalität.

Länderguides VISAGUARD

Auf dieser Seite erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu den für die unterschiedlichen Nationalitäten geltenden Visumsvoraussetzungen. Die Guides informieren Sie über die Einreise- und Arbeitsmöglichkeit für Bürger Ihres Landes und erklären wie man aus dem jeweiligen Land ein Visum für Deutschland beantragt und dieses in Berlin in eine Aufenthaltserlaubnis umwandelt.

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Unterschiede Visumsrecht nach Nationalität

Deutschland ist ein attraktives Ziel für internationale Fachkräfte, Studierende und Unternehmer. Doch das Visums- und Aufenthaltsrecht in Deutschland unterscheidet hinsichtlich der Einreisebestimmungen, der Aufenthaltsmöglichkeiten und der Beschäftigungserlaubnis strikt zwischen unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen für Nicht-EU-Bürger, je nach Herkunftsland und Aufenthaltszweck.

Visumsfreie Einreise

Ein wichtiger Unterschied je nach Nationalität ergibt sich schon bei den Einreisebestimmungen. Insofern dürfen zahlreiche Nationalitäten ohne Visum nach Deutschland einreisen. Das Auswärtige Amt stellt die sogenannte Visumsliste zur Verfügung, aus welcher hervorgeht, welche Nationalitäten ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen und welche nicht. Dabei sollte allerdings stets beachtet werden, dass die Möglichkeit einer visumfreien Einreise immer nur dann gilt, wenn kein langfristiger Aufenthalt angestrebt wird und keiner Erwerbtätigkeit bzw. Arbeit in Deutschland nachgegangen werden soll. Eine visumfreie Einreise nach Deutschland ist also in der Regel nur dann möglich, wenn es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt handelt. Wenn Sie visumfrei zu kurzfristigen Zwecken einreisen und dann ein langfristiges Visum beantragen, kann es sich um eine Täuschung handeln, wenn Sie schon bei der Einreise zu einem kurzfristigen Aufenthalt wussten, dass Sie langfristig bleiben möchten. Eine Ausnahme hiervon stellen die sogenannten "Best-Friends-Staaten" dar (siehe unten).

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt?

Haben Sie Fragen zum deutschen deutschen Immigrations- und Ausländerrecht? Unsere kooperierenden Rechtsanwälte für Visums- und Aufenthaltsfragen beantworten Ihnen alle Fragen zu Ihrem Fall in einem Videocall. Natürlich unterstützen wir Sie auch gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. ​

Kontaktieren Sie uns, um eine Erstberatung zu Ihrem Fall mit einem deutschen Rechtsanwalt für Visumsrecht zu buchen!

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Best-Friends-Staaten

Die sogenannten "Best-Friends-Staaten" sind hinsichtlich der Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland massiv privilegiert. Zu den Best-Friends-Staaten gehören die Folgenden:

  • Australien

  • Israel

  • Japan

  • Kanada

  • Republik Korea (Südkorea)

  • Neuseeland

  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

  • Vereinigten Staaten von Amerika

Staatsangehörige dieser Länder können nach Deutschland einreisen und hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, selbst wenn sie ursprünglich zu kurzfristigen Zwecken eingereist sind (§ 41 AufenthV). Zusätzlich können Staatsangehörige dieser Länder ohne formelle Anerkennung ihrer Ausbildung in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben (§ 26 BeschV). Für Staatsangehörige der Länder Andorra, Monaco und San Marino gilt nur die Möglichkeit der unqualifizierten Beschäftigung (§ 26 BeschV), nicht aber die Möglichkeit der Beantragung eines Aufenthaltstitel im Inland (§ 41 AufenthV), wenn die Einreise zum Zweck der Beschäftigung erfolgt (§ 41 Abs. 2 AufenthV). Zusätzlich sollte beachtet werden, dass die genannten Privilegierungen nicht gelten, wenn eine ICT-Karte im Inland beantragt wird (§ 41 Abs. 4 AufenthV).

Weitere Besonderheiten gelten für Staatsangehörige aus den Westbalkanländern. Wir haben zur sogenannten Westbalkanregelung einen eigenen VISAGUARD-Guide geschrieben.

VISAGUARD-Guides Nationalitäten

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Aufenthalt chinesischer Staatsbürger

Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen und speziellen Regeln für den Aufenthalt von chinesischen Staatsangehörigen in Deutschland.

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Aufenthalt japanischer Staatsbürger

Alle Informationen zum Aufenthalt japanischer Staatsbürger in Deutschland und zu Visaanträgen aus Japan.

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Aufenthalt israelischer Staatsbürger

Alle Informationen zum Aufenthalt israelischer Staatsbürger in Deutschland und zu Visaanträgen aus Israel.

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Aufenthalt kanadischer Staatsbürger

Alle Informationen zum Aufenthalt kanadischer Staatsbürger in Deutschland und zu Visaanträgen aus Kanada.

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Aufenthalt britischer Staatsbürger

Alle Informationen zum Aufenthalt britischer Staatsbürger in Deutschland und zu Visaanträgen aus Großbritannien.

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Visum Australier in Deutschland

Alle Informationen zu den besonderen Visums- und Aufenthaltsbestimmungen von Australiern für Deutschland.

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Aufenthalt Ukrainer in Deutschland

Hier erfahren Sie alles zum temporären Schutz von Ukrainern in Deutschland.

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Aufenthaltsrecht Türken

Alle Informationen zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen für türkische Staatsbürger in Deutschland.

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Westbalkanvisum Deutschland

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Beantragung eines Visums aus dem Westbalkan (§ 26 Abs. 2 BeschV).

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Visum Deutschland aus Indien

Für indische Bürger: Alle Informationen zur Beantragung eines Visums für Deutschland aus Indien.

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Visum Deutschland aus USA

Für US-Bürger: Alle Informationen zur Visumsbeantragung in Deutschland.

Seitenzusammenfassung

Auf dieser Seite haben Sie erfahren, welche Besonderheiten bei der Visumsbeantragung für unterschiedliche Nationalitäten in Deutschland gelten. Beachtenswert ist hierbei insbesondere, dass manche Nationalitäten zu kurzfristigen Aufenthaltszwecken (Aufenthalt unter 90 Tage) visumsfrei nach Deutschland einreisen dürfen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass diese Nationalitäten auch einen langfristigen Aufenthaltstitel (Aufenthalt über 90 Tage). Dies Möglichkeit besteht lediglich für die in § 41 AufenthV aufgezählten Nationalitäten (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea (Südkorea), Neuseeland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika). Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino können visumfrei einreisen und in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn sie in Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen (§ 41 Abs. 2 AufenthV).

Weiterhin haben Sie auf dieser Seite erfahren, dass bestimmte Nationalitäten in Deutschland eine Beschäftigung auch dann ausüben können, wenn sie keinen formell anerkannten Abschluss haben (Fallgruppen des § 26 Abs 1 BeschV: Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea (Südkorea), Monaco, Neuseeland, San Marino, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika). 

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