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Au Pair Visum, § 12 BeschV

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Alle wichtigen Informationen und Guide für Gastfamilien und Au-Pairs zur Beantragung eines Au-Pair Visums in Deutschland

HIER ERFAHREN SIE ...

... was ein Au-Pair ist und wie Sie ein Visum für ein Au-Pair beantragen können

... welche Dokumente Sie für ein Au-Pair Visum einreichen müssen

... welche Au-Pair Vermittlungsagenturen seriös sind und wie Sie eine seriöse Au-Pair-Vermittlungsagentur finden

... wie der Au-Pair Vertrag aussehen muss und welche Arbeitsbedingungen für Au-Pairs gelten

Geschrieben von:

Rechtsanwalt

Veröffentlichungsdatum:

17.12.2023

Lesezeit:

12 Min.

INHALTSVERZEICHNIS

1. Au-Pair in Deutschland

1.1 Was ist ein Au-Pair?

1.2 Aufenthaltszweck beim Au-Pair Visa


2. Au-Pair Visum Deutschland Voraussetzungen


3. Antragsprozess Au-Pair Visum Deutschland

3.1 Notwendige Dokumente Au-Pair Visum

3.2 Au-Pair Vertrag

3.3 Fragebogen Gastfamilie Au-Pair Deutschland

3.4 Arbeitsbedingungen Au-Pair Deutschland (Entgelt, Urlaub, Versicherung)

3.5 Bearbeitungszeit Au-Pair Visum


4. Vermittlung von Au-Pairs und Vermittlungsgütesiegel der Regierung


5. Integrationsmöglichkeiten für Au-Pairs


6. Au-Pair Visum FAQ

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1. Au-Pair in Deutschland
1.1 Was ist ein Au-Pair?

Au-Pair kommt aus dem Französischen und bedeutet „auf Gegenseitigkeit“. Mit dem Au-Pair Visa soll es jungen ausländischen Menschen ermöglich werden, gegen kleinere Dienstleistungen innerhalb deutscher Familie die deutsche Sprache zu lernen und die deutsche Kultur kennenzulernen. Hierfür erhalten Sie ein geringes Entgelt (Taschengeld) und werden kostenfrei verpflegt und untergebracht. Au-Pairs erledigen als Gegenleistung z.B. Aufgaben wie:


  • Kinderbetreuung (z.B. Beaufsichtigen und Spielen),

  • Hilfe bei Hausarbeiten (z.B. Wäsche waschen),

  • Zubereiten von Mahlzeiten.


Der Au-Pair Aufenthalt kann dabei nur in Familien stattfinden, die ein Kind haben. Kinderlose Ehepaare können also kein Au-Pair einstellen (Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 12 BeschV).

1.2 Aufenthaltszweck beim Au-Pair Visa

Das Au-Pair Visa soll grundsätzlich dazu dienen, dem Au-Pair das Kennenlernen der deutschen Kultur und der deutschen Sprache zu ermöglichen. Das Au-Pair muss z.B. die Möglichkeit haben, an einem Deutschkurs teilzunehmen. Hierzu muss die Gast-Familie sich an den Kosten für einen entsprechenden Kurs mit einem Betrag von 70 Euro pro Monat zu beteiligen. Bei einem Aufenthalt von 12 Monaten fallen also Gesamtkosten von 840 Euro für einen Deutschkurs auf Seiten der Gastfamilie an.

2. Au-Pair Deutschland Voraussetzungen

Um ein Au-Pair Visum für Deutschland zu beantragen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese wurden vom nationalen Gesetzgeber festgelegt. Zwar gibt es auch ein vom Europarat 1969 verabschiedetes „Europäische Abkommen über die Au pair-Beschäftigung“, welches Rahmenvorschriften über die Lebens- und Arbeitsbedingungen, den Sprachunterricht, die soziale Sicherung sowie über die Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pairs enthält. Allerdings ist dieses Abkommen von der Bundesrepublik Deutschland nicht bestätigt worden und hat somit hier keinen Rechtscharakter angenommen. Trotzdem orientieren sich die deutschen Behörden (Botschaften und Ausländerbehörden) teilweise an diesem Abkommen hinsichtlich der Voraussetzungen für Au-Pair Visa in Deutschland.

Um ein Au-Pair Visa zu erhalten, müssen gem. § 12 BeschV die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Das Au-Pair muss zwischen 18 und 27 Jahre alt sein,

  • in der Familie mit Kind wird Deutsch gesprochen,

  • das Au-Pair hat Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1),

  • das Au-Pair darf nicht mit einem Familienmitglied verwandt sein (keine Umgehung der Familiennachzugsvorschriften).


Abgesehen von diesen Voraussetzungen, müssen für die Beschäftigung eines Au-Pairs auch zahlreiche formelle Bestimmungen eingehalten werden. Diese werden nachfolgend beschrieben.

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3. Antragsprozess Au-Pair Visum Deutschland

Um ein Au-Pair Visum zu beantragen, müssen zahlreiche Unterlagen bei der Bundesagentur für Arbeit, der Botschaft und bei der Ausländerbehörde eingereicht werden.


3.1 Notwendige Dokumente Au-Pair Visum

Welche Dokumente für die Beantragung eines Au-Pair Visums eingereicht werden müssen, hängt grundsätzlich davon ab, in welchem Land das Au-Pair Visum für Deutschland beantragt wird. Entsprechende Informationen finden Sie meist auf der Website der Botschaft Ihres Landes.


Sollten Sie beispielsweise ein Visum als Au-Pair für Deutschland in Georgien beantragen, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:


  • Antragsformular Au-Pair Visum,

  • Reisepass,

  • biometrisches Foto,

  • Au-Pair Vertrag mit der Gastfamilie

  • Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit für Au-Pair Gastfamilien,

  • Kopie des Passes oder Personalausweises der Eltern in der Gastfamilie,

  • Motivationsschreiben (Au-Pair),

  • tabellarischer Lebenslauf,

  • Nachweis Sprachkenntnisse A1 (z.B. Sprachzertifikat),

  • Nachweis Bildungsabschlüsse (z.B. Schule oder Universität),

  • Reisekrankenversicherung.


Die Botschaft oder Ausländerbehörde kann im Einzelfall weitere Dokumente anfordern, wenn der oder die Sachbearbeiter/in dies für erforderlich hält.

3.2 Au-Pair Vertrag

Der notwendige Au-Pair Vertrag muss nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit mindestens die folgenden Bestandteile beinhalten:

  • Bezeichnung der Vertragsparteien (also Au-Pair und Gastfamilie),
    Beginn, Dauer und Ende des Vertrags,

  • gegenseitige Pflichten der Gasteltern und des Au-Pairs,

  • Klausel über Zahlung von Taschengeld von monatlich EUR 280,

  • Pflicht der Gasteltern, die Teilnahme des Au-Pairs an

  • Deutschsprachkursen mit EUR 50 pro Monat zu unterstützen,

  • Pflicht der Gasteltern, das Au-Pair auf Kosten der Gasteltern für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls zu versichern,

  • Arbeitszeitvereinbarung (max. 6 pro Tag und 30 Stunden pro Woche, min. 2 Werktage Urlaub im Monat).


Die Bundesagentur für Arbeit stellt eine ausfüllbare Mustervorlage für einen Au-Pair Vertrag in Deutschland als PDF zur Verfügung. Es wird angeraten dieses Muster zu verwenden, da es in der Regel von den Botschaften und der Ausländerbehörde akzeptiert wird. Die Verwendung ist allerdings nicht zwingend.


3.3 Fragebogen Gastfamilie Au-Pair Deutschland

Zusätzlich zum Arbeitsvertrag muss die Gastfamilie bei der Botschaft den sog. Fragebogen für die Gastfamilie einreichen. Der Fragebogen soll eine Überprüfung der Gastfamilie ermöglichen, um das Au-Pair zu schützen. Der Fragebogen für die Gastfamilie im Falle eines Au-Pair Visums kann bei der Bundesagentur für Arbeit als ausfüllbares PDF-Formular heruntergeladen werden.


3.4 Arbeitsbedingungen Au-Pair Deutschland (Entgelt, Urlaub, Versicherung)

Auch für Au-Pairs gelten bestimmte Arbeitsbedingungen in Deutschland. Die häufigsten Fragen zu Arbeitsbedingungen von Au-Pairs in Deutschland werden in der folgenden FAQ beantwortet.


3.5 Bearbeitungszeit Au-Pair Visum

Die Bearbeitungszeit für Au-Pair Visa unterscheidet sich von Land zu Land. Grundsätzlich müssen deutsche Behörden Anträge (auch Visumanträge) innerhalb von 3 Monaten bearbeiten (§ 75 VwGO). Nach Ablauf der 3 Monate können Sie Untätigkeitsklage erheben. Wir haben hierzu einen eigenen VISAGUARD-Artikel verfasst, welcher Ihnen die Möglichkeiten der Beschleunigung von Visumanträgen aufzeigt.


Unabhängig von der Regelbearbeitungszeit werden Au-Pair Visa allerdings meistens schneller als andere Visumanträge bearbeitet. In Tiflis/Georgien beträgt die Bearbeitungszeit beispielsweise nach Auskunft der Botschaft etwa 6 - 8 Wochen.

4. Vermittlung von Au-Pairs und Gütesiegel

Weder für die Gastfamilie noch für das Au-Pair gibt es eine Verpflichtung, den Kontakt über eine Vermittlungsagentur herzustellen. Trotzdem werden diese Agentur regelmäßig in Anspruch genommen, da sie den Organisationsaufwand erheblich verringern. Auch stehen die Vermittlungsagenturen sowohl der Gastfamilie als auch dem Au-Pair bei Problemen für Hilfe zur Verfügung.


Au-Pair Vermittlungsagenturen sollten allerdings mit Bedacht ausgewählt werden. Um eine Hohe Qualität der Au-Pair Vermittlung in Deutschland zu gewährleisten, hat der Bundestag in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Gütesiegel geschaffen, in welchem gemeinsam mit rund 200 Au-Pair-Agenturen gemeinsame Qualitätsstandards ausgearbeitet wurden. Hierzu wurde die sog. “Gütegemeinschaft Au pair e.V.” gegründet. Diese Gütegemeinschaft gibt das RAL-Gütezeichen “Au pair” (siehe Bild rechts) heraus, welches im Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Insgesamt tragen rund 50 Au-Pair Agenturen das Gütezeichen.

Mit dem Agenturfinder der Gütegemeinschaft Au pair können zuverlässige Agenturen für die Vermittlung von Au-Pairs gefunden werden. In Berlin ist beispielsweise die Agentur “au-pair-berlin” weit verbreitet (kein Affiliate-Link).


Was kostet die Vermittlung von Au-Pairs für das Au-Pair?
Nach den gemeinsamen Standards der Gütegemeinschaft sollten Au-Pair Agenturen maximal EUR 150 (inkl. Mehrwertsteuer) von den Au-Pairs verlangen. Die Gebühr ist erst zu entrichten, wenn der Au-Pair Vertrag mit der Gastfamilie zustande gekommen ist.

5. Integrationsmöglichkeiten für Au-Pairs

Das Gesetz geht davon aus, dass sich Au-Pairs in Deutschland aufhalten, um die hiesige Kultur kennenzulernen. Ob dies der Fall ist, ob Au-Pairs nur als Arbeitskraft genutzt werden, ist häufig Gegenstand von behördlichen Auseinandersetzungen.


Für eine gelungene Integration (und damit dem entsprechen des Visumszwecks) können Au-Pairs die folgenden Dinge tun:

1. Sprachkenntnisse verbessern: Eine der effektivsten Möglichkeiten, sich schnell in Deutschland einzuleben, ist das Erlernen der deutschen Sprache. Viele Familien unterstützen ihre Au-pairs, indem sie Sprachkurse anbieten oder finanzieren. Der regelmäßige Austausch mit der Gastfamilie sowie der Besuch von Sprachkursen helfen dabei, die Sprachkenntnisse schnell zu verbessern.


2. Soziale Kontakte knüpfen: Um sich in einer neuen Umgebung wohlzufühlen, ist es wichtig, Freundschaften zu schließen. Viele Städte bieten spezielle Treffen oder Stammtische für Au-pairs an. Hier können sie sich mit anderen Au-pairs austauschen, gemeinsame Aktivitäten planen und Unterstützung in der neuen Umgebung finden.


3. Die deutsche Kultur kennenlernen: Deutschland hat eine reiche Kultur, die es zu entdecken lohnt. Besuche von Museen, Veranstaltungen und Festen helfen Au-pairs, das Land besser zu verstehen. Zudem können sie durch das tägliche Leben in der Gastfamilie authentische Einblicke in deutsche Traditionen und Bräuche erhalten.


4. Freizeitangebote nutzen: Au-pairs sollten die Freizeitangebote vor Ort nutzen. Sportvereine, Musikgruppen oder ehrenamtliche Tätigkeiten bieten nicht nur die Möglichkeit, Hobbys nachzugehen, sondern auch neue Menschen kennenzulernen.


5. Offene Kommunikation mit der Gastfamilie: Eine gute Beziehung zur Gastfamilie ist essenziell für eine gelungene Integration. Regelmäßige Gespräche über Erwartungen und Bedürfnisse tragen dazu bei, dass sich beide Seiten wohlfühlen.

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6. FAQ (Au Pair Visum)

Wie oft dürfen Au-Pairs pro Woche arbeiten?

Au-Pairs in Deutschland stehen mindestens 1,5 Ruhetage pro Woche zu


Wie lange dürfen Au-Pairs pro Tag arbeiten?

Au-Pairs dürfen in der Regel 6 Stunden pro Tag arbeiten.


Wie hoch ist das Taschengeld/Entgelt für Au-Pairs?

Das Taschengeld für Au-Pairs beträgt nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit 280 Euro netto im Monat.


Haben Au-Pairs Urlaub?

Ja, auch Au-Pairs haben Urlaub. Bei einer Beschäftigung von 12 Monaten ist ein ganzer Monat Urlaub zu gewähren. Ein Familienurlaub zählt nicht als Urlaub für das Au-Pair, wenn das Au-Pair in dieser Zeit weiterhin familiäre Aufgaben übernimmt.


Wie lange kann ein Au-Pair eingestellt werden?

Au-Pair-Verhältnisse müssen mindestens 6 und maximal 12 Monate dauern. Eine Verlängerung des Au-Pair-Visas ist nicht möglich (selbst wenn die 12 Monate nicht ausgeschöpft wurden).


Müssen Au-Pairs versichert sein?

Ja, Au-Pairs müssen kranken- und unfallversichert sein. Sonstigen Sozialversicherungspflichten unterliegen sie jedoch nicht.


Wozu muss das Au-Pair ein Motivationsschreiben bei der Botschaft einreichen?

Das Motivationsschreiben für Au-Pairs soll dazu dienen, die Ernsthaftigkeit und “Plausibilität” des Antrags auf ein Au-Pair Visum zu beurteilen. Insofern wird auch das Au-Pair Visum viel für eine dauerhafte Einwanderung missbraucht, da manche Au-Pairs Deutschland nicht mehr verlassen, selbst wenn ihr Visum abgelaufen ist. Um zu vermeiden, dass die Botschaft den Antrag auf ein Au-Pair Visum ablehnt, sollte also die sog. “Rückkehrbereitschaft” (wirtschaftliche und soziale Verwurzelung im Heimatland) im Motivationsschreiben gut begründet werden.


Welche Dokumente müssen Au-Pairs in Berlin einreichen?

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Au-Pairs in Berlin beantragen wollen, stellt das Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin hierfür die notwendigen Informationen (Voraussetzungen und Dokumente Au-Pair) auf der Website der Ausländerbehörde Berlin zur Verfügung.


Aus welchen Ländern kommen die meisten Au-Pairs?

Die meisten Au-Pairs kommen aus Georgien (10,83 %), Kolumbien (8,41 %) und Tansania (7,10 %).


Können auch mehrere Au-Pairs gleichzeitig beschäftigt werden?

Ja, nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit können auch mehrere Au-Pairs gleichzeitig beschäftigt werden, wenn vier oder mehr Kinder im Haushalt leben.


Dürfen sich Au-Pair Verhältnisse überschneiden?

Mehrere Au-Pair Verhältnisse hintereinander dürfen sich für einen Zeitraum von 4 Wochen überschneiden.


Können Au-Pairs die Gastfamilie wechseln?

Ja, ein Wechsel der Gastfamilie ist möglich. Der Wechsel muss allerdings vorher angefragt und gegenüber der Behörde gut begründet werden.


Kann ich nur mit Au-Pair Visum ein Au-Pair in Deutschland sein?

Nein, der Aufenthaltszweck muss nicht ausschließlich auf die Tätigkeit als Au-Pair beschränkt sein. Insofern ist es auch möglich eine Au-Pair Tätigkeit auszuüben, ohne dass hierfür eine explizite Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit besteht. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung sowieso erlaubt ist. Dies gilt beispielsweise für das Familiennachzugsvisum und bestimmte Beschäftigungsvisa. Mit diesen Visa können Sie also auch ohne Au-Pair Visum als Au-Pair in Deutschland tätig sein. Im Zweifel können Sie hierzu einen Fachanwalt für Visumrecht befragen.


Was ist die Rechtsgrundlage für das Au-Pair Visum?

Die Rechtsgrundlage für das Au-Pair Visum in Deutschland ist §§ 19c Abs. 1, 18 Abs. 2 Nr. 1, 2 AufenthG i.V.m. § 12 BeschV.


Brauchen Au-Pairs aus den EU-Staaten ein Au-Pair-Visa?

Nein, Au-Pairs aus den EU/EWR-Staaten sowie aus der Schweiz brauchen kein eigenes Au-Pair Visa. Für sie gelten die normalen Freizügigkeitsbestimmungen.


Können Au-Pairs nach Ende des Au-Pair Visums in Deutschland bleiben?

Eine Verlängerung des Au-Pair Visums ist in der Regel nicht vorgesehen. Auch der Wechsel in ein anderes Visum ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie trotz Ablauf des Au-Pair Visums in Deutschland bleiben wollen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Immigrationsrecht in Deutschland beraten lassen.


Wo finde ich Hilfe bei Notfällen mit meinem Au-Pair oder als Au-Pair?

Bei Notfällen im Zusammenhang mit ausländischen Au-Pairs hat die Bundesagentur für Arbeit eine Telefonseelsorge oder die Hotline der Aupair Society e.V. für Notfälle eingerichtet:


Notfallhotline Telefonseelsorge: + 49 - 800 111 0 111 oder + 49 - 800 111 0 222 2)

Notfallhotline Aupair Society e.V.: + 49 - 800 110 287 247


Diese Nummern sind ausschließlich für Notrufe bestimmt.


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