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Die Familie nach Deutschland holen (2024)
Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Visums für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, für Kinder und für Eltern und sonstige Familienangehörige.
Die Informationen umfassen insbesondere:
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Voraussetzungen Ehegattenvisum, Kindervisum, Elternvisum
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Notwendige Dokumente Ehegattenvisum, Kindervisum, Elternvisum
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Antragsprozess, Bearbeitungszeit und Termin für Ehegattenvisum, Kindervisum, Elternvisum
Familiennachzug in Deutschland
Für die meisten Ausländer ist der Familiennachzug (nachvollziehbarerweise) eine wichtige Integrationsvoraussetzung. Insbesondere für Fachkräfte, die nach Deutschland migrieren wollen, kommt es häufig nicht in Betracht, sich ohne die Familie in Deutschland aufhalten. Im Folgenden wird erläutert, unter welcher Voraussetzungen der entsprechende Familiennachzug in Deutschland beantragt werden kann.
Was bedeutet “Familiennachzug”?
Ein Familiennachzug (“Dependent-Visa”) ist jede Ableitung eines familiär bedingten Aufenthaltsrechtes. Familiennachzug ist also nicht nur “Nachzug” im Sinne eines Visumsverfahren, sondern auch die Beantragung von Aufenthaltsrechten in Deutschland. Sogar die Geburt eines Kindes in Deutschland ist im rechtlichen Sinne ein Familien”nachzug”.
Welche Arten des Familiennachzugs gibt es?
Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen den folgenden Konstellationen des Familiennachzugs:
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Nachzug zu Deutschen
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Nachzug zu drittstaatsangehörigen Ausländern (also Nicht-EU-Bürger)
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Nachzug zu europäischen Bürgern
Für den Familiennachzug zu Deutschen gibt es verschiedene Erleichterungen für den Familiennachzug. Dies gilt nicht nur für die rechtlichen Voraussetzungen, sondern insbesondere auch für die tatsächliche Verwaltungspraxis. Insofern geht der Familiennachzug zu Deutschen in der Regel wesentlich schneller, als der Familiennachzug zu Ausländern.
Zu wem kann der Familiennachzug erfolgen?
Innerhalb dieser Kategorien lässt sich wiederum unterscheiden zwischen:
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Ehegattennachzug (§§ 28, 30, 31 AufenthG)
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Kindernachzug (§§ 32 - 35 AufenthG)
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Elternnachzug (§ 36 AufenthG)
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Nachzug zu sonstigen Familienangehörigen (z.B. Geschwister und Großeltern)
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Familiennachzug Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllt sein müssen, hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit das in Deutschland lebende Familienmitglied (Referenzperson/Stammberechtigte(r)) hat und in welcher familiären Beziehung der oder die Nachziehende zu der Referenzperson steht.
Grundsätzlich müssen für einen Familiennachzug die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Voraussetzung Familiennachzug: Nachgewiesene familiäre Beziehungen
Zunächst müssen gegenüber der Botschaft oder der Ausländerbehörde für den Familiennachzug entsprechende familiäre Beziehungen bestehen. Diese familiären Beziehungen sind durch geeignete Dokumente (z.B. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde) nachzuweisen.
Dabei ist grundsätzlich zwischen den folgenden familiären Beziehungen zu unterscheiden:
… Familiennachzug zum Ehegatten
… Familiennachzug von Kindern zu den Eltern
… Familiennachzug der Eltern
2. Voraussetzung Familiennachzug: Gesicherter Lebensunterhalt
Für den Familiennachzug ist weiterhin erforderlich, dass der Lebensunterhalt der Familie (ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen) gesichert ist. Konkret muss die Familie also in der Lage sein, die täglichen Ausgaben, die Miete und die Krankenversicherung zu bezahlen (§ 2 Abs. 3 AufenthG). Dies wird regelmäßig durch einen Arbeitsvertrag der Ehegatten nachgewiesen.
3. Voraussetzung Familiennachzug: Richtiges Visum
Nach dem Aufenthaltsgesetz ist außerdem erforderlich, dass der Familiennachzug mit einem entsprechenden Visum erfolgt ist. Wer also eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragt, muss vorher auch ein Visum zum Familiennachzug gehabt haben (§ 5 Abs. 2 AufenthG). Es ist insoweit z.B. nicht möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu beantragen, wenn die Einreise mit einem Touristenvisum erfolgt ist. Hierzu gibt es allerdings zahlreiche Ausnahmen. Im Zweifel kann Sie ein Rechtsanwalt für Migrationsrecht hierzu beraten.
4. Voraussetzung Familiennachzug: Sprachkenntnisse
In manchen Fällen ist außerdem erforderlich, dass die Familienmitglieder sich in deutscher Sprache verständigen können (A1-Sprachkenntnisse). Dies gilt allerdings nicht im Bereich der Fachkräfteeinwanderung. Für Fachkräfte haben deutsche Sprachkenntnisse im Bereich des Familiennachzugs also keine Relevanz.
5. Voraussetzung Familiennachzug: Zustimmung der Ausländerbehörde
Wenn der Familiennachzug nicht als Aufenthaltserlaubnis, sondern als Visum beantragt wird, ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung erforderlich. Die Botschaft wird also die Ausländerbehörde an dem Ort beteiligen, an welchem der oder die Ausländer/in seinen oder ihren Wohnsitz nehmen will. Hierbei handelt es sich allerdings um einen rein formalen Akt zur Migrationssteuerung, da die Ausländerbehörde die Visumvoraussetzungen lediglich noch einmal überprüft.
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