
Urlaubsgesetz für Ausländer

Alle Informationen zum in Deutschland geltenden Mindesturlaub nach dem Urlaubsgesetz (BUrlG).
Hier erfahren Sie ...
was das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist und was es regelt
wieviel Mindesturlaub Ihnen zusteht
was als Urlaub zählt und was nicht Urlaub sind

1. Urlaubsregelungen in Deutschland
In Deutschland haben Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei einer Sechs-Tage-Woche erhöht sich dieser Anspruch auf 24 Werktage (§ 3 BurlG). Viele Tarifverträge oder Arbeitsverträge sehen darüber hinaus einen höheren Urlaubsanspruch vor. Neben dem gesetzlichen Mindesturlaub gibt es in Deutschland auch besondere Urlaubsregelungen. In bestimmten Fällen haben Beschäftigte Anspruch auf Sonderurlaub (z.B. bei der Geburt eines Kindes).
Der Urlaub dient der Erholung und soll die Gesundheit der Beschäftigten schützen. Das Bundesurlaubsgesetz ist also ein Arbeitnehmerschutzgesetz, weshalb Arbeitnehmer in der Regel nicht auf ihren Urlaub verzichten können. Sonderregelungen zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen gelten allerdings z.B. im Falle einer Kündigung (siehe § 7 Abs. 4 BUrlG).
2. Übertragbarkeit des Urlaubs
Grundsätzlich regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dass der gesetzliche Mindesturlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Doch es gibt Ausnahmen: Kann der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen, wie zum Beispiel Krankheit, nicht genommen werden, ist eine Übertragung möglich. In diesem Fall verlängert sich die Frist bis zum 31. März des Folgejahres. Arbeitnehmer sollten deshalb rechtzeitig ihren Resturlaub prüfen, denn nicht genommene Urlaubstage verfallen, wenn sie nicht fristgerecht übertragen oder genommen werden.
Auch für Arbeitgeber ist die korrekte Urlaubsübertragung von großer Bedeutung, da sie gesetzlich verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter rechtzeitig auf einen drohenden Verfall der Urlaubstage hinzuweisen. Kommt der Arbeitgeber dieser Hinweispflicht nicht nach, bleibt der Urlaub bestehen und kann später eingefordert werden. Daher empfiehlt es sich, den Urlaubsanspruch regelmäßig zu dokumentieren und frühzeitig mit den Beschäftigten zu klären. Gerade bei Arbeitsverträgen, die zusätzlichen vertraglichen Mehrurlaub gewähren, gelten oft eigene Übertragungsregelungen. Hier sollten die jeweiligen Vereinbarungen genau geprüft werden, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und Klarheit für beide Seiten zu schaffen.
3. Erwerbstätigkeit und Krankheit im Urlaub
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie während des Urlaubs einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, um das Einkommen aufzubessern. Grundsätzlich erlaubt das Gesetz Nebenbeschäftigungen im Urlaub, solange sie den Erholungszweck nicht gefährden (§ 8 BUrlG). Dies gilt beispielsweise für künstlerische Tätigkeiten. Verboten sind allerdings Tätigkeiten, die körperlich oder psychisch so belastend sind, dass sie die Regeneration verhindern oder den Hauptarbeitgeber beeinträchtigen könnten. Besonders problematisch sind konkurrierende Tätigkeiten oder Schwarzarbeit, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Wer im Urlaub arbeiten möchte, sollte die arbeitsvertraglichen Regelungen prüfen und im Zweifel die Zustimmung des Arbeitgebers einholen.
Wer während des wohlverdienten Urlaubs erkrankt, muss sich keine Sorgen machen, die kostbaren Urlaubstage zu verlieren. Denn laut § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) werden die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Wichtig ist, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich beim Arbeitgeber einzureichen – am besten direkt am ersten Krankheitstag. Nur so bleiben die Ansprüche auf Erholung erhalten und der Urlaub kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Besonders bei einer Erkrankung im Ausland gelten zusätzliche Pflichten, wie die Meldung an den Arbeitgeber und die Übermittlung der Bescheinigung. Arbeitnehmer sollten sich daher frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten bei Krankheit im Urlaub informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Seitenzusammenfassung
Das Urlaubsrecht in Deutschland ist durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) klar geregelt und dient dem Schutz der Arbeitnehmergesundheit. Arbeitnehmer haben bei einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage. Nicht genommener Urlaub verfällt, wenn er nicht bis zum 31. März des Folgejahres genutzt wird – es sei denn, der Arbeitgeber hat seine Hinweispflicht verletzt. Während des Urlaubs sind Nebenbeschäftigungen erlaubt, solange sie den Erholungszweck nicht gefährden. Tätigkeiten, die der Erholung widersprechen oder dem Arbeitgeber schaden, sind hingegen unzulässig. Erkrankungen im Urlaub führen nicht zum Verlust der Urlaubstage – mit ärztlichem Attest können diese Tage nachgeholt werden.