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Konsequezen Arbeitgeberinsolvenz Ausländer

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Infos zu den Konsequenzen einer Arbeitgeberinsolvenz für Ausländer in Deutschland.

Hier erfahren Sie ...

  • was eine Arbeitgeberinsolvenz ist und wann sie eintritt

  • was die Konsequenzen einer Insolvenz für den Aufenthaltstitel sind

  • was Sie als Ausländer bei einer Arbeitgeberinsovlenz tun müssen

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Inhaltsverzeichnis

1. Insolvenz des Arbeitgebers 

2. Was geschieht bei Insolvenz mit dem Aufenthaltstitel? 

3. Insolvenzgeld beantragen 

4. Fazit

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1. Insolvenz des Arbeitgebers 

Die Insolvenz eines Arbeitgebers stellt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine erhebliche Belastung dar. Neben der Unsicherheit über die Fortführung des Unternehmens treten existenzielle Sorgen hinsichtlich des Arbeitsplatzes und der Lohnzahlung in den Vordergrund. Zentrale Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Unternehmensinsolvenz stellen, betreffen unter anderem die Sicherung offener Lohnansprüche durch Insolvenzgeld, die Fortgeltung oder Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse, sowie die Rechte und Pflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Bei Ausländern kommt bei einer Arbeitgeberinsolvenz erschwerend hinzu, dass die Insolvenz Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel haben kann. Gemäß § 41 AufenthG kann nämlich die Bundesagentur für Arbeit unter anderem dann ihre Zustimmung zur Erteilung des Aufenthaltstitels widerrufen, wenn über das Vermögen des Arbeitgebers oder über das Vermögen der aufnehmenden Niederlassung ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde (§ 40 Abs. 3 AufenthG).

2. Was geschieht bei Insolvenz mit dem Aufenthaltstitel? 

Der Widerruf einer Zustimmung zur Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt keinen Verwaltungsakt dar, sondern ist ein behördeninterner Akt gegenüber der Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung. Widerruft die BA ihre Zustimmung aufgrund einer Insolvenz des Arbeitgebers, ist die Ausländerbehörde verpflichtet, den Aufenthaltstitel zu widerrufen. In diesem Falle sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt kontaktieren, um die Legalität Ihres Aufenthalts in Deutschland zu sichern.

Die Entscheidung über den Widerruf liegt im pflichtgemäßen Ermessen der BA. Dabei ist insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Bundesagentur für Arbeit ist verpflichtet, bei ihrer Ermessensentscheidung alle Umstände des Einzelfalls umfassend zu würdigen und kann hierzu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme geben – dies stellt jedoch keine Anhörung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes dar. Bei Ihrer Entscheidung muss die BA also auch die Belange des Ausländers berücksichtigen.

3. Insolvenzgeld beantragen 

Unabhängig vom Aufenthaltsstatus sollten ausländische Arbeitnehmer bei einer Arbeitgeberinsolvenz unverzüglich handeln, um ihre Lohnansprüche zu sichern. Wird über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Betrieb eingestellt, haben Arbeitnehmer Anspruch auf das sogenannte Insolvenzgeld, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Voraussetzung ist ein fristgerechter Antrag, der spätestens zwei Monate nach dem Insolvenzereignis gestellt werden muss. Diese Frist beginnt mit dem gerichtlichen Beschluss über die Verfahrenseröffnung oder Abweisung mangels Masse – bei Betriebsschließung kann sie auch durch Feststellung der Agentur für Arbeit ausgelöst werden. Arbeitnehmer sollten deshalb nicht abwarten, sondern den Antrag frühestmöglich stellen und sich dies bestätigen lassen, etwa durch einen datierten Antrag oder eine telefonische Anforderung.

Das Insolvenzgeld deckt höchstens die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis ab und unterliegt der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet, dass das Bruttoarbeitsentgelt für die Berechnung des Insolvenzgeldes gedeckelt ist. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn das ausstehende Arbeitsentgelt entweder vom Insolvenzverwalter bei Verfahrenseröffnung oder vom Arbeitgeber bei Abweisung mangels Masse bzw. Betriebseinstellung durch eine Insolvenzgeldbescheinigung bestätigt wird. Für ausländische Arbeitnehmer ist es daher besonders wichtig, bei Anzeichen einer finanziellen Krise des Arbeitgebers aktiv zu werden. Nur wer seine Rechte kennt und fristgerecht geltend macht, kann sicherstellen, dass ausstehende Löhne nicht verloren gehen. Die rechtzeitige Antragstellung ist dabei der wichtigste Schritt zur finanziellen Absicherung im Fall der Arbeitgeberinsolvenz.

Seitenzusammenfassung

Die Insolvenz des Arbeitgebers kann für ausländische Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben – nicht nur finanziell, sondern auch aufenthaltsrechtlich. Besonders kritisch: Bei einer Insolvenz kann die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung zur Beschäftigung widerrufen, was wiederum zum Widerruf des Aufenthaltstitels führen kann (§ 40 Abs. 3, § 41 AufenthG). Deshalb ist eine sofortige rechtliche Beratung unerlässlich. Zudem sollten betroffene Arbeitnehmer unbedingt das Insolvenzgeld rechtzeitig beantragen. Nur wer seine Rechte proaktiv wahrnimmt, kann Lohnansprüche sichern und eine rechtssichere Fortsetzung des Aufenthalts gewährleisten.

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