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Führerschein Ausländer in Deutschland

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Alles Infos zum Thema Führerschein und Anerkennung ausländischer Führerscheine.

Hier erfahren Sie ...

  • wann Führerscheine in Deutschland anerkannt sind

  • wie das Anerkennungsverfahren für Führerscheine funktioniert 

  • was für Führerscheine aus Großbritannien und Ukraine gilt

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Inhaltsverzeichnis

1. Führerschein in Deutschland 

2. Wann muss der Führerschein umgeschrieben werden? 

3. Sonderfälle: Führerschein aus Großbritannien und Ukraine 

4. Fazit

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1. Führerschein in Deutschland 

Die Anerkennung von Führerscheinen hat für viele Expats nachvollziehbarerweise eine erhebliche praktische Bedeutung. Wer einen gültigen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat besitzt und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, darf in der Regel auch in Deutschland legal Autofahren (§ 28 FeV). Der europäisch-ausländische Führerschein wird grundsätzlich anerkannt, solange keine Ausschlussgründe vorliegen (z.B. Fahrverbote). Die Einhaltung von Auflagen oder Einschränkungen aus dem Ursprungsland bleibt allerdings auch in Deutschland verbindlich. Wer beispielsweise eine Auflage zum Tragen einer Sehhilfe hat, muss diese auch hier befolgen.

Für andere Drittstaatsangehörige (also Nicht-EU-Bürger) ist der Vorgang allerdings etwas komplizierter. Wer dauerhaft aus einem Drittstaat wie den USA, Großbritannien oder der Schweiz nach Deutschland zieht, muss seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen, um auch hierzulande legal Auto fahren zu dürfen. Doch was bedeutet das genau und welche Schritte sind notwendig?

2. Wann muss der Führerschein umgeschrieben werden? 

Ein ausländischer Führerschein aus einem Drittstaat verliert nach sechs Monaten ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland seine Gültigkeit (§ 29 Abs. 1 FeV). Danach ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis nicht mehr erlaubt – es drohen Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Eine einmalige Verlängerung dieser Sechsmonatsfrist ist möglich, wenn der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als zwölf Monate dauert. Hierfür ist ein Nachweis bei der Führerscheinbehörde erforderlich.

Ob Sie den Führerschein ohne theoretische und praktische Prüfung umschreiben können, hängt davon ab, aus welchem Land Ihre Fahrerlaubnis stammt. In vielen Fällen besteht ein bilaterales Abkommen mit Deutschland (siehe Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)). In diesen Fällen kann die Umschreibung vereinfacht erfolgen. Wenn Sie aus einem Land kommen, das nicht in Anlage 11 der FeV aufgelistet ist, müssen Sie in Deutschland eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen. Eine verpflichtende Fahrschulausbildung ist dabei allerdings nicht notwendig.

3. Sonderfälle: Führerschein aus Großbritannien und Ukraine 

Seit dem Brexit gilt der britische Führerschein nicht mehr als EU-Fahrerlaubnis. Deshalb müssen auch Britinnen und Briten ihren Führerschein nach sechs Monaten in einen deutschen Führerschein umtauschen. Seit 2022 ist das Vereinigte Königreich allerdings in Anlage 11 zur FeV aufgelistet. Das heißt: Der Umtausch ist ohne Prüfung möglich. Dennoch kann ein Sehtest verlangt werden.

Dank der EU-Verordnung (EU) 2022/1280 wird ein ukrainischer Führerschein derzeit in Deutschland und allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, sofern die betroffene Person im Rahmen des vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 AufenthG in Deutschland lebt. Eine Umschreibung ist bis zum Ablauf des Schutzstatus – spätestens jedoch bis zum 6. März 2026 – nicht erforderlich, auch wenn der Führerschein nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen ist. Weder eine beglaubigte Übersetzung noch ein internationaler Führerschein müssen mitgeführt werden. Bei Vorlage eines digitalen ukrainischen Führerscheins kann eine Bestätigung der Fahrberechtigung durch elektronische Abfrage erfolgen. Nach Ende des Schutzstatus ist für einen dauerhaften Aufenthalt eine Umschreibung des Führerscheins bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich.

Seitenzusammenfassung

Für Expats aus Drittstaaten ist die Umschreibung des Führerscheins in Deutschland ein zentraler Schritt für die Mobilität im Alltag. Während EU- und EWR-Führerscheine in der Regel problemlos anerkannt werden, müssen Nicht-EU-Fahrerlaubnisse nach spätestens sechs Monaten umgetauscht werden (§ 29 Abs. 1 FeV). Ob dabei eine Prüfung erforderlich ist, hängt davon ab, ob ein bilaterales Abkommen besteht (Anlage 11 FeV). Sonderregelungen gelten aktuell für Inhaber eines britischen oder ukrainischen Führerscheins. Wer langfristig in Deutschland bleiben möchte, sollte sich frühzeitig über die Umschreibepflicht, Fristen und Nachweispflichten bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde informieren.

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