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... was ist die europäische Niederlassungserlaubnis
... was der Unterschied zur deutschen Niederlassungserlaubnis ist
... welche Vorteile die Europäische Niederlassungserlaubnis hat
... unter welchen Voraussetzungen Sie die Europäische Niederlassungserlaubnis beantragen können
... welche Dokumente Sie zur Beantragung der Europäischen Niederlassungserlaubnis benötigen
... wie der Antragsprozess für die Europäische Niederlassungserlaubnis funktioniert
Geschrieben von:
Rechtsanwalt
Veröffentlichungsdatum:
03.07.2024
Lesezeit:
8 Min.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Was ist die Europäische Niederlassungserlaubnis?
2. Welche Vorteile hat die Europäische Niederlassungserlaubnis?
3. Welche Voraussetzungen hat die Europäische Niederlassungserlaubnis?
4. Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung der Europäischen Niederlassungserlaubnis?
5. Wie kann ich die Europäische Niederlassungserlaubnis beantragen?
6. FAQ zur Europäischen Niederlassungserlaubnis
1. Was ist die Europäische Niederlassungserlaubnis?
Die Europäische Niederlassungserlaubnis bzw. Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ähnlich der Niederlassungserlaubnis. Entgegen einer weit verbreiteten Fehlvorstellung ist die Europäische Niederlassungserlaubnis aber nicht etwa in ganz Europa gültig. Der Name “Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU” stammt lediglich daher, dass die Rechtsgrundlage europäisches Recht ist (Daueraufenthaltsrichtlinie (EU-Richtlinie 2003/109/EG)). Deshalb kann die Europäische Niederlassungserlaubnis zwar in jedem Land der Europäischen Union beantragt werden. Gültig ist sie aber immer nur in dem Land in welchem sie erteilt wird.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU sollte nicht mit dem Daueraufenthaltsrecht EU verwechselt werden, welches an Familienangehörige von EU-Bürgern erteilt wird.
2. Welche Vorteile hat die Europäische Niederlassungserlaubnis?
Im direkten Vergleich mit der nationalen Niederlassungserlaubnis bzw. unbefristeten Aufenthaltserlaubnis hat die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU zahlreiche Vorteile. Die Vorteile ergeben sich direkt aus dem europäischen Recht, weshalb nationale Gesetze (die zu einem Erlöschen der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU führen könnten) nicht anwendbar sind.
Bei einer Gegenüberstellung der deutschen Niederlassungserlaubnis und der Europäischen Niederlassungserlaubnis ergeben sich die folgenden Vorteile der Europäischen Niederlassungserlaubnis:
die Europäische Niederlassungserlaubnis erfordert lediglich 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland, nicht aber die Einzahlung von 60 Monaten Rentenversicherungsbeiträgen,
die Europäische Niederlassungserlaubnis erlischt nur unter sehr speziellen Voraussetzungen (insbesondere darf sich der Ausländer lange im Ausland aufhalten),
vereinfachter Aufenthalt von Familienangehörigen von Inhabern einer Europäischen Niederlassungserlaubnis,
die Europäische Niederlassungserlaubnis kann vereinfacht in anderen europäischen Ländern anerkannt werden und ermöglicht so eine europaweite Mobilität.
Insbesondere die Möglichkeit sich sehr lange im Ausland aufzuhalten (bis zu 12 Monate), ohne dass die Europäische Niederlassungserlaubnis erlischt, ist für viele Menschen sehr attraktiv. Mithin ermöglicht es die Europäische Niederlassungserlaubnis sogar, in einem anderen Land zu wohnen. Demgegenüber würde die deutsche Niederlassungserlaubnis in diesen Fällen erlöschen.
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3. Welche Voraussetzungen hat die Europäische Niederlassungserlaubnis?
Die Europäische Niederlassungserlaubnis kann unter den folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Sie halten sich seit 5 Jahren in Deutschland auf (mit einem Aufenthaltstitel),
Sie halten sich nicht nur vorübergehend in Deutschland auf (insbesondere nicht nur zum Studium),
Sie haben einen (möglichst unbefristeten) Arbeitsvertrag und zahlen Steuern in Deutschland,
Sie sind in Deutschland krankenversichert,
Sie haben eine Mietwohnung oder ein Eigentumshaus in Deutschland,
Sie haben B1-Sprachkenntnisse (in Einzelfällen können auch A1-Sprachkenntnisse ausreichend sein),
Sie verfügen über Grundkenntnisse über die Bundesrepublik Deutschland,
Sie haben keinen humanitären Schutz in der Europäischen Union beantragt.
Im konkreten Fall können weitere Anforderungen gelten, die allerdings sehr einzelfallspezifisch sind. Im Zweifel kann Sie hierzu ein Rechtsanwalt für Ausländerrecht beraten.
4. Welche Dokumente benötige ich zur Beantragung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU?
Um die Europäische Niederlassungserlaubnis zu beantragen, müssen Sie zahlreiche Dokumente einreichen. Die Dokumente unterscheiden sich je nach Ausländerbehörde und Sachbearbeiter. In der Regel können Sie die erforderlichen Dokumente der Website der jeweils zuständigen Ausländerbehörde entnehmen (siehe z.B. Europäische Niederlassungserlaubnis in Berlin beantragen).
Grundsätzlich sind für die Beantragung der Europäischen Niederlassungserlaubnis die folgenden Dokumente notwendig:
Antragsformular,
Meldebescheinigung,
gültiger Pass,
biometrisches Passfoto,
Arbeitsvertrag
Arbeitgeberbescheinigung
Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
Rentenversicherungsverlauf
Mietvertrag
Nachweis über Zahlung der Mietkosten
Krankenversicherungsbescheinigung
Sprachnachweis
Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein. Wenn Sie beispielsweise selbständig tätig sind, müssen Sie anstatt des Arbeitsvertrages Ihren Einkommensteuerbescheid einreichen. Im Zweifel können Sie zu den erforderlichen Dokumenten Ihre Ausländerbehörde oder einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU kann ähnlich wie eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Der Prozess läuft grundsätzlich über die zuständige Ausländerbehörde. Zunächst sollten Sie alle erforderlichen Dokumente sammeln und diese bei der Behörde einreichen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in einigen Punkten von der Niederlassungserlaubnis abweichen. Diese Unterschiede sollten genau geprüft und die entsprechenden Nachweise bereitgestellt werden.
Sollten Unsicherheiten bestehen, insbesondere bei der Frage, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie beraten, die richtigen Dokumente zusammenstellen und so sicherstellen, dass der Antrag erfolgreich verläuft.
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6. FAQ (Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU)
1. Kann ich die Europäische Niederlassungserlaubnis aus einem anderen Land in Deutschland anerkennen lassen und mich so in Deutschland aufhalten?
Ja, mit der Europäischen Niederlassungserlaubnis können Sie eine deutsche Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen.
2. Kann ich mit der Europäischen Niederlassungserlaubnis in Deutschland die Einbürgerung beantragen?
Ja, mit der Europäischen Niederlassungserlaubnis können Sie in Deutschland die Einbürgerung beantragen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
3. Was kostet die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU?
Für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU fällt eine Gebühr von 109,00 Euro an.
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN:
Weiterführende Informationen
Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (§ 9a AufenthG) bei make-it-in-germany.com
Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (§ 9a AufenthG) beim Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin
Daueraufenthaltsrichtlinie (Richtlinie 2003/109/EG) in der deutschen Wikipedia
Literatur: NK-AuslR/Müller, 3. Aufl. 2023, AufenthG § 9a