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Vander Elst Visum für Deutschland

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Erfahren Sie alles Wichtige zur Beantragung eines Vander-Elst Visums für Arbeitnehmer in Deutschland

Hier erfahren Sie ...

  • was das Vander Elst Visum ist

  • Alles Infos zum Vander-Elst Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

  • welche unterschiedlichen Arten des Vander Elst Visums es gibt

  • welche Unterlagen für das Vander Elst Visum benötigt werden

Autor

Rechtsanwalt

Lesezeit

10 Min.

Veröffentlichungsdatum

17.01.2025

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Inhaltsverzeichnis

1. Was ist das Vander Elst Visum?

2. Was ist das Vander-Elst Urteil?

3. Vander Elst Visum Voraussetzungen

4. Vander Elst-Visum aus Polen

5. Probleme der Arbeitnehmerüberlassung

6. FAQ Vander-Elst

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1. Was ist das Vander Elst Visum?

Das Vander-Elst-Visum spielt eine zentrale Rolle bei der kurzfristigen Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung. Unternehmen, die in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, ohne dass hierfür eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist.

Das Vander-Elst Visum ist insbesondere für Unternehmen im Baugewerbe, im IT-Sektor sowie im Maschinen- und Anlagenbau von Bedeutung. Durch die Möglichkeit, qualifizierte Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland zu entsenden, können Projekte effizienter und kostengünstiger umgesetzt werden, da auch Arbeitnehmer ohne formelle Qualifikationen einfach von einem Staat in den anderen verschoben werden können.

In diesem Artikel werden die Erteilungsvoraussetzungen des Vander-Elst-Visums und das zugrundeliegende Urteil des EuGH dargestellt.

2. Was ist das Vander-Elst Urteil?

Das Vander Elst-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. August 1994 stellt einen Meilenstein für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in der EU dar. Der Fall betraf einen belgischen Unternehmer, der marokkanische Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden wollte, um dort Dienstleistungen zu erbringen. Die französischen Behörden verlangten jedoch eine gesonderte Arbeitserlaubnis, obwohl die Arbeitnehmer in Belgien ordnungsgemäß beschäftigt waren. Der EuGH entschied, dass eine solche Arbeitserlaubnis gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 und 57 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstößt. 

Die Grundlage der Vander Elst-Entsendung bildet die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 und 57 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Danach dürfen Unternehmen, die ihren Sitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat haben, ihre Arbeitnehmer vorübergehend zur Erbringung einer Dienstleistung in einen anderen Mitgliedstaat entsenden. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer im Sitzstaat ordnungsgemäß beschäftigt sind und dass diese zur Erbringung einer Dienstleistung vorübergehend in das Bundesgebiet entsandt werden (§ 21 BeschV).

Das Vander-Elst Urteil legte den Grundstein für die heutige Praxis, dass Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörige vorübergehend in andere Mitgliedstaaten entsenden dürfen, ohne dass dort eine gesonderte Arbeitserlaubnis erforderlich ist. Es ist damit bedeutender Grundstein der europäischen Freizügigkeit für Unternehmer. Bis heute wurde das Urteil durch zahlreiche Folgeurteile immer weiter ausdifferenziert, sodass heute eine detaillierte Rechtsprechung zum Vander-Elst-Visum besteht.

3. Vander Elst Visum Voraussetzungen

Ein Vander Elst-Visum wird erteilt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:


  1. Der Arbeitnehmer ist im Entsendestaat ordnungsgemäß beschäftigt und besitzt dort einen gültigen Aufenthaltstitel. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer über einen Arbeitsvertrag mit einem im EU-/EWR-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen verfügt und dort tatsächlich tätig ist. Die Beschäftigung muss auf eine Haupttätigkeit im Entsendestaat ausgerichtet sein und darf nicht lediglich der Vorbereitung der Entsendung dienen.

  2. Die Entsendung dient der Erbringung einer grenzüberschreitenden Dienstleistung nach Art. 57 AEUV. Dabei muss es sich um eine zeitlich befristete Tätigkeit handeln, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zwischen dem entsendenden Unternehmen und einem in Deutschland ansässigen Auftraggeber erbracht wird.

  3. Die Tätigkeit in Deutschland ist vorübergehend. Die Dauer der Entsendung darf die im Aufenthaltsgesetz und der Beschäftigungsverordnung festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten. In der Regel beträgt die maximale Dauer der Entsendung 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind allerdings auch langfristige Vander-Elst Entsendungen möglich.

Besitzt der Arbeitnehmer den Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG, kann die Entsendung sogar ohne Visum erfolgen (§ 30 Nr. 3 BeschV, § 17a Aufenthaltsverordnung). Ansonsten muss vor der Einreise ein Vander Elst-Visum beantragt werden.

4. Vander Elst-Visum aus Polen

Besonders in Polen sind konzerninterne Entsendungen von Drittstaatsangehörigen weit verbreitet, oft im Rahmen von Rotationssystemen mit einer Dauer von bis zu 18 Monaten. Hierbei werden Arbeitnehmer regelmäßig zwischen dem Sitzstaat und Deutschland ausgetauscht, um von den arbeitgeberfreundlichen Arbeitsbedingungen in Polen zu profitieren. Solche konzerninternen Rotationssystem bergen jedoch rechtliche Risiken, da das Bundesverwaltungsgericht einen Missbrauch der Vander Elst-Regelungen annimmt, wenn die Entsendungen aus Polen lediglich Arbeitnehmer in Deutschland ersetzen sollen (konzerninterne Rotationssysteme). In diesem Fall sei der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit nicht eröffnet. Gerne beraten unsere Rechtsanwälte Sie zu den rechtlichen Grenzen einer Vander Elst-Entsendung aus Polen.

5. Probleme der Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der Vander Elst-Entsendung ist durch das sog. Konzernprivileg grundsätzlich zulässig. Allerdings darf sie nicht dazu dienen, dauerhaft Arbeitskräfte bereitzustellen. Entscheidend ist die ordnungsgemäße Beschäftigung im Sitzstaat. Fehlt es an einer Haupttätigkeit im Entsendestaat, liegt kein Fall der Vander Elst-Rechtsprechung vor. Zudem darf das entsendende Unternehmen keine Briefkastenfirma sein und muss eine tatsächliche Geschäftstätigkeit im Entsendestaat nachweisen können.

Für weitere Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung von Ausländern verweisen wir Sie gerne auf unseren VISAGUARD-Guide zur Arbeitnehmerüberlassung im Aufenthaltsrecht.

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6. FAQ Vander-Elst

Was ist das Vander Elst-Visum und wofür wird es benötigt?

Das Vander Elst-Visum ermöglicht Unternehmen aus EU- oder EWR-Mitgliedstaaten, ihre Drittstaatsangehörigen nach Deutschland zu entsenden, ohne dass eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist.


Worauf basiert das Vander Elst-Visum?

Das Vander Elst-Visum basiert auf der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 und 57 AEUV und wird insbesondere im Baugewerbe, IT-Sektor sowie Maschinen- und Anlagenbau genutzt, um Projekte kurzfristig und effizient umzusetzen.


Welche Besonderheiten gelten für das Vander Elst-Visum aus Polen?

In Polen sind konzerninterne Entsendungen von Drittstaatsangehörigen häufig, jedoch birgt der Einsatz von konzerninternen Rotationssystemen rechtliche Risiken. Das Bundesverwaltungsgericht betrachtet Entsendungen, die lediglich dazu dienen, Arbeitskräfte in Deutschland zu ersetzen, als Missbrauch der Dienstleistungsfreiheit. Polnische Unternehmen müssen deshalb nachweisen, dass die entsandten Arbeitnehmer im Sitzstaat tatsächlich beschäftigt sind und dort eine wesentliche Tätigkeit ausüben.

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