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Arbeitsaufenthalt für Spezialitätenköche

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Alle Informationen für Restaurants und Spezialitätenköche zur Beantragung eines Arbeitsvisums in Deutschland

Hier erfahren Sie ...

  • wann Sie ein Kochvisum für Deutschland beantragen

  • was ein Spezialitätenkoch in Deutschland ist

  • was ein Spezialitätenrestaurant ist

  • wie Sie eine Arbeitserlaubnis für Spezialitätenköche beantragen

Autor

Rechtsanwalt

Lesezeit

7 Min.

Veröffentlichungsdatum

22.02.2025

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Inhaltsverzeichnis

1. Visum Spezialitätenköche Deutschland

2. Was ist ein Spezialitätenkoch?

3. Was ist ein Spezialitätenrestaurant?

4. Visumverfahren Spezialitätenköche

5. Erforderliche Dokumente Kochvisum

6. FAQ

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1. Visum Spezialitätenköche Deutschland

Spezialitätenköche aus Drittstaaten können in Deutschland arbeiten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine Arbeitsmarktzulassung der Bundesagentur für Arbeit erhalten (siehe § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 11 BeschV). Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Visum für Spezialitätenköche und dem Antragsprozess bei der Bundesagentur für Arbeit.

2. Was ist ein Spezialitätenkoch?

Das Visum für Spezialitätenköche wird nur an Köche erteilt, die auch tatsächlich spezialisiert in der jeweiligen Landesküche ausgebildet sind. Damit ein ausländischer Koch in einem deutschen Spezialitätenrestaurant arbeiten darf, gelten folgende Bedingungen:

  • Fachliche Qualifikation: Abgeschlossene Kochausbildung an einer Berufsfachschule mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer. Zusätzlich mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem qualifizierten Betrieb. Alternativ: Sechs Jahre Berufserfahrung als Koch, falls im Herkunftsland keine Berufsausbildung möglich ist.

  • Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes der Spezialitätenküche: Der Koch muss die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, dessen Küche das Restaurant anbietet.

  • Spezielle Anforderungen für chinesische Köche: Bei chinesischen Köchen ist zusätzlich ein Prüfungszertifikat über einen praktischen und theoretischen Koch- und Hygienetest erforderlich, der bei einem von der Bundesagentur für Arbeit akkreditierten Bildungsträger absolviert werden muss.

  • Beschränkung der Anzahl: Pro Restaurant dürfen maximal zwei Spezialitätenköche beschäftigt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn das Restaurant nachweislich positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat (z. B. Bereitstellung von Ausbildungsplätzen).

3. Was ist ein Spezialitätenrestaurant?

Ein Spezialitätenrestaurant zeichnet sich durch das Angebot überwiegend landesspezifischer Speisen aus, die nach Originalrezepten des jeweiligen Landes zubereitet werden. Diese Voraussetzung wird von den Behörden detailliert geprüft, z.B. durch einen Besuch des Restaurants. Nicht als Spezialitätenrestaurants gelten:

  • Imbiss-Betriebe

  • Schnellrestaurants

  • Betriebskantinen

  • Catering-Unternehmen

  • Lieferdienste

Wenn Sie nach den obigen Maßstäben ein Spezialitätenkoch sind und bei einem Spezialitätenrestaurant arbeiten wollen, können Sie ein entsprechendes Kochvisum bei der Botschaft oder Ausländerbehörde beantragen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie das Kochvisum beantragen.

4. Visumverfahren Spezialitätenköche

Der Prozess für die Beantragung des Arbeitsvisums für Spezialitätenköche bei der Botschaft erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Arbeitsvertrag abschließen: Der Restaurantinhaber schließt mit dem ausländischen Koch einen schriftlichen Arbeitsvertrag.

  2. Visumantrag stellen: Mit dem Arbeitsvertrag und weiteren Unterlagen wird das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Herkunftsland beantragt.

  3. Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit: Die Auslandsvertretung leitet die Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit weiter, diese prüft die Arbeitsbedingungen und die Voraussetzungen der Arbeitsgenehmigung (Spezialitätenkoch bei Spezialitätenrestaurant). Außerdem wird eine sogenannte Vorrangprüfung vorgenommen, also geprüft, ob der Arbeitsplatz von inländischen Arbeitnehmern ausgeführt werden kann.

  4. Erteilung des Visums: Nach erfolgreicher Prüfung wird das Visum ausgestellt. Nach der Einreise muss der Aufenthaltstitel bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt werden.

5. Erforderliche Dokumente Kochvisum

Folgende Dokumente sind im Rahmen des Visumverfahrens für Spezialitätenköche bei der Bundesagentur für Arbeit einzureichen:

  • Arbeitsvertrag

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • Speisekarte des Restaurants

  • Betriebsbeschreibung

  • Lebenslauf des Kochs

  • Zeugnisse und sonstige Qualifikationsnachweise

Die Behörden können im Einzelfall weitere Dokumente verlangen, welche sie dann beim Spezialitätenkoch oder dem Restaurant abfragt.

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6. FAQ Spezialitätenköche 

Wie lange dauert das Zustimmungsverfahren für Spezialitätenköche?

Das Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit dauert in der Regel mehrere Wochen oder Monate. Es empfiehlt sich daher, das Visum für Spezialitätenköche frühzeitig zu beantragen.


Was kostet das Visumverfahren für Spezialitätenköche?

Die Bundesagentur für Arbeit erhebt keine Gebühren. Es fallen allerdings die üblichen Visumgebühren bei den Auslandsvertretungen an (ca. 75 Euro für ein D-Visum).


Kann das Kochvisum auch im Wege der Vorabzustimmung beantragt werden?
Ja, das Visum für Köche kann auch im Vorabzustimmungsverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.


Kann das Kochvisum auch für Teilzeitbeschäftigungen erteilt werden?
Nein, das Spezialitätenkochvisum muss ausweislich des Wortlauts des § 11 Abs. 2 BeschV für eine Vollzeitbeschäftigung beantragt werden.


Wie lange kann ich mich mit dem Kochvisum in Deutschland aufhalten?
Das Visum für Spezialitätenköche kann für maximal 4 Jahre erteilt werden (§ 11 Abs. 2 BeschV).

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