
Militärpersonal in Deutschland

Informationen vom Visumsexperten zu den SOFA-Regelungen und zum BACO90-Verfahren in Deutschland.
Hier erfahren Sie ...
was der SOFA-Status ist und welche Vorteile er hat
für wen die SOFA-Regelungen gelten
was das BACO-90 Verfahren ist und wie es funktioniert
welche Besonderheiten aus dem NATO-Truppenstatut folgen
Autor
Rechtsanwalt
Lesezeit
7 Min.
Veröffentlichungsdatum
24.02.2025

1. Visum Militär in Deutschland
Deutschland ist ein zentrales europäisches Land mit einer strategisch wichtigen Position. Aus diesem Grund spielt die Stationierung von Truppen in Deutschland eine bedeutende Rolle in der internationalen Sicherheitspolitik. Besonders die USA und andere NATO-Mitgliedstaaten unterhalten eine starke militärische Präsenz. Zu den eigentlichen Truppen hinzu kommen die Familienangehörige sowie umfangreiches ziviles Personal, das die militärische Infrastruktur unterstützt. Aufgrund zahlreicher völkerrechtlicher Vereinbarungen ist die Visumsituation von Militärangehörigen anderer Staaten durchaus kompliziert. Hier erfahren Sie alles zu den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für Militärpersonal anderer Staaten.
2. SOFA-Status Deutschland
Der Aufenthalt von Militärangehörigen in Deutschland wird durch spezielle völkerrechtliche Vereinbarungen geregelt. Das NATO-Truppenstatut (SOFA – Status of Forces Agreement) ist die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt von ausländischen Streitkräften in Deutschland. Es regelt unter anderem die Einreise- und Aufenthaltsrechte von Militärpersonal und deren Angehörigen, Steuer- und Zollvergünstigungen für stationierte Soldaten und Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit bei Straftaten oder zivilrechtlichen Ansprüchen. Diese Bestimmungen stellen aus aufenthaltsrechtlicher Perspektive erhebliche Priviligierungen dar. Dies gilt allein schon deshalb, da SOFA-Personal kein Visum in Deutschland benötigt.
2.1 Welche Vorteile bietet der SOFA-Status?
Personen, die unter das NATO-Truppenstatut (SOFA) fallen, profitieren von einer Reihe von Erleichterungen. Das SOFA-Abkommen stellt also eine erhebliche Begünstigung für die unter das Statut fallenden Militärangehörigen dar. Die wichtigsten SOFA-Privilegierungen sind die Folgenden:
Aufenthaltsrechtliche Privilegien – Kein reguläres Visum erforderlich
Arbeitsrechtliche Befreiungen – Keine Arbeitserlaubnis für das Militärpersonal erforderlich
Steuerliche Vorteile – Teilweise Steuerbefreiung für Einkünfte
Zoll- und Importvergünstigungen – Keine Einfuhrzölle für bestimmte Waren
2.2 Für wen gilt das SOFA-Statut?
Um von den genannten Privilegierungen zu profitieren ist allerdings auch erforderlich, dass das SOFA-Statut überhaupt auf den jeweiligen Ausländer anwendbar ist. Das SOFA-Statut gilt grundsätzlich für die gesamte “Truppe” und große Teile des zivilen Personals. Unter „Truppe“ versteht das SOFA-Abkommen das gesamte Personal der Land-, See- und Luftstreitkräfte einer Vertragspartei, das sich im Rahmen seiner Dienstobliegenheiten im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates aufhält. Dies umfasst insbesondere Soldaten der Armee, Luftwaffe, Marine oder Marineinfanterie, Militärische Einheiten und Verbände, die in Deutschland operieren und Personal, das im NATO-Kontext oder in bilateralen Vereinbarungen stationiert ist
Das SOFA-Statut gilt allerdings nicht nur für die Truppe, sondern auch für das zivile Gefolge. Zum „zivilen Gefolge“ zählen Personen, die Zivilpersonal sind, die eine Truppe begleitet und bei den Streitkräften einer Vertragspartei angestellt sind und nicht die Staatsangehörigkeit des Gastlandes besitzen (in diesem Fall Deutschland). Typische Gruppen des zivilen Gefolges sind:
Zivilangestellte der US-Streitkräfte
Technisches und administratives Personal von Militärstützpunkten
Angestellte von militärischen Versorgungseinrichtungen oder Kommissariaten
Sodann gelten die SOFA-Regelungen auch für bestimmte Angehörige. Der Begriff „Angehörige“ umfasst die Ehegatten eines Soldaten oder eines zivilen Gefolges und die unterhaltsberechtigten Kinder von Soldaten oder zivilem Gefolge. Zusätzlich können weitere nahe Verwandte unter den SOFA-Status fallen, wenn sie aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen von einem Soldaten oder zivilen Gefolge abhängig sind und auch tatsächlich von einem SOFA-Berechtigten unterhalten werden.
2.3 SOFA-Verfahren
Für die genannten NATO-Truppen bzw. SOFA-Angehörigen gelten in Deutschland spezielle aufenthaltsrechtliche Verfahrensregelungen. Angehörige der Streitkräfte, die unter die NATO-Truppenstatutsprivilegierung fallen, erhalten grundsätzlich keine Visa. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis wird durch eine Statusbescheinigung nachgewiesen, die von den Behörden der Stationierungsstreitkräfte ausgestellt wird. Diese erfolgt in der Regel in Form einer SOFA-ID (Status Of Forces Agreement Identification) für Soldaten oder durch einen SOFA-Stamp im Pass für zivile Mitarbeiter und Angehörige. In Ausnahmefällen kann im Inland eine vorläufige Bescheinigung, die von den Truppenbehörden ausgestellt wurde, als Nachweis anerkannt werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für den Grenzübertritt. Wichtig zu beachten ist, dass weder die SOFA-ID noch der SOFA-Stamp zur Einreise oder zum Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten berechtigen.
2.4 SOFA-Regelungen für US-Militärangehörige
Das Installation Management Command (IMCOM)-Europe mit Sitz in Sembach, Rheinland-Pfalz, ist die einzige zuständige Behörde für die Ausstellung von SOFA-Identifikationen (SOFA-ID) und SOFA-Stamps für Angehörige der US-amerikanischen Streitkräfte aus visumpflichtigen Drittländern. Befinden sich die Angehörigen der Streitkräfte außerhalb Deutschlands, müssen sie ihre Antragsunterlagen nach Deutschland senden. IMCOM prüft die Dokumente, stellt die SOFA-ID aus und sendet sie an das Truppenmitglied zurück. Für Mitglieder des zivilen Gefolges und Familienangehörige erfolgt die Bearbeitung entsprechend: Nach Eingang der Unterlagen wird der Reisepass mit dem SOFA-Stamp versehen und zurückgesandt.
3. BACO-90
Vom SOFA-Verfahren abzugrenzen ist das sogenannte BACO-90 Verfahren. Das BACO-90-Verfahren ist ein rein deutsches behördliches Verfahren, das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Stuttgart verwaltet wird. Es ermöglicht US-Vertragspartnern des Verteidigungsministeriums (DOD), auf temporärer Basis für maximal 90 Tage innerhalb von 12 Monaten in Deutschland tätig zu sein. Rechtlich gesehen ist das BACO-90 Verfahren eine spezielle Art des Werkvertragsverfahrens.
3.1 Zweck von BACO90
Aufgrund der Werkvertragsverfahrensregelungen ist für eine Tätigkeit nach den BACO90-Bestimmungen stets eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Diese Erlaubnis ist die BACO90-Genehmigung. Das BACO-90-Verfahren erfüllt damit zwei zentrale Zwecke:
Rechtssicherheit für DOD-Vertragspartner: Durch die behördliche Genehmigung werden Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und potenzielle steuerliche Probleme vermieden.
Erleichterter Zugang zu US-Militäreinrichtungen: Die Genehmigung ermöglicht eine vereinfachte Zutrittsregelung für US-Auftragnehmer auf deutschen Stützpunkten.
Es sollte allerdings beachtet werden, dass das Verfahren ausschließlich für US-Staatsbürger, die im Rahmen eines DOD-Vertrages in Deutschland arbeiten, gilt. BACO90 verleiht allerdings keine NATO-SOFA-Privilegien.
3.2 BACO90-Verfahren
Seit Januar 2019 wurde das BACO-90-Verfahren an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) angepasst. Die Einreichung eines BACO-90-Antrags ohne korrekte Verschlüsselung ist seitdem nicht mehr möglich. DOCPER stellt das aktuelle BACO-90-Formular sowie Anleitungen auf seiner Website zur Verfügung, bietet jedoch keinen technischen Support. Die Bearbeitungszeit eines BACO-90-Antrags beträgt mindestens 10 deutsche Werktage ab Eingang des verschlüsselten Antrags bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zur Sicherheit sollte der Antrag deshalb mindestens 1 Monat vor dem geplanten Einsatzbeginn gestellt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
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FAQ
Benötigen ausländische Militärangehörige ein Visum für Deutschland?
Nein, Militärangehörige, die unter das NATO-Truppenstatut (SOFA – Status of Forces Agreement) fallen, benötigen kein reguläres Visum für Deutschland.
Was ist das NATO-Truppenstatut (SOFA)?
Das SOFA regelt die Einreise- und Aufenthaltsrechte von ausländischen Streitkräften in Deutschland sowie deren steuerliche, zollrechtliche und arbeitsrechtliche Privilegien. Es bildet die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt von NATO-Streitkräften in Deutschland.
Wie wird der SOFA-Status nachgewiesen?
Die Zugehörigkeit zu den SOFA-Berechtigten wird durch eine SOFA-ID (für Soldaten) oder einen SOFA-Stamp im Pass (für zivile Mitarbeiter und Angehörige) bestätigt. Diese Dokumente werden von den Truppenbehörden ausgestellt.
Wer stellt die SOFA-Dokumente für US-Militärangehörige aus?
Das Installation Management Command (IMCOM)-Europe in Sembach (Rheinland-Pfalz) ist für die Ausstellung von SOFA-IDs und SOFA-Stamps für US-Truppenangehörige zuständig.
Was ist das BACO-90-Verfahren?
Das BACO-90-Verfahren ist ein deutsches Verwaltungsverfahren für US-Vertragspartner des US-Verteidigungsministeriums (DOD), die für maximal 90 Tage innerhalb von 12 Monaten in Deutschland arbeiten möchten. Es handelt sich um eine Sondergenehmigung der Bundesagentur für Arbeit.
Welche Rechtsquellen gelten für den Aufenthalt von Militärangehörigen?
DAS militärische Aufenthaltsrecht kennt die folgenden Rechtsquellen:
Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut, NTS)
Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS)
Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen vom 19. Juni 1995 (PfP-Truppenstatut) Art. 4 Abs. 2 lit. c)
Verordnung Nr. 539/2001 (EG-Visum-VO)
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG
Für welche Länder gilt das NATO-Truppenstatut?
Das NATO-Truppenstatut gilt für die folgenden Länder: Albanien, Belgien, Bulgarien, Kanada, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Türkei, Großbritannien und USA.