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Einbürgerung in Hamburg

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Erfahren Sie alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung in Hamburg (Dokumente, Termin, Antrag, Bearbeitungsdauer)

Hier erfahren Sie ...

  • welche Dokumente zur Einbürgerung in Hamburg erforderlich sind

  • wie das Einbürgerungsverfahren in Hamburg abläuft

  • ob ein Termin zur Vorprüfung in Hamburg erforderlich ist

  • wie lange die Einbürgerung in Hamburg dauert

Autor

Rechtsanwalt


Lesezeit

6 Min.

Veröffentlichungsdatum

14.02.2025

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Inhaltsverzeichnis

1. Einbürgerung in Hamburg


2. Einbürgerung in Hamburg online


3. Unterlagen Einbürgerung Hamburg


4. Ablauf des Einbürgerungsprozesses in Hamburg


5. Termin und Bearbeitungszeit Einbürgerung Hamburg


6. FAQ

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1. Einbürgerung in Hamburg

Die Einbürgerung in Hamburg bietet zahlreiche Vorteile, darunter ein gesichertes (und unwiderrufliches) Aufenthaltsrecht, das aktive und passive Wahlrecht, die Reisefreiheit mit einem deutschen Pass sowie den Zugang zu Sozialleistungen. Jährlich werden in Hamburg rund 13.000 Anträge auf Einbürgerung gestellt. Im Jahr 2023 erhielten 7.357 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport, konkret die dortige Einbürgerungsabteilung.

2. Einbürgerung in Hamburg online

Der Antrag auf Einbürgerung kann in Hamburg online gestellt werden. Sie haben also die Möglichkeit, Ihre Einbürgerung digital zu beantragen. Prüfen Sie vorab mit dem Quick-Check, ob Sie alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllen. Bei der Online-Einbürgerung müssen Sie alle Dokumente online hochladen und den Antrag online unterzeichnen. Wenn Sie alles richtig gemacht haben, dann wird die Einbürgerungsbehörde Ihren Antrag direkt in der richtigen Akte haben und den Antrag dann zügig bearbeiten. Das Online-Verfahren in Hamburg kann mit dem “Antragsservice Einbürgerung” auf der Website gestartet werden.

3. Unterlagen Einbürgerung Hamburg

Für den Einbürgerungsantrag in Hamburg sind folgende Unterlagen erforderlich:

Kontakt aufnehmen

Haben Sie Fragen zum Aufenthaltsrecht? Bearbeitet die Behörde Ihren Antrag nicht? Sind Sie unsicher, welcher Antrag zu stellen ist? Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, garantierte Antwort in 24 Stunden!

  • Gültiger Reisepass

  • Aktueller Aufenthaltstitel

  • Urkunden zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners), gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille

  • Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise (bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, Einkommenssteuerbescheid und Nachweis über den erzielten Gewinn)

  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1); für Kinder unter 16 Jahren reicht eine altersgerechte Sprachentwicklung

  • Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse (z. B. durch das Zertifikat „Leben in Deutschland“ oder den Einbürgerungstest) ab 16 Jahren
    Schriftliches Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung

  • Mietvertrag

  • Nachweis einer Krankenversicherung

  • Nachweis der Altersvorsorge (z. B. Rentenversicherungsverlauf)

  • Schüler und Studierende: Aktuelle Schul- oder Studienbescheinigung bzw. Nachweise über in Deutschland erworbene Abschlüsse

  • Rentner: Rentenbescheid oder Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung

  • Minderjährige: Nachweis des Sorgerechts oder die Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

Im Einzelfall kann die Einbürgerungsbehörde weitere Dokumente nachfordern. Dies ist jedoch fallspezifisch.

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Haben Sie Fragen zum deutschen deutschen Immigrations- und Ausländerrecht? Unsere kooperierenden Rechtsanwälte für Visums- und Aufenthaltsfragen beantworten Ihnen alle Fragen zu Ihrem Fall in einem Videocall. Natürlich unterstützen wir Sie auch gern in Aufenthaltsverfahren vor den Botschaften, Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten. ​

Kontaktieren Sie uns, um eine Erstberatung zu Ihrem Fall mit einem deutschen Rechtsanwalt für Visumsrecht zu buchen!

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4. Ablauf des Einbürgerungsprozesses in Hamburg

Der Einbürgerungsprozess beginnt mit einem Online-Quickcheck, der eine erste Prüfung ermöglicht, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind. Anschließend erfolgt die Online-Antragstellung, bei der der Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird. Nach Eingang des Antrags überprüft die zuständige Behörde die Vollständigkeit der Unterlagen und fordert gegebenenfalls fehlende Nachweise an. Im weiteren Verlauf ist die Zahlung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 255,00 Euro pro Person erforderlich. Bei der Miteinbürgerung von Kindern beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Kind. Diese Gebühr wird in der Regel bei der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde fällig.

5. Termin und Bearbeitungszeit Einbürgerung Hamburg

Ein Erstberatungsgespräch ist für die Einbürgerung in Hambrug nicht mehr erforderlich. Die Behörde vergibt automatisch einen Termin, nachdem der Antrag eingereicht wurde. Beim Termin werden die Originalunterlagen geprüft und gegebenenfalls ein kurzes Gespräch auf Deutsch geführt, um die Sprachkenntnisse zu überprüfen.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt aktuell mehr als zwölf Monate. Nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) darf die Behörde jedoch nicht länger als drei Monate für die Bearbeitung benötigen. Wird diese Frist überschritten, kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden. Gerne berät Sie einer unserer Rechtsanwälte hierzu.

Kontakt aufnehmen

Haben Sie Fragen zum Aufenthaltsrecht? Bearbeitet die Behörde Ihren Antrag nicht? Sind Sie unsicher, welcher Antrag zu stellen ist? Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, garantierte Antwort in 24 Stunden!

6. FAQ

Wie kann ich den Einbürgerungsantrag in Hamburg stellen?

Hamburg bietet die Möglichkeit, den Einbürgerungsantrag digital zu stellen. Vorab kann mit einem Online-Quick-Check geprüft werden, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Postalische Anträge werden nicht bearbeitet.

Wo kann ich den Einbürgerungstest ablegen und wie bereite ich mich darauf vor?

Der Einbürgerungstest kann bei anerkannten Prüfstellen abgelegt werden. Eine Liste dieser Prüfstellen sowie Informationen zur Anmeldung sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhältlich.


Welche Unterlagen werden für den Einbürgerungsantrag benötigt?

Zu den erforderlichen Unterlagen zählen: Gültiger Reisepass oder Identitätsnachweis, Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt, Sprachnachweis (mindestens B1), Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt, Bestätigung über bestandenen Einbürgerungstest, Aktueller Lebenslauf. Je nach individueller Situation können weitere Dokumente erforderlich sein.

Seitenzusammenfassung

Die Einbürgerung in Hamburg ermöglicht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und bietet Vorteile wie ein gesichertes Aufenthaltsrecht, das Wahlrecht und die Reisefreiheit mit einem deutschen Pass. Der Antrag kann online über den „Antragsservice Einbürgerung“ gestellt werden, wobei alle erforderlichen Unterlagen, darunter Reisepass, Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise und Sprachnachweise (mindestens B1), hochgeladen werden müssen. Nach Antragseingang prüft die Einbürgerungsbehörde die Unterlagen, vergibt einen Termin zur Vorlage der Originale und erhebt eine Bearbeitungsgebühr von 255 Euro pro Person, wobei die Bearbeitungszeit derzeit mehr als zwölf Monate beträgt, jedoch nach § 75 VwGO grundsätzlich nicht länger als drei Monate dauern darf.

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