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Rechtsprechungsdatenbank VISAGUARD

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Auflistung der wichtigsten Urteile im Migrationsrecht für Rechtsanwälte, Journalisten und Rechtsuchende

Rechtsprechung zum Aufenthaltsrecht

Das Visum- und Aufenthaltsrecht ist maßgeblich von der Rechtsprechung der europäischen und nationalen Gerichte geprägt. Ganz oben in der Gerichtshierarchie steht der Europäische Gerichtshof, der die Einhaltung der europäischen Gesetze (insb. Freizügigkeitsrichtlinie, Schengen-Abkommen und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)) überwacht. Auf nationaler Ebene das höchste Gericht (abgesehen vom Bundesverfassungsgericht) ist das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), welches die letzte Instanz im Streit um die Erteilung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen ist. Ebenfalls relevant sind die obersten Verwaltungsgerichtshöfe der Bundesländer (z.B. das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ). Zuletzt spielt auch das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) eine erhebliche Rolle in der Migrationsrechtsprechung,  da es als Gericht des Sitzes des Auswärtigen Amts (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten) zuständig für alle Klage gegen die Botschaften ist. Eine erhebliche Bedeutung des VG Berlins ergibt sich außerdem aus der Tatsache, dass in Berlin die meisten Ausländer in Deutschland leben und die Ausländerbehörde in Berlin (Landesamt für Einwanderung (LEA)) die größte Ausländerbehörde Berlins ist.

Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung der wichtigsten Urteile der genannten Gerichte. Die Kernaussage des jeweiligen Urteils ist jeweils in einem einzigen Satz zusammengefasst, um die Entscheidungen auch für Laien verständlich zu machen. Die Urteile wurden durch auf das Arbeits- und Arbeitsmigrationsrecht spezialisierte Rechts- und Fachanwälte aus Berlin ausgewählt und zusammengefasst. Maßgebliches Kriterium für die Auswahl soll insofern die Praxisrelevanz der Urteile sein, weshalb darauf verzichtet wurde, die Aussagen so abstrakt und einzelfallunabhängig wie möglich darzustellen. 

Die VISAGUARD-Rechtsprechungsdatenbank wird fortlaufend im Arbeitsalltag der beteiligten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen aktualisiert und wächst mit jedem Urteil, welches die kooperierenden Anwälte im Arbeitsmigrationsrecht erstreiten. 

Abgesehen von der VISAGUARD-Rechtsprechungsdatenbank stehen Ihnen zur Urteilsrecherchere auch die Datenbanken der jeweiligen Gerichte zur Verfügung:

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur VISAGUARD-Rechtsprechungsdatenbank haben, können Sie uns gern unter info@visaguard.berlin kontaktieren.

Übersicht VISAGUARD-Rechtsprechungsdatenbank

Die Urteilsdatenbank ist entsprechend einer Kommentar-Systematik nach Gesetz und innerhalb der Gesetze nach dem jeweiligen Paragraphen sortiert. 

Die Rechtsprechungssammlung umfasst die folgenden Gesetze:

Teil A: Urteile zum Aufenthaltsrecht (AufenthG, AufenthV)

Teil B: Urteile zum Erwerbsmigrationsrecht/Arbeitsmigrationsrecht (BeschV, ARB 1/80, Vander-Elst)

Teil C: Urteile zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAG)

Teil D: Urteile zum Freizügigkeitsrecht (FreizügG/EU)

Teil E: Urteile zum Expat-Law (KSchG, ArbZG, BUrlG, AGG)

Teil F: Urteile zum öffentlichen Arbeitsrecht (AÜG, AEntG)

Teil G: Urteile zum Verwaltungsprozess- und verfahrensrecht (VwGO, VwVfG)

Unsere Experten für das deutsche Migrations-, Aufenthalts- und Fachkräfteeinwanderungsrecht sind Ihnen gerne behilflich. Schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie das Kontaktformular oder nutzen Sie unseren Chat - unsere Immigration Consultants sind Ihnen gern behilflich!

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Teil A - Urteile zum Aufenthaltsrecht (AufenthG, AufenthV)

Untenstehend finden Sie alle wichtigen Urteile zum Aufenthaltsrecht (Ausländerrecht/ Migrationsrecht/ Visumrecht/ Einwanderungsrecht/ Immigrationsrecht):

  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
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    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
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    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
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  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
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    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
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    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Aufenthaltstitel
    Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel. Die Fiktionsbescheinigung bestätigt lediglich, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt ist. Wenn Sie zuvor einen Aufenthaltstitel besessen haben, bestätigt die Fiktionsbescheinigung außerdem, dass dieser Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde weitergilt.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Duldung
    Die Fiktionsbescheinigung ist keine Duldung. Mit der Fiktionsbescheinigung ist der Aufenthalt grundsätzlich erlaubt, mit der Duldung nicht. Die Regelungen zur Fiktionsbescheinigung finden deshalb auch keine Anwendung auf die Duldung.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Gestattung
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Gestattung. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt in Deutschland (aufgrund eines Aufenthaltstitels oder aufgrund von Visumfreiheit) erlaubt ist. Die Gestattung bestätigt lediglich, dass der Inhaber der Bescheinigung Asyl beantragt hat.
  • Unterschied Fiktionsbescheinigung und Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)
    Die Fiktionsbescheinigung ist etwas anderes als die Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB). Die Grenzübertrittsbescheinigung bescheinigt lediglich, dass der Ausländer nach Deutschland eingereist ist und Deutschland bis zu einem bestimmten Datum wieder verlassen muss.

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