Blaue Karte Visum
Blaue Karte Visum in Deutschland beantragen Informationen vom Rechtsanwalt
Hier erfahren Sie ...
wie Sie in Deutschland eine Blaue Karte beantragen
welche Unterlagen Sie für die Blaue Karte EU benötigen
wie lange die Beantragung einer Blauen Karte dauert
welche Botschaft für die Blaue Karte zuständig ist
1. Welche Botschaft ist für meinen Antrag zuständig?
Sollten die Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU vorliegen, kann das Visum bei der jeweils zuständigen deutschen Botschaft im Ausland beantragt werden. Welche Botschaft dabei für Ihren Antrag zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnort. Viele Botschaften stellen auf der Website Infografiken bereit, mit welchen ermittelt werden kann, welche Botschaft zuständig ist, wenn mehrere deutsche Botschaften in einem Land existieren (siehe z.B. Übersicht Zuständigkeit Botschaften Indien (Consulate-Finder), Liste der Zuständigkeiten in den USA, und Zuständigkeit in Großbritannien (Discrict-Map)).
Sobald die zuständige Botschaft ermittelt wurde, sollten Sie sich auf der Website der jeweiligen Botschaft über den konkreten Ablauf des Antragsprozesses informieren, da sich die konkreten Anforderungen je nach Botschaft unterscheiden. Auf der Website des Auswärtigen Amts ist eine Liste aller deutschen Botschaften auf der Welt veröffentlicht. Für die Beantragung eines Visums aus den häufigsten Einreiseländern sind dies beispielsweise die folgenden Informationswebsites:
Blaue Karte aus Indien beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland Indien
Blaue Karte aus der Türkei beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland Türkei
Blaue Karte aus China beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland China
Blaue Karte aus Russland beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland Russland
Blaue Karte aus dem Iran beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland Iran
Blaue Karte aus Pakistan beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland aus Pakistan
Blaue Karte aus den USA beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland US-Bürger
Blaue Karte aus den Philippinen beantragen: Checkliste Blaue Karte EU Deutschland Philippinen
Bei der Nutzung der Websites sollte lediglich darauf geachtet werden, dass der richtige Visumstyp ausgewählt wird und dass die Zuständigkeit der jeweiligen Botschaft (bzw. deren Servicedienstleister wie VFS Global) korrekt ermittelt wird. Zuständig ist grundsätzlich immer die Botschaft, die in der Nähe des Wohnsitzes des Antragstellers ist (siehe z.B. Distriktunterteilung im Vereinigten Königreich (UK)). Von dieser Regel gibt es ein paar Ausnahmen, insbesondere in Ländern, in denen eine Antragstellung aus politischen Gründen momentan nicht möglich ist. Im Zweifel können Sie einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht hierzu befragen.
2. Notwendige Unterlagen Blaue Karte Visum
Für die Beantragung der Blauen Karte EU sind in der Regel die folgenden Dokumente erforderlich:
VIDEX-Antragsformular inkl. entsprechender Erklärung gem. § 54 AufenthG,
gültiger Pass,
Kopie der Datenseite des Passes,
Passbilder,
Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung,
ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis,
Urkunden der Hochschulabschlüsse,
Anabin-Auszüge oder Zeugnisbewertung der ZAB zur Nachweis der Anerkennung,
sonstige Bildungsnachweise (z.B. Sprachkurse oder Fortbildungen),
Nachweis der (Reise-)Krankenversicherung,
Lebenslauf,
Nachweis über Altersversorgung (wenn älter als 45 Jahre),
Berufsausübungserlaubnis (wenn ein reglementierter Beruf (z.B. Ingenieur) ausgeübt wird).
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3. Bearbeitungszeit Blaue Karte Visum (2024)
Wenn alle notwendigen Dokumente vorhanden sind, kann über das RK-Visa ein Termin bei der Botschaft gebucht werden. Die Verfügbarkeit von Terminen unterscheidet sich sehr stark je nach Land, in dem das Visum beantragt wird. Inzwischen ist es auch möglich, die Blaue Karte EU online zu beantragen. Dies gilt allerdings momentan nur für einige Länder.
Sobald der Termin stattgefunden hat, wird die Botschaft den Visumantrag bearbeiten. Sollte eine Blaue Karte für einen Mangelberuf beantragt worden sein, wird die Botschaft hierfür die Bundesagentur für Arbeit beteiligen (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis). Die Länge der Bearbeitungszeit hängt grundsätzlich davon ab, wie ausgelastet die jeweilige Botschaft ist. Insbesondere in afrikanischen und asiatischen Ländern ist teilweise mit extrem langen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Bearbeitungszeiten können allerdings deutlich reduziert werden, wenn bereits eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit und die gegebenenfalls erforderliche Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vorgelegt werden. Auch ist es grundsätzlich ratsam, die Dokumente in der richtigen Reihenfolge und gut sortiert einzureichen. Rechtlich hat die Botschaft 3 Monate Zeit, um Anträge auf Erteilung einer Blauen Karte zu bearbeiten (§ 75 VwGO).
Die Bearbeitungszeit kann in bestimmten Fällen zusätzlich durch die Nutzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens verringert werden (siehe hierzu unseren VISAGUARD-Guide zum beschleunigten Fachkräfteverfahren). Sollte die Botschaft trotz entsprechender Maßnahmen den Antrag weiterhin nur verlangsamt bearbeiten, kann es helfen, einen Fachanwalt für Migrationsrecht mit der Durchsetzung des Antrags zu beauftragen. Rechtsanwälte haben insofern die Möglichkeit, Druck auf die Botschaften auszuüben und so die Bearbeitungsgeschwindigkeit zu erhöhen.
Nach der Erteilung des Visums für die Blaue Karte kann die Einreise nach Deutschland erfolgen. Es bietet sich hierfür an, die Passnummer auf dem Visum zu kontrollieren, da den Botschaften bei der Ausstellung von Visa häufiger Probleme unterlaufen. Dies kann bei der Einreise gravierende Folgen haben. Nach der Einreise mit der Blauen Karte müssen Sie die Blaue Karte in eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde umwandeln.