Was ist die Blaue Karte?
Alle Informationen vom Anwalt zur Definition und zu Vorteilen der Blauen Karte
Hier erfahren Sie ...
was die Blaue Karte EU ist (Definition)
die Vorteile der Blauen Karte
die Rechtsgrundlagen der Blauen Karte EU
Statistiken zur Erteilung der Blauen Karte in Deutschland
1. Definition und rechtliche Wirkung Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthaltserlaubnis und ein Visum, das den Aufenthalt und das Arbeiten in Deutschland ermöglicht. Die Blaue Karte wurde speziell für hochqualifizierte Ausländer geschaffen und ist in § 18g AufenthG geregelt. Seit dem 18.11.2023 (Reform Blaue Karte EU 2023) kann die Blaue Karte jedoch nicht mehr nur an akademische Fachkräfte (also Ausländer mit einem anerkannten Hochschulabschluss), sondern auch an andere gut qualifizierten Ausländer erteilt werden (insbesondere an IT-Spezialisten (§ 18g Abs. 2 AufenthG).
Ungefähr 70 % der ausländischen Akademiker und 57 % der Fachkräfte haben eine Blaue Karte EU (siehe BAMF Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration). Die Blaue Karte ist rhetorisch an die US-amerikanische “Green Card” angelehnt und basiert auf einer Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2009/50/EG). Gleichwohl bestehen gewichtige Unterschiede zwischen der Blauen Karte EU und der Green Card, da die Blaue Karte EU kein unbefristeter Aufenthaltstitel ist.
Obwohl die Blaue Karte EU von der Europäischen Union geschaffen wurde und auf Europarecht basiert, ermöglicht sie nicht die Arbeit in der gesamten Europäischen Union, sondern nur in dem Staat, in dem sie ausgestellt wurde. Eine Anerkennung der Blauen Karte in anderen europäischen Ländern ist allerdings möglich (sog. kurzfristige und langfristige Mobilität mit der Blauen Karte, siehe §§ 18h, 18i AufenthG).
Deutschland ist das Land, das in der gesamten Europäischen Union die meisten Blauen Karten erteilt. Viele der Blaue Karte Inhaber bleiben auch dauerhaft in Deutschland (siehe hierzu Pressemitteilung des Statischen Bundesamts zur Blauen Karte EU). Die meisten Inhaber von Blauen Karten leben in Bayern bzw. München, Berlin und Nordrhein-Westfalen (Frankfurt am Main). Insbesondere in Berlin leben im Verhältnis zum Anteil der Stadtbewohner besonders viele Inhaber von Blauen Karten. Die Ausländerbehörde von Berlin (Landesamt für Einwanderung (LEA)) hat deshalb eine eigene Abteilung für die Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen geschaffen (Referate B1, B2, B3). Von den in Deutschland erteilten Blauen Karten wurden die meisten an indische Staatsangehörige vergeben. Im Jahr 2021 wurden beispielsweise 27,5 % der Blauen Karten an Inder vergeben. Fast 50 % der Blaue Karte Inhaber beantragen erfolgreich die Niederlassungserlaubnis und können sich so unbegrenzt in Deutschland aufhalten. Sollten Sie mit der Blauen Karte EU die Niederlassungserlaubnis beantragen wollen, können Sie hierfür unseren VISAGUARD-Guide zur Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte nutzen.
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2. Vorteile Blaue Karte
Im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln hat die Blaue Karte zahlreiche Vorteile, weshalb sie bei Ausländern sehr beliebt ist. Die wichtigsten Vorteile der EU Blauen Karte sind die Folgenden:
Niederlassungserlaubnis/unbefristete Aufenthaltserlaubnis bereits nach 21 Monaten mit B1-Sprachniveau oder nach 27 Monaten mit A1-Sprachniveau (siehe § 18c Abs. 2 AufenthG),
eine Einbürgerung ist ohne Beantragung der Niederlassungserlaubnis möglich (wenn die erforderlichen Aufenthaltszeiten erreicht wurden, siehe § 10 StAG),
auch bei Kündigung des Arbeitsplatzes wird die Blaue Karte noch drei Monate länger gültig bleiben (siehe § 18 Abs. 4 AufenthG),
der Familiennachzug ist ohne deutsche Sprachkenntnisse möglich und der Ehegatte darf unbeschränkt arbeiten (siehe § 30 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 AufenthG),
der Ausländer kann sich 12 statt 6 Monate im Ausland aufhalten, ohne dass die Blaue Karte erlischt (siehe § 51 Abs. 10 AufenthG),
seit der Reform vom 18.11.2023 ist keine Beantragung des Arbeitgeberwechsels bei der Blauen Karte EU mehr notwendig, sondern lediglich eine Information der Ausländerbehörde (siehe § 18g Abs. 4 AufenthG),
die Blaue Karte EU kann auch in anderen Ländern der Europäischen Union anerkannt werden (siehe §§ 18h, 18i AufenthG),
priorisierte Bearbeitung und Bevorzugung im Verwaltungsverfahren (z.B. bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)).
Es gibt viele verschiedene kleine und nur teilweise relevante Vorteile bei der Blauen Karte, insbesondere auch in anderen europäischen Ländern. Diese Vorteile sind jedoch meistens sehr fallspezifisch und werden deshalb hier nicht aufgelistet.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Vorteilen der Blauen Karte im Einzelfall haben, können Sie hierfür einen von VISAGUARD zertifizierten Rechtsanwalt für Migrationsrecht befragen.