Blaue Karte in Berlin
Infos Rechtsanwalt: So beantragen Sie die Blaue Karte in Berlin beim Landesamt für Einwanderung (LEA)
Hier erfahren Sie ...
wie Sie das Blaue Karte Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln
wie Sie die Blaue Karte verlängern
wo der Blaue Karte-Antrag eingereicht werden muss (Zuständigkeit)
welche Unterlagen Sie für die Blaue Karte benötigen (Berlin)
1. Blaue Karte Visum in Aufenthaltserlaubnis umwandeln
Nach der Einreise nach Deutschland muss zunächst die Wohnung angemeldet werden (§ 17 BMG) und dann das Visum für die Blaue Karte bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Gleiches gilt für die Verlängerung der Blauen Karte. Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind grundsätzlich die gleichen wie bei der Beantragung des Visums (siehe § 6 Abs. 3 S. 2 AufenthG), allerdings mit ein paar Besonderheiten. Die Zuständigkeit Ihrer jeweiligen Ausländerbehörde kann am einfachsten über den sogenannten “Behördenfinder” des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausgefunden werden. Teilweise gibt es auch Behördenfinder innerhalb der einzelnen Städte. So hat z.B. in Hamburg jeder Stadtteil seine eigene Ausländerbehörde (siehe Behördenfinder der Stadt Hamburg hier). In Hamburg ist die Zuständigkeit deshalb vergleichsweise schwierig zu ermitteln. Man muss der Stadt aber zugute halten, dass mit dem Hamburg Welcome Center auch eine gesamtverantwortliche Behörde für Fachkräfte besteht.
2. Blaue Karte online beantragen
Die Aufenthaltserlaubnis für die Blaue Karte EU kann grundsätzlich auf jedem erdenklichen Weg beantragt werden (z.B. schriftlich per Post, per E-Mail, vor Ort mündlich oder online per Kontaktformular). Besondere Vorschriften für die Form des Antrags gibt es nicht. Insbesondere ist es entgegen einem weitläufigen Glaubens nicht erforderlich, für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis einen Termin zu buchen. Die Ausländerbehörden der Großstädte (insb. Berlin (Landesamt für Einwanderung (LEA)), München (Kreisverwaltungsreferat München (KVR)) und Frankfurt am Main (Ausländerbehörde Frankfurt am Main)) haben inzwischen fast ausnahmslos Online-Portale entwickelt, über die die Antragstellung ermöglicht werden soll.
Die Online-Portale der größten Ausländerbehörden finden sich hier:
Kontaktformular/Online-Service des Landesamts für Einwanderung (LEA) in Berlin
Kontaktformular/Online-Serivce des Kreisverwaltungsreferats (KVR) München
Kontaktformular/Online-Service der Ausländerbehörde Frankfurt am Main
Die Nutzung der Kontaktformulare ist relativ selbsterklärend. Einzig die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Abteilungen können Schwierigkeiten bereiten. Im Kontaktformular des Landesamts für Einwanderung in Berlin (LEA) sind die Zuständigkeiten wie folgt:
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin B1, B2, B3: Blaue Karte und Familienangehörige + Studenten
Abteilung Landesamt für Einwandeurng (LEA) Berlin B4: Visumszustimmungen für Berlin
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin B6: Business-Immigration Service (BIS)
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E2: USA, Kanada, Südamerika, u.w.
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E3: Australien, Indien, Israel, u.w.
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E4: China, Japan, Korea, Russland, Singapur, Vietnam, u.w.
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E5: Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzgowina, Kosovo, Montenegro, Serbien)
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E6: Europäische Staatsbürger (Freizügigkeit), Großbritannien, Schweiz
Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin S5: Türkei und Ukraine
Das vollständige Organigramm des Landesamts für Einwanderung kann öffentlich eingesehen werden. Im Organigramm sind auch alle anderen Zuständigkeiten des LEA zu finden.
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Bei der Nutzung des Kontaktformulars der Ausländerbehörde Berlin (Landesamt für Einwanderung) sollten Sie zusätzlich beachten, dass es neben dem allgemeinen Kontaktformular auch noch ein spezielles Kontaktformular für die Beantragung einer Blauen Karte gibt (siehe Kontaktformular Ausländerbehörde Berlin (LEA) für die Beantragung der Blauen Karte EU). Sollten Sie das allgemeine Kontaktformular benutzen wollen (z.B. um Dokumente nachzureichen), beachten Sie bitte, dass Sie das richtige Referat (für Inhaber einer EU Blauen Karte sind dies die Referate B1/B2/B3) und die richtige Dienstleistung (z.B. Blaue Karte EU oder Familiennachzug zum Inhaber einer Blauen Karte) auswählen. Manche Referate des Landesamts für Einwanderung (LEA) und des Kreisverwaltungsreferats München (KVR) bieten sogar einen Notfalltermin oder eiligen Termin über das Kontaktformular an (siehe hier zur Terminbuchung in Notfällen beim KVR München) .
Bei der Nutzung der Online-Formulare bietet es sich außerdem an, am Ende nach dem Absenden die Zusammenfassung des Formulars oder die E-Mail-Bestätigung herunterzuladen und zu speichern. Diese Bestätigungen dienen in Fällen, in denen es auf den Zeitpunkt des Einreichens der Unterlagen oder der Antragstellung ankommt, als Beweis, dass die Unterlagen tatsächlich eingereicht wurden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn beispielsweise die Ausländerbehörde eine Frist für die Einreichung von Unterlagen gesetzt hat oder wenn eine Fiktionsbescheinigung beantragt wird.
Den Online-Portalen lassen sich in der Regel auch die erforderlichen Dokumente für die Blaue Karte entnehmen. Die Dokumentenliste für die Blaue Karte EU der größten Ausländerbehörden finden sich hier:
Checkliste Beantragung der Blauen Karte EU beim Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin
Checkliste Beantragung der Blauen Karte EU beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) in München
Checkliste Beantragung der Blauen Karte EU bei der Ausländerbehörde Frankfurt am Main
Checkliste Beantragung der Blauen Karte EU in Hamburg (Hamburg Welcome Center)
Bis ins Jahr 2023 konnte mit den Behörden auch noch per E-Mail kommuniziert werden, allerdings sind die öffentlichen E-Mail-Adressen des Landesamts für Einwanderung Berlin, des Kreisverwaltungsreferats München und der Ausländerbehörde Frankfurt am Main inzwischen abgeschaltet. Lediglich Rechtsanwälte haben noch die Möglichkeit, diese Ausländerbehörden über das elektronische Justizsystem (besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)) zu kontaktieren.
3. Notwendige Unterlagen Blaue Karte EU Aufenthaltserlaubnis
Für die Beantragung der Blauen Karte bei der zuständigen Ausländerbehörde sind in der Regel mindestens die folgenden Dokumente notwendig:
Gültiger Pass
Arbeitsvertrag
Arbeitgeberbescheinigung
Berufsausübungserlaubnis (falls erforderlich)
Hochschulzeugnis
Anabin-Auszug oder Zeugnisbewertung
bisheriger Aufenthaltstitel (Visum)
Mietvertrag
Nachweise über die monatlichen Mietkosten
Krankenversicherungsbescheinigung
aktuelles biometrisches Foto
Wenn die erforderlichen Unterlagen (vollständig) eingereicht wurden, wird die Ausländerbehörde einen Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vergeben. Nach dem Termin und der Zahlung der Gebühr wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt.