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Blaue Karte EU

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Alle notwendigen Informationen zur Beantragung einer Blauen Karte EU in Deutschland (Visum & Aufenthaltserlaubnis)

... welche Voraussetzungen Sie für die Blaue Karte erfüllen müssen

... welches Gehalt Sie für die Blaue Karte benötigen

... wie Sie eine Blaue Karte in Berlin beantragen

... welche Vorteile die Blaue Karte hat

... welche besonderen Rechte und Pflichten für Inhaber einer Blauen Karte EU gelten

HIER ERFAHREN SIE ...

Geschrieben von: Rechtsanwalt (Berlin)
Veröffentlichungsdatum: 15.02.2024
Geschätzte Lesezeit: 14 Minuten

Inhaltsverzeichnis

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1. Definition und rechtliche Wirkung Blaue Karte EU

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Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthaltserlaubnis und ein Visum, das den Aufenthalt und das Arbeiten in Deutschland ermöglicht. Die Blaue Karte  wurde speziell für hochqualifizierte Ausländer geschaffen. Seit dem 18.11.2023 (Reform Blaue Karte EU 2023) kann die Blaue Karte jedoch nicht mehr nur an akademische Fachkräfte (also Ausländer mit einem anerkannten Hochschulabschluss), sondern grundsätzlich an alle gut qualifizierten Ausländer erteilt werden (z.B. an IT-Spezialisten oder Ausländer mit Berufsausbildung). 

 

Ungefähr 70 % der der ausländischen Akademiker und 57 % der Fachkräfte haben eine Blaue Karte EU. Die Blaue Karte ist das Pendant zur US-amerikanischen “Green Card” und basiert auf einer Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2009/50/EG). Obwohl die Blaue Karte EU von der Europäischen Union geschaffen wurde und auf Europarecht basiert, ermöglicht sie allerdings nicht die Arbeit in der gesamten Europäischen Union, sondern nur in dem Staat, in dem sie ausgestellt wurde. Eine  Anerkennung der Blauen Karte in anderen europäischen Ländern ist allerdings möglich (sog. kurzfristige und langfristige Mobilität mit der Blauen Karte).

 

Deutschland ist das Land, das in der gesamten Europäischen Union die meisten Blauen Karten erteilt. Die meisten

Inhaber von Blauen Karten leben in Bayern bzw. München, Berlin und Nordrhein-Westfalen (Frankfurt am Main).

Insbesondere in Berlin leben im Verhältnis zum Anteil der Stadtbewohner besonders viele Inhaber von Blauen Karten.

Die Ausländerbehörde von Berlin (Landesamt für Einwanderung (LEA)) hat deshalb eine eigene Abteilung für die

Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen geschaffen (Referate B1, B2, B3). Von den in Deutschland erteilten

Blauen Karten wurden die meisten an indische Staatsangehörige vergeben. Im Jahr 2021 wurden beispielsweise

27,5 % der Blauen Karten an Inder vergeben. Die meisten Inhaber von Blauen Karten bleiben auch in Deutschland

und wandern nicht weiter. Fast 50 % der Blaue Karte Inhaber beantragen erfolgreich die Niederlassungserlaubnis

und können sich so unbegrenzt in Deutschland aufhalten (siehe unbefristeter Aufenthalt mit der Blauen Karte).

2. Vorteile Blaue Karte

Im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln hat die Blaue Karte zahlreiche Vorteile, weshalb sie bei Ausländern sehr beliebt ist. Die wichtigsten Vorteile der EU Blauen Karte sind die Folgenden:

 

  • Niederlassungserlaubnis/unbefristete Aufenthaltserlaubnis bereits nach 21 Monaten (mit B1-Sprachniveau) oder nach 27 Monaten (mit A1-Sprachniveau),

  • eine Einbürgerung ist ohne Beantragung der Niederlassungserlaubnis möglich (wenn die erforderlichen Aufenthaltszeiten erreicht wurden),

  • auch bei Kündigung des Arbeitsplatzes wird die Blaue Karte noch drei Monate länger gültig bleiben,

  • der Familiennachzug ist ohne deutsche Sprachkenntnisse möglich und der Ehegatte darf unbeschränkt arbeiten,

  • der Ausländer kann sich 12 Monate im Ausland aufhalten, ohne dass die Blaue Karte erlischt (normalerweise 6 Monate),

  • priorisierte Bearbeitung und Bevorzugung im Verwaltungsverfahren (z.B. bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)),

  • keine Beantragung des Arbeitgeberwechsels notwendig  (lediglich Verbotsvorbehalt in den ersten 12 Monaten (Reform vom 18.11.2023)),

  • die Blaue Karte EU kann auch in anderen Ländern der Europäischen Union anerkannt werden.

 

Es gibt viele verschiedene kleine und nur teilweise relevante Vorteile bei der Blauen Karte, insbesondere auch in anderen europäischen Ländern. Diese Vorteile sind jedoch meistens sehr fallspezifisch und werden deshalb hier nicht aufgelistet. Im Zweifel können Sie hierfür einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht befragen.

 3. Voraussetzungen Blaue Karte (2024)

Aufgrund der vielen Vorteile und Privilegierungen der Blauen Karte und ihrem Status als “Premium-Aufenthaltstitel” hat die Blaue Karte auch die höchsten Voraussetzungen bei der Beantragung. Ursprünglich war die Erteilung der Blauen Karte EU in Deutschland sogar nur an akademische Fachkräfte möglich. Seit der Reform vom 18.11.2023 können jedoch auch andere Personengruppen (insbesondere IT-Spezialisten) in Deutschland die Blaue Karte EU erhalten.  Die Voraussetzungen für die Beantragung der verschiedenen Versionen der Blauen Karte EU unterscheiden sich also wie folgt:

​

  • Beantragung der Blauen Karte mit einem anerkannten Hochschulabschluss (siehe unter 1.)

  • Beantragung der Blauen Karte als IT-Spezialist (siehe unter 2.)

  • Beantragung der Blauen Karte als Berufsanfänger (siehe unter 3.)

 
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung der Blauen Karte EU werden im Folgenden vorgestellt.

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3.1 Blaue Karte mit Hochschulabschluss 

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU sind ein Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen (lokales Beschäftigungsverhältnis) und ein deutscher oder ausländischer anerkannter Hochschulabschluss.
 
Insgesamt sind die Voraussetzungen wie folgt (Checkliste Voraussetzungen EU Blaue Karte):

1. rechtmäßiger Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen,
2. im Jahr 2024 Mindestgehalt in Höhe von 45.300 Euro (“große” Blaue Karte) oder 41.041,80 Euro (in Mangelberufen,
sog. “kleine” Blaue Karte), 
3. deutscher akkreditierter oder in Deutschland als vergleichbar anerkannter ausländischer Hochschulabschluss
(Anabin-Anerkennung oder Zeugnisbewertung der ZAB),
4. Erfüllen der allgemeinen Visumvoraussetzungen (gültiger Reisepass, keine Vorstrafen, in Deutschland
gültige (Reise-)Krankenversicherung),
5. Berufsausübungserlaubnis, wenn Sie einen reglementierten Beruf (siehe BERUFENET) ausüben
(z.B. Ingenieur, Arzt, Rechtsanwalt, u.w.),
6. angemessene Altersversorgung, wenn Sie über 45 Jahre alt sind,
7. niemals in einem Staat der Europäischen Union einen Antrag auf humanitären Schutz (z.B. Asyl) gestellt,
8. der Antrag muss insgesamt “plausibel” erscheinen.

Rechtmäßiger Arbeitsvertrag Blaue Karte 

Die wichtigste Voraussetzung für die Beantragung der Blauen Karte ist ein rechtmäßiger Arbeitsvertrag (mindestens 6 Monate) mieinem deutschen Unternehmen. Der Arbeitsvertrag muss rechtmäßig sein, darf also insbesondere nicht gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften oder aufenthaltsrechtliche Gesetze verstoßen (z.B. hinsichtlich Höhe des Gehalts (AufenthG), Einhaltung der Arbeitszeit (ArbZG) oder Gewährung des Mindesturlaubs (BUrlG)). 
 
Weiterhin muss der Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen abgeschlossen werden. Das Unternehmen
muss also seinen Sitz in Deutschland haben (sog. lokales Beschäftigungsverhältnis). Die Beschäftigung bei
einem ausländischen Unternehmen ist nicht möglich, solange dieses Unternehmen keine Niederlassung in
Deutschland hat. Ob es sich um einen deutschen Arbeitgeber handelt, kann im deutschen Handelsregister überprüft werden.

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Gehaltshöhe Blaue Karte

Die Beantragung der Blauen Karte EU erfordert weiterhin, dass das erforderliche Mindestgehalt erreicht wird. Das
Mindestgehalt orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und wird jedes Jahr
von der Bundesregierung angepasst. Im Jahr 2024 beträgt das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU seit der Reform
vom 18.11.2023 45.300 Euro (Regelerteilung).

Diese Gehaltsgrenze gilt allerdings nur, wenn kein Ausnahmefall vorliegt. Der häufigste Ausnahmefall
bei der Beantragung einer Blauen Karte ist die Tätigkeit in einem Mangelberuf (insbesondere in MINT-Fächern).
Seit der Reform der Blauen Karte  vom 18.11.2023 gibt es allerdings auch diese weiteren Ausnahmen:

IT-Spezialisten (Gehalt Blaue Karte)

Eine durch die Reform vom 18.11.2023 geschaffene besondere Möglichkeit zur Beantragung der Blauen Karte EU gilt für IT-Spezialisten. Insofern können IT-Spezialisten die Blaue Karte EU sogar beantragen, wenn sie keinen akademischen Abschluss haben. Erforderlich ist hier das gleiche Gehalt wie bei der “kleinen” Blauen Karte EU, also 41.041,80 Euro (2024). Für die Beantragung der Blauen Karte EU als IT-Spezialist ist allerdings auch erforderlich, dass Sie in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre im IT-Bereich gearbeitet haben. Dies ist durch die Vorlage von entsprechenden Arbeitszeugnissen und die Darstellung im Lebenslauf nachzuweisen. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis erhalten haben, müssen Sie selbst einen entsprechenden Erfahrungsbericht schreiben. Dieser sollte im besten Fall konkrete Projekte aufzählen und beschreiben, um zu zeigen, dass Sie wirklich über die geforderte Berufserfahrung verfügen.

Mangelberuf (Gehalt Blaue Karte)
Die Erreichung der Gehaltsschwelle von 45.300 Euro ist auch nicht notwendig, wenn es sich um eine Tätigkeit in einem sogenannten Mangelberuf bzw. Engpassberuf handelt. Bei einer Tätigkeit in einem Mangelberuf beträgt das notwendige Gehalt für die Beantragung der Blauen Karte EU lediglich 41.041,80 Euro.  Welche Berufsgruppen einen Mangelberuf darstellen richtet sich nach der Empfehlung der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08). Die Mangelberufe ändern sich regelmäßig.​

 
Bei der Beantragung des Blaue Karte-Visums in einem Mangelberuf sollte beachtet werden, dass in der Stellenbeschreibung genau dargelegt wird, warum es sich um einen der oben genannten Berufe handelt. Dies gilt insbesondere für Grenzfälle. Im Zweifel kann Sie ein Rechtsanwalt für Migrationsrecht hierzu beraten.

Berufsanfänger (Gehalt Blaue Karte)
Seit der Reform der Blauen Karte EU vom 18.11.2023 ist es auch für Berufsanfänger nicht mehr zwingend notwendig, die Gehaltsschwelle von momentan 45.300 Euro zu erreichen. Insofern können nunmehr auch Trainees, die eine solche Gehaltsschwelle häufig nicht erreichen, eine Blaue Karte EU beantragen. Für diese Gruppe reicht es aus, dass ein arbeitsvertraglich zugesichertes Bruttojahresgehalt von 45,3% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (im Jahr 2024: 41.041,80 Euro) erreicht wird. Voraussetzung für die Beantragung der Blauen Karte EU als Berufsanfänger bzw. Trainee ist aber, dass der Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor Beantragung der Blauen Karte EU erworben wurde. 

Anerkannter Hochschulabschluss

Voraussetzung für die Erteilung der Blauen Karte EU ist weiterhin, dass der Antragsteller einen anerkannten
Hochschulabschluss besitzt. Die einfachste Variante der Anerkennung ist, wenn das Studium in Deutschland
abgeschlossen wurde. In dem Fall muss keine gesonderte Anerkennung vorgelegt werden. Wenn das Studium
im Ausland abgeschlossen wurde, muss der Abschluss im Anabin als vergleichbar eingestuft sein. 
 
Sollte der Abschluss nicht im Anabin eingetragen sein, muss grundsätzlich eine sogenannte Zeugnisbewertung bei der
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingereicht werden. Die ZAB überprüft dann anhand der
eingereichten Unterlagen, ob der ausländische Hochschulabschluss den Kriterien eines Studiums in Deutschland entspricht.


Es muss außerdem ein sogenannter "Qualifikationszusammenhang" zwischen dem Studium und der angestrebten Tätigkeit bestehen. Die im Studium erworbenen Kenntnisse müssen also zumindest teilweise im Beruf eingesetzt werden. So darf etwa ein Chemiker nicht als Sprachlehrer arbeiten. Diese Voraussetzung wird allerdings häufig vergleichsweise großzügig gehandhabt, beispielsweise entschied das OVG Sachsen-Anhalt, dass ein Zahnmediziner als Prokurist arbeiten darf (Sächsisches OVG, Urteil vom 11.02.2021, 3 A 973/18).

Berufsausübungserlaubnis und weitere Voraussetzungen

In bestimmten Fällen ist für die Beantragung der Blauen Karte EU eine Berufsausübungserlaubnis notwendig. Dies
ist für die sogenannten “reglementierten” Berufe erforderlich (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure). Ob es sich bei
Ihrer Tätigkeit um einen reglementierten Beruf haNdelt, können Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit
recherchieren (Verzeichnis reglementierter Berufe bei BERUFENET). Bei Ingenieuren gilt allerdings die Besonderheit,
dass die Berufsausübungserlaubnis nicht für die Tätigkeit an sich notwendig ist, sondern nur für die Führung der
Berufsbezeichnung. Die Berufsausübungserlaubnis ist also nicht notwendig, wenn Sie beispielsweise als "Projektmanager"
Ingenieurstätigkeiten ausüben.

Die Arbeitserlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit mittels Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis geprüft und erteilt. Im Rahmen der Prüfung findet nicht nur eine Prüfung des Arbeitsvertrages statt, sondern auch eine Überprüfung des Arbeitgebers. So untersucht die Bundesagentur für Arbeit beispielsweise, ob der Arbeitgeber negative Einträge im “Gewerbezentralregister” hat. Im Gewerbezentralregister wird beispielsweise eingetragen, ob der Arbeitgeber in der Vergangenheit wegen sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verstößen verurteilt wurde. In diesen Fällen kann die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung verweigern. Ein Visum wird dann nicht erteilt.
 
Zuletzt müssen zusätzlich zu den den oben aufgezeigten Voraussetzungen auch die allgemeinen Aufenthaltsvoraussetzungen vorliegen. Insbesondere muss ein gültiger Pass vorgelegt werden und der Antrag muss insgesamt “plausibel” erscheinen. 

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3.2 Blaue Karte für IT-Spezialisten

Im Gegensatz zu anderen Fachkräften benötigen IT-Spezialisten grundsätzlich keinen Hochschulabschluss, um in Deutschland eine Blaue Karte EU zu beantragen. IT-Spezialisten sind insofern in Deutschland sehr stark (und noch mehr als die anderen Berufsgruppen der Mangelberufe) privilegiert. Auf diese Art und Weise versucht die Bundesregierung die Arbeitskraftnachfrage im IT-Sektor abzudecken, die insbesondere in den Großstädten (Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main) besteht. Dies gilt insbesondere für Berlin, welches mit 71.000 Fachkräften in der IT-Branche der größte IT-Standort in Deutschland ist. Jedes Jahr entstehen in Berlin durchschnittlich 700 neue Digital-Unternehmen und 10.000 zusätzliche Jobs im IT-Sektor. Diese Arbeitskraftnachfrage kann vom einheimischen Arbeitsmarkt nicht ansatzweise abgedeckt werden, weshalb Berlin für weiteres wirtschaftliches Wachstum stark auf weitere Einwanderung angewiesen ist.  

​

Um diese Nachfrage abzudecken, hat die deutsche Regierung die Einwanderungsmöglichkeiten für IT-Spezialisten

Ende 2023 noch einmal deutlich vereinfacht. Insofern kann seit dem 18.11.2023 die Blaue Karte auch ohne

anerkannten Hochschulabschluss beantragt werden, welcher zuvor für alle Varianten der Blauen Karte EU 

Voraussetzung war.  

 

Um die Blaue Karte für IT-Spezialisten ohne Universitätsabschluss zu beantragen, müssen Sie die folgenden

Voraussetzungen erfüllen:

​

  • Gehalt von mindestens 41.041,80 Euro (45,3% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze; im Jahr 2024),

  • mindestens 3 Jahre in den letzten 7 Jahren im IT-Sektor auf Fachkraftniveau gearbeitet,

  • Job in Deutschland ist auf Fachkraftniveau,

  • keine Ablehnungsgründe.

​

Die genannten Voraussetzungen müssen bei Beantragung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis von dem jeweiligen

IT-Spezialisten nachgewiesen werden. Dies gilt insbesondere für die dreijährige Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre. Im besten Fall stehen Arbeitszeugnisse der letzten Arbeitgeber zur Verfügung. Sollte keine ausführlichen Arbeitszeugnisse zur Verfügung stehen (wie es z.B. häufig in USA und Indien der Fall ist), können Sie die Berufserfahrung auch durch den Lebenslauf und eigene Tätigkeitsbeschreibungen nachweisen. Beides kann dann als Erfahrungsnachweis im Botschaftstermin vorgelegt werden.

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3.3 Blaue Karte für Berufsanfänger

Seit dem 18.11.2023 ist es möglich, eine Blaue Karte EU als Berufsanfänger zu beantragen. Zuvor waren Berufsanfänger und Trainees häufig nicht in der Lage eine Blaue Karte zu beantragen, da es in manchen Berufsgruppen unrealistisch war, gleich im ersten Berufsjahr ein entsprechendes Gehalt zu erreichen. Seit der Reform reicht es für Berufsanfänger allerdings aus, wenn sie die Gehaltsschwelle der Mangelberufe erfüllen (im Jahr 2024 41.041,80 Euro brutto pro Jahr). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte erworben wurde (§ 18g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AufenthG).

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4. Visum Blaue Karte

4.1 Welche Botschaft ist für meinen Antrag zuständig?

Sollten die Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte EU vorliegen, kann das Visum bei der jeweils zuständigen deutschen Botschaft im Ausland beantragt werden. Welche Botschaft dabei für Ihren Antrag zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnort. Viele Botschaften stellen auf der Website Infografiken bereit, mit welchen ermittelt werden kann, welche Botschaft zuständig ist, wenn mehrere deutsche Botschaften in einem Land existieren (siehe z.B. Übersicht Zuständigkeit Botschaften Indien (Consulate-Finder), Liste der Zuständigkeiten in den USA, und Zuständigkeit in Großbritannien (Discrict-Map)).

​

Sobald die zuständige Botschaft ermittelt wurde, sollte sich auf der Website der jeweiligen Botschaft über den konkreten Ablauf des Antragsprozesses informiert werden, da sich die konkreten Anforderungen je nach Botschaft unterscheiden. Auf der Website des Auswärtigen Amts ist eine Liste aller deutschen Botschaften auf der Welt veröffentlicht. 

 

Für die Beantragung eines Visums aus den häufigsten Einreiseländern sind dies beispielsweise die folgenden Informationswebsites:

 

 

Bei der Nutzung der Websites sollte lediglich darauf geachtet werden, dass der richtige Visumstyp ausgewählt wird und dass die Zuständigkeit der jeweiligen Botschaft (bzw. deren Servicedienstleister wie VFS Global) korrekt ermittelt wird. Zuständig ist grundsätzlich immer die Botschaft, die in der Nähe des Wohnsitzes des Antragstellers ist (siehe z.B. Distriktunterteilung im Vereinigten Königreich (UK)). Von dieser Regel gibt es ein paar Ausnahmen, insbesondere in Ländern in denen eine Antragstellung aus politischen Gründen momentan nicht möglich ist. Im Zweifel können Sie einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht hierzu befragen.

4.2 Notwendige Unterlagen Blaue Karte Visum

Für die Beantragung der Blauen Karte EU sind in der Regel die folgenden Dokumente erforderlich

 

  1. VIDEX-Antragsformular inkl. entsprechender Erklärung gem. § 54 AufenthG,

  2. gültiger Pass,

  3. Kopie der Datenseite des Passes,

  4. Passbilder,

  5. Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung,

  6. ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis,

  7. Urkunden der Hochschulabschlüsse,

  8. Anabin-Auszüge oder Zeugnisbewertung der ZAB zur Nachweis der Anerkennung,

  9. sonstige Bildungsnachweise (z.B. Sprachkurse oder Fortbildungen),

  10. Nachweis der (Reise-)Krankenversicherung,

  11. Lebenslauf,

  12. Nachweis über Altersversorgung (wenn älter als 45 Jahre),

  13. Berufsausübungserlaubnis (wenn ein reglementierter Beruf (z.B. Ingenieur) ausgeübt wird).

 

Je nach Land und Botschaft kann es Besonderheiten bei den vorausgesetzten Unterlagen geben. So verlangen die deutschen Botschaften in Indien z.B. ein zusätzliches Kontaktformular (Kontaktformular Botschaft Indien) und eine Arbeitgeberbescheinigung. Auch die von der Botschaft anerkannten Reisekrankenversicherungen unterscheiden sich je nach Land (siehe hier für anerkannte Reiseversicherungen Indien). Gleiches gilt für die jeweils erforderlichen Übersetzungen, Beglaubigungen und Apostillierungen der Dokumente (siehe z.B. hier für anerkannte Dokumentenbeglaubigungen Indien). Den Botschaften steht es außerdem frei, grundsätzlich jedes Dokument anzufordern, von dem sie glauben, dass es notwendig für den Nachweis der jeweiligen Voraussetzung ist. Insbesondere in Ländern, die nicht Teil des Das Haager Apostille-Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 sind (z.B. Nigeria, siehe Liste des Auswärtigen Amts zu Mitgliedstaaten Haager-Apostilleübereinkommen), kommt es deshalb dazu, dass die Botschaften jedes kleinste Detail überprüfen, um einen Betrug auszuschließen (sog. “Plausibilitätsprüfung”). So verlangt etwa die deutsche Botschaft in Nigeria sogar noch die Grundschulzeugnisse und ein persönlich unterzeichnetes Motivationsschreiben (siehe Checkliste Visum Nigeria). Dies ist ansonsten eher untypisch. In Extremfällen kann die Botschaft sogar solange neue und weitere Dokumente fordern, bis die alten wieder ungültig sind. In dem Fall kann es helfen, einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht mit der Durchsetzung der Rechte zu beauftragen.

 

Aus dem Vorgesagten wird deutlich, dass es in jedem notwendig ist, jeweils zu recherchieren, ob es in Ihrem Land spezifische Besonderheiten bei der Beantragung einer Blauen Karte EU gibt.

4.3 Bearbeitungszeit Blaue Karte Visum (2024)

Wenn alle notwendigen Dokumente vorhanden sind, kann über das RK-Visa ein Termin bei der Botschaft gebucht werden. Die Verfügbarkeit von Terminen unterscheidet sich sehr stark je nach Land, in dem das Visum beantragt wird. Inzwischen ist es auch möglich, die Blaue Karte EU online zu beantragen. Dies gilt allerdings momentan nur für wenige Länder.

 

Sobald der Termin stattgefunden hat, wird die Botschaft den Visumantrag bearbeiten. Sollte eine Blaue Karte für einen Mangelberuf beantragt worden sein, wird die Botschaft hierfür die Bundesagentur für Arbeit beteiligen (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis).  Die Länge der Bearbeitungszeit hängt grundsätzlich davon ab, wie ausgelastet die jeweilige Botschaft ist.  Insbesondere in afrikanischen und asiatischen Ländern ist teilweise mit extrem langen Bearbeitungszeiten zu  rechnen. Die Bearbeitungszeiten können allerdings deutlich reduziert werden, wenn bereits eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit und die gegebenenfalls erforderliche Zeugnisbewertung der Zentralstelle für

ausländisches Bildungswesen vorgelegt werden. Auch ist es grundsätzlich ratsam, die Dokumente in

der  richtigen Reihenfolge und gut sortiert einzureichen. Da Anträge auf Erteilung der Blauen Karte EU

grundsätzlich bevorzugt bearbeitet werden, ist in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von weniger als

zwei Monaten zu rechnen  (wenn alle erforderlichen Dokumente in der richtigen Form vorgelegt werden).

Die Bearbeitungszeit kann in bestimmten Fällen zusätzlich durch die Nutzung des beschleunigten

Fachkräfteverfahrens beschleunigt werden. Sollte die Botschaft trotz entsprechender Maßnahmen den

Antrag weiterhin nur verlangsamt bearbeiten, kann es helfen, einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht mit

der Durchsetzung des Antrags zu beauftragen. Rechtsanwälte haben insofern die Möglichkeit,  Druck auf die

Botschaften auszuüben und so die Bearbeitungsgeschwindigkeit zu erhöhen.

 

Nach der Erteilung des Visums für die Blaue Karte, kann die Einreise nach Deutschland erfolgen. Es bietet sich

hierfür an, die Passnummer auf dem Visum zu kontrollieren, da den Botschaften bei der Ausstellung von Visa häufiger Probleme unterlaufen. Dies kann bei der Einreise gravierende Folgen haben.

5. Blaue Karte Aufenthaltserlaubnis beantragen

5.1 Blaue Karte Visum in Aufenthaltserlaubnis umwandeln

Nach der Einreise nach Deutschland muss das Visum für die Blaue Karte bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Gleiches gilt für die Verlängerung der Blauen Karte. Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis sind grundsätzlich die gleichen wie bei der Beantragung des Visums, allerdings mit ein paar Besonderheiten. 

 

Die Zuständigkeit Ihrer jeweiligen Ausländerbehörde kann am einfachsten über den sogenannten “Behördenfinder” des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausgefunden werden. Teilweise gibt es auch Behördenfinder innerhalb der einzelnen Städte. So hat z.B. in Hamburg jeder Stadtteil seine eigene Ausländerbehörde, was den Antragsprozess zusätzlich kompliziert macht (siehe Behördenfinder der Stadt Hamburg hier). In Hamburg ist die Zuständigkeit deshalb vergleichsweise schwierig zu ermitteln. Man muss der Stadt aber zugute halten, dass mit dem Hamburg Welcome Center auch eine gesamtverantwortliche Behörde für Fachkräfte besteht.

5.2 Blaue Karte online beantragen

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Die Aufenthaltserlaubnis für die Blaue Karte EU kann grundsätzlich auf jedem erdenklichen Weg beantragt werden (z.B. schriftlich per Post, per E-Mail, vor Ort mündlich oder online per Kontaktformular). Die Ausländerbehörden der Großstädte (insb. Berlin (Landesamt für Einwanderung (LEA)), München (Kreisverwaltungsreferat München (KVR)) und Frankfurt am Main (Ausländerbehörde Frankfurt am Main)) haben inzwischen fast ausnahmslos Online-Portale entwickelt, über die die Antragstellung ermöglicht werden soll.

 

Die Online-Portale der größten Ausländerbehörden finden sich hier:

 

 

Die Nutzung der Kontaktformulare ist relativ selbsterklärend. Einzig die Zuständigkeiten der

unterschiedlichen Abteilungen können Schwierigkeiten bereiten. Im Kontaktformular des

Landesamts für Einwanderung in Berlin (LEA) sind die Zuständigkeiten wie folgt:

​

  • Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin B1, B2, B3: Blaue Karte und Familienangehörige + Studenten

  • Abteilung Landesamt für Einwandeurng (LEA) Berlin B4: Visumszustimmungen für Berlin

  • Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin B6: Business-Immigration Service (BIS)

  • Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E2: USA, Kanada, Südamerika, u.w.

  • Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E3: Australien, Indien, Israel, u.w.

  • Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E4: China, Japan, Korea, Russland, Singapur, Vietnam, u.w.

  • Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E5: Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzgowina, Kosovo, Montenegro, Serbien)

  • Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin E6: Europäische Staatsbürger (Freizügigkeit), Großbritannien, Schweiz

  • Abteilung Landesamt für Einwanderung (LEA) Berlin S5: Türkei und Ukraine

​

Das vollständige Organigramm des Landesamts für Einwanderung kann öffentlich eingesehen werden. Im Organigramm sind auch alle anderen Zuständigkeiten des LEA zu finden (Asyl/subsidiärer Schutz, Duldungen, Passangelegenheiten, Rückführung, Innere Dienste/Personal/Finanzen, Gerichtsprozesse). 

 

Bei der Benutzung des Kontaktformulars der Ausländerbehörde Berlin (Landesamt für Einwanderung) sollten Sie zusätzlich beachten, dass es neben dem allgemeinen Kontaktformular auch noch ein spezielles Kontaktformular für die Beantragung einer Blauen Karte gibt (siehe Kontaktformular Ausländerbehörde Berlin (LEA) für die Beantragung der Blauen Karte EU). Sollten Sie das  allgemeine Kontaktformular benutzen wollen (z.B. um Dokumente nachzureichen), beachten Sie bitte, dass Sie das richtige Referat (für Inhaber einer EU Blauen Karte sind dies die Referate B1/B2/B3) und die richtige Dienstleistung (z.B. Blaue Karte EU oder Familiennachzug zum Inhaber einer Blauen Karte) auswählen. Manche Referate des Landesamts für Einwanderung (LEA) und des Kreisverwaltungsreferats München (KVR) bieten sogar einen Notfalltermin oder eiligen Termin über das Kontaktformular an.

​

Bei der Nutzung der Online-Formulare bietet es sich außerdem an, am Ende nach dem Absenden die Zusammenfassung des Formulars oder die E-Mail-Bestätigung herunterzuladen und zu speichern. Diese Bestätigungen dienen in Fällen, in denen es auf den Zeitpunkt des Einreichens der Unterlagen oder der Antragstellung ankommt als Beweis, dass die Unterlagen tatsächlich eingereicht wurden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn beispielsweise von der Ausländerbehörde eine Frist für die Einreichung von Unterlagen gesetzt hat oder wenn eine Fiktionsbescheinigung beantragt wird. 

 

Den Online-Portalen lassen sich in der Regel auch die erforderlichen Dokumente für die Blaue Karte entnehmen. Die Dokumentenliste für die Blaue Karte EU der größten Ausländerbehörden finden sich hier:

 

 

Bis ins Jahr 2023 konnte mit den Behörden auch noch per E-Mail kommuniziert werden, allerdings sind die öffentlichen E-Mail-Adressen des Landesamts für Einwanderung Berlin, des Kreisverwaltungsreferats München und der Ausländerbehörde Frankfurt am Main inzwischen abgeschaltet. Lediglich Rechtsanwälte haben noch die Möglichkeit, diese Ausländerbehörden über das elektronische Justizsystem (besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)) zu kontaktieren. 

5.3 Notwendige Unterlagen Blaue Karte EU Aufenthaltserlaubnis

Für die Beantragung der Blauen Karte bei der zuständigen Ausländerbehörde sind in der Regel mindestens die folgenden Dokumente notwendig: 

 

  • Antrag auf Erteilung der Blauen Karte EU

  • Gültiger Pass 

  • Arbeitsvertrag

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

  • Berufsausübungserlaubnis (falls erforderlich)

  • Hochschulzeugnis

  • Anabin-Auszug oder Zeugnisbewertung

  • bisheriger Aufenthaltstitel (Visum)

  • Meldebestätigung

  • Mietvertrag

  • Nachweise über die monatlichen Mietkosten

  • Krankenversicherungsbescheinigung

  • aktuelles biometrisches Foto

 

Wenn die erforderlichen Unterlagen (vollständig) eingereicht wurden, wird die Ausländerbehörde einen Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vergeben. Nach dem Termin wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt.

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6. FAQ Blaue Karte (Rechte und Pflichten)

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