

Künstler-Visum Deutschland
Alle erforderlichen Informationen zur Beantragung des Künstler-Visums in Deutschland.
Hier erfahren Sie ...
welche Aufenthaltsregelungen für Künstler gelten
welche Voraussetzungen es für das Künstler-Visum gibt
welche Besonderheiten für Künstler in Berlin gelten
wie Sie Ihren Lebensunterhalt durch die Künstlersozialkasse sichern

1. Aufenthalt für Künstler
Viele Menschen kommen zur Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit nach Deutschland (und insbesondere nach Berlin). Hierfür ist ein entsprechendes Künstler-Visum bzw. Freelancer-Visum erforderlich. Dieses ist (zumindest in Berlin) vergleichsweise einfach zu erhalten. Nach den Verfahrenshinweisen zum Aufenthalt in Berlin (VAB) ist bei einem Aufenthalt von KünstlerInnen nämlich stets von einem übergeordneten wirtschaftlichen Interesse der „Kunst- und Filmhauptstadt Berlin“ auszugehen. Aufenthaltsanträge von Künstlern werden deshalb grundsätzlich bevorzugt behandelt und großzügig geprüft.
2. Voraussetzungen Künstlervisum
Zu den zentralen Voraussetzungen für ein Künstlervisum zählen ein überzeugender Finanzierungsnachweis (z. B. eine realistische Ertragsvorschau), ein gesicherter Lebensunterhalt und eine ausreichende Krankenversicherung. Für Antragsteller über 45 Jahren wird zudem teilweise der Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge verlangt. Außerdem muss gegenüber der Ausländerbehörde nachgewiesen werden, dass Sie tatsächlich Künstler sind. Dies geschieht beispielsweise durch Einreichung von Dokumentationen Ihrer Kunst oder im Idealfall durch einen einfachen Verweis auf Ihre Website oder Ihr Socialmedia-Profil.
Die Ausländerbehörden verlangen außerdem oft konkrete Belege über Einkünfte, wie etwa Honorarverträge oder Absichtserklärungen („Letter of Intent“) potenzieller Auftraggeber. Künstler können auch alternative Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung wie regelmäßige Überweisungen von Angehörigen oder Verpflichtungserklärungen vorlegen. Wichtig ist außerdem ein Nachweis über Wohnkosten – beispielsweise durch Mietverträge oder Kontoauszüge. Bei der Krankenversicherung ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
3. Aufenthalt Künstler in Berlin
Die Aufenthaltserlaubnis für Künstler kann grundsätzlich auf jedem erdenklichen Weg beantragt werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Online-Kontaktformular oder durch einen Rechtsanwalt). Bei Ausländerbehörden in größeren deutschen Städten können Sie auch über die Online-Plattform auf der Website der Ausländerbehörde direkt schon einen Termin buchen. Bei Ausländerbehörden in kleineren Städten kann es sein, dass Sie einen Termin per E-Mail oder telefonisch vereinbaren müssen.
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VISAGUARD.Berlin Legal Services
Um in Berlin eine Aufenthaltserlaubnis für Künstler zu beantragen, müssen Sie die folgenden Unterlagen beim Landesamt für Einwanderung (LEA) über das Online-Kontaktformular einreichen:
ausgefülltes und unterschriebenes Formular “Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels” (PDF),
gültiger Pass,
biometrisches Foto,
Ertragsvorschau bei Freiberuflern/Künstlern,
Sonstige Nachweise: Vermögen, Verpflichtungserklärung, Überweisung von Eltern
Absichtserklärungen („Letter of intent“) zur Zusammenarbeit,
Honorarverträge für Künstler,
Lebenslauf / Curriculum vitae,
Referenzen und Zeugnisse,
Krankenversicherung,
Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum,
Meldebestätigung und Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung.
Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für FreiberuflerInnen kostet in Berlin 100,00 Euro.
4. Künstlersozialkasse Deutschland
Für Künstler empfiehlt es sich, die Aufnahme in die Künstlersozialkasse (KSK) zu beantragen. Diese ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und umfasst die Versicherungszweige Rentenversicherung und Pflegeversicherung. Hierdurch können Künstler/innen Ihre Lebensunterhaltssicherung nachweisen. Für eine Mitgliedschaft als Freelancer in der Künstlersozialkasse müssen Sie allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse als Ausländer sind:
die Ausübung einer selbstständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit als Hauptberuf (die Kunst muss also Haupteinnahmequelle sein),
das Arbeitseinkommen (Einnahmen abzüglich Ausgaben) muss über der Geringfügigkeitsgrenze von jährlich 3.900,- € liegen und
es wird im Zusammenhang mit der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit maximal ein/e ArbeitnehmerIn beschäftigt.
Innerhalb dieser drei Voraussetzungen gibt es verschiedene Fallstricke (insb. z.B. bei kurzfristigen Anstellungen als Darsteller oder Schauspieler), da die Künstlersozialkasse (KSK) sich manchmal weigert, diesen Aufnahmeanträgen stattzugeben. Im Zweifel können Sie hierzu einen Rechtsanwalt für Aufenthalts- oder Sozialrecht befragen.
Seitenzusammenfassung
Das Künstler-Visum ist eine attraktive Option für internationale Künstlerinnen und Künstler, die in Deutschland – und insbesondere in Berlin – selbstständig arbeiten möchten. Die deutsche Hauptstadt gilt als Zentrum für Kreative und genießt als Kunst- und Filmmetropole einen besonderen Ruf. Entsprechend wohlwollend sind die Voraussetzungen für ein solches Visum: Antragsteller profitieren in Berlin häufig von einer bevorzugten und großzügigen Prüfung ihres Anliegens. Wichtig ist jedoch, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem ein nachvollziehbarer Finanzierungsplan, ein Nachweis über gesicherte Lebenshaltungskosten, eine ausreichende Krankenversicherung sowie Belege für die künstlerische Tätigkeit – etwa durch Referenzen, Social-Media-Profile oder Honorarverträge. Zusätzlich kann die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) eine große Hilfe sein, da sie nicht nur soziale Absicherung bietet, sondern auch gegenüber den Behörden den Lebensunterhalt mit absichern kann.