

Berufsgruppen-Guides Visum
Auf dieser Seite erfahren Sie alles zu den Visumsregelungen für unterschiedliche Berufsgruppen.
Arbeitsvisum ohne anerkannten Abschluss
In Deutschland gelten je nach Berufsgruppe unterschiedliche Visumsregelungen für die Aufnahme einer Beschäftigung. Zwar ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in erster Linie durch die Fachkräfteeinwanderungsgesetze geregelt, doch eröffnen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Wege für Personen ohne formal anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss. Gerade in Bereichen mit hohem Arbeitskräftebedarf bestehen Möglichkeiten, auch ohne klassische Qualifikationsnachweise ein Visum zu erhalten. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die verschiedenen Optionen im Detail vor
Bedeutung der Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Eine zentrale rechtliche Grundlage für die Erteilung von Arbeitsvisa ohne anerkannten Abschluss bildet die sogenannte Beschäftigungsverordnung (BeschV). Sie regelt die Voraussetzungen, unter denen ausländische Arbeitskräfte in Deutschland tätig werden dürfen, und entfaltet ihre Wirkung insbesondere über § 19c Absatz 1 und § 19c Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium des Innern erarbeitet und veröffentlicht. Sie wird regelmäßig angepasst, um auf aktuelle Entwicklungen im Arbeitsmarkt und im Migrationsrecht flexibel reagieren zu können.
Im Folgenden finden Sie VISAGUARD-Fachbeiträge für viele Beschäftigungen, welche die Beschäftigungsverordnung ohne formalen Abschluss erlaubt.
VISAGUARD-Guides zu Berufsgruppen nach der BeschV
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