
Vorabzustimmung

Voraussetzungen und Ablauf des Vorabzustimmungsverfahrens bei der Bundesagentur für Arbeit.
Hier erfahren Sie ...
was das Vorabzustimmungsverfahren ist
welche Arten der Vorabzustimmung es gibt
wie das Vorabzustimmungsverfahren bei der BA funktioniert
welche Voraussetzungen das Vorabzustimmungsverfahren hat
Inhaltsverzeichnis
1. Vorabzustimmung im Aufenthaltsrecht
1.1 Arten der Vorabzustimmung
1.2 Vorteile der Vorabzustimmung
2. Vorabzustimmung Bundesagentur für Arbeit
2.1 Formular Vorabzustimmung
2.2 Vorabzustimmung Online beantragen
3. Vorabzustimmung Ausländerbehörde
3.1 Vorabzustimmung von der Ausländerbehörde bekommen
3.2 Vorabzustimmung Ausländerbehörde Familienzusammenführung
4. Vorabzustimmung § 81a AufenthG
5. Fazit Vorabzustimmung Aufenthaltsrecht
1. Vorabzustimmung im Aufenthaltsrecht
Die Vorabzustimmung spielt eine entscheidende Rolle im Fachkräfteeinwanderungsrecht und erleichtert Unternehmen sowie ausländischen Arbeitnehmern die zügige Arbeitsaufnahme in Deutschland. Doch wie funktioniert dieser Prozess genau? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Vorabzustimmung.
1.1 Arten der Vorabzustimmung
Grundsätzlich ist zwischen mehreren Arten der Vorabzustimmung zu unterscheiden. In Arbeitsmigrationsrecht am wichtigsten ist die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Bei dieser Zustimmungsart werden alle relevanten Arbeitsdokumente noch vor Beantragung des Visums bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht, sodass diese noch vor dem Visumantrag die (Vorab-)Zustimmung erteilen kann. Allerdings kann nicht nur die Bundesagentur für Arbeit vorab der Visumserteilung zustimmen, sondern auch die Ausländerbehörde (§ 31 Abs. 3 AufenthV). Dies kann beispielsweise für Familiennachzugsfälle relevant sein.
1.2 Vorteile der Vorabzustimmung
Die Vorabzustimmung hat in der Praxis zahlreiche aufenthaltsrechtliche Vorteile. Zunächst beschleunigt sie in der Regel das Visumverfahren, da die Botschaft bei einer Vorabzustimmung nicht während des Visumverfahrens die Zustimmung der jeweiligen Behörde einholen muss. Weiterhin werden häufig in Vorabzustimmungsfällen besondere Termine von den Botschaften vergeben, was dazu führen kann, dass ein Visumtermin erhalten werden kann, wenn eigentlich keine Termine verfügbar sind. Zuletzt ist es auch ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Vorabzustimmung, dass geprüft werden kann, ob eine Zustimmung erteilt werden würde. Wenn etwa unklar ist, ob die Bundesagentur für Arbeit eine Zustimmung erteilen würde (z.B. bei einem Gehalt an der Zulässigkeitsgrenze), kann die Zustimmungsfähigkeit im Vorabzustimmungsverfahren geprüft werden, ohne dass zuvor das ganze Visumverfahren durchlaufen werden muss.
2. Vorabzustimmung Bundesagentur für Arbeit
2.1 Formular Vorabzustimmung
Die Vorabzustimmung wird vom Arbeitgeber oder einem bevollmächtigten Vertreter bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt. Das eigentliche Antragsformular für die Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit ist die “Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EZB)”. Abgesehen von der EZB gibt es kein spezielleres Dokument für die Vorabzustimmung.
Für die Beantragung der Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EZB)
Ggf. Zusatzblatt zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Stellenbeschreibung
Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
Nachweis über die Qualifikation der Fachkraft
Ggf. weitere Unterlagen je nach Beruf und Branche
Die Dokumente müssen per Post oder E-Mail an die Bundesagentur für Arbeit geschickt werden, welche dann den Antrag prüft.
2.2 Vorabzustimmung Online beantragen
Die Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit kann auch online beantragt werden. Die Online-Beantragung ermöglicht es Arbeitgebern, den Antrag digital einzureichen, wodurch Bearbeitungszeiten verkürzt und Verfahren effizienter gestaltet werden. Das Online-Verfahren funktioniert in der Regel recht gut und ist deutlich zuverlässiger als die Beantragung der Vorabzustimmung per Post oder E-Mail.
Ablauf der Online-Beantragung
Um die Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit online zu beantragen, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Anmeldung beim BA-Portal: Unternehmen müssen sich im eService-Portal der Bundesagentur für Arbeit registrieren.
Online-Formular ausfüllen: Relevante Angaben zur Stelle, zum Bewerber und zu den Arbeitsbedingungen müssen digital eingegeben werden.
Dokumente hochladen: Erforderliche Unterlagen (Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweise etc.) können direkt hochgeladen werden.
Antrag absenden: Nach der Überprüfung aller Angaben wird der Antrag online eingereicht.
Rückmeldung erhalten: Die BA prüft den Antrag und erteilt die Vorabzustimmung – in der Regel innerhalb weniger Wochen und informiert Sie über das Ergebnis. Sie können den Bescheid direkt in Ihr elektronisches Postfach bei der Bundesagentur für Arbeit empfangen, der Bescheid kann aber auch zusätzlich per Post geschickt werden.
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3. Vorabzustimmung Ausländerbehörde
Neben der Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit existiert auch eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde. Gemäß § 31 Abs. 3 AufenthV kann die Ausländerbehörde insbesondere im Fall eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, eines öffentlichen Interesses oder in dringenden Fällen der Visumerteilung vor der Beantragung des Visums bei der Auslandsvertretung zustimmen (Vorabzustimmung).
3.1 Vorabzustimmung von der Ausländerbehörde bekommen
Eine Vorabzustimmung von der Ausländerbehörde zu bekommen ist allerdings nicht so einfach wie eine Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde ist deshalb vergleichsweise seltener bzw. unüblicher. Häufig weigern sich die Ausländerbehörden eine Vorabzustimmung zu erteilen, wenn eine solche nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist (z.B. bei manchen Landesaufnahmeprogrammen).
3.2 Vorabzustimmung Ausländerbehörde Familienzusammenführung
Die Vorabzustimmung ist eine offizielle Bestätigung der zuständigen Ausländerbehörde, dass der Nachzug eines ausländischen Familienangehörigen nach Deutschland genehmigt wird. Die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde kann ein wichtiger Bestandteil des Visumverfahrens bei der Familienzusammenführung nach Deutschland sein. Sie kann den Prozess erheblich beschleunigen und erhöht die Erfolgsaussichten auf eine schnelle Erteilung des Visums. Die Vorabzustimmung kann grundsätzlich wie jeder andere Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden (z.B. über das Kontaktformular). Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Ausländerbehörde besonders den Lebensunterhalt prüfen wird. Es ist also wichtig, hierfür entsprechende Dokumente einzureichen (z.B. Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung). Gerne unterstützt Sie einer unserer Rechtsanwälte, wenn Sie hierzu weitere Informationen benötigen.
4. Vorabzustimmung § 81a AufenthG
Grundsätzlich stellt auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG eine Form der Vorabzustimmung dar, da die Ausländerbehörde für die Fachkraft vorab alle notwendigen Zustimmungen der Behörden einholt. Wenn Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen wollen, verweisen wir gerne auf unseren VISAGUARD-Guide zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.
Fazit
Die Vorabzustimmung ist ein zentrales Instrument im Fachkräfteeinwanderungsrecht und beschleunigt maßgeblich die Visumserteilung für ausländische Fachkräfte und ihre Familien. Besonders die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht Unternehmen eine frühzeitige Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und sichert Planungssicherheit. Auch die Ausländerbehörde kann im Rahmen von Familiennachzügen oder dringenden Fällen zustimmen und so das Verfahren erheblich verkürzen. Für Arbeitgeber bietet das Online-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit einen effizienten und digitalen Antragsweg. Zudem ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) als besondere Form der Vorabzustimmung hervorzuheben und empfiehlt sich für eine schnelle und rechtssichere Rekrutierung internationaler Fachkräfte.