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Vermittlungsabsprachen

Alle wichtigen Informationen zu den Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit mit anderen Staaten.

Hier erfahren Sie ...

  • was Vermittlungsabsprachen sind

  • welche Vermittlungsabsprachen es gibt

  • was das Triple-Win Programm ist

  • alles zum Vermittlungsmonopol der BA im Pflegebereich

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Inhaltsverzeichnis

1. Was sind Vermittlungsabsprachen?

2. Mit welchen Ländern bestehen Vermittlungsabsprachen?

3. Triple Win Programm (Vermittlung in der Pflege)

4. Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit

5. Fazit Vermittlungsabsprachen

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1. Was sind Vermittlungsabsprachen?

Vermittlungsabsprachen sind bilaterale Vereinbarungen, die die Bundesagentur für Arbeit mit Drittstaaten abschließt, um die gezielte Rekrutierung ausländischer Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Teilweise bestehen auch Vermittlungsabsprachen, welche die Einwanderung unqualifizierter Arbeitskräfte ermöglicht (z.B. in der Saisonarbeit). Vermittlungsabsprachen regeln den rechtlichen Rahmen der Arbeitsmigration und sorgen für einen strukturierten und transparenten Anwerbeprozess. Besonders in Branchen mit akutem Fachkräftemangel, wie dem Gesundheitssektor, ermöglichen Vermittlungsabsprachen eine effektive und rechtssichere Integration internationaler Arbeitskräfte.

Durch die Vermittlungsabsprachen profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Fachkräfte: Unternehmen erhalten einen geregelten Zugang zu qualifizierten Arbeitnehmern, während ausländische Fachkräfte unter fairen Bedingungen eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen können. Zudem stellen diese Absprachen sicher, dass die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards gewährleistet ist und die Migration auf einer nachhaltigen und partnerschaftlichen Basis erfolgt. Letztendlich sind Vermittlungsabsprachen auch ein Mittel der Politik, da die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland einen bilateralen Verhandlungswert hat (z.B. bei der Rücknahme Asylsuchender aus Georgien und Moldau).

2. Mit welchen Ländern bestehen Vermittlungsabsprachen?

Aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag geht hervor, dass momentan die folgenden Vermittlungsabsprachen bestehen:


  • Bosnien und Herzegowina (seit 04/2013): Gesundheits- und Pflegefachkräfte

  • Brasilien (seit 06/2022): Gesundheits- und Pflegefachkräfte

  • Indien (seit 12/2021 – 09/2026) (nur Kerala): Gesundheits- und Pflegefachkräfte

  • Indonesien (seit 07/2021): Gesundheits- und Pflegefachkräfte

  • Jordanien (seit 05/2022): Gesundheits- und Pflegefachkräfte

  • Philippinen (seit 03/2013): Gesundheits- und Pflegefachkräfte

  • Tunesien (seit 07/2013): Gesundheits- und Pflegefachkräfte

  • Kolumbien (seit 12/2021 – 12/2026): Elektroniker/in Betriebstechnik, Elektroniker/in ITSystemtechnik, Gärtner/in; erweitert um Gesundheits- und Pflegefachkräfte,

  • Mechatroniker/in, Metallbauer/in; erweitert um Erzieher/in

  • Marokko (seit 07/2023 bis 31.12.2024): Berufe im Bau- und Elektrobereich

  • Mexiko (seit 12/2021): Gesundheits- und Pflegefachkräfte, Koch/Köchin, Hotel-/ Restaurantfachkräfte

Neben diesen Vermittlungsabsprachen bestehen zusätzliche Regierungsvereinbarungen mit den Ländern Georgien und Moldau. Zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs in der Landwirtschaft können Personen aus Georgien und Moldau nach §15a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BeschV beschäftigt werden.

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3. Triple Win Programm (Vermittlung in der Pflege)

Der Fachkräftemangel in der deutschen Pflegebranche stellt eine große Herausforderung dar. Das Triple Win Programm bietet eine nachhaltige Lösung, indem es Pflegefachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland vermittelt. Seit 2013 ermöglicht das Programm die Rekrutierung von bereits ausgebildeten Fachkräften aus Bosnien-Herzegowina, den Philippinen, Tunesien, Indonesien, Indien (Kerala) und Jordanien, die hier eine Anerkennungsqualifizierung durchlaufen. Seit 2019 wurde das Programm erweitert, sodass auch vietnamesische Nachwuchskräfte für eine dreijährige generalistische Pflegeausbildung in Deutschland gewonnen werden. Ziel ist es, qualifizierte Pflegekräfte sprachlich und fachlich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und so langfristig zur Sicherung der Pflegeversorgung beizutragen.

Das Programm wird von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) getragen. Beide Organisationen gewährleisten ein transparentes und sicheres Vermittlungsverfahren, das hohe Qualitätsstandards garantiert. Vermittlungsabsprachen mit den Arbeitsverwaltungen der Partnerländer sorgen dafür, dass ausschließlich Pflegekräfte aus Ländern mit Fachkräfteüberschuss rekrutiert werden, um einen Pflegenotstand in den Herkunftsländern zu vermeiden. Zudem wird durch verbindliche Mindestgehälter und Ausbildungsvergütungen sichergestellt, dass die vermittelten Pflegekräfte fair entlohnt werden und den gleichen Rechten und Pflichten wie deutsche Fachkräfte unterliegen.

Triple Win bietet nicht nur deutschen Arbeitgebern eine langfristige Lösung für den Personalmangel in der Pflege, sondern schafft auch neue berufliche Perspektiven für internationale Fachkräfte. Arbeitgeber profitieren von sprachlich und fachlich gut vorbereiteten Pflegekräften, während die Migranten durch ein faires Verfahren eine nachhaltige Zukunft in Deutschland aufbauen können. Das Programm begleitet Pflegekräfte von der Visumsbeantragung bis zur Integration im Arbeitsumfeld, um eine erfolgreiche Eingliederung sicherzustellen. Dadurch leistet Triple Win einen wichtigen Beitrag zur stabilen und nachhaltigen Fachkräftegewinnung in der deutschen Pflegebranche.

4. Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit

Im Pflegebereich hat die Bundesagentur für Arbeit ein Vermittlungsmonopol. Gemäß § 38 BeschV darf die Anwerbung in bestimmten Staaten bzw. die Arbeitsvermittlung aus bestimmten Staaten für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nur von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden. Die Monopolliste umfasst momentan 55 Staaten (siehe Anlage zu § 38 BeschV). Das Vermittlungsverbot umfasst vor allem afrikanische Länder und soll den dortigen Arbeitsmarkt im Pflegesektor schützen. Ein Verstoß gegen das Vermittlungsverbot der Bundesagentur für Arbeit im Pflegesektor stellt gem. § 39 BeschV eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Fazit

Vermittlungsabsprachen sind ein zentrales Instrument der deutschen Arbeitsmigration, um qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten gezielt und rechtssicher für den deutschen Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Besonders in der Pflegebranche tragen Programme wie Triple Win maßgeblich zur Fachkräftesicherung bei und gewährleisten faire Arbeitsbedingungen sowie hohe Qualitätsstandards. Durch die bilateralen Vereinbarungen profitieren sowohl deutsche Arbeitgeber als auch internationale Fachkräfte – gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Herkunftsländer keinen personellen Aderlass erleiden.

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