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Mindestgehalt ausländische Fachkräfte

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Informationen vom Rechtsanwalt zum Entgeltatlas und zum Mindestgehalt für ausländische Fachkräfte.

Hier erfahren Sie ...

  • was das Mindestgehalt für ausländische Fachkräfte ist

  • wie das Mindestgehalt für ausländische Fachkräfte ermittelt wird

  • wie der Entgeltatlas funktioniert und welche Ausnahmen es gibt

  • was Sie bei Ablehnungen wegen eines zu geringen Gehalts tun können

Inhaltsverzeichnis

1. Mindestgehalt für ausländische Fachkräfte

2. Aufenthaltserlaubnis Einkommen

3. Entgeltatlas Bundesagentur für Arbeit

4. Mindestgehalt Zustimmung Bundesagentur für Arbeit

5. Fazit Mindestgehalt ausländische Fachkräfte

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1. Mindestgehalt für ausländische Fachkräfte

Das Mindestgehalt für ausländische Fachkräfte spielt eine entscheidende Rolle bei der Arbeitsmigration nach Deutschland. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass das Gehalt ausländischer Arbeitnehmer den gesetzlichen Vorgaben entspricht, um eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die aktuellen Regelungen, Ausnahmen und wichtige Praxis-Tipps für Arbeitgeber und HR-Manager.

Warum gibt es ein Mindestgehalt für ausländische Fachkräfte?

Nach dem deutschen Aufenthaltsrecht darf ein Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken nur erteilt werden, wenn der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt wird (§ 39 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG). Das Mindestgehalt dient dazu, Lohndumping zu verhindern und sicherzustellen, dass internationale Fachkräfte nicht unterhalb des branchentypischen Lohnniveaus beschäftigt werden. Gleichzeitig schützt es den deutschen Arbeitsmarkt und garantiert, dass Zuwanderung gezielt gesteuert wird.

2. Aufenthaltserlaubnis Einkommen

Für manche Aufenthaltserlaubnisse ist der gesetzlich notwendige Lohn bereits allgemeingültig für ganze Berufsgruppen festgelegt. Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:



Es sollte allerdings beachtet werden, dass sich die Gehaltsgruppen jedes Jahr leicht verändern. Die genannten Gehälter können also nur einen ersten Anhaltspunkt darstellen.

In allen anderen (oben nicht aufgezählten) Fällen der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmigration ist das Gehalt allerdings nicht fix festgelegt. In diesen Fällen muss das Gehalt gesondert im sogenannten “Entgeltatlas” der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden. Dies ist insbesondere bei Fachkräften mit beruflicher Ausbildung (§ 18a AufenthG) oder Fachkräften mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG) relevant.

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3. Entgeltatlas Bundesagentur für Arbeit

Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ist ein unverzichtbares Werkzeug für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Personalverantwortliche, die sich über das durchschnittliche Gehaltsniveau in Deutschland informieren möchten. Das Online-Tool bietet detaillierte Lohn- und Gehaltsdaten zu zahlreichen Berufen und Branchen, basierend auf den aktuellen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Der Entgeltatlas ist eine frei zugängliche Datenbank, die die Medianentgelte (brutto) für verschiedene Berufsgruppen darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert und basieren auf den Meldungen der Unternehmen an die Sozialversicherung.

Die Nutzung des Entgeltatlas ist einfach und kostenlos. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit kann der gewünschte Beruf oder die Branche eingegeben werden, woraufhin eine übersichtliche Darstellung der Gehaltsdaten erscheint. Filterfunktionen ermöglichen eine individuelle Anpassung der Suchergebnisse nach Qualifikation, Alter oder Bundesland.

4. Mindestgehalt Zustimmung Bundesagentur für Arbeit

Um eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für einen Beschäftigungsaufenthaltstitel zu erhalten, muss das Mindestgehalt nach dem Entgeltatlas erreicht werden (Ausnahmen können allerdings für Berufsanfänger gelten). Wenn das Mindestgehalt nicht erreicht wird, wird die Bundesagentur für Arbeit den Antrag höchstwahrscheinlich aufgrund von ungünstigeren Arbeitsbedingungen im Vergleich zu inländischen Arbeitnehmern ablehnen (§§ 39 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 AufenthG). Ohne die entsprechende Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann dann das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden.

Um eine Ablehnung aufgrund eines zu geringen Gehalts zu vermeiden, gibt es verschiedene Optionen. Offensichtlich ist es zunächst naheliegend, das Gehalt zu erhöhen. Wenn dies keine Option ist, sollte die Stellenbeschreibung zum Arbeitsvertrag auf einen Beruf angepasst werden, der nach dem Entgeltatlas ein geringeres Durchschnittsgehalt hat. Dies ist natürlich nur möglich, wenn ein anderer passender Referenzberuf (mit geringerem Gehalt) vorhanden ist. Sollte auch dies keine Option sein, kann noch die Arbeitszeit reduziert werden. Insofern kann eine ungünstigere Behandlung im Vergleich zu inländischen Arbeitnehmern auch vermieden werden, wenn zwar das Gehalt gleich bleibt, aber schlicht die Wochenarbeitszeit reduziert wird.

Fazit

Das Mindestgehalt für ausländische Fachkräfte ist ein zentrales Kriterium bei der Arbeitsmigration nach Deutschland und Voraussetzung für die Erteilung eines Arbeitsvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass das Gehalt dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit entspricht, um die Zustimmung der Bundesagentur zu erhalten und Lohndumping zu vermeiden. Besonders relevant sind dabei die geänderten Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU und andere Aufenthaltstitel. Für HR-Manager und Unternehmen ist eine jährliche Überprüfung der Gehaltswerte unerlässlich, um rechtssicher internationale Fachkräfte zu beschäftigen und Ablehnungen von Visaanträgen zu verhindern.

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